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Leihfahrzeug bei Haftpflichtschaden

Themenstarteram 3. November 2014 um 17:44

Hallo,

am gestrigen Tage bin ich unverschuldet in einen Unfall geraten, äußerlich ist nicht viel zu sehen, aber unter der Hülle ist so einiges defekt.

Die gegnerische Assekuranz hat mir eine Schadensnr. mitgeteilt und mich - wie üblich - über meine Schadensminderungspflicht aufgeklärt, was auch i.O. ist.

Aber ... der Scheinwerfer bzw. dessen Halterungen sind gebrochen, somit zeigt dieser direkt in den Gegenverkehr, eine Nachregulierung ist bei Xenon lt. Händler nicht möglich, daher ist lt. Gutachter - das eigentliche Gutachten bekommen ich am Mittwoch - das Auto nicht verkehrssicher.

Also habe ich die Versicherung angerufen und den Fall geschildert, dass zum einen der Händler ohne Gutachten keinen Finger rührt und zum anderen, eine provisorische Lösung mit dem Scheinwerfer nicht möglich ist.

Ein Leihwagen wird mir verweigert, da es lt. dieser eine Möglichkeit geben muss, das eine Nachjustierung möglich sei.

Sicher hätte der Händler den Scheinwerfer in einem Tag Vor Ort, aber durch die gebrochenen Halterungen ist eine Montage ausgeschlossen und ohne Gutachten kann mit der Instandsetzung nicht angefangen werden.

Wisst Ihr da Rat ?

Beste Antwort im Thema

Dass das Fahrzeug im Moment nicht verkehrssicher ist, heißt nicht, dass Du die gesamte Zeit einen Mietwagen erstattet bekommst.

Du bist, vereinfacht gesagt, dazu verpflichtet, das zu tun, was Du auch tun würdest, wenn Du selbst für den Schaden aufkommen müsstest.

Da würdest Du sicher auch einen Weg finden, den Scheinwerfer kurzfristig zu ersetzen, nicht wahr?

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Zitat:

@Hapabla schrieb am 5. November 2014 um 10:53:12 Uhr:

Ich bekam auch vom RA die Bestätigung, dass ich mich so drum kümmern muss, als ob ich den Schaden selbst verursacht hätte.

Das tust Du aber, sobald Du zum Händler fährst und den Auftrag unterschreibst. Natürlich muss Dir der Händler für die Zeit nen Mietwagen geben und der Händler den Schaden möglichst schnell beheben.

Da stellt sich doch gar keine Frage mehr, ob Du einen Anspruch auf Mietwagen hast oder nicht, wenn dein Fahrzeug für ne Woche in Reparatur ist?!

Themenstarteram 5. November 2014 um 11:27

Sry, falsch beschrieben, der RA hat dieses verneint, ich muss mich NICHT drum kümmern, als ob es mein eigener selbstverschuldeter Unfall ist.

 

Tippe von meinem Arbeitsrechner aus, da geht schon einiges daneben, trotz Probelesen. :-(

Zitat:

@Hapabla schrieb am 5. November 2014 um 12:27:43 Uhr:

Sry, falsch beschrieben, der RA hat dieses verneint, ich muss mich NICHT drum kümmern, als ob es mein eigener selbstverschuldeter Unfall ist.

Tippe von meinem Arbeitsrechner aus, da geht schon einiges daneben, trotz Probelesen. :-(

- Dir steht ein kostenloser Mietwagen zu

- Du hast das Recht dir einen Anwalt zu nehmen

Natürlich macht man man das nicht, wenn der Unfall selbstverschuldet ist. :D

Die gegnerische Versicherung muss blechen. Wichtig ist halt, dass man neben der Schadennummer möglichst schnell Reparaturauftrag und ein Gutachten hat.

Ich verstehe sowieso nicht, wie in solchen Foren so viel Halbwissen herrscht. Ich hatte bisher 2 unverschuldete Unfälle, in beiden Fällen hatte ich am selben Tag noch einen Mietwagen und der Reparaturauftrag wurde vorab schon mal unterschrieben, sowie die Abtretungserklärung an den Anwalt. Dann die Schadennummer/Fallnummer nachgereicht, dann wurde der Reperaturauftrag ausgeführt und einen Fragebogen des Anwalts ausgefüllt und gewartet bis das Ding repariert ist.

Ein unverschuldeter Unfall lag nur bei 1.500€, der andere bei 12.000€. Ich musste weder für Mietwagen, noch sonstwas bezahlen. Dir steht auch eine Pauschale von (glaube) 25€ zu für Aufwandsentschädigung Telefonate etc. zu.

In ersten Fall mit dem 1.500€ wollte die HDI den Leihwagen (7 Tage) nicht vollständig bezahlen! Genau aus Deinem Grund (Fahrzeug wäre ja noch fahrbereit). Es kam zu einer gerichtlichen Verhandlung, an der ich nicht mal anwesend sein musste. Ergebnis: Die Versicherung muss der Werkstatt aber auch eine angemessene Reparaturfrist einräumen, da eine neue Stoßstange und das lackieren eben Zeit benötige. Somit habe ich für einen eher belanglosen Schaden (war nur hintere Stoßstange) einen Leihwagen für ne ganze Woche bekommen.

Übrigens: Andere Versicherungen machen hier nicht so ein Drama. Ich kann euch nur raten euch NICHT bei der HDI zu versichern. Hier wird man vom Opfer zum Täter! Und man wills dem unschuldigen Mitmenschen ja nicht unnötig schwer machen.

http://www.versicherungsbote.de/.../

Zitat:

@Feivel88 schrieb am 5. November 2014 um 09:28:01 Uhr:

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 3. November 2014 um 19:16:30 Uhr:

Du bist, vereinfacht gesagt, dazu verpflichtet, das zu tun, was Du auch tun würdest, wenn Du selbst für den Schaden aufkommen müsstest.

Da würdest Du sicher auch einen Weg finden, den Scheinwerfer kurzfristig zu ersetzen, nicht wahr?

Das hier ist einfach Bullshit. (Sorry).

...

Sorry, aber was du da als Allgemeinempfehlung schreibst ist Bullshit.

Aber wenn man schon so viele Unfälle wie du abgewickelt hat, dann ist das zu verstehen.

1. Fahren zur Werkstatt - muss man nicht, kann man aber

2. Unterschreiben des Reperatur/Instandsetzungsantrags... - muss man nicht, kann man aber (heißt übrigens Reparatur und Auftrag)

3. Erhalt des Mietfahrzeuges - sofern man einen Anspruch darauf hat, was von verschiedenen Faktoren abhängt

3 a) Die Händler haben ihre Gutachter - eine denkbar schlechte Empfehlung

3 b) Die Händler haben meist auch Anwälte zu empfehlen - eine noch schlechtere Empfehlung als die zuvor

4. Abtretungserklärung an den Anwalt unterschreiben - muss man nicht, kann man aber

5. Papierkram - wenn man schon einen Anwalt nimmt, dann sollte man dem das tunlichst überlassen

6. Auto abholen wenn fertig - das sollte man umgehend tun

7. Thema erledigt. - kann sein, muss aber nicht und ist auch eher unwahrscheinlich

 

Zitat:

@Hapabla schrieb am 5. November 2014 um 10:53:12 Uhr:

Ich bekam auch vom RA die Bestätigung, dass ich mich so drum kümmern muss, als ob ich den Schaden selbst verursacht hätte.

...

Somit werde ich wohl noch entsprechendes Wertausgleich für den enstandenen Schaden am Fahrzeug und Schadensersatz für meine Eigeninitiative fordern.

...

zu 1. wurde dir bereits hier auch so mitgeteilt

zu 2. da muss ich dann doch etwas schmunzeln. Fordern kannst du alles aber was dir zusteht ist was anderes; dir steht eine Wertminderung zu, sofern eine solche im Gutachten ausgewiesen ist und für deine Eigeninitiative bekommst du eine Pauschale und sonst nix.

Zitat:

@Feivel88 schrieb am 5. November 2014 um 12:41:04 Uhr:

Ich kann euch nur raten euch NICHT bei der HDI zu versichern.

Das nutzt Dir aber rein gar nichts, wenn wie hier beim TE, die "gegnerische" Versicherung die HDI ist.

Da kannst Du bei der "besten" Versicherung sein, es nutzt Dir nichts.

Es ist wirklich immer mal wieder erstaunlich hier zu lesen, mit was für einer Selbstsicherheit hier der eine oder andere User Tipps abgibt ohne den Fall richtig zu kennen und dann auch noch anderen Usern, die aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit wirkliches Fachwissen besitzen das Schreiben von Bullshit zu unterstellen.

Das einzige was hier feststeht und was man hier ohne jedlichen Zweifel als Tatsache ansehen kann, ist das der TE hier als Auftraggeber für all das persöhnlich geradesteht und letztendlich auch bezahlen muss, was er in Auftrag gibt,

Er unterschreibt nämlich :

-den Reparaturauftrag

-die Abtretung für den SV

-den Mietvertrag.

Und er bekommt die Mahnungen von allen oben genannten, wenn die Versicherung mal ebend "nicht blecht"

Aus diesem Grund sollte er auch tunlichst nur das machen, was Ihm sein Rechtsanwalt empfiehlt und sich dessen Aussagen zur Thematik auch gern mal schriftlich bestätigen lassen.

Besser ist das manchmal.....

 

 

Themenstarteram 6. November 2014 um 6:33

Bin einmal auf die Schnauze geflogen mit einer Versicherung, kein zweites Mal, man lernt hat dazu.

Gutachten liegt vor, knapp 4k Schaden, Reparaturdauer beträgt lt. diesem i.d.R. 3 Tage, Fahrzeug geht heute in die Werkstatt.

Weder möchte ich mich an der Sache bereichern - dafür ist einfach der Aufwand zu hoch um hier von "Gewinn" zu sprechen -, noch die Versicherung über den Leisten ziehen, möchte nur eine fachgerechte Instandsetzung bei der Werkstatt meines Vertrauens und gut ist.

Das mir zum Teil patzige Antworten auf meine telefonische Anfragen gegeben wurde, interessiert mich wenig, viel mehr geht es mir darum, hier meine gerechtfertigten Ansprüche durchzusetzen, ohne irgendwelche Ausreden oder sonstwas.

Und ja, ICH als Auftraggeber gebe überall meinen "Willi" drunter, wenn also die Versicherung aus welchen Gründen auch immer den Schaden nicht in voller Höhe übernimmt, bin ich der Dumme ... so sieht´s aus, also immer eine fachliche Beratung hinzuziehen.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 5. November 2014 um 16:06:31 Uhr:

Das einzige was hier feststeht und was man hier ohne jedlichen Zweifel als Tatsache ansehen kann, ist das der TE hier als Auftraggeber für all das persöhnlich geradesteht und letztendlich auch bezahlen muss, was er in Auftrag gibt,

Er unterschreibt nämlich :

-den Reparaturauftrag

-die Abtretung für den SV

-den Mietvertrag.

Der Fall wurde vom TE Detailliert in einem anderen Forum geschildert. Man konnte also eine Teilschuld ausschließen und der Schädiger war gegenüber die Polizei geständig "nicht in den Spiegel" gesehen zu haben.

Solch eine Frage hatte sich da bei mir gar nicht gestellt, weil ich anderen Informationshintergrund hatte.

Zitat:

@Feivel88 schrieb am 6. November 2014 um 08:03:31 Uhr:

 

Der Fall wurde vom TE Detailliert in einem anderen Forum geschildert. Man konnte also eine Teilschuld ausschließen und der Schädiger war gegenüber die Polizei geständig "nicht in den Spiegel" gesehen zu haben.

Solch eine Frage hatte sich da bei mir gar nicht gestellt, weil ich anderen Informationshintergrund hatte.

Vielen Dank für diese Informationen.

Themenstarteram 7. November 2014 um 7:44

Ich werde nun auf eigene Faust ein Leihfahrzeug privat Mieten und bezahlen, da der Nutzungsausfall weitaus höher liegt als die Mietkosten, gehe ich mit einem kleinen Plus aus der Sache raus.

Den Rest lasse ich nun über den RA regeln.

Das kann funktionieren wenn du ein kleines Fahrzeug anmietest und dein Fahrzeug einer hohen Gruppe zuzuordnen ist.

Vorsichtshalber solltest du für das Mietfahrzeug den Vollkasko- und Diebstahlschutz mit 0 € als Zusatzleistung vereinbaren, damit am Ende kein böses Erwachen kommt.

Hi,

wenn man Glück hat und ein gutes Angebot erwischt kann es deutlich günstiger sein einen Mietwagen privat anzumieten. Gerade übers Wochenende gibt es da ja oft gute Angebote (aktuell aber wohl kaum dank bahnstreik ;))

Bei der Versicherung hast du auf jeden fall Recht,immer das volle Paket abschließen!

Gruß Tobias

Zitat:

@Feivel88 schrieb am 5. November 2014 um 12:41:04 Uhr:

 

Übrigens: Andere Versicherungen machen hier nicht so ein Drama. Ich kann euch nur raten euch NICHT bei der HDI zu versichern. Hier wird man vom Opfer zum Täter! Und man wills dem unschuldigen Mitmenschen ja nicht unnötig schwer machen.

http://www.versicherungsbote.de/.../

Naja, beim Lesen deines Links kann sich jetzt jeder denken was er will.

Aber:

- Der Beschuldigte sagt er war es nicht

- Der Gutachter sagt der Beschuldigte war es nicht

- Der Geschädigte kann keinen Zeugen benennen oder auf irgendeine andere Weise nachweisen dass der Beschuldigte der Täter war.

 

--> Obs wirklich speziell an der HDI liegt, dass hier kein Geld geflossen ist?:rolleyes:

Welche Versicherung hätte denn deiner Ansicht nach bei dieser Faktenlage auch nur einen Cent an den Verfasser überwiesen?:confused:

Themenstarteram 29. Dezember 2014 um 12:50

Hier ein kleines Update.

Ich habe das Fahrzeug nicht bei einem Vertragshändler instandsetzen lassen, sondern bei einer freien Werkstatt, Reparaturkosten betrugen 3200.-€, da die Stundensätze etwas günstiger waren, das Gutachten hatte ausweichlich 3900.-€ angegeben.

Die HDI hat nach Vorlage der Rechnung jedoch nur 2350.-€ Brutto bezahlt, den Rest haben wir bereits 2x per RA angemahnt, die Assekuranz meldet sich nicht.

Welcher Sinn steckt dahinter, außer höhere Kosten für die Versicherung die geltend gemacht werden, da diese bereits in Verzug gesetzt wurde.

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