Lenkzeitunterbrechung auf Pause stellen ?

Hab mal eine dämliche Frage ( dämlich deshalb , weil ich schon 20 Jahre LKW fahre ).
Muß ich meinen Tacho unbedingt auf "Pause " stellen , wenn ich meine Lenkzeitunterbrechung nehme , oder genügt es auf " Bereitschaft " gestellt zu haben? Gibt es einen Gesetzestext dazu ?
Unsere Actros MP II setzen im Reiserechner nämlich die Lenkzeit wieder auf 0 wenn über 45 Minuten auf Bereitschaft gestellt war.
Außerdem wurde schon öfters mal vergessen von Bereitschaft auf Pause zu stellen.
Gute Fahrt.
Mike

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von dartom



Deshalb darf bei Doppelbesatzung der Erstfahrer nach Einsatz des Zweitfahrers auch wieder weiterfahren, obwohl die ganze Zeit als Bereitschaft geschrieben wurde.

Leider.

Denn erholt hast Du Dich dann nicht wirklich.

Schlafen ( in der Koje ) darfst Du ( offiziell ) nicht, also bleibst daneben hocken ...
Und das mit bezahlt oder unbezahlt - das hängt vom Arbeitsvertrag ab.

Ich kenne eine Firma, die hatte Festgehalt mir den Fahrern ausgemacht und dann irgendwann mal auf Doppelbesatzung umgestellt als der digitale Tachograph kam.
Da gab es keine extra Vergütung.

Weil es nach der Ansicht der Chefs ja Pause ist, wenn Du daneben sitzt.
Meiner Ansicht nach ist es das nicht.

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Und so wird die 'bundesdeutsche' Grenze überflogen. Kurz, in Gedanken, wo bin ich eigentlich hier, - Niederlande oder Belgien -, der Griff zur Flasche. Kaffee gibt's ja nicht in der Kabine, also das gute Wellnesswässerchen vom Albrecht, Dieter, genippt, sprich: "Ich bin in den Niederlanden, dort ist Essen, Trinken und Rauchen am Steuer noch nicht explizit mit monetären Nachteilen geahndet."
So kommen wie so häufig die Gedanken zur Fahrzeit. Wie war das noch? Eine Stunde zum Duschen gefahren und noch einmal 1,5 Stunden zum Entladen, danach wieder eine Stunde in die Reinigung und seitdem bereits wieder eine dreiviertel Stunde unterwegs. Theoretisch müßte ich in etwa einer Viertelstunde nun für 45 Min WIRKLICH eine Pause machen. Wie lange stand ich eigentlich in der Reinigung? Waren es wirklich 45Min gewesen? Könnte ich vielleicht die Abladezeit beim Kunden dafür ansetzen (Nein, dort mußte ich ja umrangieren). Aber wenn ich jetzt in 15Min noch 45Min dort stehenbleibe, wo ich eh keinen Kaffee bekomme, weil dort noch kein Restaurant erbaut wurde, schaffe ich das Ladefenster in Antwerpen nicht mehr und es besteht damit das Risiko, heute nicht mehr beladen zu werden. Das hätte dann auch zur Folge, daß ich im Hafen übernachten müßte und morgen früh keinen Kaffee bekomme(die Dusche wäre ja noch nicht ganz so schlimm); damit finge der Tag gar nicht gut an.
Also, keine Pause machen! 15Min der Abladezeit sowie 30Min der Reinigungszeit werden gedanklich als Pause definiert. Der Tachograph steht ja eh automatisch auf Pause. In den 3,75 Stunden die mir jetzt noch als Fahrzeit bleiben, schaffe ich es allemal zur neuen Beladestelle im Hafen! Selbst mit Stau auf dem Ring!

Gedacht, gesagt, getan. Wäre ja wohl auch lächerlich, wenn das nicht geklappt hätte. Nur die neue Ladestelle, GRAUSLICH. Was der Pförtner dort schon alles wissen will. Fahrzeugschein, Führerschein, Dauer der Gültigkeit der persönlichen und fahrzeugspezifischen ADR-Bescheinigung für SZM und Auflieger sowie die des Containers. Helm, Schutzbrille, Sicherheitsschuhe, ölfeste Handschuhe, funktionierende explosionsgeschützte unabhängige Handleuchte, Warndreiecke, Sicherheitsleuchten, Ölbindemittel, Kehrschaufel, Handbesen, Feuerlöscher mit noch gültigen Siegeln(ha, an die persönliche Sicherheitskleidung hatte er nicht gedacht ;-) ). OH, ein Reifencheck und Lichttest erfolgt auch noch auf der Waage. Mein anfänglicher Ärger über diese zusätzliche 'Zeitverzögerung' verfliegt schnell, bin ich doch ein wenig stolz diese Hürde ohne Probleme gemeistert zu haben. Ein Blick auf die Uhr zwischendurch sagt mir: "Es ist 17:45"

Man schien wirklich auf mich gewartet zu haben, wie mir mein Disponent heut mittag ja mitteilte. Glauben tue ich ihm diese Storys, die er da so 'rüberbringt, ja sowieso nicht mehr.
Das Beladen beginnt dann recht schnell, aber das war es dann auch schon. Ein schneller Anfang bedeutet noch lange kein schnelles Ende. Die Soße, die mir den Tank gepumpt wird, läuft langsam und zäh wie Honig aus dem Rohr am Befüllgalgen. Nach mir endlos erscheinenden 1,5Stunden oben auf dem Tank, in der ich alle 45Sek die sog. Totmannschaltung bedienen muß und in der ein feiner Nieselregen mit östlicher Windrichtung bei lediglich 4°+ mir fast die letzten Lebensgeister rauben, kann ich mich ins Führerhaus retten. 'Natürlich' ist es strengstens verboten, bei diesen Beladungsvorgängen die Standheizung laufen zu lassen.
ABER JETZT geht’s. Also, angeschaltet das Ding, und den Motor anwerfen, die Heizung auf volle Pulle, zurück zur Waage. (gleich wird’s warm, freut sich das Ich)
Pustekuchen,..... "Motor aus auf der Waage, aussteigen" sagt der Pförtner und das ADR-Relais meiner SZM würgt folgerichtig auch die startende Standheizung wieder ab. In meinen Groll hab ich dann auch noch ungeschickt gebremst auf der Waage und die 'Soße im Tank' beginnt ein Eigenleben, daß die Elektronik der Waage mit schwankenden Zahlenwerten durcheinanderbringen möchte.
Weitere 5Min Warten (und Bibbern), hoffentlich gibt es die Papiere schnell.
Wie war das nun eigentlich mit der Schichtzeit? Heute morgen um 6 bin ich zum Frühstück gefahren!
Die Papiere gibts schnell(wir sind ja schließlich nicht in D, wo auch das noch lange dauern muß), der Diesel und die Standheizung feuern um die Wette und in der Kabine steigen die Temperaturen auf erträgliche 35°. Inzwischen klappert auch das Gebiß leiser und lange nicht mehr so schnell, als die ersten Hinweisschilder auf den Autobahnparkplatz hinweisen. Ist doch klar, trotz internen Unwohlseins über die vielen anderen LKW und meiner sündhaft teuren Edelstahlausrüstung wird dort die Schichtpause gemacht; denke ich mir. Allerdings nur wenige Minuten bis zur der Erkenntnis, daß auch dieser Platz in Benelux von der bundesdeutschen Parkplatzmisere betroffen ist. Ganz vorne, fast in der Ausfahrt wechsele ich, mit eingeschaltetem Warnblinker, schnell noch die halbfeuchte Bekleidung. Noch ein paar Riesenschlucke aus der PET-Flasche(das ist die Feuchtigkeit, die ich körperlich mag, nicht aber diesen Nieselregen) und dann geht’s weiter; einen Stellplatz für die Nacht suchen.
Nun, es ist 20:30. Die Autobahn ist in Sicht-, aber nicht in Hörweite :-) als der Tag sich für mich dem Ende zuneigt. Gardinen dicht! DVD gucken? Zu müde! Etwas Essen? Mag nicht mehr! Etwas Gutes hat(te) dieser Nieselregen dennoch. Die Feuchtigkeit der nassen Klamotten wird bis morgen früh dafür sorgen, daß die sonst viel zu trockene Luft der Standheizung in dieser Nacht erträglicher ist.

Beim Einschlafen gehen mir die 'neuen' Regelungen des Fahrpersonalgesetzes, der EU-Verordnung, der Arbeitszeitgesetze, usw durch den Kopf. Sorry, aber die können mich alle mal............

Und, bitte, verweise mich jetzt keiner auf diese ganzen Arbeitszeit und Fahrtzeitenregeln und zitiere diese. Ich kenne sie.

Wenn diese Verordnungen nicht in der Lage sind, diesen halbwegs normalen Arbeitstag abzubilden, frage ich mich(bis heute unbeantwortet), wie wir Fahrer eigentlich gesetzeskonform arbeiten KÖNNEN

Zitat:

Original geschrieben von coltan


..... Bisher war noch Kunde der Rasthof selbst,

Tippppfehlärrr: Bisher war noch

kein

Kunde der Rasthof selbst,

@Coltan:
Interessanter Bericht . So geht es mir meistens auch ( Silozugfahrer ). Aber ein bißchen Gesetz muß halt auch sein. Sonst ging es bei uns drunter und drüber . Ich weiß wovon ich spreche . Vor 20 Jahren sind wir zu zweit 6x Augsburg - Berlin, dazwischen noch ein paar Kurztouren und alle 14 Tage Ölwechsel ,64 Nippel abschmieren und Fahrzeugwäsche mit Shampoo und Wurzelbürste. Ich trauere diesen Zeiten nicht nach . Ein Neuling aus der heutigen Generation hätte damals spätestens nach einer Woche das Handtuch geschmissen.
Deshalb finde ich die jetzigen Gesetze im Großen und Ganzen ok. Ein bißchen Toleranz (gerade am Wochenende ) , von Seiten unserer Überwacher,wäre dennoch wünschenswert.
Jetzt sind wir aber ein bißchen vom Thema abgeschweift.
Gruß und Gute Fahrt .
Mike

So, jetzt hab ich es schwarz auf weiß. In dem Buch des Vogel Verlag ( (Sozial) Vorschriften für den Güterverkehr, EU- Berufskraftfahrer, Weiterbildung Lkw ) steht wortwörtlich :
Sie fahren mit Ihrem Lkw einen Rastplatz an, um eine  vorgeschriebene Lenkzeitunterbrechung einzulegen. Woran müssen Sie unbedingt denken ?
Antwort :
Nach dem Abstellen des Fahrzeuges ist der Zeitgruppenschalter zu betätigen, bis im Display " Ruhezeit " angezeigt wird.
Thema erledigt.

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Auf das digitale Kontrollgerät sollte man sich nicht zwingend verlassen. Das rechnet alles, nur nicht die Lenk- und Ruhezeiten korrekt.

Das Gesetz bestimmt, dass der Fahrer die Zeitgruppenschalter entsprechend seiner Aktivität einzustellen hat. Da wird eine Aktivität durch den Fahrer gefordert und das Mindestmaß ist eine Kontrolle. Auf automatisches Umschalten darf man sich also nicht verlassen und kann sich - in Bezug auf Bestrafung - nicht darauf zurücklehnen.

Immer, wenn man die Aktivität wechselt, muss der Blick auf die Zeitgruppeneinstellung des Kontrollgerätes wandern. Ggfs. muss dann die richtige Einstellung gewählt werden.

Alles andere führt zu Ärger, Stress und Kosten.

Ich habe auch nochmal eine ( wie ich finde, ziemlich doofe ) Frage, weil ich mich mit meinem neuen Arbeitgeber, bzw. einem Disponenten in die Haare bekommen habe:

Wenn ich morgens 6 Uhr losfahre, 7 Uhr beim Hafen ankomme, gleich laden kann und von dort 9 Uhr weiterfahren kann - wann muss ich Pause machen ???

Laut Disponent nach 4,5 Stunden, ab Abfahrt Hafen ( also 9 Uhr ) - sprich erst 13,30 Uhr ...

Laut meiner Ansicht ( und so fahre ich seit 7 Jahren ) bereits spätestens 12 Uhr.
Und zwar, weil ich zwar vielleicht von keine Fahrtzeit von 4,5 Stunden habe, aber bereits seit 6 Uhr fahre.
Und soweit ich weiss muss ich spätestens nach 6 Stunden dann meine Pause einlegen, ganz egal wie lange ich bis dato gefahren bin ...

Kann mir das jemand bestätigen und dies auch mit Gesetzestexten beweisen???
Wäre für Hilfe dankbar ...

Hmm, ich würd um 12:30 Pause machen weil: 6:00 bis 7:00 = 1h Fz,
dann ab 9:00 nochmal 3,5h bis um 12:30.
Wenn du allerdings beim Laden auf Pause hast, dann wird 13:30 draus, jetzt rate mal wovon der Disponent ausgeht 😁

Grüße
Steini

Negativ, beim laden von Papierrollen hatte ich keine Pause ...

Gardinen an beiden Seiten auf, die ganzen Spriegel rausnehmen, die Rungen verschieben, unter die ( und zwischen doppelt gestellte ) Rollen Anti-Rutsch-Matten verlegen, den ganzen Kram gurten ... das artete in Arbeit aus, bei dem Wetter sogar in Schwerstarbeit ...

Und wenn ich arbeite, dann schreibt das auch der Tachograph so auf ...

Zitat:

Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Kapitel II, Artikel 7


Nach einer Lenkdauer von viereinhalb Stunden hat ein Fahrer eine ununterbrochene Fahrtunterbrechung von wenigstens 45 Minuten einzulegen, sofern er keine Ruhezeit einlegt.

Diese Unterbrechung kann durch eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten, gefolgt von einer Unterbrechung von
mindestens 30 Minuten, ersetzt werden, die in die Lenkzeit so einzufügen sind, dass die Bestimmungen des Absatzes 1
eingehalten werden.

Dazu:

Zitat:

Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Kapitel I, Artikel 4


Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
d) „Fahrtunterbrechung“ jeden Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeit ausüben und keine anderen Arbeiten
ausführen darf und der ausschließlich zur Erholung genutzt wird;
j) „Lenkzeit“ die Dauer der Lenktätigkeit, aufgezeichnet entweder:
— vollautomatisch oder halbautomatisch durch Kontrollgeräte im Sinne der Anhänge I und I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, oder
— von Hand gemäß den Anforderungen des Artikels 16 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85;

Daraus folgt: Eine Fahrtunterbrechung von wenigstens 45 Minuten hat erst nach 4,5 Std.

Lenkzeit

zu erfolgen. Ob zwischendrinn beispielsweise noch 5 Stunden lang Ladetätigkeiten ausgeführt werden, interessiert nach der 561 nicht. Jedoch muß auch das Arbeitszeitgesetz beachtet werden, sowie ggf. der Tarifvertrag.

@haya
so wie du den fall geschildert hast, ganz klar 12.30 uhr !!
stellst du von 7-9 auf pause, dann um 13.30.
hech, mit dem neuen chef schon gleich in die haare bekommen ? kommt ja nicht so gut....😁
gruss

@haya
du hast vollkommen recht,nach arbeitszeitgesetz(Hab leider den Text nicht zur Hand)musst du nach spätestens 6 Stunden ununterbrochener Arbeitszeit,30 Minuten Pause machen.Und du hast 6Stunden gearbeitet!
Mach es weiter so.

gruß Scaniafan66

Zitat:

Original geschrieben von Kunstbanause



Zitat:

Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Kapitel II, Artikel 7


Nach einer Lenkdauer von viereinhalb Stunden hat ein Fahrer eine ununterbrochene Fahrtunterbrechung von wenigstens 45 Minuten einzulegen, sofern er keine Ruhezeit einlegt.

Diese Unterbrechung kann durch eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten, gefolgt von einer Unterbrechung von
mindestens 30 Minuten, ersetzt werden, die in die Lenkzeit so einzufügen sind, dass die Bestimmungen des Absatzes 1
eingehalten werden.

Dazu:

Zitat:

Original geschrieben von Kunstbanause



Zitat:

Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Kapitel I, Artikel 4


Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
d) „Fahrtunterbrechung“ jeden Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeit ausüben und keine anderen Arbeiten
ausführen darf und der ausschließlich zur Erholung genutzt wird;
j) „Lenkzeit“ die Dauer der Lenktätigkeit, aufgezeichnet entweder:
— vollautomatisch oder halbautomatisch durch Kontrollgeräte im Sinne der Anhänge I und I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, oder
— von Hand gemäß den Anforderungen des Artikels 16 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85;
Daraus folgt: Eine Fahrtunterbrechung von wenigstens 45 Minuten hat erst nach 4,5 Std. Lenkzeit zu erfolgen. Ob zwischendrinn beispielsweise noch 5 Stunden lang Ladetätigkeiten ausgeführt werden, interessiert nach der 561 nicht. Jedoch muß auch das Arbeitszeitgesetz beachtet werden, sowie ggf. der Tarifvertrag.

Und nach dem Arbeitszeitgesetz brauchst Du aber Deine Pause nach spätestens 6 Stunden ...

Zitat:

Original geschrieben von Cabbi04


@haya
so wie du den fall geschildert hast, ganz klar 12.30 uhr !!
stellst du von 7-9 auf pause, dann um 13.30.
hech, mit dem neuen chef schon gleich in die haare bekommen ? kommt ja nicht so gut....😁
gruss

Du hast Recht, das kommt nicht so gut.

Aber es war eigentlich nur der eine Disponent, mit dem ich in den Haaren lag. Und das war noch nicht mal meiner, sondern nur die Urlaubsvertretung für meinen Disponenten. Aber zwei Wochen können eine lange Zeit werden ...

Und wenn sich der Disponent über einen neuen Fahrer beim Chef beschwert, bekommt manchmal dieser ohne eine Frage zum Sachverhalt die Kündigung - obwohl er alles richtig gemacht hat ... 😠

Zitat:

Original geschrieben von scaniafan66


@haya
du hast vollkommen recht,nach arbeitszeitgesetz(Hab leider den Text nicht zur Hand)musst du nach spätestens 6 Stunden ununterbrochener Arbeitszeit,30 Minuten Pause machen.Und du hast 6Stunden gearbeitet!
Mach es weiter so.

gruß Scaniafan66

Das mit dem weitermachen werden wir noch sehen ... jetzt hab ich erstmal beim Chef alles schriftlich aufgezeigt, mal sehen, was das wird ...

Aber ich werde mich trotzdem nicht ändern.

Man kann mir beim Einstellungsgespräch nicht zusagen, das alle Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden, und dann kommt sowas. Ich bin enttäuscht ... 🙁

haya das wird bei uns auch zugesagt, und das du deine gewichte einhältst usw ......

und bekommst ja sowieso gleich nen neues auto ......

aber dann fährst erst mal 5 jahre nen alten dann bekommst nen neuen und überladen is sowieso die regel und lenkzeitüberziehn

Zitat:

Original geschrieben von Haya-Nega



Zitat:

Original geschrieben von Kunstbanause


Dazu:

Zitat:

Original geschrieben von Haya-Nega



Zitat:

Original geschrieben von Kunstbanause


Daraus folgt: Eine Fahrtunterbrechung von wenigstens 45 Minuten hat erst nach 4,5 Std. Lenkzeit zu erfolgen. Ob zwischendrinn beispielsweise noch 5 Stunden lang Ladetätigkeiten ausgeführt werden, interessiert nach der 561 nicht. Jedoch muß auch das Arbeitszeitgesetz beachtet werden, sowie ggf. der Tarifvertrag.

Und nach dem Arbeitszeitgesetz brauchst Du aber Deine Pause nach spätestens 6 Stunden ...

Sehr richtig.

Du meinst:

Zitat:

Arbeitszeitgesetz


§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von
mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt
zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten
aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäf-
tigt werden.

dann gibt's aber auch noch §7 und vor allem §21a im gleichen Gesetz über die man (in einem bzw. aufgrund eines Tarifvertrags) andere Arbeitszeiten festlegen könnte. In wieweit das machbar oder rechtens wäre weiß ich nicht. Bei Busfahrern im Linienverkehr scheinen ja andere Unterbrechungen zulässig zu sein.

Da bietet sich ein Blick in den Arbeitsvertrag an, ob dort andere Regelungen zum Thema getroffen wurden.

Die andere frage ist, wie man im Alltag "im voraus feststehende Ruhepausen" ermöglichen will. Punkt zwölf anhalten und 30min Pause machen (z.B. mitten auf der Kreuzung oder der AB)?

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