Leihwagen?
Hallo liebe Gemeinde,
mir ist vor 2 Stunden ein netter Herr mit 1,7 Promille hinten auf mein Auto aufgefahren - DANKE nochmal. So einen Golf 3 bekomme ich in der Form wie ich ihn aufgestylt habe nicht wieder.
Jetzt meine Frage: Brauche den Wagen dringend für die Arbeit. Das Auto ist nicht mehr fahrbereit, da die Türen nicht mehr richtig auf- und zugehen. Totalschaden würde ich sagen, da sich die ganze Karosserie verzogen hat. Ich bekomme denke ich einen Leihwagen von der Versicherung. Im letzten Gutachten vor einem Monat hat mein Auto einen Wert von 2.800 Euro bekommen. Sprich ich würde dann ja so etwas in etwa bekommen richtig? Jetzt aber meine Frage, wie schnell muss ich einen neuen Wagen finden? Ich darf ja bestimmt nicht auf ewig einen Leihwagen fahren.
Ach und was ist mit den ganzen Gebühren fürs An- und Abmelden meines neuen Fahrzeugs? Wird von der Versicherung wohl auch erstattet.
Vielleicht kann mir jemand einfach mal einen allgemeinen Tip geben, wie ich mich jetzt verhalte und was ich am besten mache...
Danke und schöne Grüsse,
DocMAX
31 Antworten
ich habe nichts zu verbergen. ich war ganz normal auf einer vorfahrtstrasse drauf. und er ist hinten rauf. bin ich jetzt der schuldige weil ich aus einer nebenstrasse gekommen bin? das waren ja mehrere meter aus der einfahrt hinweg. und wie ich aus der fahrschule gelernt habe, immer der auffährt ist schuld.
Zitat:
Original geschrieben von DocMAX
und wie ich aus der fahrschule gelernt habe, immer der auffährt ist schuld.
Das hast du sicher nicht in der Fahrschule gelernt, sondern "mal irgendwo gelesen" und dir gleich zu eigen gemacht. Das ist nämlich Blödsinn - demnächst ziehe ich dann auf der BAB auf die linke Spur ohne in den Rückspiegel zu schauen; wenn mir einer drauffährt, ist der dann schuld.
Oder wie? 🙄
~
Zitat:
Original geschrieben von DocMAX
jetzt ist mir ein brief ins haus geflattert. anhörungsbogen mit einem vorwurf die vorfahrt missachtet zu haben und die frage ob ich mit 60 euro einverstanden bin.jetzt meint mein anwalt die sache wird schwieriger, weil die polizei ne aussage macht gegen micht. ich müsste jetzt 400 euro vorschuss zahlen und den gutachter, bis der fall geklärt ist.
Ein fairer Anwalt.
Er macht Dich gleich deutlich auf Dein Risiko aufmerksam.
Zitat:
Original geschrieben von DocMAX
was mach ich jetzt. risiko eingehen? bin nach wie vor der meinung bin im recht.
Die polizeiliche Aussage wiegt weit mehr als Deine laienhafte Meinung
Wer steht denn im polizeilichen Unfallbericht an Position 1?
Zitat:
Original geschrieben von DocMAX
ich bin aus einer nebenstrasse in eine vorfahrtsstrasse eingebogen, nachdem ich gesehen habe die strasse war frei. bin dann eingebogen und ein paar meter weiter, nachdem ich vollständig auf der vorfahrtsstrasse war (ca. 5-7 meter oder so weiter) rummst mir der besagte gegner mit ca. 1.7 promille rein. wieviel genau er hatte weiss ich nicht. jedenfalls wurden schlüssel und FS einbehalten. ausserdem hatte er eindeutig überhöhte geschwindigkeit, sonnst hätte ich ihn schon längst gesehen, denn die strasse war etwas kurvig. kam praktisch aus der kurve rausgeschossen.
Ein nüchterner Autofahrer hätte nach dieser, Deiner eigenen Schilderung vermutlich keinerlei Chance gehabt den durch DEINE VORFAHRSTVERLETZUNG verursachten Unfall zu verhindern.
Wenn Du ganze 5-bis 7m hinter der Kreuzung nach einem Auffahrunfall zum Stehen gekommen bist, dann wird Dir jeder Gutachter vorrechnen können, dass Du geradeso im erhöhten Schritttempo nach dem Einbiegen in die Vorfahrtsstraße warst, als sich der Unfall ereignet hat.
Du hast den vorfahrtsberechtigten Trunkenbold schlicht und einfach vollkommen übersehen.
Riecht nach Tomaten auf den Augen oder Handy bzw. ähnlicher Ablenkung am Steuer!
Zitat:
Original geschrieben von DocMAX
das gutachten zeigt einen relativ frontalen, hinteren (mehr links hin) aufprall. also es ist alles leicht eingerückt. die hintere linke beifahrertür ragt nun etwas über und die fahrerttür klemmt auch etwas. aber es ist eindeutig ein auffahrunfall von hinten. polizei hat nix vermessen oder so. hat mir nur einen zettel mit verkehrsunfallanzeige mit daten vom gegner gegeben.
Wenn Du 10 oder 20 km/h drauf hattest und Dein Unfallgegner 50 oder 60 km/h, dann sind durch den Aufprall eben 30 bis 50 km/h vernichtet worden.
Da verziehen sich Autos schon Mal, vor allem wenn Sie bereits vorher einen womöglich unreparierten wirtschaftlichen Totalschaden mit beschädigter oder gar gestauchter Karosse hatten.
Du bist entweder naiv, oder ein Abzocker, vermutlich ein naiver Abzocker.
Das wird Dich in jedem Fall Geld kosten.
Den Unfall hast eindeutig Du verursacht, er war für jeden Autofahrer unvermeidbar.
Du hast nur Glück, dass der Gegner mit 1,7 Promille absolut fahruntüchtig war.
Da sammel ich doch gleich mal wieder die Buchstaben ein, bei @madcruiser steht schon alles geschrieben.
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sag mal bist du auf der seite von betrunkenen autofahrern, die das leben anderer verkehrsteilnehmer auf dem gewissen haben? ich war schon LÄNGST auf der vorfahrtstrasse drauf! dann waren es halt 20-30m oder so. bin nicht so gut im schätzen und das ist auch nicht meine aufgabe! jedenfalls hat es nach ca. 5-10s gerumst, nachdem ich auf der vorfahrtstrasse war.
und so wie mein wagen aussieht, bin ich bereits 40-50 kmh gefahren! wär ich im schritttempo und er wäre mir mit 50 reingebretter, würde es anders aussehen...
Aha, wieder mal neue Fakten - jetzt sind's 5-10 Sek.
Was erwartest du hier eigentlich? Eine Absolution? Werd' dir erst mal im Klaren darüber, wie das ganze abgelaufen ist und erzähl nicht ständig was anderes. Und mach das vor allem nicht vor Gericht - sonst hast du überhaupt keine Chance.
~
also ich halte jetzt bei meiner letzten aussage fest. also ich habe mir bisher sowieso darüber gedanken gemacht. fakt war für mich, er ist aufgefahren und er war betrunken. punkt. ist ja wohl klar dass man betrunken wie eine axt im wald fährt... naja mal sehen was passiert... also wenn das für ihn als besoffenen auffahrender gut ausgeht, dann aber armes deutschland...
Das ist jetzt mal Versicherungsarbeit live:
Da kommt einer daher und erzählt seiner Versicherung, seinem Anwalt und seinem Sachverständigen, er habe einen unverschuldeten Unfall gehabt, weil ihm jemand aufgefahren ist. Alle investieren einen Haufen Zeit und Arbeit, um wenig später zu erfahren, dass es eine 1a Vorfahrtsverletzung war.
Wenn er dann vom gegnerischen Versicherer später nichts oder nur einen Teil bekommt, ist der Anwalt eine Pfeife und die Versicherer sind sowieso alle nur Abzocker.
Da sieht man, wie wichtig es für alle beruflich an der Unfallabwicklung beteiligten Personen ist, sich nicht einfach vor einen Karren spannen zu lassen, sondern sich erst ein eigenes Bild zu machen.
Wundert sich jetzt noch jemand, warum die Versicherung bei angeblich "ganz eindeutiger Haftung" nicht reguliert, ohne die Ermittlungsakte vorher eingesehen zu haben?
Gruß
hafi
Zitat:
Original geschrieben von DocMAX
sag mal bist du auf der seite von betrunkenen autofahrern, die das leben anderer verkehrsteilnehmer auf dem gewissen haben? ich war schon LÄNGST auf der vorfahrtstrasse drauf! dann waren es halt 20-30m oder so. bin nicht so gut im schätzen und das ist auch nicht meine aufgabe! jedenfalls hat es nach ca. 5-10s gerumst, nachdem ich auf der vorfahrtstrasse war.und so wie mein wagen aussieht, bin ich bereits 40-50 kmh gefahren! wär ich im schritttempo und er wäre mir mit 50 reingebretter, würde es anders aussehen...
Bei Tempo 36 legst Du 10 Meter in der Sekunde zurück, bei Tempo 54 bereits 15 Meter.
Demnach wäre es jetzt je nach Beschleunigung und Zeit (5 bis 10 Sekunden) 50 bis 130 Meter nach der Kreuzung zum Unfall gekommen.
Du verdrängst oder leugnest Deine Eigenbeteiligung aus dem Unfall.
Es macht einen kleinen Unterschied ob sich der Unfall 5 bis 7 m oder 50 bis 130 m nach der Kreuzung ereignet.
Die Frage ob Du an Position 1 des polizeilichen Unfallberichtes stehst hast Du z.B. auch nicht beantwortet.
Ich sage Dir bereits Heute voraus, dass Du eine nicht unerhebliche Teilschuld am Unfall erhalten wirst.
Die Einleitung eines schriftlichen verfahrens durch die Polizei gegen Dich sowie der Umstand, dass Dein RA nur für 400 EUR Vorschuß weiterarbeitet, sind deutlich Anzeichen wie Profis die Sache einschätzen.
Damit kommen auch keiensfalls unerhebliche Anteile an den Gutachten- und den Leihwagenkosten auf Dich zu.
Und die Sache mit den 1,7 Promile glaube ich Dir längst auch nicht mehr.
So etwas wird am Unfallort vorgetestet, darf eigentlich von den Polizisten nicht hinausposaunt werden und später erst genau bestimmt.
Deine Glaubwürdigkeit hast Du für mich definitiv verloren.
Du suchst nur Deinen Vorteil.
Verschlimmernd kommt noch hinzu, dass der TE nicht die geringsten Selbstzweifel an seinem Handeln signalisiert.
Schuld ist der andere zwar nicht, da er Vorfahrt hatte, aber zu meinem Vorteil glückhaft doch, weil er fahruntauglich war. Hier lässt jemand erforderliche Einsichten vermissen.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Hier lässt jemand erforderliche Einsichten vermissen.
Das unterschreibe ich sofort.
Und das mit den 1,7 Promille bezweifele ich längst.
Wer nicht sagen kann, ob sich der Unfall 5, 50 oder über 100 m hinter der Kreuzung ereignet hat,
der dürfte auch nicht sicher sagen können,
ob es jetzt 1,7, 0,7 oder 0,17 Promille waren. 😉
ich habe hier eine karte, und kann genau sagen, wo der unfall war. ich bin dann halt nicht gut im schätzten von metern usw. na und? deshalb werde ich gleich unglaubwürdig oder was?
also ich hab auf die diskussion hier keinen bock mehr. ich glaub ihr gönnt mir das nicht, dass ich in einem unfall wohlmöglich recht bekomme. ihr glaubt ich bin ein abzocker. das bin ich bestimmt nicht, denn ich liebte mein auto und hab es gepflegt, und würde nie im leben einen unfall beabsichtigt verursachen wollen...
ich werde hier jetzt nur noch berichten, wie weit mein anwalt so schritt für schritt kommt, falls das noch jemanden interessieren sollte... (nicht nur auf die hoffnung hin, dass ich verlieren könnte)
und was die promille angeht: ich meine 1.7 gehört zu haben. und das bekräftig es, weil heute ein anhörungsbogen gekommen ist, der dem gegner eine straftat und eine ordnungswiedrigkeit vorwirft... straftat ist doch ab 1.1 oder so?
punkt!
Hier sind einige Versicherungsprofis am Werk.
Die wissen, dass sich die Schuldverteilung mit jeder für einen Laien noch so unbedeutenden Aussage ändern kann.
Nach Deinem ersten Post gab es keienrlei Zweifel an Deiner 100 prozentigen Unfallschuld.
Je mehr Du hier postet, desto deutlicher wird:
a) Dich wird eine Teilschuld treffen
b) Du bist ein sehr unzuverlässiger Zeuge.
Wenn Du den Profis vorwirfst, sie gönnten Dir Deinen Unfall nicht, so zeigt das:
a) Du bist beratungsresitent.
b) Deinen Charakter.
An dieser Stelle ist dieser Thread für mich beendet.
Zitat:
Original geschrieben von DocMAX
und was die promille angeht: ich meine 1.7 gehört zu haben. und das bekräftig es, weil heute ein anhörungsbogen gekommen ist, der dem gegner eine straftat und eine ordnungswiedrigkeit vorwirft... straftat ist doch ab 1.1 oder so?punkt!
Wieder mal Halbwissen, was du "mal gehört" hast.
Eine Straftat ist es bei einem Unfall bereits ab 0.3 Promille. Punkt.
Ich schließe mich Madcruiser an und äußere mich nicht weiter. Wer nicht hören will...
~