LEDs in Türunterkante endlich Picx nun eure Meinung
Hallo, 6 LEDs pro Seite, geschalten mit innenraumbeleutung, in Türpappeneingeklebt. Sind in echt um einiges heller als auf Bild zu sehen. mir gefällt das dezent..
eure Meinung?
smile...
53 Antworten
guck mal hier
http://www.vw-heaven.at
einstiefsbeleuchtung.
sind keine luxeons, sondern "nur" superflux, reicht aber allemal.
bei luxeon's hätt ich angst dass mir die türpappen verkohlen.....
Zitat:
Original geschrieben von JKW
naja .. die idee ist an sich gar nciht soo dumm ..
1. isses definitiv eine ausstiegsbeleuchtung da sie ja nur angeht wenn die tür auf ist .. bzw. kann man sie nur dann sehen2. tritt man wenns dunkel ist nicht in fitzen, dreck
3. siehts sau kewl aus, da die led's über der außenkante der tür liegen und nach vornehin somit eine klare kante auf dem schein auf dem boden bilden.
ich habe 3 superfluxx led's verbaut je seite .. also ca 20 led's vonner helligkeit .. köpfeangerauht um den streuwinkel zuerhöhen und verklebt .. sieht nicht ganz so sauber aus, da die superflux ne ganze ecke größer sind .. aber dafür isses eben wesentlichheller .. und nicht punktuell ..
nur zuempfehlen 😁
auf jeden Fall
Zitat:
mfg jKW
zum thema legal/illegal: meine sind weiss und trotzdem illegal.. beim tüv werd ich n streifen schwarzes isoband benutzen und bei den grünen vorher innenlicht ausmachen 😁
Solange die Teile nur als Ein-/Ausstiegsbeleuchtung arbeiten, sind die nicht 'illegal'. Meine von Audi 'geklauten' Tuerwarn- (rot) und Ausstiegsleuchten (weiss) haben auch kein Pruefzeichen. Weder beim jetzigen noch bei den Vorgaengern hat der TUeV jemals ein Wort ueber die Lampen in den Tueren verloren; kann natuerlich auch daran liegen, dass meine Autos i.d.R. nicht wie eine fahrende Kirmesbude aussehen :-)
mm
Zitat:
Original geschrieben von Caddy1991
Auch eine Enstiegsbeleuchtung muß geprüft sein, da JEDES elektrische Gerät das in ein KFZ eingebaut wird ein E-Prüfzeichen braucht. Mittlerweile muß ja auch jede Freisprecheinrichtung und so weiter ein Prüfzeichen haben.
Sorry, da muss ich widersprechen. Einstiegsleuchten haben keine E-Nummer, genausowenig wie die Innen-, Handschuhfach- oder Kofferaumbeleuchtung.
mm
Ich find die Einstiegsbeleuchtung garnicht mal so schlecht, allerdings sieht das in den Spiegeln ala Umfeldbeleuchtung auch gut aus.
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kann mir auch mal jemand antworten???auf seite 3
Zitat:
Original geschrieben von flipse
kann mir auch mal jemand antworten???auf seite 3
Jawoll Chef.
also
> Fußraumbeleuchtung
nicht dass ich wuesste
> Tachobeleuchtung auf blau
nicht dass ich wuesste
> Schalter im innenraum auf Rot
nicht dass ich wuesste
> Fernbedienung
nicht dass ich wuesste. Wenn es eine Funkfernbedienung ist, muss sie allerdings bestimmte Auflagen der RegTP (frueher DP) erfuellen
> eigene ZV
nicht dass ich wuesste
> Anhängerkupplung ab
nicht dass ich wuesste
mm
PS.: Dass meine Meinung im Fall des Falles nicht relevant ist, muss dir klar sein.
Deine Meinung is korrekt....
Der Tüv mensch meinte eben, alles erlaubt solange ich die Signalfarben im Tacho und bei der Nebelschlussleuchte net angreif...
Alles andere is auch kein Prob solange es niemanden beeinträchtigt, weder dich noch andere...
Änderungen im Innenraum musst nicht eintragen lassen ausser Du änderst fahrzeugspezifische Teile die sicherheitsrelevant sind, wie Sitze, Lenkrad, Gurte usw...
Diese musst Du eintragen lassen, die Leds, ZV, Anlage und ähnliche Spielereien nicht...
Lg
Zitat:
Original geschrieben von ck222
2-3 von den 1W dingern würden reichen denke ich.
Eine einzige reicht vollkommen aus. Ich hab gerade mal meine Luxeon-Taschenlampe testweise an die Tür gehängt. Die eine LED leuchtet den Einstiegsbereich komplett aus.
CU Markus
kauft euch doch die zweiteilige (rot/weiß) Einstiegsbeleuchtung aus dem G4. Die ist Original und OK!