legal illegal ??????

Audi A6 C9

Mal ne kleine frage an die Audifahrer unter euch. Hab vor, mir ein 2,8er Quattro-kombi zuzulegen,der 96 das licht der Welt erblickte. Nun meine Frage: Der hat die vorderen Scheiben auch getönt. Ist sowas bei Audi von werk aus möglich. Ich hab mal gehört, das dies normalerweise verboten sei,deshalb weiß ich jetzt nicht, ob ich mir ihn deswegen holen soll. Wenn sowas von Werk aus drin sei, steht das dann auch im Brief oder steht da nichts davon.
Ich hoffe, mir kann man hier etwas helfen. Vielen dank schonmal für eure Antwort.

15 Antworten

Die Vorderscheibe hat im Normalfall einen Graukeil und ist leicht beschichtet, oder?
Bei Bestellung kann die Frontscheibe auch in Klarglas bestellt werden. Ich vermute, daß eine nachträglich durchgeführte Beschichtung oder Beklebung nicht genehmigt ist. Kommt das Fahrzeug aus D?
In anderen Ländern scheint eine Beschichtung keine Rolle zu spielen....

Hm, Kurvenwolf hat wohl recht...
... mal ggf. den TÜV fragen.

Falls du die Colorverglasung meinst, die ist natürlich legal. Denke weniger, dass Audi 1996 schon Scheiben getönt hat, daher ist wahrscheinlich, dass man dies nachträglich gemacht hat. (illegal).

Desweiteren: Ich weiß ja nicht, wie das Auto sonst aussieht, aber wer schon die vorderen Scheiben tönt, da würde ich aufpassen, nicht einen verheizten Motor zu kaufen.

hallo ,

um ganz sicher zu gehen beschreib doch mal wie deine "Tönung" vorn aussieht !!
Mit sonnen-keil ?? Farbton von sonnen-keil ?? Farbe von hauptsichtfeld Frontscheibe ??

Prüfen kannst du recht gut wenn du die tür aufmachst (oder Fenster runter ) und dann ein objekt gleichzeigt anvisierst und beobachtest ob sich am Farbton was ändert.

Schau auch mal auf das Fabrikat der Frontscheibe und den Rest deiner scheiben !! sind es die gleichen oder alle vollkommen unterschiedliche Marken.(Falls Ersatzscheibe verbaut wurde )

Meld dich und geb antwort und dann wird "dich" hier geholfen ...... 😁

Gruß krissi

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Also ich hab heut mit den freien Autohändler geredet und er will morgen neuen Tüv drauf machen lassen, obwohl er noch 1 Jahr hat. Ich bestand noch auf den Eintrag für den brief wegen den Scheiben, damit ich später bei der trachtentruppe keine Probleme habe. Was ist eigentlich, wenn er den Tüv-menschen kennt und es eingetragen bekommt, kann ich trotzdem in 2 jahren beim Tüv probleme bekommen?
Zu euren Fragen, ich mein speziell die beiden vorderen Seitenscheiben, die haben genau die selbe Tönung wie hinten. Also wenn man von draussen reinschauen will, sieht man nur schatten, ist schon ziemlich dunkel.Eckdaten hat er Baujahr 12/96 modell 97,135.000km,sämtlichen elektrischen schnickschnack drin, optisch und technisch sieht er noch gut aus. Soll 7900,-Euro kosten.

mal ein pic vom auto, falls es funktioniert

Hallo Paranoir,

das Abdunkeln der vorderen Seitenscheiben ist in Deutschland generell verboten. So schwarz wie es bei Dir aussieht ist hier entweder eine Folie aufgeklebt oder es sind die Scheiben ausgetauscht worden. In den USA z.B. ist die Tönung der Seitenscheiben erlaubt (sieht man oft bei den großen Limmos). Jede Scheibe hat im Glas ein Prüfzeichen (ähnlich wie bei den Scheinwerfern). Vieleicht solltest Du mal die Beschriftung mir einer nicht getöneten Scheibe bei einem anderen A6 vergleichen.

Eine Eintragung im Fahrzeugbrief scheint mir aufgrund des generellen Verbots nicht möglich. Ich glaube nämlich, dass es für die Fenster weder eine ABE noch eine gutachten gibt. Sollte Dein Händler allerdings wirklich einen Ingenieur bei TÜV oder DEKRA finden, der die Eintragung vornimmt, so müsstest Du auch damit fahren dürfen.

Nur wie gesagt, ohne ABE oder Gutachten bzw. ohne Zulassungsnummer auf der Scheibe wird das normalerweise keiner machen, dem sein Job lieb ist. Wobei ich mich bei manchen eingetragenen Breitreifen die man auf der Straße sieht auch frage, ob der Prüfer kurzsichtig war.

Gruß, Ralf.

also wenn du vorne wirklich die gleiche tönung hast wie auf den hinteren( auf dem foto ) ist das zu 100% illegal- auch völlig unwichtig, ob das dann eingetragen wurde oder nicht- TÖNUNGSfolien an den vorderen seitenscheiben ist IMMER verboten, völlig egal ob das der tüv einträgt oder nicht!!

finger weg!!

Ein super Auto! Eins von den allerletzten dieses Modells und sehr gefragt. Top-Qualität und extrem lange haltbar. Wie der B4 für die Ewigkeit gebaut.
Und ich gehe davon aus, dass die Frontscheibe nicht nachträglich getönt ist. Sowas macht keiner oder nur extreme Freaks.
Vielleicht kann man die Folie der vorderen Seitenfenster wieder entfernen? Weiss leider nicht, ob das überhaupt geht.
Ich glaube nicht, dass sich ein Prüfer dafür hergibt-zu illegal eben.

Tschau.

Also hab heute bescheid bekommen, der Tüv-mensch konnte es nicht eintragen.Dagegen die Frontscheibe ist im grünen bereich.Der Händler meinte, das ich eventueel so rumfahre, bis mich die grünen Männchen wegen den Seitenscheiben anmachen und dann halt entferne.Ich werd ihn mir trotzdem holen,da die Eckdaten von dem Auto doch recht interessant klingen.Also werd ich mich hier öfters sehen lassen als audi-frischling :-)

Bei der gelegenheit kann ich mal kurz in die runde fragen, ob die Instrumententafel beim Auto einfach raus geht, da ich sie entweder schwarz mache oder Carbonfolie draufmachen möchte, weil sie im moment eine helle Farbe besitzt, genau wie lüfter,Klimateil und halt andere kleine dinge darin. Dadurch wirkt der Audi innen alt und ich möcht ihn ein wenig auffrischen.

Also vorne kann man auch ne Folie eintragen lassen.

Version a)

Geh zum Arzt und lass dir ne bescheinigung geben das du eine Sonnen Allergie hast.

Version b)

Minimale Tönung vorne wird schonmal eingetragen!

Version c)

Fahr so wie es ist fällt kaum einem auf bei uns auf jedenfall nicht da es eh fast jeder hat.

MfG

C@MP3R

A6 IR 370 hat eigentlich schon alles gesagt.
Ich würde es aber nicht auf den Versuch ankommen lassen und so lange warten, bis die grünen Jungs Dich freundlich zum Entfernen der Folie auffordern.
Das Problem ist nämnlich wieder mal, daß im Falle eines Unfalles, Deine liebe Versicherung jede kleine unstimmige Änderung an Deinem Fahrzeug zum Anlaß nehmen wird, NICHT zu zahlen.
Ich würd das Auto nehmen, die Folie aber gleich abmachen.
Gruß Kombihorch

da dein audi so wie er da steht keinen versicherungsschutz besitzt würde ich auf jeden fall die kosten der entfernung noch vom händler verlangen...

wenn du wartest bist du angehalten wirst... kostet dich das in der regel punkte, bußgeld etc...

und bei so ner auffälligen tönung kann das sehr schnell gehen!

@ COMPR3:

deine versionen a und b sind blödsinn.

eine eintragung macht es auch nicht legal! bekommst du trotzdem ärger mit den grünen!

version c ist schon sehr naiv

Hallo !

Rück' mal mit den Details Deines A6 raus !!

Ich habe mir vor rd. 3 Wochen einen A6 Avant (C4) 2,8 quattro geholt, also den gleichen wie den, den Du Dir zugelegt hast, wenn ich nicht irre.

Bj. 02/97, also 193 PS, dunkelblau metallic, 102 tkm. 10.800 Euronen habe ich gelöhnt.

Bin super zufrieden bis jetzt, Verbrauch Stadt 13,7l, Überland 10 - 12 l.

Schreib' mal was über Deinen !!!

Viele Grüße

Michael

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