Liferfristen Citroen Space Tourer Business Lounge
Guten Abend zusammen
Nach langem hin und her habe ich mich für einen Citroen Space Tourer Business Lounge Länge M entschieden und diesen Ende August 2019 bestellt. Natürlich kann ich es kaum erwarten bis er endlich kommt. Leider scheint Citroen Lieferschwierigkeiten zu haben. Mir wurde gesagt, dass die Lieferzeit in der Regel ca 12 Wochen beträgt, mittlerweile ist sich der Händel aber nicht mehr so sicher, das mein Fahrzeug nach 12 Wochen geliefert wird. Weis jemand von euch, wie sich die Lieferfrist zur Zeit verhält. Das Fahrzeug wurde am 27.08.2019 bestellt. Besten Dank für eure Hilfe und Antworten
Beste Antwort im Thema
Aktuell wurde mir für einen Traveller Business VIP 8 Monate Lieferzeit genannt.
187 Antworten
Moin moin,
ich fürchte, das wir da als Kunden schlechte Karten haben.
Laut folgenden Seiten haben die Werke um den 16./17.03. herum geschlossen und um den 04.05. langsam wieder hoch gefahren:
https://media.stellantis.de/de/...3%9Ft-voruebergehend-Werke-in-Europa
https://vision-mobility.de/.../...esst-alle-werke-in-europa-34072.html
https://www.automobilwoche.de/.../...rt-werke-schrittweise-wieder-hoch
Die ganze Pandemie wird rechtlich aber leider als höhere Gewalt gewertet werden. Natürlich kann man argumentieren, das PSA schon vor der Pandemie die Lieferfristen gerissen hat aber im Augenblick dürfte das alles schwer zu belegen sein, da sich der Hersteller auch auf die Probleme bei den Zulieferern berufen kann und das noch einmal unabhängig von den Werksschließungen ist.
Ich hatte eine Quelle gefunden, in der davon die Rede ist, dass man als Käufer auch im Falle von höherer Gewalt keine Lieferverzögerung von mehr als 4 Monaten hin nehmen muss:
https://www.kfz-sh.de/.../...n-Katalog_Lieferverzoegerungen-Corona.pdf
Hier fehlt mir allerdings ein Beleg mit Rechtsgrundlagen oder Urteilen.
Hmmm, noch einmal gegoogelt: https://www.haufe.de/.../...nd-anhaenger_idesk_PI17574_HI11021734.html
Hiernach ist die NWVB aus meiner Sicht keine verbindliche Rechtsgrundlage. Es sei denn, in Deinem Kaufvertrag wird hierauf Bezug genommen. Aber ich bin kein Anwalt - ich bin Informatiker ....
Ich drücke weiter die Daumen!
PS: In meinem Kaufvertrag hatte ich folgenden Passus: "Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gru?nden fu?r die Erbringung unserer vertraglich geschuldeten Lieferung/Leistung, Lieferung/Leistung unserer Vorlieferanten trotz ordnungsgema?ßer und ausreichender entsprechender Eindeckung [kongruente Eindeckung] nicht, nicht richtig, oder nicht rechtzeitig,
oder treten Ereignisse Ho?herer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer [d.h. mit einer Dauer von la?nger 14 Kalendertagen] ein, so werden wir den Kunden unverzu?glich schriftlich informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung herauszuziehen, oder wegen des noch nicht er- fu?llten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zuru?ckzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsrisiko u?bernommen haben. Der Ho?heren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, beho?rdliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpa?sse, unverschuldete Betriebsbehinderungen z. B. Feuer, Wasser oder Maschinenscha?den und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigefu?hrt worden sind, gleich."
Mein Händler hat mich zu keinem Zeitpunkt mündlich oder schriftlich über einen Verzug informiert. Nach meinem Rechtsverständnis hätte er damit den Vertrag nicht erfüllt und dieser wäre somit von mir an zu fechten gewesen. Aber wie auch immer, ich wollte den Wagen ja haben und war zum Glück nicht in der Not ihn kurzfristig haben zu müssen.
Wenn bei Dir aber etwas ähnliches drin steht und Du keine Information von Deinem Händler erhalten hast, würde ich erst einmal so tun als ob es keine Pandemie gäbe und ihn nach 6 Wochen in Verzug setzen ....
Zitat:
@SmallL schrieb am 23. Mai 2021 um 21:57:18 Uhr:
Moin moin,ich fürchte, das wir da als Kunden schlechte Karten haben.
Laut folgenden Seiten haben die Werke um den 16./17.03. herum geschlossen und um den 04.05. langsam wieder hoch gefahren:
https://media.stellantis.de/de/...3%9Ft-voruebergehend-Werke-in-Europa
https://vision-mobility.de/.../...esst-alle-werke-in-europa-34072.html
https://www.automobilwoche.de/.../...rt-werke-schrittweise-wieder-hochDie ganze Pandemie wird rechtlich aber leider als höhere Gewalt gewertet werden. Natürlich kann man argumentieren, das PSA schon vor der Pandemie die Lieferfristen gerissen hat aber im Augenblick dürfte das alles schwer zu belegen sein, da sich der Hersteller auch auf die Probleme bei den Zulieferern berufen kann und das noch einmal unabhängig von den Werksschließungen ist.
Ich hatte eine Quelle gefunden, in der davon die Rede ist, dass man als Käufer auch im Falle von höherer Gewalt keine Lieferverzögerung von mehr als 4 Monaten hin nehmen muss:
https://www.kfz-sh.de/.../...n-Katalog_Lieferverzoegerungen-Corona.pdf
Hier fehlt mir allerdings ein Beleg mit Rechtsgrundlagen oder Urteilen.Hmmm, noch einmal gegoogelt: https://www.haufe.de/.../...nd-anhaenger_idesk_PI17574_HI11021734.html
Hiernach ist die NWVB aus meiner Sicht keine verbindliche Rechtsgrundlage. Es sei denn, in Deinem Kaufvertrag wird hierauf Bezug genommen. Aber ich bin kein Anwalt - ich bin Informatiker ....Ich drücke weiter die Daumen!
PS: In meinem Kaufvertrag hatte ich folgenden Passus: "Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gru?nden fu?r die Erbringung unserer vertraglich geschuldeten Lieferung/Leistung, Lieferung/Leistung unserer Vorlieferanten trotz ordnungsgema?ßer und ausreichender entsprechender Eindeckung [kongruente Eindeckung] nicht, nicht richtig, oder nicht rechtzeitig,
oder treten Ereignisse Ho?herer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer [d.h. mit einer Dauer von la?nger 14 Kalendertagen] ein, so werden wir den Kunden unverzu?glich schriftlich informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung herauszuziehen, oder wegen des noch nicht er- fu?llten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zuru?ckzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsrisiko u?bernommen haben. Der Ho?heren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, beho?rdliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpa?sse, unverschuldete Betriebsbehinderungen z. B. Feuer, Wasser oder Maschinenscha?den und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigefu?hrt worden sind, gleich."Mein Händler hat mich zu keinem Zeitpunkt mündlich oder schriftlich über einen Verzug informiert. Nach meinem Rechtsverständnis hätte er damit den Vertrag nicht erfüllt und dieser wäre somit von mir an zu fechten gewesen. Aber wie auch immer, ich wollte den Wagen ja haben und war zum Glück nicht in der Not ihn kurzfristig haben zu müssen.
Wenn bei Dir aber etwas ähnliches drin steht und Du keine Information von Deinem Händler erhalten hast, würde ich erst einmal so tun als ob es keine Pandemie gäbe und ihn nach 6 Wochen in Verzug setzen ....
Vielen Dank Lars!
Die von dir genannten und mit links belegten Werksschließungen waren alle im Frühling 2020. Da ich erst im August 2020 bestellt habe, wird man diese nicht als Argument heranziehen können. Die Rohstoffknappheit (Chipmangel) vielleicht schon eher, aber auch hier finde ich keine Informationen darüber, inwiefern dieses Werk bzw. diese Baureihe davon betroffen war/ist.
Hinzu kommt, dass der Wagen laut Kommunikation mit dem Händler Anfang Februar 2021 schon in Produktion gewesen sein soll.
Vielen Dank auch für den Tipp bezüglich des Kaufvertrages. Ich werde ihn mir gleich nochmal vornehmen und mach entsprechenden Regelungen schauen.
Update:
Im Vertrag (bzw den AGB) steht folgendes zum Verzug: „ 6. Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Grün- den für die Erbringung unserer vertraglich geschulde- ten Lieferung/Leistung, Lieferung/Leistung unserer Vorlieferanten trotz ordnungsgemäßer und ausrei- chender entsprechender Eindeckung [kongruente Ein- deckung] nicht, nicht richtig, oder nicht rechtzeitig,
oder treten Ereignisse Höherer Gewalt von nicht uner- heblicher Dauer [d.h. mit einer Dauer von länger 14 Kalendertagen] ein, so werden wir den Kunden unver- züglich schriftlich informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinde- rung herauszuziehen, oder wegen des noch nicht er- füllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzu- treten, soweit wir unserer vorstehenden Informations- pflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaf- fungsrisiko übernommen haben. Der Höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinde- rungen z. B. Feuer, Wasser oder Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeige- führt worden sind, gleich.“
Der Händler hat mir zwar mitgeteilt, dass sich die Lieferung voraussichtlich auf Kw21 verzögert, jedoch keine Gründe genannt. Da ich auch kein Anwalt bin, weiß ich nicht so recht, was ich damit anfangen kann.
Was noch hinzu kommt: In der Bestellung selbst steht „Liefertermin“, in der begleitenden Mail ist von einem „unverbindlichen Liefertermin“ die Rede. Was ist er denn nun? Verbindlich oder unverbindlich? So viel ich weiß, gelten bei einem verbindlichen Termin andere Fristen beim Verzug.
Da Deine Bestellung während der Pandemie und unter Kenntnis dieser getätigt wurde, dürfte der Händler sich bei Lieferverzögerung nicht mehr auf Corona berufen können. Was verbindlich oder unverbindlich angeht, würde ich mich auf das berufen, wo eine Unterschrift und der Firmenstempel drauf steht.
So oder so, würde ich den Händler mit entsprechender Frist zum ursprünglich vereinbarten Liefertermin in Verzug setzen. Und wenn Du den Wagen wirklich nicht mehr haben willst auf alle Fälle einen Anwalt nehmen! Wenn Du einfach nur Druck aufbauen, den Wagen aber eigentlich schon noch haben willst - einfach mal machen. Also schriftlich in Verzug setzen. Versetzt den Händler auf alle Fälle formal in Zugzwang irgendwie zu reagieren.
Der Liefertermin ist nun auf die KW27 verschoben worden mit dem Kommentar „knapper Monat noch“. Wo 6 Wochen ein knapper Monat sind weiß ich zwar nicht, aber ich habe das zum Anlass genommen, um intensiver nachzufragen. Prompt antwortet jemand anderes aus dem Unternehmen und Corona wird unter Verweis auf höhere Gewalt als Argument für unbefristeten Aufschub ins Feld geführt. Ich habe gehemmt widersprochen und warte nun auf die nächste Reaktion.
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Mit Verlaub - die Lieferfristen waren schon vor Corona eine Farce und sind dank Corona nochmal gestiegen.
Ich kenne es bislang immer so, dass ALLE Verkäufer bei Verkauf eine recht aktuelle Liste haben, welche Modelle welche Lieferfristen haben. Ich würde auch mal fragen, warum andere Hersteller keine Corona-Verzögerungen haben! Für mich ist das eine Schutzbehauptung.
So müsste eigentlich der Verkäufer auch Stand heute eine "unter Coronabedingungen" halbwegs vernünftige Aussage zum Thema Liefertermin machen können. Ggf. leidet PSA unter der Halbleiterproblematik der Kfz Branche und kann daher nicht produzieren, wie man gerne möchte.
Die Frage, die Du dir stellen solltest ist folgende:
Will ich den Wagen jetzt noch wirklich haben?
Ich denke, dass Du gute Chancen hast vom Vertrag (nach Verzug und Ablauf der Frist) vom Vertrag zurück zu treten. Dazu solltest Du aber einen Anwalt nehmen oder hinzu ziehen. Ggf. zahlt Dir Deine Rechtsschutz hier die Kosten.
Deinen Händler wird es u.U. nicht jucken, da wir um die 90 Diesel Spacetourer deutschlandweit als Neuwagen auf dem Mobile.de-Markt haben. Bei der Wartezeit wird sich ein Abnehmer finden.
Im Gegenzug kannst Du natürlich auch gucken, ob es Deine Wunschausstattung ggf. schon bei einem Händler gibt und dann diese übernehmen...
Ein weiterer Aspekt wären ggf. nun anfallende Kosten, die Du geltend machen könntest aufgrund der Tatsache, dass der Wagen zu spät kommt. Bei mir war das z.B. mal, dass ich den alten Wagen dann noch mal zum TÜV/HU bringen musste, was ich nicht hätte machen müssen, wenn der Wagen rechtzeitig da gewesen wäre.
Du hast Recht: Ich will den Wagen nicht mehr!
Ich habe mir Zeit genommen und eine ausführliche Antwort auf die letzte „uns sind wegen Corona die Hände gebunden“ E-Mail. Hab alle Argumente auf den Tisch gelegt, die Verletzung der eigenen AGB nachgewiesen, Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise gemacht und einmal mehr Vertragsauflösung angeboten. Nach mehr als einer Woche Funkstille dann wieder nur „ Wir können aktuell nur um etwas Verständnis für die aktuelle Lage bitten.
Es tut uns sehr Leid, dass die mit der Kommunikation nicht zufrieden sind.
Wir nehmen Ihre Kritik gerne an und versuchen uns stetig weiter zu entwickeln.
Sobald das Fahrzeug eintrifft, geben wir Ihnen umgehend Bescheid.“
Nein, kein Verständnis mehr.
Was ich mich aber frage: Der Vertrag ist nicht unter Anwendung der weit verbreiteten NWVB zustande gekommen, der Händler hat seine eigenen AGB nur partiell daran angelehnt. Es gibt absolut keine Regelungen zu Rücktritt bei Verzug. Kann ich trotzdem nach 6 Wochen in Verzug setzen und Lieferung fordern und zwei Wochen später vom Vertrag zurücktreten?
Zitat:
@Coestar schrieb am 28. Mai 2021 um 09:43:38 Uhr:
Mit Verlaub - die Lieferfristen waren schon vor Corona eine Farce und sind dank Corona nochmal gestiegen.
Ich kenne es bislang immer so, dass ALLE Verkäufer bei Verkauf eine recht aktuelle Liste haben, welche Modelle welche Lieferfristen haben. Ich würde auch mal fragen, warum andere Hersteller keine Corona-Verzögerungen haben! Für mich ist das eine Schutzbehauptung.So müsste eigentlich der Verkäufer auch Stand heute eine "unter Coronabedingungen" halbwegs vernünftige Aussage zum Thema Liefertermin machen können. Ggf. leidet PSA unter der Halbleiterproblematik der Kfz Branche und kann daher nicht produzieren, wie man gerne möchte.
Die Frage, die Du dir stellen solltest ist folgende:
Will ich den Wagen jetzt noch wirklich haben?
Ich denke, dass Du gute Chancen hast vom Vertrag (nach Verzug und Ablauf der Frist) vom Vertrag zurück zu treten. Dazu solltest Du aber einen Anwalt nehmen oder hinzu ziehen. Ggf. zahlt Dir Deine Rechtsschutz hier die Kosten.
Deinen Händler wird es u.U. nicht jucken, da wir um die 90 Diesel Spacetourer deutschlandweit als Neuwagen auf dem Mobile.de-Markt haben. Bei der Wartezeit wird sich ein Abnehmer finden.
Im Gegenzug kannst Du natürlich auch gucken, ob es Deine Wunschausstattung ggf. schon bei einem Händler gibt und dann diese übernehmen...Ein weiterer Aspekt wären ggf. nun anfallende Kosten, die Du geltend machen könntest aufgrund der Tatsache, dass der Wagen zu spät kommt. Bei mir war das z.B. mal, dass ich den alten Wagen dann noch mal zum TÜV/HU bringen musste, was ich nicht hätte machen müssen, wenn der Wagen rechtzeitig da gewesen wäre.
Zitat:
@FeuchtFarmer schrieb am 7. Juni 2021 um 21:54:57 Uhr:
Was ich mich aber frage: Der Vertrag ist nicht unter Anwendung der weit verbreiteten NWVB zustande gekommen, der Händler hat seine eigenen AGB nur partiell daran angelehnt. Es gibt absolut keine Regelungen zu Rücktritt bei Verzug. Kann ich trotzdem nach 6 Wochen in Verzug setzen und Lieferung fordern und zwei Wochen später vom Vertrag zurücktreten?
Bitte beachten, dass im Forum keine Rechtsberatung angeboten werden kann.
Wenn Du den Wagen nicht mehr haben möchtest und auf Deine Ansprache von Verkäuferseite nicht reagiert wird, solltest Du einen Anwalt nehmen, da Wortwahl und Fristen und auch Einreichungsformen einzuhalten sind.