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Led Zusatzbeleuchtung in Seitenverkleidung und Fender

Themenstarteram 27. Oktober 2009 um 18:29

Hallo zusammen,

ich habe da Aufklärungsbedarf von rechtlicher Seite her.Ich möchte unter meine Seitenverkleidungen gelbe led Lampen rein machen und rote in die Seitenfender.Ich hatte das die letzten 6 Jahre an meinen letzten Zugmaschinen immer dran und nie Probleme mit Tüv oder Polizei.Jetzt sagt mein Chef plötzlich das er den Tüv Menschen gefragt hat und der meinte es wäre nicht erlaubt.Hatte ja schon mehrere TÜV Termine in all den Jahren und Kontrollen ebenfalls aber es hat nie jemanden gestört.In der Stvzo ist das auch nicht klar erklärt...es scheint also nicht klar verboten zu sein.Es fahren ja tausende draußen mittlerweile so rum.Hat da jemand aktuelle Erfahrungen gemacht??Die vom Gesetztgeber vorgeschrieben Maße würde ich einhalten ansonsten gibts da keine konkreten Bechränkungen.Hat da vielleicht jemand nen Tip damit ich meinen Chef überzeugen kann??:-))Und bitte...Kollegen...keine Diskussionen über Sinn und Unsinn dieser Aktion.Da gehen die Vorstellungen halt sehr auseinander.Und Geschmäcker sind ja bekanntlich verschieden:-)

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24 Antworten
Themenstarteram 27. Oktober 2009 um 21:01

Die andere Frage ist natürlich, wie es ist, wenn man die nicht zulässige beleuchtung über einen extra schalter schaltet, und diese nur für showzwecke gedacht ist. Ist das so ohne weiteres erlaubt, und was passiert, wenn doch mal die streckenkontrolle was daran auszusetzen hat, weil man wohl vergessen hat diese auszuschalten? Was muss man dann zahlen, und mit was für konsequenzen muss man noch rechnen?

 

Also was man das zahlen muß kann ich ja ni sagen da mir das immer erspart blieb.Ich wurde einmal Nachts-Samstag 22Uhr-raus gezogen.Der eine Polizist fand mein Auto total schick und hat mit dem Handy fotografiert wie n doofer der ander fands garni lustig.Aber der hat sich weder über meine roten Leds,über 12 fernscheinwerfer, noch über die Sidepipes oder die elend laute Wechselklappe beschwert.....neeeiiiiiin....der wollte mir die Tüv Marke abkratzen weil ich orangene Positionsleuchten vorne dran hatte und mein gesamtes Standlicht vorn auf Holland gebaut war-eben orange.Wir haben uns dann irgendwann nach ner laaaangen Diskussion auf 10 Euro geeinigt....und zwar für verschmutzte Seitenscheiben.Es war im Winter und die Bahn gesalzen.Ich hab dann gezahlt und bin verschwunden...ohne Worte;-))

Ansonsten hatte ich nie Probleme...und das obwohl ich zur Dekra immer mußte die ja für ihre Pingeligkeit bekannt sind:-)

 

am 27. Oktober 2009 um 22:39

Zitat:

Original geschrieben von Schraubaer85

Zitat:

Original geschrieben von steini111

@schraubaer85: Fender ist "Neudeutsch" für Kotflügel bzw Schutzblech und kommt IMHO aus der Motorrad Tuning Fernseh Serie "Orange County Choppers" ;)

 

 

 

Grüße

Steini

Vielleicht bin ich ja auch schon zu alt für dieses "Neudeutsch". :confused::rolleyes::D

Ich wohl auch.:o  Mir kommt bei den Bildern nur Familie Griswold in den Sinn. Aber wat soll´s. :p

Themenstarteram 27. Oktober 2009 um 22:48

Zitat:

Original geschrieben von LKW-Reppi

Zitat:

Original geschrieben von Schraubaer85

 

Vielleicht bin ich ja auch schon zu alt für dieses "Neudeutsch". :confused::rolleyes::D

Ich wohl auch.:o  Mir kommt bei den Bildern nur Familie Griswold in den Sinn. Aber wat soll´s. :p

@LKW-Reppi

Tja jedem das Seine...der Eine mags original wie ab Werk der Andere eben etwas Individuell.Muß ja auch ni alles gleich aussehen.Genauso wie es für den Einen ne Leidenschaft ist und für den Anderen einfach nur n Job...aber das führt jetzt zu weit.grins

Zitat:

Original geschrieben von wuennesurfen

Die andere Frage ist natürlich, wie es ist, wenn man die nicht zulässige beleuchtung über einen extra schalter schaltet, und diese nur für showzwecke gedacht ist.

nein, das ist NICHT zulässig!

alles was lichttechnisch am auto angebracht ist muss:

1. für zulässig erklärt sein

2. vorgeschrieben sein

3. funktionieren

 

am 28. Oktober 2009 um 7:42

Und was ist mit den berühmten Coca Cola Trucks?

(kostenpflichtige) ausnahmen bestätigen die regel...... :D

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst

Und was ist mit den berühmten Coca Cola Trucks?

Du glaubst auch noch an den Weihnachtsmann, wie? :p:D

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst

Und was ist mit den berühmten Coca Cola Trucks?

Wenn ich recht informiert bin, sind die ganzen Lämpchen der Weihnachts-Trucks über 240V angeschlossen und funktionieren nur im Stand mit entsprechend 240V Einspeisung.

Grüße

Steini

am 28. Oktober 2009 um 22:18

Kein Thema, dann lasse ich meine Beleuchtung auch über 240v laufen... Ich mein das ist ja nichts neues, das es wechselrichter gibt...

Oder anderes Beispiel, Wohnwagen/wohnmobile haben doch auch so etwas wie vorzeltleuchten, sind die auch unzulässig?

Oder die Arbeitsscheinwerfer an LKW, diese dürfen ja auch während der Fahrt zuschaltbar sein, aber eben nciht im öffentlichen verkehr...

Die Frage ist nunmal, ob es wirklich irgendwo klipp und klar steht, ob solche art von beleuchtung angebracht sein darf, und wenn ja, ob es spezielle richtlinien für die schaltung gibt, oder ob man es vielleicht dem Fahrer einräumt, diese Beleuchtung nur zweckmäßig zu verwenden... Und wie ist es wenn man diese Beleuchtungals Arbeitsscheinwerfer deklariert?

Ich bin zwar leider nichtmehr in der "Trucker-scene" tätig

aber ich kann aus meiner gemachter Erfahrung berichten,

dass es von Hella für den Lkw-Bereich eine "Beleuchtungs-

Fibel" gibt, in der die Anzahl und Ausführung von jeglichen

Lichtern am Truck Stvo-konform erklärt wird.....sehr spießig;)

Aber ich frage hier mal...müssen es wirklich 12Fernscheinwerfer sein???

Auch mir wurde gesagt, das ich die Hella Ultra-Beam nicht als zus.

Rückfahrlicht nutzen darf....oder das gelbe Sml vorne nichts

zusuchen haben....und trotzdem war der Tüv oder die BAG

nie uneinsichtig-->richtig böse werden die nur, wenns vorne

blau rot oder grün leuchtet.

Alle Arbeitsscheinwerfer an meinem damaligen SK, waren über

Schalter steuerbar und verfügten über zusätzliche Kontrollleuchten.

Wenn die bei einer Prüfung sahen, das das ordentlich installiert

wurde und nicht nur friemler am Werk waren, gabs auch kein

Stress. Von einer "Holland-Beleuchtung" rate ich aber mal ab.

Aber die roten Led´s am Fender (Spritzschutz oder Spoiler)

tun keinem was-und wenn sich jemand drann aufpisst..dann

nur jemand der sonst keine Probleme hat.....

Gruß Volker

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