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LKW-Auflieger überführen

Themenstarteram 22. Januar 2023 um 13:56

Guten Tag,

Ich habe einen LKW Auflieger in den Niederlanden gefunden, denn würde ich gerne kaufen. Problem ist das dieser keinen TÜV hat und wahrscheinlich auch keinen bekommt ( Soll zu einem Tiny Haus umfunktioniert werden. Kann ich diesen trotzdem mit einem roten Lennzeichen überführen?

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20 Antworten

Vielleicht sollte man die Eingangsfrage lesen.

Der Anhänger soll erst umgebaut werden. Ist also ein ganz normaler Sattelanhänger.

 

Man kann natürlich mit den in NL zugeteilten Exportkennzeichen 14 Tagen in EU fahren.

Ob das Fahrzeug für das Exportkennzeichen eine gültige Hauptuntersuchung haben muss, weiß ich nicht. Das machen die Länder unterschiedlich. Da kann der TE ja bei der Behörde in NL anrufen. Ist ja nun nicht das Problem.

Zitat:

@ME1200 schrieb am 23. Januar 2023 um 05:52:25 Uhr:

Zitat:

@ktown schrieb am 22. Januar 2023 um 22:08:06 Uhr:

 

Ws hat das mit dem Sachverhalt zutun?

Nun der TE möchte das abgemeldete Teil kaufen und überführen um sich ein Haus daraus zu basteln und ein Haus braucht nunmal weder TÜV noch eine Straßenzulassung , Kennzeichen etc denn es ist eine Immobilie .

Anders wäre es wenn er sich ein Wohnmobil zum herumzigaunern daraus baut , dann muss der Kasten zugelassen , versichert , mit Kennzeichen versehen werden und wahrscheinlich würde er ihn dann im fahrlässigen Zustand kaufen und mit seiner dann vielleicht auch schon vorhandenen Zugmaschine abholen mit der er den Kasten dann später durch die Weltgeschichte zotteln würde .

Tiny House brauchen eine Straßenzulassung als Wohnwagen wenn sie fest mit dem Trailer verbunden sind -> Tüv.

Alternativ müssen die Häuser so auf dem Trailer gebaut werden das sie sich (zumindest theoretisch) leicht vom Auflieger lösen lassen ( ohne Werkzeug) , dann sind die Häuser nämlich nur Ladung.

Der Trailer benötigt dann natürlich trotzdem Tüv, vorausgesetzt das ganze soll mobil genutzt werden. Aber ansonsten macht es ja auch keinen Sinn einen Trailer als Basis zu benutzen.

"Tiny House brauchen eine Straßenzulassung als Wohnwagen -> Tüv."

Nein, wenn sie auf einem abgeschlossenen Grundstück stehen. Dann geht es eher um Fragen der Bauordnung. Siehe z.B. hier:

https://www.tinyleben.de/tiny-house-ohne-bauantrag-in-bayern/

Um die Frage des Baurechts geht es immer wenn man was dauerhaft irgendwo abstellen und drin wohnen will.

und Ja es bedarf einer Straßenzulassung wenn man ein Tiny House auf Rädern stellt. Spätestens, wenn es die Grundstücksgrenze verlässt und öffentlichen Straßenraum befährt.

am 23. Januar 2023 um 9:20

...nein, wobei jedes Bundesland seine eigene Bauordnung hat. In der Bayerischen (BayBO) sind z.B. auch irgendwelche temporären Bauten -Weihnachtsmarktbuden, Volksfestaufbauten, Zirkuszelte, usw.- erfasst... Stichwort "Fliegende Bauten"

Lese meinen Beitrag und prüfe dann Deinen nochmal. Vielleicht wirst du feststellen wo der Unterschied ist.

Weiterhin, wenn wir gerade bei Bayern sind, schau dir mal Art. 72 Abs.1 Satz 1 BayBO an.

Aber das tut hier alles nichts zur Sache. Es geht ja darum, wie der Kollege den Auflieger von NL nach D bekommt und nicht ob er in D ihn auf ein Grundstück stellen darf. Darum muss er sich erst kümmern, wenn er dort ist.;)

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