Lieferwagen, Wohnmobil - Mindestabstand beim Parken vor Fenster
Guten Tag,
mein Nachbar ärgert sich.
Zur Situation: Ruhige Nebenstraße, seine Seite der Straße hat einen Parkstreifen parallel zur Straße, meine Seite hat eine Parkfläche mit Parkplätzen senkrecht zur Straße. Die Bürgersteige auf jeder Seie sind ca. 1,50 m breit. Die Häuser stehen direkt am Bürgersteig. (Keine Vorgärten aber schöne, große Gärten hinter den Häusern.🙂 )
Nun parken auf der Seite meines Nachbarn mit dem Parkstreifen parallel zur Fahrbahn ab und zu Lieferwagen oder auch mal ein Wohnmobil (Mercedes Sprinter, Ford Transit), das bei einem Abstand zum Haus von 1,50 natürlich schön vor den Fenstern dahinter steht. Dass das meinen Nachbarn als rücksichtlos empfindet und ihn ärgert, kann ich nachvollziehen.
Nach meiner Kenntnis gibt es keine rechtliche Handhabe gegen ein Parken der Lieferwagen. Die stehen auf den extra angelegten, öffentlichen Parkflächen. Jetzt sagte mein Nachbar heute, dass die Polizei ihm gesagt hätte, dass es da doch eine Regel gäbe nach der z.B. ein 4 m hohes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum auch 4 m von Fenstern wegbleiben müsste.
Ist das richtig? Gibt es eine solche Regel?
Sikosch
Beste Antwort im Thema
Gute Idee, vertreiben wir alle die, die die Arbeit machen. Über manche Probleme kann ich echt nur den Kopf schütteln.
48 Antworten
Zitat:
@Geisslein schrieb am 15. August 2020 um 13:46:20 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 13. August 2020 um 23:21:56 Uhr:
Die Absenkung ist ja nicht nur für Fahrzeuge, sondern auch für Fußgänger, Rollatoren, Kinderwägen etc. Wenn du vor der Tür stehst, kommen die nur schwer rein, ist dann Verwarngeld mit Behinderung.Die STVO besagt, daß das Parken vor Bordsteinabsenkungen unzulässig ist. Aber ist denn jede Bordsteinabsenkung denn auch dafür gedacht, daß Fußgänger, Kinderwägen, Rollstuhl und oder Rollatoren hier die Gehwege verlassen dürfen ?
Ja, Bordsteinabsenkungen sind immer auch für Fußgänger etc. gedacht, auch wenn sie ebenfalls die Funktion einer Grundstückszufahrt erfüllen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 15. August 2020 um 13:46:20 Uhr:
Kennzeichnet eine Bordsteinabsenkung nicht nur auch eine Grundstückszufahrt, bzw. Garageneinfahrt ?
"nicht nur" und "auch" widersprechen sich. Eine Bordsteinabsenkung kennzeichnet nichts, für Kennzeichnungen gibt es Schilder, Linien etc. Eine Grundstückszufahrt muss keinen abgesenkten Bordstein haben, sie kann auch über Überfahrrampen etc. verfügen.
So schrieb’s der Gesetzgeber.
Wobei "Bordsteinabsenkung" ja gar nicht definiert ist – manches Gericht geht von einer Wagenlänge aus und alles darüber sei ein ebenengleicher Bordstein, aber keine Absenkung, manches Gericht sieht das anders.
Zitat:
@eddiotos schrieb am 15. August 2020 um 18:43:42 Uhr:
Mit anderen Worten: Lieber frei lassen.
Ja, ist besser ... wurde auch mal in der Innenstadt darüber informiert, das diese Absenkungen wichtig für die Müllabfuhr sind ... irgendwo müssen die mit den Mülltonnen/Rollcontainern lang ... hatte ich auch nicht auf dem Schirm und mich gewundert warum man Absenkungen freihalten muss obwohl da ja nur eine Haustür, oder sogar garnichts ist, keine Absenkung gegegnüber u.s.w. ... ist wohl ein leidiges Thema unter den Müllmännern, oder wie man die jetzt genderkonform nennen mag😁 ... Seit dem ich das weiß parke ich bei diesen auf den ersten Blick sinnlosen Absenkungen max. noch Sonntags, Feiertags ......😉