Leuchtweitenregelung defekt - Sachmangelhaftung

Audi TT 8J

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem und hoffe, dass ihr mir wie bisher fachkundigen Rat geben könnt 🙂

Gestern hat mir mein Steuergerät während normaler Fahrt auf einmal trotz ausgeschaltetem Licht den Fehler "Leuchtweitenregelung defekt" angezeigt. Nun hätte ich folgende Fragen:

1.) Ich habe den Wagen vor weniger als einem halben Jahr bei einem Händler (aber keine Audi-Garantie oder Ähnliches) gekauft. Nach den Grundsätzen der Sachmangelhaftung, die ein Händler ja nicht ausschließen kann, hat der Händler alle Schäden zu reparieren, die innerhalb eines halben Jahres entstehen. Bzw. hat er die Beweispflicht, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat. Erst danach muss ich es ihm beweisen. Das heißt, er müsste mir den Schaden reparieren - richtig?

2.) Mein Problem ist, dass der Händler ca. 300km entfernt von mir beheimatet ist. Gibts da irgend ne Grundlage, dass ich es hier reparieren kann und er mir die Kosten (womöglich auch nur einen Teil davon) ersetzt oder bin ich da -wenn überhaupt- auf reine Kulanz angewiesen (was ich befürchte).

3.) Dann bleibt noch die Frage, was die Behebung des Fehlers kostet. Sicherlich gibts da ja mehrere Möglichkeiten. Wenn der Motor im Scheinwerfer kaputt ist? Wenn der Schalter nur kaputt ist? Was kostet das in etwa beim Freundlichen?

Ich hoffe, ihr könnt mir etwas helfen. Habe leider in der SuFu als auch über Google nicht wirklich viel gefunden :-(

Danke schonmal vorab für alles 🙂

Viele Grüße

Diavolo99

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Diavolo99


Gestern hat mir mein Steuergerät während normaler Fahrt auf einmal trotz ausgeschaltetem Licht den Fehler "Leuchtweitenregelung defekt" angezeigt. Nun hätte ich folgende Fragen:

1.) Ich habe den Wagen vor weniger als einem halben Jahr bei einem Händler (aber keine Audi-Garantie oder Ähnliches) gekauft. Nach den Grundsätzen der Sachmangelhaftung, die ein Händler ja nicht ausschließen kann, hat der Händler alle Schäden zu reparieren, die innerhalb eines halben Jahres entstehen. Bzw. hat er die Beweispflicht, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat. Erst danach muss ich es ihm beweisen. Das heißt, er müsste mir den Schaden reparieren - richtig?

2.) Mein Problem ist, dass der Händler ca. 300km entfernt von mir beheimatet ist. Gibts da irgend ne Grundlage, dass ich es hier reparieren kann und er mir die Kosten (womöglich auch nur einen Teil davon) ersetzt oder bin ich da -wenn überhaupt- auf reine Kulanz angewiesen (was ich befürchte).

3.) Dann bleibt noch die Frage, was die Behebung des Fehlers kostet. Sicherlich gibts da ja mehrere Möglichkeiten. Wenn der Motor im Scheinwerfer kaputt ist? Wenn der Schalter nur kaputt ist? Was kostet das in etwa beim Freundlichen?

Hallo,

1)
Der Verkäufer haftet nicht für jeden Schaden.
Der gewerbliche Verkäufer haftet bei einem Gebrauchtwagenverkauf an einen privaten Käufer üblicherweise 1 Jahr für Sachmängel, jedoch nicht für verschleißbedingte oder durch Fehlbedienung verursachte Schäden.
Bei Beschiss haftet er z.B. auch länger.

Eine defekte LWR dürfte vermutlich ein Sachmangel sein.
Wenn aber z.B. ein Niveaugeber hin ist und das Fahrzeug z.B. nach dem Kauf tiefergelegt wurde, wäre auch denkbar, das der Geber beim Einbau der Teile beschädigt wurde.

2)
Der Erfüllungsort für den Verkauf steht im Vertrag bzw. Kleingedruckten, dies wird üblicherweise der Sitz des Händlers sein. 
Du musst also sehr wahrscheinlich den Wagen bei ihm zur Nachbesserung anliefern.
Eventuell stimmt der Händler einer für dich kulanteren Lösung zu.

3)
Ohne Diagnose kann man nicht sagen, was defekt ist und was es kostet.
An deiner Stelle würde ich die Fehlerspeicher auslesen lassen, dann kann man schon was zu dem Problem sagen.
Eventuell lohnt eine Fahrt zum Verkäufer nicht.
Stelle ich mir auch aufwendig vor: Anreise, Fehler Diagnose, Ersatzteile bestellen, Einbauen.
Sicher nicht ohne weiteres an einem Tag möglich.

Grüße

Manfred

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Zitat:

Original geschrieben von Ravenous666


Besorg Dir den Sensor gebraucht für 30,- und bau ihn selber an. Dann einen VCDS Kundigen in Deiner Umgebung suchen, der löscht Dir den Fehler.

Thema erledigt und abhaken. Wegen so einer Summe würde ich keinen Rechtsstreit anfangen.

Wo krieg ich n Gebrauchten Sensor her?

Ebay hab ich schonmal nix gefunden... und auchüber google find ich nichts... leider...

Irgendwelche Tipps für mich?

Edit:
Könnte der hier passen: http://www.ebay.de/.../120932971306?...

Ist aber ein quattro - meiner nicht... Oder ist das dasselbe Teil???

Zitat:

Original geschrieben von Diavolo99


Könnte der hier passen?:
http://www.ebay.de/.../120932971306?...

Ist aber ein quattro - meiner nicht... Oder ist das dasselbe Teil???

Wo sind die Techniker? Kann hier wirklich keiner helfen? 🙁

dass der händler erst abblockt war ja zu erwarten.

das macht mich richtig sauer. diese verbrecher.

von wegen rechte der käufer gestärkt und so....

die praxis sieht da ganz anders aus.

habe da auch so einen fall...

nur geht es hier um höhere beträge.

was machst du denn beim nächsten fall?

hier 250 euro da 150 dann 300....

direkt anwalt einschalten!!! traurig, dass man heutzutage ohne einen solchen auf der strecke bleibt

Hey,

ich weiß nicht, ob das irgendjemanden interessiert, aber um das Thema abzuschließen.
War jetzt heut bei einer freien Werkstatt, die mir bei nettem Service und kleinen Zusatzleistungen wie Einfetten der schwergängigen Türe das Ganze für 145€ (Teil allein bei 110 €) repariert hat! 🙂

Ich habe meine Stammwerkstatt gefunden 🙂

Grüße an alle

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