Leuchtweitenregelung defekt? + Airbagleuchte an
Hallo zusammen,
ich hatte einen Frontschaden bei meinem Audi A4 B7 und hab mir zwei gebrauchte Bi- Xenonscheinwerfer übers internet gekauft.
Diese sind heute gekommen und ich habe sie auch sofort eingebaut. Teilenummer usw war alles gleich und haben auch super gepasst.
Nun habe ich nur das Problem das die Leuchte der Leuchtweitrenregelung im FIS leuchtet und sich das Xenon auch nicht automatisch einstellt wenn man das Licht einschaltet.
Weis einer von euch ob die Sensoren für die Leuchtweitenregelung im Scheinwerfer integriert sind oder ist dies eine extra Einheit die an einer anderen Stelle im Fahrzeug sitzt?
Ich musste meine komplette Front erneuern und falls die Sensoren an einer anderen Stelle sind kann es auch sein das diese einfach kaputt waren und ich vergessen habe diese auszutauschen.
Des Weiteren leuchtet auch meine Airbagleuchte in der Instrumentenanzeige. Allerdings haben die Airbags beim Unfall nicht ausgelöst. Lediglich die Gurte des Fahrer- und Beifahrersitzes mussten getauscht werden. Daher frage ich mich nun warum die Airbagleuchte an ist. Muss man hier nur den Fehlerspeicher auslesen damit die Lampe wieder aus geht oder sind hier eventuell auch Sensoren in der Front defekt die nicht getauscht wurden?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ansonsten schonmal vielen Dank für Eure Hilfe
Markus
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Frankiboi
das würde ja bedeuten, dass solche Teile nicht gebraucht verkauft werden dürfen, dass sollte ein Autoverwerter aber wissen, und da gibt es 1 Jahr Garantie auf Gebraucht Gegenstände.....
Na dann sollte sich dieser Verwerter mal an die Regelungen der Altfahrzeugverordnung halten.
Was die "Garantie" auf solche Gebrauchtteile wert ist, wird man sehen, wenn mal eine Beanstandung zu Nichtfunktion / Fehlfunktion auftritt.
Wobei da die Frage zu stellen wäre, ob ein "Geschädigter" die Ansprüche noch geltend machen kann (nach Ableben eines Geschädigten durch ggf. mögliche Fehlfunktion / Nichtfunktion).
Stellt sich auch die Frage, was garantiert wird.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Na dann sollte sich dieser Verwerter mal an die Regelungen der Altfahrzeugverordnung halten.Zitat:
Original geschrieben von Frankiboi
das würde ja bedeuten, dass solche Teile nicht gebraucht verkauft werden dürfen, dass sollte ein Autoverwerter aber wissen, und da gibt es 1 Jahr Garantie auf Gebraucht Gegenstände.....
Was die "Garantie" auf solche Gebrauchtteile wert ist, wird man sehen, wenn mal eine Beanstandung zu Nichtfunktion / Fehlfunktion auftritt.
Wobei da die Frage zu stellen wäre, ob ein "Geschädigter" die Ansprüche noch geltend machen kann.
ja da haste schon irgend wie recht! Aber schaue mal in die Bucht, was dort an zB. Gurten mit Gurtstraffern über den "Ladentisch" gehen, warum sind solche Dinge nicht in der Verbotsliste frage ich mich da jetzt?
Wäre eine Gute, Einfach Art an Sprengstoff heran zu kommen wenn man es genau nimmt....
ich habe eben mal in der Bucht gesucht...da war nicht einer dabei der auf die Gefahren hingewiesen hat beim Umgang mit den Dingern oder auf irgendwelche Gesetzes Texte, da sollte Ebay doch mal darauf achten.... hier auch einer mit 1 Jahr Garantie auf Gebrauchtwaren das stand unter dem Gurt unter Rechtliche Info....
Rechnung und Garantie: Zu jeder Lieferung erhalten Sie eine Rechnung ohne ausgewiesener Mehrwertsteuer, da wir als Kleinunternehmer laut § 19 UStG nicht dazu berechtigt sind. Die Garantiezeit beträgt: für neue Ware 2 Jahre für gebrauchte Ware 1 Jahr. Die Rechnung dient als Garantienachweis. Widerrufsbelehrung für Privatkunden: Es gilt das deutsche Fernabsatzgesetz. Sollten hier einzelne Bestimmungen unwirksam sein, gilt ausschließlich deutsches Recht.
Zitat:
Original geschrieben von Frankiboi
ich habe eben mal in der Bucht gesucht...da war nicht einer dabei der auf die Gefahren hingewiesen hat beim Umgang mit den Dingern oder auf irgendwelche Gesetzes Texte, da sollte Ebay doch mal darauf achten.... hier auch einer mit 1 Jahr Garantie auf Gebrauchtwaren das stand unter dem Gurt unter Rechtliche Info....
Rechnung und Garantie: Zu jeder Lieferung erhalten Sie eine Rechnung ohne ausgewiesener Mehrwertsteuer, da wir als Kleinunternehmer laut § 19 UStG nicht dazu berechtigt sind. Die Garantiezeit beträgt: für neue Ware 2 Jahre für gebrauchte Ware 1 Jahr. Die Rechnung dient als Garantienachweis. Widerrufsbelehrung für Privatkunden: Es gilt das deutsche Fernabsatzgesetz. Sollten hier einzelne Bestimmungen unwirksam sein, gilt ausschließlich deutsches Recht.
Wenn deutsches Recht gilt (gilt in jedem Fall) darf dieser Verkäufer keine einzelnen Airbageinheiten oder pyrotechnische Gurtstraffer an Endverbraucher verkaufen (siehe dazu dann auch SprengG.)
Verkauf solcher Teile, egal ob gebraucht oder neu, ist NUR an Sachkundige im gewerblichen Rahmen bei Nachweiß der Sachkunde zulässig.
Ebenfalls ist so nicht definiert, auf was sich die Garantie bezieht (Passform ? Gewicht ? Farbe ? Funktion ????)
Wie so oft gilt bezüglich Gebrauchtteilen:
Man kann u.U. vieles käuflich erwerben (z.B. Lenkräder mit eingebauten Airbageinheiten), nur verwenden daf man es nicht (gebrauchte Airbageinheit).
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Ich denke die Links und Hinweise von Hurz belegen ausreichend, dass am Airbagsystem und an den Gurtstraffern nicht selbst herumgebastelt werden sollte und dies auch gesetzlich verboten ist. Folglich können auf MT auch keine Anleitungen zur Vornahme illegaler Handlungen veröffentlicht werden. Aus diesem Grund schließe ich den Thread.
-closed-
Gruss
MdN
Team Motor-Talk
Moderator