Lieferverzögerung Touran

VW Touran 2 (5T)

Hallo,

Nachdem ich einen Touran im Juni 21 bestellt habe, gab es nun wiederholt von VW einen unverbindlichen Liefertermin (vorraussichtlich Kalendermonat 04.2022). Zuvor kam eine Auftragsbestätigung in der es hieß, dass die vorraussichtliche unverbindliche Liefertermin noch ermittelt wird, dann war es der Monat 12. 2021 und nun eben wieder 4 Monate später ohne konkrete Zusage. Bei der Bestellung wurde mit dem VW Händler ein verbindlicher Termin vereinbart. Nun steht aber in der Anlage zur Auftragsbestätigung, dass das Neufahrzeug im Rahmen eines Agenturgeschäftes bestellt wurde, der VW Händler als Agent für den VW Konzern Kaufabschlüsse vermitteln kann aber der Vertrag mit VW geschlossen wurde und Nebenabsprachen mit dem VW Händler nicht zulässig sind.

Nun stellt sich für mich die Frage, ab welchem Zeitpunkt ich VW (oder den VW Händler?) in Verzug setzen kann.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

7 Antworten

Zitat:

@Tourini schrieb am 5. Januar 2022 um 14:12:37 Uhr:


Hallo,

Nachdem ich einen Touran im Juni 21 bestellt habe, gab es nun wiederholt von VW einen unverbindlichen Liefertermin (vorraussichtlich Kalendermonat 04.2022). Zuvor kam eine Auftragsbestätigung in der es hieß, dass die vorraussichtliche unverbindliche Liefertermin noch ermittelt wird, dann war es der Monat 12. 2021 und nun eben wieder 4 Monate später ohne konkrete Zusage. Bei der Bestellung wurde mit dem VW Händler ein verbindlicher Termin vereinbart. Nun steht aber in der Anlage zur Auftragsbestätigung, dass das Neufahrzeug im Rahmen eines Agenturgeschäftes bestellt wurde, der VW Händler als Agent für den VW Konzern Kaufabschlüsse vermitteln kann aber der Vertrag mit VW geschlossen wurde und Nebenabsprachen mit dem VW Händler nicht zulässig sind.

Nun stellt sich für mich die Frage, ab welchem Zeitpunkt ich VW (oder den VW Händler?) in Verzug setzen kann.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Wenn du eine verbindliche Lieferzusage vom Händler hast muss er diesen auch einhalten. Du hast einen Vertrag mit dem Händler getroffen, NICHT mit VW. Wie der Händler mit VW verbleibt kann dir egal sein.
Sollte der Termin nicht gehalten werden musst du den Händler in Lieferverzug setzen mit einer Frist zu Lieferung.

In der Regel stellen die Händler dann einen kostenlosen Leihwagen zur Verfügung bis der Wagen da ist.

Am besten eine Beratung bei einem Anwalt der die Unterlagen einsieht.

@Tourini
Ich sehe das ähnlich wie @vw570
Du hast einen Vertrag bei einem Händler unterschrieben und da ist der Ansprechpartner auch eben dieser Händler.
Wenn du eine schriftliche fixierte Lieferzusage hast, dann kannst du den Händler in Verzug setzen. Deshalb wird natürlich dein Fahrzeug nicht schneller ober bevorzug gebaut, aber du kannst zumindest Ausfallzeiten mit einem bereitgestellten kostenlosen Leihfahrzeug überbrücken!

Ersmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Was ich unterschrieben habe, ist eine "Verbindliche VW-Bestellung".
Dort steht als Verkäufer der Name des Mitarbeiters mit Angabe seiner Verkäufer-Nr. aber nicht das Autohaus selbst.
Die Auftragsbestätigung selbst habe ich von VW bekommen mit einen unverbindlichen Liefertermin. Auch die Mitteilung, dass nach Rechnungsstellung der Betrag auf das Konto der VW AG zu überweisen ist. Das war bei meinem alten Auto nicht so. Da habe ich den Kaufpreis ans Autohaus überwiesen. Was mich aber irritiert ist, was in der Anlage zur Auftragsbestätigung steht: "Sie haben Ihr Neufahrzeug im Rahmen eines Agenturgeschäftes mit entsprechenden Nachlass bestellt. Im Agenturgeschäft wird Ihr betreuender Händler als Agent für den VW-Konzern tätig. Er ist befugt, im Namen und im Auftrag der VW AG entsprechend Kaufabschlüsse über ein oder mehrere Neufahrzeuge zu vermitteln. Der jeweilige Kaufvertrag wurde somit zwischen Ihnen und der VW AG geschlossen." Danach steht dann noch u.a. "Nebenabsprachen mit dem Autohaus sind nicht zulässig ..."
Nun denke ich den "Vermittler" also das Autohaus garnicht in Verzug setzten zu können weil a) Vertrag mit VW und b) Nebenabsprachen unzulässig. Oder sind solche Agenturgeschäfte bei VW normal?
Es stimmt schon...das Auto wird deshalb nicht früher gebaut oder fertig. Aber ich kann durch die verspätete Lieferung mein jetziges Fahrzeug nicht veräußern und habe zusätzliche Kosten.

Zitat:

@Tourini schrieb am 5. Januar 2022 um 19:14:52 Uhr:


Ersmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Was ich unterschrieben habe, ist eine "Verbindliche VW-Bestellung".
Dort steht als Verkäufer der Name des Mitarbeiters mit Angabe seiner Verkäufer-Nr. aber nicht das Autohaus selbst.
Die Auftragsbestätigung selbst habe ich von VW bekommen mit einen unverbindlichen Liefertermin. Auch die Mitteilung, dass nach Rechnungsstellung der Betrag auf das Konto der VW AG zu überweisen ist. Das war bei meinem alten Auto nicht so. Da habe ich den Kaufpreis ans Autohaus überwiesen. Was mich aber irritiert ist, was in der Anlage zur Auftragsbestätigung steht: "Sie haben Ihr Neufahrzeug im Rahmen eines Agenturgeschäftes mit entsprechenden Nachlass bestellt. Im Agenturgeschäft wird Ihr betreuender Händler als Agent für den VW-Konzern tätig. Er ist befugt, im Namen und im Auftrag der VW AG entsprechend Kaufabschlüsse über ein oder mehrere Neufahrzeuge zu vermitteln. Der jeweilige Kaufvertrag wurde somit zwischen Ihnen und der VW AG geschlossen." Danach steht dann noch u.a. "Nebenabsprachen mit dem Autohaus sind nicht zulässig ..."
Nun denke ich den "Vermittler" also das Autohaus garnicht in Verzug setzten zu können weil a) Vertrag mit VW und b) Nebenabsprachen unzulässig. Oder sind solche Agenturgeschäfte bei VW normal?
Es stimmt schon...das Auto wird deshalb nicht früher gebaut oder fertig. Aber ich kann durch die verspätete Lieferung mein jetziges Fahrzeug nicht veräußern und habe zusätzliche Kosten.

Ein solches Vorgehen habe ich auch noch nicht gehabt. Fest steht das der Verkäufer dir einen schriftlichen verbindlichen Liefertermin bekannt gegeben hat, danach ist er in der Pflicht auch den Wagen fristgerecht zu liefern. So ist jedenfalls meine Rechtsauffassung.

Am besten wird sein du lässt dich von einem Rechtsanwalt beraten denn wir dürfen dir keine Rechtsberatung geben. Ich kann nur sagen das ich eine solche Vorgehensweise nicht kenne.

Ähnliche Themen

Hast Du das den Touran über Deinen Mann bestellt, damit Ihr Rabatt für Schwerbehinderte bekommt?
Dann hast Du nämlich tatsächlich direkt bei VW bestellt und Dein Händler ist nur der Vermittler.

Schwerbehinderte, Journalisten, Anwälte usw. kaufen tatsaechlich direkt bei Volkswagen und der Händler ist nur Vermittler. Das ist schon lang so.

Wenn das bei Deinem vorherigen Fahrzeug nicht so war, dann wären vermutlich andere Konditionen / Sonderaktioen besser. Deswegen das Eigengeschaeft des Händler.

Beim Kauf mit einen Schwerbehindertenrabatt ist es tatsächlich so, dass der Händler nur Vermittler ist. Die von dir genannte Formulierung ist meines Erachtens für etwa anderes da. Einige Händler bieten trotzdem manchmal noch etwas mehr Rabatt. VW verdeutlicht, dass sie diese Nebenabsprache nicht kennen und auch nicht dafür gerade stehen. Hat dein Händler dir also nochmals 500 Euro Nachlass geboten, dann geht dies von seiner Provision ab. Geht er nun insolvent oder möchte sich nicht mehr daran erinnern (alles absolut fiktiv), dann hast du keinen Anspruch gegen VW.
Die Lieferzeit wird aber nicht vom Händler bestimmt/verbindlich genannt, sondern von VW. In 2 Fällen habe ich bei Lieferverzögerung von VW Financial Service Braunschweig ein Ersatzfahrzeug bekommen. Der Händler hat das ganze arrangiert.

Deine Antwort
Ähnliche Themen