Leihfahrzeug bei Haftpflichtschaden

Hallo,

am gestrigen Tage bin ich unverschuldet in einen Unfall geraten, äußerlich ist nicht viel zu sehen, aber unter der Hülle ist so einiges defekt.

Die gegnerische Assekuranz hat mir eine Schadensnr. mitgeteilt und mich - wie üblich - über meine Schadensminderungspflicht aufgeklärt, was auch i.O. ist.

Aber ... der Scheinwerfer bzw. dessen Halterungen sind gebrochen, somit zeigt dieser direkt in den Gegenverkehr, eine Nachregulierung ist bei Xenon lt. Händler nicht möglich, daher ist lt. Gutachter - das eigentliche Gutachten bekommen ich am Mittwoch - das Auto nicht verkehrssicher.

Also habe ich die Versicherung angerufen und den Fall geschildert, dass zum einen der Händler ohne Gutachten keinen Finger rührt und zum anderen, eine provisorische Lösung mit dem Scheinwerfer nicht möglich ist.

Ein Leihwagen wird mir verweigert, da es lt. dieser eine Möglichkeit geben muss, das eine Nachjustierung möglich sei.
Sicher hätte der Händler den Scheinwerfer in einem Tag Vor Ort, aber durch die gebrochenen Halterungen ist eine Montage ausgeschlossen und ohne Gutachten kann mit der Instandsetzung nicht angefangen werden.

Wisst Ihr da Rat ?

Beste Antwort im Thema

Dass das Fahrzeug im Moment nicht verkehrssicher ist, heißt nicht, dass Du die gesamte Zeit einen Mietwagen erstattet bekommst.

Du bist, vereinfacht gesagt, dazu verpflichtet, das zu tun, was Du auch tun würdest, wenn Du selbst für den Schaden aufkommen müsstest.

Da würdest Du sicher auch einen Weg finden, den Scheinwerfer kurzfristig zu ersetzen, nicht wahr?

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Hallo,

sofern die Rechnung gekürzt wird, wird dies in der Regel auch begründet.

Was steht denn im Abrechnungsschreiben? Oder hat Dir das Dein RA nicht in Kopie überlassen?

Auch die Mahnung sollte inhaltlich auf der Kürzung aufbauen. Was steht denn in der Mahnung außer, dass sinngemäß das sie den Rest auch zahlen sollen :-)

Welcher Sinn das macht wird mann erst erkennen können, wenn die Kürzungsgründe preisgegeben sind.

Gruß Phaeti

Weder liegt eine Begründung was die Kürzung betrifft vor, noch wurde auf die Mahnung und den daraus erklärten Verzug geantwortet, es erfolgte nur eine Teilzahlung.
Man stellt sich tot, und das seit fast 5 Wochen.
Daher bin ich etwas ratlos was die aktuelle Situation angeht.
Selten eine Versicherung erlebt - HDI Essen -, die hier sich so stumm schaltet.

Zitat:

@Hapabla schrieb am 30. Dezember 2014 um 06:44:51 Uhr:


...
HDI Essen -, die hier sich so stumm schaltet.

Dann brauchst du dich nicht zu wundern.

Die behandeln sogar ihre eigenen Kunden im Schadenfall schlecht.

Für deinen Aufwand wird dir eine Pauschale gezahlt. Meistens 25-30 Euro - es sei denn Du kannst nachweisen, dass dir weitere Kosten, z. B. notwendige Fahrten mit dem Taxi, entstanden sind.

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@Oetteken,
ist ja nicht der erste Unfall in dem ich unverschuldeter Weise verstrickt bin, aber sowas habe ich in den 22 Jahren nicht erlebt.

@Michael,
?
Ich will einfach nur, dass die Reparatur komplett gezahlt wird, gerne nehme buche ich auch den Verzugsschaden auf meine Haben Seite, wenn die Assekuranz es nicht anders will.

@all,
Meine Rechtschutz hat mir schon bestätigt, das eine Kostenübernahme für den gerichtlichen Wege vorliegt, aber muss das sein ??!!
Wenn ich nicht Mandatiert wäre, würde ich dort persönlich vorstellig werden.

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