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leuchtende Ventilkappen

Themenstarteram 2. Dezember 2004 um 19:43

Halli hallo,

ich habe letztens bei Louis "leuchtende Ventilkappen" entdeckt.

Und zwar werden diese anstelle der normalen Ventilkappen montiert. Beim Fahren wird dan ein leuchtender Kreis erzeugt.

Selbstverständlich ist so etwas nicht im Sinne der StVo.

Ich hätte gerne gewusst, was an Strafe auf mich zukommt, wenn ich diese trotzdem montiere.

Vielen Dank für eure Antworten

Christian

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9 Antworten

hi das gleihe wie mit einer uterboden beleuchtung

d.h. betriebserlaubnis erlischt also ein nicht zugelassenes fahrzeug min 4 punkte

eine anzeige

ne geldstrafe (wie hoh weiss ich leider nicht)

auf jeden teuer.

zusäzlich biste dann nicht versichert

fahren ohne versicherung

und zu setzlich führerschein endzug für mindestens einen mon.

(kommt immer drauf an was fürn polizisten du erwischt) im glücks fall sacht er dinger runter und dann knste weiter.

reskiers aber lieber nich !!!!!!

Hi,

Zitat:

d.h. betriebserlaubnis erlischt also ein nicht zugelassenes fahrzeug min 4 punkte

So einfach erlischt eine Betriebserlaubnis nicht. Gem. §18 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis wenn eine Veränderung am Fahrzeug vorgenommen wird, durch die

- sich die Fahrzeugart ändert

- sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert

- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.

Der letzte Punkt ist der "dehnbare", aber eine Gefährdung durch leuchtende Ventilkappen herzuleiten scheint mir nicht einfach zu sein.

Zitat:

zusäzlich biste dann nicht versichert

Wie kommst Du darauf? Gem. Pflichtversicherungsgesetz muss die Versicherung für etwaig entstandene Schäden einstehen, ausser das Versicherungsverhältnis wird vorher rechtswirksam gekündigt.

Eine unzulässige Veränderung am Fahrzeug lässt erstmal die Versicherung keineswegs sofort erlöschen. Das wäre völlig konträr zum Sinn und Zweck des Pflichtversicherungsgesetzes, das ja dafür da ist das ein etwaig geschädigter nicht auf seinem Schaden sitzenbleibt.

Inwieweit die Versicherung dann Regressansprüche geltend macht, steht auf einem anderen Blatt.

Ob es dagegen eine unzulässige Beleuchtungseinrichtung ist, müsste man mal klären lassen. Denn es gibt ja auch seitliche Reflektoren, die man an die Gabelholme und auch an die Speichen machen darf, z.B. haben auch oftmals Fahrräder sowas. Hier müsste man sich wirklich mal schlau machen. Allerdings darf die Farbe dann ausschließlich Gelb bzw. dieses Orange der Rückstrahler sein.

Alle anderen Farben sind an der Seite tabu.

 

Ciao,

kawa

Moinsen,

wenn du deine Betriebserlaubnis verlierst, dann hast du auch keine Versicherung mehr. Im Falle eines Falles, zahlt deine Versicherung den Geschädigten, aber sie fordert dann von dir das Geld zurück, da du den Umfall mit einer Maschine getätigt hast, die so nicht versichert ist.

Außerdem ist das Anbringen von zusätzlichen Lichtquellen im Außenbereich eines Fahrzeuges ein A Verstoß, also der heftigste den du tätigen kannst.

Da du beim Motorrad kein Innenbereich hast, es sei den du willst deinen Vergaser von innen ausleuchten, ist jede zusätzliche Lichtquelle verboten.

Gruß

Gerson

_________________________

Der Weg ist das Ziel

Honda CB 450 S

wech schrei vergaser ausleuchten gg

allso um auf das leidige tehma zu kommen ich habe einen kolegen der hatt einen getunten bmw

und der hatt uterboden beleuchtung und der bullemann hatt ungefähr das gesagt was ich vorher erläutert hab. (möchte aber keinen streit anfangen)

zusätzlich schlss ich mich meinen mitsprecher an. ^^

nur das mit dem reflecktoren wäre eventuell ne tolle gesetzes lücke sollte mann sich echt mal schlau machen mal schauen fileicht kann ich morgen was dazu sagen da die polizei wache ca 100 m von meiner wohnung wech ist ^^

- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.

 

 

sooo......

dieser punkt ist damit schon drin habs grad überlesen SORRY

da durch diese leichtenden radkappen gefärdung edsteht. andere auto motorrad fahrer werden dadurch vom normalen strassen verker abgelenkt ud dadurch endsteht eine grössere unfall gefahr.

(siehe das angesprochen uterboden lich) und somot haben wir auch die betiebserlaubnis verspielt ^_-

aber wie gesagt gelbe dinger das könnte klappen ^^

am 4. Dezember 2004 um 1:38

so da bin ich wieder!!!

hab bei unserer polente nachgefragt und mir wurde gesagt das zusatz ausenbeleuchtung jeglicher art verboten sei. (leuft also auch nich in orange als katzen auge)

also auch die dinger.

er sagte auch das normalerweise dich der jenige beamte welche dich nur anhält und dich auffordert das zeug abzubauen MIT DER WARNUG !!!!!!!!

das wenn du nen nigeligen polizisten hast dir die von uns beschreibenen konsequenzen bevorstehen könnten.

mehr kann ich dazu nich sagen is jezt jedem selbst überlassen ob er es reskiert ^^

@Gerson,

Zitat:

Außerdem ist das Anbringen von zusätzlichen Lichtquellen im Außenbereich eines Fahrzeuges ein A Verstoß, also der heftigste den du tätigen kannst.

Gemäss EG-Richtlinie 93/92/EG über Lichttechnische Einrichtungen an Zweirädern sind ein bis zwei seitliche Rückstrahler je Seite zulässig (aber nicht vorgeschrieben), wenn sie 30-90 cm über dem Boden angebracht sind. Sie dürfen auch den Lenkeinschlag mitmachen.

Hier wird der Hase im Pfeffer liegen, weil sich ja die "Anbauhöhe" beim Drehen des Rades ändert.

"Zusätzliche Leuchteinrichtungen" sind halt solche, die in den Vorschriften nicht genehmigt sind. Es kommt nur drauf an wie man sie klassifiziert.

 

Ciao,

kawa

@kawa 1962

woher hast du den diese ganzen Aktenzeichen. Gibt es die irgendwo im Netz???

Falls du ne Internetseite weist, kannst nu mir bitte ne E-Mail schicken. Es interesiert mich deswegen, weil ich an meinem Krad ein bissel schrauben will und dann gerne über die Rechtslage bescheid wüsste.

@ all

wie´s ausschaut brauch man bloß nen vernünftigen Rechtsverdreher und schon ist man die Probleme los. Aber es ist mal wieder typisch Deutsch. Tausend Gesetze, teilweise sinnentleert.

Gruß

Gerson

Hi Gerson,

Zitat:

woher hast du den diese ganzen Aktenzeichen.

Ich hab' beruflich damit zu tun, daher weiß ich die.

Zitat:

Gibt es die irgendwo im Netz???

Klaro. Unter www.dekra.de kannst Du Suchbegriffe eingeben und erhältst Infos zum jeweiligen Thema, mit Angabe der Paragraphen usw.

Auch wenn Du bei Google suchst, wirst Du fündig.

Dann gibt's noch eine kommerzielle Seite unter www.stvzo.de, da kannst Du auch Stichworte eingeben, dann wird Dir die StVZO angezeigt. Allerdings fehlen die EG-Richtlinien in der Online-Version (dafür ist sie kostenlos).

Direkt bei der EU kannst Du dir die Vorschriften unter www.europa.eu.int ansehen. Einfach in der Suche z.B. "Beleuchtung kfz" eingeben, schon werden Dir die relevanten Richtlinien angezeigt.

Zitat:

Es interesiert mich deswegen, weil ich an meinem Krad ein bissel schrauben will und dann gerne über die Rechtslage bescheid wüsste.

Naja, fragen kostet ja nix ;)

 

In diesem Sinne,

kawa

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