leuchtender Stern
Hab das eben bei Facebook gesehen und finde das ziemlich toll... Weiß jemand was das kostet und ob das für den W204 erhältlich ist?
Leuchtender Stern <- Werbevideo
Beste Antwort im Thema
ohne Sinn, preislich nicht geschenkt aber dafür schön anzusehen
Hallo zusammen,
ich mache dann mal den Anfang.
Der beleuchtete Stern passt in einen Grill welcher einen Stern mit der Teile-Nr. A2048800023 eingebaut hat.
Zum Einbau wurde eine Zeit von ca. zwei Stunden benötigt.
Es müssen einige Kabel zum CAN-Verteiler, zum Sicherungskasten, zum Massepunkt und zum Grill verlegt werden.
Bei den Kabel zum Grill gab es eine besondere Herausforderung. Dieses verläuft durch den Sicherungskasten und dabei musste die Kabel-Durchführung getauscht werden.
benötigte Teile:
A 207 817 0416 Mercedes-Stern
A 218 820 0013 EL Leitungssatz
A 166 900 2808 Steuergerät.
Alles im allen, etwas für das Kind im Mann😁
MfG
231 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Nessumsa
Sorry, aber das muss ich jetzt nicht alles auseinander nehmen und noch weiter erklären.Es steht alles in der StVZO, und es gilt was dort steht und nicht was dort nicht steht oder hinein interpretiert wird.
Gut lassen wir das.
Du hast auch keine Ahnung, oder Du möchtest Dein Wissen lieber für Dich behalten.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von torty666
Gut lassen wir das.Zitat:
Original geschrieben von Nessumsa
Sorry, aber das muss ich jetzt nicht alles auseinander nehmen und noch weiter erklären.Es steht alles in der StVZO, und es gilt was dort steht und nicht was dort nicht steht oder hinein interpretiert wird.
Du hast auch keine Ahnung, oder Du möchtest Dein Wissen lieber für Dich behalten.MfG
Ich glaube ich habe mein Wissen hier ausreichend kund getan. Ich muss mich beruflich mit weitaus komplizierteren Gesetzestexten und Vorgängen auseinander setzen. Da ist es eigentlich kein Problem diesen Text zu lesen..
Hi Leute,
also hier hab ich euch mal die Teilenummern fotografiert nach denen einige gefragt hatten =)
Der Stern ist bei fast allen Modellen gleich, wie es mit dem Kabelbaum und dem Steuergerät aussieht, weis ich leider nicht. Aber das könnt ihr ja bei eurem Sternenhändler nachfragen.
Das Teil kostet 600€ und ist bei nem Auffahrunfall sofort kaputt.
Warum soll man für den beleuchteten Stern so viel Asche ausgeben? Er leuchtet nur als Coming Home und Leaving Home-Licht. Außerdem sitze ich hinterm Steuer und sehe ihn nicht.
Also wozu?
Grüße
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Zitat:
Ich glaube ich habe mein Wissen hier ausreichend kund getan. Ich muss mich beruflich mit weitaus komplizierteren Gesetzestexten und Vorgängen auseinander setzen. Da ist es eigentlich kein Problem diesen Text zu lesen..
Hallo Nessumsa,
hier im Forum setzt man sich Meinungen, auch kontroversen, und mit Menschem auseinander. Die Auseinandersetzung mit Gesetzen findet meist vor Gericht statt. Wenn du nun - aufgrund deiner tollen beruflichen Erfahrung - hier punkten möchtest, dann nenne mal Ross und Reiter.
Oder gib einfach zu: Du hast dich geirrt. Ist doch menschlich, und daher kein Problem.
SO nervst du ja schon fast mehr, als meine Beiträge...
Heiko
Keine Sorge, ich nerv hier sicherlich nicht weiter. Ich bin seit knapp 25 Jahren bei der Polizei, seit 17 Jahren beim LKA. Ich bin durchaus fähig einen Text zu lesen und zu verstehen. Leider wird in diesem Forum fundiertes Wissen (nicht nur von mir) immer wieder nach dem Mehrheitsprinzip beurteilt. Die Meinung vieler siegt, sei sie auch noch so falsch... Das nervt meist sehr.
Daher lege ich jedem nahe, lest den Text der StVZO und macht euch euer eigenes Bild. Das positive in diesem Fall ist ja, dass die Angst vor Strafe höher ist als notwendig.
Zitat:
Original geschrieben von Nessumsa
Keine Sorge, ich nerv hier sicherlich nicht weiter. Ich bin seit knapp 25 Jahren bei der Polizei, seit 17 Jahren beim LKA. Ich bin durchaus fähig einen Text zu lesen und zu verstehen. Leider wird in diesem Forum fundiertes Wissen (nicht nur von mir) immer wieder nach dem Mehrheitsprinzip beurteilt. Die Meinung vieler siegt, sei sie auch noch so falsch... Das nervt meist sehr.Daher lege ich jedem nahe, lest den Text der StVZO und macht euch euer eigenes Bild. Das positive in diesem Fall ist ja, dass die Angst vor Strafe höher ist als notwendig.
@ Nessumsa ich teile diene Meinung
für Interessierte würde ich in der StVZO bei § 22 anfangen und dann ab § 50 weiterlesen.
Falls jemand eine für Leuchten vorgeschriebene Kennzeichnung auf den Stern entdeckt, denn kann ich die LTE empfehlen.
LTE = [http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/broschuere_lte_2010-12.pdf]Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen [/url]
Darin gibt es Erklärung für Interessierte und damit es Verständlich wird auch mit Abbildungen.
Es bleibt dabei, wärend der Fahrt nicht zulässig!
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Sternsamler
Es bleibt dabei, wärend der Fahrt nicht zulässig!
Wozu dann 600€ unnötig ausgeben, statt für Reparaturen zu sparen?
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von SternMB
Wozu dann 600€ unnötig ausgeben, statt für Reparaturen zu sparen?Zitat:
Original geschrieben von Sternsamler
Es bleibt dabei, wärend der Fahrt nicht zulässig!Grüße
Du Spielverderber 😁
Ich hab den am Montag noch bei ner C Klasse in einer NL gesehen. So toll ist das nicht. Ehrlich. Rausgeschmissenes Geld.
Grüße
wofür sollen wir sonst das Geld rauswerfen😕
Auf der Bank liegt es nur rum und vernichtet sich selber😁
Okay,
das verstehe ich. Wenn jemand tatsächlich vom Fach ist, dann wird er sich zwangsläufig auskennen (und mit seiner Einschätzung richtig liegen). Dies in angemessener weise kund zu tun, finde ich aber auch angebracht - mehr als das blumige "ich bin in der Lage, Texte zu lesen und zu verstehen...".
Jetzt ist es wohl an mir, hier nicht weiter zu nerven... und so lass ich euch hier in Ruhe.
Heiko
Zitat:
Original geschrieben von Sternsamler
@ Nessumsa ich teile diene MeinungZitat:
Original geschrieben von Nessumsa
Keine Sorge, ich nerv hier sicherlich nicht weiter. Ich bin seit knapp 25 Jahren bei der Polizei, seit 17 Jahren beim LKA. Ich bin durchaus fähig einen Text zu lesen und zu verstehen. Leider wird in diesem Forum fundiertes Wissen (nicht nur von mir) immer wieder nach dem Mehrheitsprinzip beurteilt. Die Meinung vieler siegt, sei sie auch noch so falsch... Das nervt meist sehr.Daher lege ich jedem nahe, lest den Text der StVZO und macht euch euer eigenes Bild. Das positive in diesem Fall ist ja, dass die Angst vor Strafe höher ist als notwendig.
für Interessierte würde ich in der StVZO bei § 22 anfangen und dann ab § 50 weiterlesen.
Falls jemand eine für Leuchten vorgeschriebene Kennzeichnung auf den Stern entdeckt, denn kann ich die LTE empfehlen.
LTE = [http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/broschuere_lte_2010-12.pdf]Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen [/url]
Darin gibt es Erklärung für Interessierte und damit es Verständlich wird auch mit Abbildungen.Es bleibt dabei, wärend der Fahrt nicht zulässig!
MfG
Hallo, ich kann deine Meinung absolut teilen.
Es ist eine lichttechnische Einrichtung, die gemäß StVZO nicht erlaubt ist.
Und nur, damit dieses Teil ein paar Sekunden brennt, wären mir die 600 Euro, die mir als Preis genannt wurden, einfach zu Heavy.
Also ich für mein Teil gehe davon aus, dass diejenigen die sich solch ein Teil anschaffen auch diejenigen sind die zu den Weihnachtfeiertagen ihr Haus beleuchten wie eine Landebahn auf einem Flughafen!!😎😎
Ich vertrete die Meinung, dass diejenigen die sich nicht durch Leistung ins „Rampenlicht“ stellen können es halt durch Illumination versuchen. 😉
Davon lebt halt eine ganze Industrie!! Also nur zu.🙂😁😁
Beste Grüße