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Leitfaden fuer U.S. Selbstimport?

Themenstarteram 7. August 2013 um 1:20

Liebe Leute,

Habt Ihr einen guten EMail-Link zu einem Leitfaden, welche Schritte exakt bei einem Selbstimport erforderlich sind? Ich wuerde gern verstehen, welche Bescheinigungen/Anpassungen/Pruefungen ich benoetige, um danach zu entscheiden, was ich selbst machen moechte und wozu ich einen Service Provider brauche.

Spezielle Frage: Kann ich z.B. mein importiertes Fahzeug mit einem temporaeren Nummernschild aus dem Anschiffungshafen zu meinem Wohnort ueberfuehren, ohne dass es bereits umgeruestet ist?

Herzlichen Dank!

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16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von sven19692003

Liebe Leute,

 

Spezielle Frage: Kann ich z.B. mein importiertes Fahzeug mit einem temporaeren Nummernschild aus dem Anschiffungshafen zu meinem Wohnort ueberfuehren, ohne dass es bereits umgeruestet ist?

Herzlichen Dank!

Hi,

das sollte mit einem Kurzzeitkennzeichen möglich sein,dafür sind sie eigentlich da. Der Wagen muß nur Verkehrssicher sein ansonsten ist so ziemlich alles egal ;)

Allerdings gab es in letzter Zeit wohl bei einigen Zulassungsämtern probleme an ein solchen Kennzeichen heranzukommen. Wegen des häufigen Mißbrauchs wurden die Internen Regelungen dafür verschärft.

Manche Zulassungsstellen rücke die KZK nur noch an Bewohner des entsprechenden landkreises heraus und gegen Vorlage der Fahrzeugdokumente. Keine Ahnung ob da ein US Titel ausreicht ;)

 

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Manche Zulassungsstellen rücke die KZK nur noch an Bewohner des entsprechenden landkreises heraus und gegen Vorlage der Fahrzeugdokumente. Keine Ahnung ob da ein US Titel ausreicht ;)

Der Missbrauch bestand darin, dass manche Zulassungsstellen die ohne jegliche Nachweise in großen Mengen ausgeben und dann in Hannover am Straßenrand Heidelberger Kurzzeitkennzeichen angeboten werden. Das Problem ist eigentlich nur, dass der Kauf dann über 5 Ecken erfolgt und völlig anonym ist, sprich wenn damit jemand mit 200 durch die Stadt braust kann über das Kennzeichen niemand mehr feststellen, wer das war.

Die Abholung in der Zulassungsstelle unter Vorlage eines Ausweises darf kein Problem darstellen - Fahrzeugpapiere zu verlangen macht keinen Sinn, weil es ja gerade zu Überführungszwecken ist, sprich man möchte in die andere Ecke Deutschlands fahren und ein Auto kaufen. Wer alle Dokumente hat kann es auch gleich regulär zulassen.

vg, Johannes

Themenstarteram 7. August 2013 um 12:26

Danke fuer die schnellen Antworten. Wenn ich ein KZK nutzen kann, dann kommt ja auch eine Werkstatt in Hessen fuer die Umruestung infrage, sehr gut.

Kennt jemand einen "How To"-Link zum U.S. Selbstimport? So schoen mit Schritt-fuer-Schritt Beschreibung des Prozesses?

Zitat:

Original geschrieben von MrXY

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Manche Zulassungsstellen rücke die KZK nur noch an Bewohner des entsprechenden landkreises heraus und gegen Vorlage der Fahrzeugdokumente. Keine Ahnung ob da ein US Titel ausreicht ;)

Der Missbrauch bestand darin, dass manche Zulassungsstellen die ohne jegliche Nachweise in großen Mengen ausgeben und dann in Hannover am Straßenrand Heidelberger Kurzzeitkennzeichen angeboten werden. Das Problem ist eigentlich nur, dass der Kauf dann über 5 Ecken erfolgt und völlig anonym ist, sprich wenn damit jemand mit 200 durch die Stadt braust kann über das Kennzeichen niemand mehr feststellen, wer das war.

Die Abholung in der Zulassungsstelle unter Vorlage eines Ausweises darf kein Problem darstellen - Fahrzeugpapiere zu verlangen macht keinen Sinn, weil es ja gerade zu Überführungszwecken ist, sprich man möchte in die andere Ecke Deutschlands fahren und ein Auto kaufen. Wer alle Dokumente hat kann es auch gleich regulär zulassen.

vg, Johannes

Hi,

da gebe ich dir absolut Recht und so ist das vom Gesetzgeber auch gedacht. Das ändert aber nichts daran das einige Zulassungstellen das wohl nicht (mehr) so handhaben. Zumindest die Zulassungsstelle in meinem Landkreis fährt da wohl ne absolute harte Line.

 

@ sven einen generellen Leitfaden wird und kann es da wohl kaum geben. Schließlich ist der Prozess immer ein wenig anders je nachdem was für ein Fahrzeug du Importiert (Newagen,gebraucht,Oldtimer).

 

Wenn du dein Vorhaben etwas genauer beschreibst wirst du hier aber sicher noch ein paar zielführende Info´s bekommen können.

Gruß Tobias

Hessen ist für sowas grundsätzlich ein schlechtes Pflaster, die haben eine zentrlae Behörde, in Marburg, eingerichtet die alle Gutachten vor Zulassung nochmals überprüfen muss.

Themenstarteram 7. August 2013 um 12:51

Zitat:

Original geschrieben von buckdanny99

Hessen ist für sowas grundsätzlich ein schlechtes Pflaster, die haben eine zentrlae Behörde, in Marburg, eingerichtet die alle Gutachten vor Zulassung nochmals überprüfen muss.

Oh je, dann sollte ich den Wagen vielleicht eher in Schleswig-Holstein anmelden (Zweitwohnsitz)!?

Einen How-To-Link kenne ich nicht.

Es gibt Literatur dazu zu kaufen (such mal bei amazon nach "autoimport us"), wie weit die in die Tiefe geht, weiss ich nicht.

Wie Du den Kauf drüben abwickelst ist Dir klar?

Wenn eine seriöse Spedition den Transport und die Einfuhr komplett handhabt, bekommst Du in Deutschland das Auto mit mit dem Original-Title und der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll im Tausch gegen eine ordentliche Summe Geld.

Zur Umrüstung gibts eine Reihe von Threads hier; je nach Fahrzeug ist das relativ einfach oder relativ kompliziert (z.B. für einen neuen Diesel-Pickup). Dabei ist die technische Umrüstung in der Regel (aber nicht immer) nicht so das Problem, eher das Auftreiben der nötigen Unterlagen. Je nach dem, Ob Du für das Fahrzeug ein Datenblatt bekommen kannst (viele ältere Autos, z.B. beim TÜV Süd, einfach), oder lichttechnische, abgastechnische, EMV - Gutachten brauchst (neuere Autos, eher teuer). Das kommt aufs Fahrzeug und BJ an und kann ganz gut ins Geld gehen.

Wenn das Fahrzeug umgerüstet und positiv begutachtet ist (wozu i.d.R bei einem Ami die Abnahme nach §21 StVZO und eine Reihe von einzutragenden Ausnahmen nach §70 gehören), gehst Du mit dem ganzen Krempel, einer gewissen Menge Geld und Gleichmut zur Zulassungsstelle und lässt das Ding zu. Wie das genau geht, hängt ein wenig davon ab, wo Du wohnst. In der Regel wird man die Papiere prüfen, die §70-Ausnahmen prüfen und hoffentlich genehmigen (kann etwas dauern und kostet) und irgendwann, wenn die Bürokratie befriedigt ist, das Auto zulassen, den Title behalten und Dir dafür die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 geben.

Die Zulassungsbehörden können aber auch durchaus weitere Unterlagen oder Präzisierungen der diversen Gutachten verlangen. Dann viel Spass ;-)

Irgendwo zwischendrin musst Du noch eine Versicherung für das Auto finden, damit Du für die Zulassung den EVN hast; das geht für diese Autos normalerweise nicht über Online-Versicherungsrechner, sondern über direkte Anfragen bei mehreren Versicherern bzw. deren Agenten.

Im Text ist öfter von Geld die Rede. Das ist Absicht. Es ist erstaunlich, wofür man entlang des (Import-)Weges überall Geld loswerden kann...

Edit: Beim Import kann es sich auch lohnen, das Auto bis vor die Haustür liefern zu lassen. Bis ins Saarland hab ich dafür ca. 350 EUR bezahlt. Das war deutlich einfacher, als das Auto dort abzuholen und nicht zu wissen ob es die Fahrt nach hause durchhält...

am 7. August 2013 um 15:35

Hallo,

ich fand die Seite www.carsfromusa.de ganz hilfreich bei meinem Importabenteuer eines 1500er Rams aus Houston/ Texas nach Bremerhaven . Als Spedition hatte ich die Firma Interfracht , Frau Kuhlmann und Frau de Benedetto waren hilfsbereit und der Preis fuer den Inlandtransport USA von Denver nach Houston und für den Containertransport war nach langfristigen Vergleichsrecherchen auch ok, die mir über andere Foren empfohlenen niederländischen Importeure waren durch die Bank teurer.

Die Ueberfuehrung mit KZK dürfte das kleinere Problem sein, die Umruestung und Abnahme ist wie bereits geschrieben , sehr abhängig vom Typ und Bj und einige €-Münzen und ein paar Haare lässt man auf dem Weg bis zur Zulassung.

Achja, etwas Ueberraschungspotential gibt es natürlich noch, wenn das Auto im D ankommt und man vorher keine Begutachtung in USA durchgeführt hat, dann sollte man für etwaige Aus- und Verbesserungsmassnahmen noch ein paar Reserve-€ einplanen, so wie es bei mir war :)

Bezüglich deinen Kurzzeitkennzeichen: Die sind zwar eigentlich im Ausland erlaubt, nur wissen dies nicht alle Ausländer. Kann man nachgoogeln.

Zitat:

Original geschrieben von wodkaa

Bezüglich deinen Kurzzeitkennzeichen: Die sind zwar eigentlich im Ausland erlaubt, nur wissen dies nicht alle Ausländer. Kann man nachgoogeln.

Hi,

das Ausland ist ein ganz spezielles Thema für KZK. Wie du schon schreibst grundsätzlich im Ausland erlaubt Aer das befestigen der Kennzeichen im Ausland an einem Fahrzeug ist nicht erlaubt.

Es handelt sich dabei um einen deutschen Verwaltungsakt der nur auf deutschen Boden erfolgen darf :D.

Also ein Fahrzeug in Deutschland mit KZK ausrüsten damit über die Grenze und auch wieder zurück kein Problem (außer der Polizei dort stößt das Kennzeichen komisch auf;))

Aber damit ein fahrzeug das im Ausland steht abholen- offiziell nicht erlaubt.

Gruß Tobias

Ich hak hier mal ein.

 

Ich hab folgende Frage:

 

Wenn ich mir in USA ein Auto kaufevon Privat, dann zahl ich dem Verkäufer Summe X.

 

In dem Moment in dem ich das Auto in USA auf mich umschreiben lasse (Title auf meinen Namen) werden je nach Bundesstaat unterschiedlich hohe Steuern fällig (sales tax)

 

Wen ich jetzt ein Auto kaufe und direkt nach Deutschland verbringe, muss ich die Steuern dann auch zahlen, oder komm ich da drum herum?

 

Wenn ich das Auto überHolland einführe werden ja bei Autos älter als 30Jahre nur 6% verzollung fällig, ist das richtig?

Themenstarteram 13. August 2013 um 10:40

Die Regelungen in den USA sind von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich.

In Kalifornien beispielsweise ist ein Kauf immer dann steuerbar mit lokaler Sales Tax, wenn der Kaeufer das Auto eigenstaendig in Kalifornien fahren will (und sei es nur die 20 km vom Haendler/Privatverkaeufer zum Hafen). Wenn der Verkaeufer den Transport zum Exporter organisiert, bleibt der Verkauf aber steuerfrei. Siehe hier die Regelungen:

http://www.boe.ca.gov/sutax/pub101/

und

http://www.boe.ca.gov/formspubs/pub104/index.html

In Arizona gibt es die Moeglichkeit, als Auslaender das Auto mit einer Kurzzulassung zu versehen und ohne Zahlung von Sales Tax im Land und danach ausser Landes zu fahren, siehe zB hier:

Affidavit of Nonresidency by a Resident of a Foreign Country Purchase of Motor Vehicle that is Delivered Outside of Arizona

http://www.azdor.gov/LinkClick.aspx?...

Bein Einfuhr in die europaeische Union wird dann die Zoll- und Steuerzahlung faellig (typischerweise 10% Zoll und 19% USt bei Einfuhr direkt nach Deutschland), mit den bekannten Ausnahmen fuer Oldtimer (bei Import ueber Holland z.B.). Umgehen kannst Du Zoll und europ. Steuer generell nicht.

Zitat:

Original geschrieben von sven19692003

Umgehen kannst Du Zoll und europ. Steuer generell nicht.

Doch - wenn ich das richtig in Erinnerung habe lebt w124kombi/w201 derzeit in den USA. Wenn man mindestens 12 Monate seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands (der EU) hatte und wieder zurückkommt, kann man die Waren als sog. Übersiedlungsgut einführen. Dazu muss es zum Zeitpunkt der Übersiedlung aber mindestens 6 Monate in seinem Besitz sein und es gibt einige Beschränkungen. Das eingeführte Zeug darf z.B. erstmal ein ganzes Weilchen nur selbst verwendet werden, nicht einmal verleihen oder verschenken ist offiziell zulässig.

vg, Johannes

Themenstarteram 13. August 2013 um 12:39

Zitat:

Original geschrieben von MrXY

Zitat:

Original geschrieben von sven19692003

Umgehen kannst Du Zoll und europ. Steuer generell nicht.

Doch - wenn ich das richtig in Erinnerung habe lebt w124kombi/w201 derzeit in den USA. Wenn man mindestens 12 Monate seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands (der EU) hatte und wieder zurückkommt, kann man die Waren als sog. Übersiedlungsgut einführen. Dazu muss es zum Zeitpunkt der Übersiedlung aber mindestens 6 Monate in seinem Besitz sein und es gibt einige Beschränkungen. Das eingeführte Zeug darf z.B. erstmal ein ganzes Weilchen nur selbst verwendet werden, nicht einmal verleihen oder verschenken ist offiziell zulässig.

vg, Johannes

Deswegen habe ich ja "generell" geschrieben. Als Umzugsgut kannst Du fast alles abgabenfrei einfuehren, bei Einhaltung der von Johannes genannten Fristen. w124 hat aber geschrieben: "Wen ich jetzt ein Auto kaufe und direkt nach Deutschland verbringe, muss ich die Steuern dann auch zahlen, oder komm ich da drum herum?" In dem Fall haelt er die erforderlichen Besitzfristen nicht ein und muss ganz normal Einfuhrabgaben zahlen.

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