Lenkzeitunterbrechung auf Pause stellen ?

Hab mal eine dämliche Frage ( dämlich deshalb , weil ich schon 20 Jahre LKW fahre ).
Muß ich meinen Tacho unbedingt auf "Pause " stellen , wenn ich meine Lenkzeitunterbrechung nehme , oder genügt es auf " Bereitschaft " gestellt zu haben? Gibt es einen Gesetzestext dazu ?
Unsere Actros MP II setzen im Reiserechner nämlich die Lenkzeit wieder auf 0 wenn über 45 Minuten auf Bereitschaft gestellt war.
Außerdem wurde schon öfters mal vergessen von Bereitschaft auf Pause zu stellen.
Gute Fahrt.
Mike

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von dartom



Deshalb darf bei Doppelbesatzung der Erstfahrer nach Einsatz des Zweitfahrers auch wieder weiterfahren, obwohl die ganze Zeit als Bereitschaft geschrieben wurde.

Leider.

Denn erholt hast Du Dich dann nicht wirklich.

Schlafen ( in der Koje ) darfst Du ( offiziell ) nicht, also bleibst daneben hocken ...
Und das mit bezahlt oder unbezahlt - das hängt vom Arbeitsvertrag ab.

Ich kenne eine Firma, die hatte Festgehalt mir den Fahrern ausgemacht und dann irgendwann mal auf Doppelbesatzung umgestellt als der digitale Tachograph kam.
Da gab es keine extra Vergütung.

Weil es nach der Ansicht der Chefs ja Pause ist, wenn Du daneben sitzt.
Meiner Ansicht nach ist es das nicht.

35 weitere Antworten
35 Antworten

Kunstbanause, es gaht ja nicht um "vorher festgelegte" Pausenzeiten oder Pausen. Das kann ich morgns sowieso noch icht sagen, ob ich die Möglichkeit habe 4,5 Stunden durchzufahren und dann Pause zu machen, oder ob es mit Ladezeit mit der 6 Stunden-Regelung nicht hinkommt und ich eventuell mal zwischendurch meine Pause machen muss, also noch bevor ich die Chance habe volle 4,5 Stunden zu fahren ( also vielleicht bereits nach 3 Stunden, wie in meinem geschilderten Fall ).

Aber es geht ums Prinzip.
Das Gesetz sieht vor, das ich als Fahrer nach 4,5 Stunden reiner Fahrtzeit eine Pause machen soll, oder wenn Ladezeiten etc. dieses verzögern nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit.
Und daran muss ich mich halten, sonst bekomm ich Ärger mit Polizei und BAG - aber ich habe mich daran gehalten, nun bekam ich Ärger mit meinem ( ehemaligem ) Arbeitgeber - und das find ich einfach Scheisse.

Irgendwie habe ich das Gefühl, mich als Fahrer im rechtsfreien Raum zu bewegen.
Mache ich alles richtig, motzt der Chef.
Fahre ich wie es der Chef will, motzt Polizei und BAG.
Ich kann machen, wie ichs will, es ist nie richtig - und das find ich einfach zum kotzen.

Zumal in dem Fall es bei dieser Tour ( Abladen nächsten Tag 7 Uhr beim Kunden ) einen Unterschied ausgemacht hat ob ich 8:00 Uhr oder 8:45 Uhr beim Kunden erscheine. Also den Termin nicht einhalte, oder den Termin nicht einhalte.

Und das wir Fahrer die Pausen nicht auf ner Kreuzung einlegen ( Hälst Du uns für doof ??? ), ist ja wohl klar. Das ist ja mit den anderen Pausen oder der Nachtruhe auch nicht anders - man muss sich seinen Platz dafür eben suchen ...

Ich verstehe dich und ich halte die LKW-Fahrer auch nicht für doof. Die Aussage war nur überspitzt formuliert und sollte darauf hinweisen, dass es ggf. andere Regelungen gibt.
Ich bin nur der Meinung, dass du in deinen Arbeitsvertrag schauen solltest. Dort könnte dann z.B. eine andere Pausenzeitregelung stehen.

Wann man vom "normalen" Arbeitszeitgesetz ausgeht:
6Uhr Arbeitsbeginn=>spätestens um 12Uhr muß eine Pause von wenigstens 30 Minuten eingelegt werden
Wenn man von der VO(EG) 561/2006 ausgeht:
Nach max. 4,5 Std. (Gesamt)Lenkzeit =>spätestens um 12:30Uhr muß eine Fahrtunterbrechung von wenigstens 45 Minuten eingelegt werden.

hmm das mit den 6 stunden hab ich noch nie gehört !! man lernt wohl nie aus...😉
gruss

Hmm, ich bin ja sonst recht Pingelig was die Regeln angeht 😉, aber in dem Fall würde ich 12:30 Pause machen, die 30 minuten überziehen nach "Arbeitszeitgesetz" wird IMHO weder BAG noch Polizei da was zu sagen. Ich denke dass das sehr selten zur Anzeige gebracht wird.

Grüße
Steini

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von steini111


Hmm, ich bin ja sonst recht Pingelig was die Regeln angeht 😉, aber in dem Fall würde ich 12:30 Pause machen, die 30 minuten überziehen nach "Arbeitszeitgesetz" wird IMHO weder BAG noch Polizei da was zu sagen. Ich denke dass das sehr selten zur Anzeige gebracht wird.

Grüße
Steini

Das stimmt bestimmt.

Allerdings bezweifle ich, das es dem besagten Disponenten gereicht hätte.
Der war der Meinung, das ich nach dem laden erstmal 4,5 Stunden zu fahren habe, bevor mir eine Pause zusteht.
Das wäre dann 13:30 Uhr ( also 7,5 Stunden nach Arbeitsbeginn und 5,5 Stunden Fahrtzeit ) ...

Und das wollte ich eben nicht mitmachen ...
dafür habe ich ja nun die Quittung bekommen.

Finde es zum kotzen, das man bestraft wird, obwohl man alles richtig gemacht hat. 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Haya-Nega



Und das wollte ich eben nicht mitmachen ...
dafür habe ich ja nun die Quittung bekommen.

Finde es zum kotzen, das man bestraft wird, obwohl man alles richtig gemacht hat. 🙁

Ähh, wie bestraft??? Abmahnung? Kündigung??? 😰 Oder nur Mecker 😉

Grüße
Steini

Deine Antwort
Ähnliche Themen