Leihwagen wegen Garantiereparatur?
Guten Tag ,
mein kleiner Fiat 500 muss wegen einer Garantiesache ( Kofferraumdeckel schleift an C Säule ) für ca.
3 Tage in die Werkstatt, ich hatte eigentlich gehofft einen Leihwagen zu bekommen, wurde jedoch recht schroff abgewiesen....
hätte ich da evtl. Anspruch drauf?
bin nur in Sachen Kundenfreundlichkeit ein bisschen enttäuscht, da hatte ich mir vom großen Mehrmarken Autohaus im Kasseler Industriegebiet mehr versprochen
Gruß aus dem verregneten Kassel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von notting
Gewährleistung: IANAL, aber IIRC
Häh? Könnt ihr euch nichtmal so unterhalten, dass alle hier was verstehen? 😮
17 Antworten
IANAL kannte ich jetzt auch noch nicht 🙄 ... und ich kenne auch noch das Usenet von früher, bevor Webforen so verbreitet waren. Ich glaube in so einem Forum wie hier versteht das so gut wie keiner.
Zum eigentlichen Thema wurde eigentlich schon alles gesagt: Einen Leihwagen gibts nur, wenn es in den Garantiebedingungen drin steht!
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von bmw318ti
Zum eigentlichen Thema wurde eigentlich schon alles gesagt: Einen Leihwagen gibts nur, wenn es in den Garantiebedingungen drin steht!Grüße
Den Anspruch darauf zumindest. Bei meiner bislang einzigen Gewährleistungsreparatur gab es jedenfalls ein Leihersatzgefährt.
Zitat:
Original geschrieben von Broti
Bei meiner bislang einzigen Gewährleistungsreparatur gab es jedenfalls ein Leihersatzgefährt.
In dem Falle reine Kulanz des Händlers/Reparaturbetriebes.
Bei der gesetzlichen Gewährleistung muss der Verkäufer ausschließlich die Kosten übernehmen, die unmittelbar zur Mängelbeseitigung notwendig sind.
Da ein Leih- oder Werkstattersatzwagen keinen Mangel beseitigt, gibt es auch keinen Anspruch darauf.
Bei der Garantie muss man lesen, was garantiert wird. Findet sich dort eher nichts, was in den weitaus meisten Fällen so ist, besteht auch kein Anspruch.
Eventuell im Rahmen einer Mobilitätsgarantie, wenn der Defekt zu den dort aufgeführten Ausfällen gehört, also meist bei einer Fahrunfähigkeit des Fahrzeugs.
Die Mängelbeseitigung von irgendwelchen klappernden Armaturenträgern oder Lackschäden gehört dann nicht dazu, wenn das Motorsteuergerät die Hufe hoch reißt, dann schon.
Allerdings gibt es einige Händler, die stellen im Rahmen einer Kulanz einen Ersatzwagen, teilweise kostenlos, teilweise für relativ kleines Geld, zur Verfügung.
Allerdings sollte das immer rechtzeitig abgesprochen werden, ist kein Fahrzeug da, wird es auch bei einem willigem Händler keines geben.