Licht beim Roller; was taugt das?
Guten Abend,
mal präventiv noch eine Frage zum Thema Beleuchtung, da der Roller ja primär nachts eingesetzt werden würde, wo es im Grunde nach ohne Licht ja nicht geht.
Was taugen Rollerbatterien, Lampen und Lichtmaschine bei allnächtlich mehrstündigem Einsatz?
Sollte man gleich auf LED-Beleuchtung umrüsten, falls nicht bereits vorhanden?
Hinweis: es geht hier weniger um das Gesehenwerden, sondern eher um das Selbersehen.
ciao
Wauhoo
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Wauhoo
Guten Abend,mal präventiv noch eine Frage zum Thema Beleuchtung, da der Roller ja primär nachts eingesetzt werden würde, wo es im Grunde nach ohne Licht ja nicht geht.
Was taugen Rollerbatterien, Lampen und Lichtmaschine bei allnächtlich mehrstündigem Einsatz?
Sollte man gleich auf LED-Beleuchtung umrüsten, falls nicht bereits vorhanden?Hinweis: es geht hier weniger um das Gesehenwerden, sondern eher um das Selbersehen.
ciao
Wauhoo
Nichts, bzw. nicht viel !! Die meisten Roller haben nur Halogen Bilux 35/35 Watt im Hauptscheinwerfer, kann man evtl. gegen 40/45 austauschen, aber..... 🙄
Wenn man sich alleine auf dunkler Strasse bewegt, geht es noch, aber auf hell beleuchtenden Strassen im Feierabendverkehr, da siehst du dein eigenes Licht nicht !! 😰
Aber immer noch deutlich besser als das beste Fahrradlicht !!! 😁
Da man auch tagsüber mit Licht fährt, gibt es elektrotechnisch keinen Unterschied zwischen Tag/Nachtfahrten !
LED's taugen nicht als Hauptscheinwerfer, die kannste nur für Blinker und Rücklicht verwenden !
wölfle 😉
Google mal danach Ba 20 sockel Halogen
Da wirst du viel zu finden. Mein Kisbee hat auch nur Bilux Licht aber ich bin zufrieden damit. Aus meiner Jugendzeit kenne ich noch die 6 Volt Funzeln vom Moped da hat man bei trockener Straße wenig gesehen und bei Nässe fast nix. Auch am VW Käfer taugte s nicht viel bei Nässe.
Zitat:
Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf
Da man auch tagsüber mit Licht fährt,
Ist das nicht nur bei Motorrädern Vorschrift? Ich hab' hier noch keinen Roller gesehen, der tagsüber mit Licht fahren würde. Oder das wäre dann so schwach, daß man es gar nicht bemerkt, dann kann man es aber auch gleich ganz auslassen.
Taugt die Lichtmaschine dazu, die Batterei zu laden?
Guck mal (2a): http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__17.html
Und die Ausrüstungsvorschrift in (1)-(6a): http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__50.html
Hoffentlich taugt die Lichtmaschine dazu!
Sonst bleibt man spätestens wegen ausbleibender Zündung stehen.
Die Lichtausbeute ist natürlich individuell unterschiedlich. Eine 15W Bilux ist nicht mit 55W Halogen zu vergleichen. Die meisten kleinen Roller haben aber höchstens 35W Halogen.
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Vorhin habe ich im Dunkeln einen Rollerfahrer gesehen, der hatte zusätzlich zu dem eigentlichen Licht am Roller vorne (diese weißen Lichter, die aussehen wie senkrecht stehende Katzenaugen, so auf recht niedriger Höhe - ihr wisst was ich meine?) noch ein großes rundes weißes Licht darüber, also etwas höher. Das schien mir die Straße besser auszuleuchten und der Roller selbst war auch super zu sehen. Kann man sowas einfach an jeden Roller montieren?
Und da frage ich mich, wie das eigentlich mit dem Rücklicht ist, z. B. wenn man ein Topcase drauf hat? Da ist das Rücklicht doch recht versteckt drunter und ja sowieso so weit unten. Sieht man das von hinten überhaupt noch? Kann man hier eigentlich auch ein zusätzliches Rücklicht anbringen?
Zitat:
Original geschrieben von ck_me
Kann man sowas einfach an jeden Roller montieren?
Erste Voraussetzung dafür: Die Teile müssen eine Zulassung besitzen.
Zitat:
Original geschrieben von ck_me
Kann man ...
Kann man meinen Link erkennen? Kann man die StVZO lesen und verstehen? Kann man sich vor geplanten Umbauten bei Verständnisschwierigkeiten an den TÜV-Ingenieur seines Vertrauens wenden?
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Kann man sich vor geplanten Umbauten bei Verständnisschwierigkeiten an den TÜV-Ingenieur seines Vertrauens wenden?
Das sollte man in solchen Fällen unbedingt tun.
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Die meisten kleinen Roller haben aber höchstens 35W Halogen.
Die für Mofas lt. §6a schon nicht zulässig wären; und Mofa ist ja alles bis 25 km/h?
Um für den Fall der Fälle vernünftiges Licht verwenden zu dürfen, muß man ja also defaktisch mindestens einen 50er fahren.
Die Art des Lichts ist egal ob 25 oder 45km/h Roller.
Die Fahrzeuge sind ja technisch identisch nur die Drossel macht den Unterschied - zB bei TGB/Pegasus, Kymco, Yamaha oder Peugeot.
Größteteils hat man zudem nur noch einen Schalter für Fern-/Abblendlicht - kein an/aus mehr. Sobald der Motor läuft geht das Licht an. Ist das Ladesystem iO hat man auch kein Problem mit der Batterieladung.
mfg
Die Leistungsangabe bei meinem Kisbee ist Lichtmaschinenleistung 1 AH bei 4000 U/min. Normalerweise reicht die Leistung aus alle Verbraucher zu betreiben und die Batterie zu laden.
Nur um eine Tiefentladene Battrie zu laden müsstest du sehr lange fahren.
Das Licht bei mir ist immer an und auch am Tage kann man es sehr gut sehen.
Zitat:
Original geschrieben von Ruedi1952
Die Leistungsangabe bei meinem Kisbee ist Lichtmaschinenleistung 1 AH bei 4000 U/min. Normalerweise reicht die Leistung aus alle Verbraucher zu betreiben und die Batterie zu laden.
Volt * Ampere = Watt.
1 AH Leistung * 12 Volt = 12 Watt
Die Lichtmaschine muss mehr als 1 AH Leistung bringen. in der Regel sind es 4-5 AH.
Zitat:
Original geschrieben von Wauhoo
Die meisten kleinen Roller haben aber höchstens 35W Halogen.
Die für Mofas lt. §6a schon nicht zulässig wären; und Mofa ist ja alles bis 25 km/h?Da gibt es einen "Trick": Nicht nach deutscher StVZO zulassen, sondern nach EU-Recht/EU-Richtlinien. Die sind in vielen Teilen freizügiger und wegen viel größerer Marktbedeutung für Hersteller interessanter.
Wer allerdings hier in Deutschland ein Einzelexemplar modifizieren will, hat es vor Ort beim TÜV nach deutschen Regeln viel einfacher und billiger.
Kann sein das ich micht da vertan habe es sind noch 90Watt angegeben.
Bisher hat die Leistung locker ausgereicht bei meinem Kisbee und unserem Ludix.