Leuchtweitenregelung defekt - Sachmangelhaftung

Audi TT 8J

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem und hoffe, dass ihr mir wie bisher fachkundigen Rat geben könnt 🙂

Gestern hat mir mein Steuergerät während normaler Fahrt auf einmal trotz ausgeschaltetem Licht den Fehler "Leuchtweitenregelung defekt" angezeigt. Nun hätte ich folgende Fragen:

1.) Ich habe den Wagen vor weniger als einem halben Jahr bei einem Händler (aber keine Audi-Garantie oder Ähnliches) gekauft. Nach den Grundsätzen der Sachmangelhaftung, die ein Händler ja nicht ausschließen kann, hat der Händler alle Schäden zu reparieren, die innerhalb eines halben Jahres entstehen. Bzw. hat er die Beweispflicht, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat. Erst danach muss ich es ihm beweisen. Das heißt, er müsste mir den Schaden reparieren - richtig?

2.) Mein Problem ist, dass der Händler ca. 300km entfernt von mir beheimatet ist. Gibts da irgend ne Grundlage, dass ich es hier reparieren kann und er mir die Kosten (womöglich auch nur einen Teil davon) ersetzt oder bin ich da -wenn überhaupt- auf reine Kulanz angewiesen (was ich befürchte).

3.) Dann bleibt noch die Frage, was die Behebung des Fehlers kostet. Sicherlich gibts da ja mehrere Möglichkeiten. Wenn der Motor im Scheinwerfer kaputt ist? Wenn der Schalter nur kaputt ist? Was kostet das in etwa beim Freundlichen?

Ich hoffe, ihr könnt mir etwas helfen. Habe leider in der SuFu als auch über Google nicht wirklich viel gefunden :-(

Danke schonmal vorab für alles 🙂

Viele Grüße

Diavolo99

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Diavolo99


Gestern hat mir mein Steuergerät während normaler Fahrt auf einmal trotz ausgeschaltetem Licht den Fehler "Leuchtweitenregelung defekt" angezeigt. Nun hätte ich folgende Fragen:

1.) Ich habe den Wagen vor weniger als einem halben Jahr bei einem Händler (aber keine Audi-Garantie oder Ähnliches) gekauft. Nach den Grundsätzen der Sachmangelhaftung, die ein Händler ja nicht ausschließen kann, hat der Händler alle Schäden zu reparieren, die innerhalb eines halben Jahres entstehen. Bzw. hat er die Beweispflicht, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat. Erst danach muss ich es ihm beweisen. Das heißt, er müsste mir den Schaden reparieren - richtig?

2.) Mein Problem ist, dass der Händler ca. 300km entfernt von mir beheimatet ist. Gibts da irgend ne Grundlage, dass ich es hier reparieren kann und er mir die Kosten (womöglich auch nur einen Teil davon) ersetzt oder bin ich da -wenn überhaupt- auf reine Kulanz angewiesen (was ich befürchte).

3.) Dann bleibt noch die Frage, was die Behebung des Fehlers kostet. Sicherlich gibts da ja mehrere Möglichkeiten. Wenn der Motor im Scheinwerfer kaputt ist? Wenn der Schalter nur kaputt ist? Was kostet das in etwa beim Freundlichen?

Hallo,

1)
Der Verkäufer haftet nicht für jeden Schaden.
Der gewerbliche Verkäufer haftet bei einem Gebrauchtwagenverkauf an einen privaten Käufer üblicherweise 1 Jahr für Sachmängel, jedoch nicht für verschleißbedingte oder durch Fehlbedienung verursachte Schäden.
Bei Beschiss haftet er z.B. auch länger.

Eine defekte LWR dürfte vermutlich ein Sachmangel sein.
Wenn aber z.B. ein Niveaugeber hin ist und das Fahrzeug z.B. nach dem Kauf tiefergelegt wurde, wäre auch denkbar, das der Geber beim Einbau der Teile beschädigt wurde.

2)
Der Erfüllungsort für den Verkauf steht im Vertrag bzw. Kleingedruckten, dies wird üblicherweise der Sitz des Händlers sein. 
Du musst also sehr wahrscheinlich den Wagen bei ihm zur Nachbesserung anliefern.
Eventuell stimmt der Händler einer für dich kulanteren Lösung zu.

3)
Ohne Diagnose kann man nicht sagen, was defekt ist und was es kostet.
An deiner Stelle würde ich die Fehlerspeicher auslesen lassen, dann kann man schon was zu dem Problem sagen.
Eventuell lohnt eine Fahrt zum Verkäufer nicht.
Stelle ich mir auch aufwendig vor: Anreise, Fehler Diagnose, Ersatzteile bestellen, Einbauen.
Sicher nicht ohne weiteres an einem Tag möglich.

Grüße

Manfred

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Zitat:

Original geschrieben von Diavolo99


Gestern hat mir mein Steuergerät während normaler Fahrt auf einmal trotz ausgeschaltetem Licht den Fehler "Leuchtweitenregelung defekt" angezeigt. Nun hätte ich folgende Fragen:

1.) Ich habe den Wagen vor weniger als einem halben Jahr bei einem Händler (aber keine Audi-Garantie oder Ähnliches) gekauft. Nach den Grundsätzen der Sachmangelhaftung, die ein Händler ja nicht ausschließen kann, hat der Händler alle Schäden zu reparieren, die innerhalb eines halben Jahres entstehen. Bzw. hat er die Beweispflicht, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat. Erst danach muss ich es ihm beweisen. Das heißt, er müsste mir den Schaden reparieren - richtig?

2.) Mein Problem ist, dass der Händler ca. 300km entfernt von mir beheimatet ist. Gibts da irgend ne Grundlage, dass ich es hier reparieren kann und er mir die Kosten (womöglich auch nur einen Teil davon) ersetzt oder bin ich da -wenn überhaupt- auf reine Kulanz angewiesen (was ich befürchte).

3.) Dann bleibt noch die Frage, was die Behebung des Fehlers kostet. Sicherlich gibts da ja mehrere Möglichkeiten. Wenn der Motor im Scheinwerfer kaputt ist? Wenn der Schalter nur kaputt ist? Was kostet das in etwa beim Freundlichen?

Hallo,

1)
Der Verkäufer haftet nicht für jeden Schaden.
Der gewerbliche Verkäufer haftet bei einem Gebrauchtwagenverkauf an einen privaten Käufer üblicherweise 1 Jahr für Sachmängel, jedoch nicht für verschleißbedingte oder durch Fehlbedienung verursachte Schäden.
Bei Beschiss haftet er z.B. auch länger.

Eine defekte LWR dürfte vermutlich ein Sachmangel sein.
Wenn aber z.B. ein Niveaugeber hin ist und das Fahrzeug z.B. nach dem Kauf tiefergelegt wurde, wäre auch denkbar, das der Geber beim Einbau der Teile beschädigt wurde.

2)
Der Erfüllungsort für den Verkauf steht im Vertrag bzw. Kleingedruckten, dies wird üblicherweise der Sitz des Händlers sein. 
Du musst also sehr wahrscheinlich den Wagen bei ihm zur Nachbesserung anliefern.
Eventuell stimmt der Händler einer für dich kulanteren Lösung zu.

3)
Ohne Diagnose kann man nicht sagen, was defekt ist und was es kostet.
An deiner Stelle würde ich die Fehlerspeicher auslesen lassen, dann kann man schon was zu dem Problem sagen.
Eventuell lohnt eine Fahrt zum Verkäufer nicht.
Stelle ich mir auch aufwendig vor: Anreise, Fehler Diagnose, Ersatzteile bestellen, Einbauen.
Sicher nicht ohne weiteres an einem Tag möglich.

Grüße

Manfred

Das nenn ich mal eine Antwort! 🙂
Vielen Dank, du hast mir sehr geholfen! Werd den Wagen mal auslesen lassen und dann schaun mer mal, was kaputt ist.

Also ich hab seit dem Kauf an dem Wagen nicht rumgebastelt. Also wurde weder tiefer gelegt noch sonst irgendwas verändert...

Hallo Manfred,

kannst du mir sagen, mit welchen Kosten ich schlimmstenfalls zu rechnen habe.
Also ich nehm an, das sind die Kosten für zwei defekte Motoren in den Scheinwerfern inkl. Einbau durch den 🙂

Danke dir! :-)

Woher willst Du wissen, das es ausgerechnet die Stellmotoren der Scheinwerfer sind ?

Und dann gleich Beide ? Sehr unwahrscheinlich.

Es reicht bereits ein beschädigter Kabelbaum oder korodierter Stecker vom Neigungssensor und schon kommt die Fehlermeldung.

Ohne Fehlerspeicher auslesen und ordentliche Diagnose ist das Stochern im Nebel und führt zu nichts.

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Zitat:

Original geschrieben von Ravenous666


Woher willst Du wissen, das es ausgerechnet die Stellmotoren der Scheinwerfer sind ?

Und dann gleich Beide ? Sehr unwahrscheinlich.

Es reicht bereits ein beschädigter Kabelbaum oder korodierter Stecker vom Neigungssensor und schon kommt die Fehlermeldung.

Ohne Fehlerspeicher auslesen und ordentliche Diagnose ist das Stochern im Nebel und führt zu nichts.

Ich denke ebenfalls nicht, dass es das ist. Das wäre nur - so denke ich - der worst case. Also der mögliche Schaden, der mit den höchsten Kosten verbunden wäre. Nur damit ich weiß, was es im schlimmsten Fall kostet. Weil wenn das dann Kosten von "nur" 200 € sind, brauch ich nicht die 300km zum Händler fahren. Ist jetzt verständlicher, wie ich es meine?

Bin mal gespannt, was beim Auslesen rauskommt...

Mein Gott, was ist so schwierig, zum Werstatt deines Vertrauens zu fahren in den Fehlerspeicher auslesen zu lassen und ein Kostenvoranschlag erstellen zu lassen? Bist du sonst auch so unbeholfen?

Bei mir war Auch mal die Leuchtweitenreglung links "defekt" und leuchtete in den Himmel. Kaputt war nix, es musste nur neu angelernt werden. Eine Sache von 5 Minuten.

Aus Ferne kann man nun wirklich nicht sagen, was es kosten wird! Das fängt bei 0 Eu an und kann auch 1000 Eu für neuen Scheinwerfer bedeuteten.

Es bleibt einfach kein anderer Weg, als zum 🙂 zu fahren, um den Schaden begutachten zu lassen. Wie das dann mit den Kosten zu verrechnen ist und in wie weit der Händler dafür Aufkommen muss, kannst du erst dann klären.

Zitat:

Original geschrieben von McStrobi


Mein Gott, was ist so schwierig, zum Werstatt deines Vertrauens zu fahren in den Fehlerspeicher auslesen zu lassen und ein Kostenvoranschlag erstellen zu lassen? Bist du sonst auch so unbeholfen?

Ich bin nicht unbeholfen, sondern einfach gern vorbereitet. Zudem habe ich bei jeder Werkstatt leider ein gewisses Misstrauen, da schon zweimal (bei meinem früheren Auto) versucht wurde, mich übers Ohr zu hauen.

Da heißt es dann, Turbolader ist defekt und muss ausgetauscht werden. Tatsächlich war nur die Unterdruckdose defekt und konnte für 100 € repariert werden, was ich dank der Hilfe eines Forums herausbekommen habe. Sorry... Aber ohne den damaligen Tipp, dass bei manchen Werkstätten versucht wird, den Leuten gleich einen neuen Turbolader anzudrehen, hätte ich damals ne Stange Geld zum Fenster hinaus geschmissen. Deswegen erkundige ich mich gerne auch VOR einem Werkstattbesuch. Dass ich da hinfahren muss, versteht sich doch von selbst...

Zitat:

Original geschrieben von Diavolo99



Zitat:

Original geschrieben von McStrobi


Mein Gott, was ist so schwierig, zum Werstatt deines Vertrauens zu fahren in den Fehlerspeicher auslesen zu lassen und ein Kostenvoranschlag erstellen zu lassen? Bist du sonst auch so unbeholfen?
Ich bin nicht unbeholfen, sondern einfach gern vorbereitet. Zudem habe ich bei jeder Werkstatt leider ein gewisses Misstrauen, da schon zweimal (bei meinem früheren Auto) versucht wurde, mich übers Ohr zu hauen.
Da heißt es dann, Turbolader ist defekt und muss ausgetauscht werden. Tatsächlich war nur die Unterdruckdose defekt und konnte für 100 € repariert werden, was ich dank der Hilfe eines Forums herausbekommen habe. Sorry... Aber ohne den damaligen Tipp, dass bei manchen Werkstätten versucht wird, den Leuten gleich einen neuen Turbolader anzudrehen, hätte ich damals ne Stange Geld zum Fenster hinaus geschmissen. Deswegen erkundige ich mich gerne auch VOR einem Werkstattbesuch. Dass ich da hinfahren muss, versteht sich doch von selbst...

Aha, vorbereiten nennt man das jetzt...! Es bleibt aber dabei, du musst den Fehlerspeicher auslesen lassen! Den Defekt, wenn es denn einer ist, können wir auf die Entfernung eh nicht diagnostizieren. Wie gesagt, entweder muss nur neu angelernt werden, was normalerweise der 🙂 umsonst macht, kann es der Neigungssensor sein, kann es aber auch der Scheinwerfer selbst sein. Keiner, auch kein erfahrener Meister kann allein aus deinen Aussagen irgendeine Diagnose stellen. Daher muss der Fehlerspeicher ausgelesen werden. Soviel Vertrauen musst du mitbringen, oder du besorgst dir

VCDS

für dein Laptop und eine Portion Ahnung in Sachen Fehlerdiagnose....

wenn du die gesetzliche sachmangelhaftung in anspruch nehmen willst musst du dies beim händler erst schriftlich geltend machen.

also würd ich den erstmal anrufen.

und dir als käufer ist es nicht zumutbar solch eine strecke auf dich zu nehmen wegen einer reparatur, d.h. falls dein händler darauf bestehen sollte dein auto selbst zu reparieren, dann ist die verbringung auf seine kosten.

kurz gesagt, falls in deinem fall die sachmangelhaftung greift zahlst du keinen cent!

Zitat:

Original geschrieben von DragoTDI


wenn du die gesetzliche sachmangelhaftung in anspruch nehmen willst musst du dies beim händler erst schriftlich geltend machen.

also würd ich den erstmal anrufen.

und dir als käufer ist es nicht zumutbar solch eine strecke auf dich zu nehmen wegen einer reparatur, d.h. falls dein händler darauf bestehen sollte dein auto selbst zu reparieren, dann ist die verbringung auf seine kosten.

kurz gesagt, falls in deinem fall die sachmangelhaftung greift zahlst du keinen cent!

Ist das wirklich so???

Also ob der Fehler in die Sachmangelhaftung fällt wird sich zeigen aber falls dem so sein sollte, wirklich auf seine Kosten?!

Das kann ich mir ehrlich gesagt kaum vorstellen... ERfüllungsort ist Sitz des Händlers, so stehts ja auch im Vertrag...

Hallo Leute,

nun ein Update:

Ich war heute bei meinem :-) , der mir erst einmal 30 € fürs Auslesen des Steuergeräts abgenommen hat, die dann nicht einmal bei einer eventuellen Reparatur verrechnet werden... Aber naja...

Zum eigentlichen Thema:
Der Befund lautet "Niveaugeber bzw. Leuchtweitenregulierungssensor Hinterachse ist defekt. Kurzschluss nach Plus" (was auch immer das bedeuten mag...)
Materialkosten betragen laut Info 110 € + 1 Stunde Arbeit (laut Auskunft 1/2 Stunde für den Austausch und ne halbe Stunde (!) fürs Löschen des Fehlerspeichers...

Nun hab ich daraufhin mit dem Händler telefoniert, bei dem ich den TT gekauft hab (Nur Sachmangelhaftung) - keine Garantie. Er sieht allerdings überhaupt keinen "Sachmangel-Fall" da er ja beweisen könne, dass das Auto bei Verkauf intakt gewesen sei. Immerhin sei der Fehler ja erst Monate, nachdem ich den Wagen gekauft hatte, aufgetreten. Somit sehe er keinen Grund für eine Sachmangelhaftung...

Also für mich stellen sich jetzt halt folgende Fragen:

- Kann ich tatsächlich das mit der Sachmangelhaftung vergessen?
- Soll ich einfach in den sauren Apfel beißen und die 200-250 € bezahlen? (Sicherlich treibts mich net in den finanziellen Ruin aber trotzdem isses nicht gerade Portokasse bei mir...)

Bin für jeden Tipp / jede Meinung dankbar...

DANKE!

Hallo,

ich sehe zwei Möglichkeiten:

Ich würde es erstmal via schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung als Einschreiben mit Rückschein versuchen und die Folterwerkzeuge zeigen. Beim ADAC z.B. gibt es passende Vorlagen, wie man richtig Mängel rügt.
Will er nicht oder macht nichts, kannst du immer noch überlegen, was du tun willst.

Reparatur selber bezahlen und bei dir vor Ort machen lassen.
Eine freie Werkstatt, die VAG-Fahrzeuge wartet, kann dir den Geber sicher auch ersetzen für weniger Geld wie beim  Freundlichen.
Faust in der Tasche machen und die Sache abhaken.

Wenn du dich mit dem Händler um 200 Euro streiten willst:
Lehnt der Händler trotz der schriftlichen Mängelrüge ab oder macht nichts, Reparieren lassen. Erst von einem Anwalt beraten lassen und bei Erfolgsaussicht den Betrag schriftlich einfordern lassen, will er immer noch nicht, dann klagen. Falls du im ADAC bist, es gibt zumindest da eine erste kostenlose Rechtsberatung.

Ist wie gesagt meine Meinung.

Grüße

Manfred

Zitat:

Original geschrieben von manni9999


Hallo,

ich sehe zwei Möglichkeiten:

Ich würde es erstmal via schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung als Einschreiben mit Rückschein versuchen und die Folterwerkzeuge zeigen. Beim ADAC z.B. gibt es passende Vorlagen, wie man richtig Mängel rügt.
Will er nicht oder macht nichts, kannst du immer noch überlegen, was du tun willst.

Reparatur selber bezahlen und bei dir vor Ort machen lassen.
Eine freie Werkstatt, die VAG-Fahrzeuge wartet, kann dir den Geber sicher auch ersetzen für weniger Geld wie beim  Freundlichen.
Faust in der Tasche machen und die Sache abhaken.

Wenn du dich mit dem Händler um 200 Euro streiten willst:
Lehnt der Händler trotz der schriftlichen Mängelrüge ab oder macht nichts, Reparieren lassen. Erst von einem Anwalt beraten lassen und bei Erfolgsaussicht den Betrag schriftlich einfordern lassen, will er immer noch nicht, dann klagen. Falls du im ADAC bist, es gibt zumindest da eine erste kostenlose Rechtsberatung.

Ist wie gesagt meine Meinung.

Grüße

Manfred

Hallo Manfred,

vielen Dank für deine Hilfe.
Ich habe nun bereits dem ADAC mein Anliegen in der kostenlosen Rechtsberatung geschildert. Bin gespannt, was dabei herauskommt. Vielen Dank für den Tipp - da wäre ich glaub selber nicht draufgekommen...

Jetzt warte ich mal ab, werde aber vermutlich -sofern der ADAC mir nichts anderes mitteilt- deinen Tipp mit dem Einschreiben versuchen.

Nochmals: Danke! 🙂

Viele Grüße

Besorg Dir den Sensor gebraucht für 30,- und bau ihn selber an. Dann einen VCDS Kundigen in Deiner Umgebung suchen, der löscht Dir den Fehler.

Thema erledigt und abhaken. Wegen so einer Summe würde ich keinen Rechtsstreit anfangen.

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