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Led Zusatzbeleuchtung in Seitenverkleidung und Fender

Themenstarteram 27. Oktober 2009 um 18:29

Hallo zusammen,

ich habe da Aufklärungsbedarf von rechtlicher Seite her.Ich möchte unter meine Seitenverkleidungen gelbe led Lampen rein machen und rote in die Seitenfender.Ich hatte das die letzten 6 Jahre an meinen letzten Zugmaschinen immer dran und nie Probleme mit Tüv oder Polizei.Jetzt sagt mein Chef plötzlich das er den Tüv Menschen gefragt hat und der meinte es wäre nicht erlaubt.Hatte ja schon mehrere TÜV Termine in all den Jahren und Kontrollen ebenfalls aber es hat nie jemanden gestört.In der Stvzo ist das auch nicht klar erklärt...es scheint also nicht klar verboten zu sein.Es fahren ja tausende draußen mittlerweile so rum.Hat da jemand aktuelle Erfahrungen gemacht??Die vom Gesetztgeber vorgeschrieben Maße würde ich einhalten ansonsten gibts da keine konkreten Bechränkungen.Hat da vielleicht jemand nen Tip damit ich meinen Chef überzeugen kann??:-))Und bitte...Kollegen...keine Diskussionen über Sinn und Unsinn dieser Aktion.Da gehen die Vorstellungen halt sehr auseinander.Und Geschmäcker sind ja bekanntlich verschieden:-)

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24 Antworten

Was bezeichnest du als Fender? Wenn ich google werden mir nur Gitarren angezeigt. :confused:

 

Gelb zur Seite ist zulässig, nur die Karre gehört deinem Chef, wenn es ihm nicht passt, dann darfst du auch keine Veränderungen vornehmen.

wie außen oder innen an die seitenverkleidung? normalerweise nach vorne weiß hinten rot und zur seite gelbe leuchten, verbaut werden darf auch nur das was ein prüfzeichen hat. persönlich mal beim tüv nachfragen und evtl. nen ausdruck mitbringen.

ich kenn des thema bei den stirnleuchten der volvos, da kannst du über die scheibe 5 leuchten montieren nur gefällt das nicht jedem prüfer;)

Scania Topline Beleuchtung war bei uns auch mal ein Dauerbrenner.....

Unzulässig ausser Betrieb setzen und was weiss ich alles...

 

OK wenn Du die Birnen nicht ersetzt dann geht das kurze Zeit und es ist alles Tot. Das war (immer noch?) ein gebastel diese Leuchte.... 

Themenstarteram 27. Oktober 2009 um 19:13

Na so meinte ich das ..siehe Fotos unten.Das war meine letzte Maschine.Kann mir nicht vorstellen das das plötzlich verboten sein soll da ja der Paragraf dazu total schwammig geschrieben ist.Die angegebenen Maße (25cm zum Boden,Max 3m zur Front und max 1m zum Heck) halte ich ja ein.Die Lampen sind auch Orange....also dürfte es da keine Probleme geben.hatte ja bis jetzt noch gar keine...weder von Tüv Seite her noch bei Kontrollen.

@schraubaer85: Fender ist "Neudeutsch" für Kotflügel bzw Schutzblech und kommt IMHO aus der Motorrad Tuning Fernseh Serie "Orange County Choppers" ;)

@TE: Ich müsste jetzt die §§ kurz wälzen, aber es ist, gerade in D, wenig so genau geregelt wie die Beleuchtung von Fahrzeugen aller Art ;)

Verboten ist es Sicher, ob es denn beim TÜV, Dekra oder KÜS bemängelt wird ist ne andere Geschichte. Hier gilt immer der Satz: Wo kein Kläger, da kein Richter ;)

Grüße

Steini

Seitenmarkierungsleuchten müssen mindestens 25cm über dem Boden sein, Abstand max. 3 Meter von Lampe zu Lampe, Anzahl egal. Wenn das so unter deinem Seitenspoiler passt dann kannst du da so viele Gelbe Lampen anschrauben wie du willst, denn einen Mindestabstand und eine Mindestanzahl gibt es nicht.

 

Für vorne und hinten müsste ich jetzt suchen gehen, aber die sind so nicht erlaubt.

 

Zitat:

Original geschrieben von steini111

@schraubaer85: Fender ist "Neudeutsch" für Kotflügel bzw Schutzblech und kommt IMHO aus der Motorrad Tuning Fernseh Serie "Orange County Choppers" ;)

 

 

 

Grüße

Steini

Vielleicht bin ich ja auch schon zu alt für dieses "Neudeutsch". :confused::rolleyes::D

Zoker, ich befürchte zumindest das die Leuchten auch die passende Zulassung haben müssen. Ich denke mal dass die jetzt verbauten keine Zulassung als SML haben.

Grüße

Steini

Steini das stimmt, das E-Prüfzeichen muss natürlich stimmen.

 

Die gelben unten sehen aus wie die von Aspöck, die haben wir auch im Lager liegen, die Lampen gibt es auf alle fälle mit zulassung.

 

Mitlerweile gibt es ja von jedem Lampenhersteller eine riesen auswahl, was passendes finden sollte kein problem sein ;)

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Steini das stimmt, das E-Prüfzeichen muss natürlich stimmen.

Die gelben unten sehen aus wie die von Aspöck, die haben wir auch im Lager liegen, die Lampen gibt es auf alle fälle mit zulassung.

Mitlerweile gibt es ja von jedem Lampenhersteller eine riesen auswahl, was passendes finden sollte kein problem sein ;)

Dann wärs ja OK, mal sehen was der TE dazu sagt :)

Grüße

Steini

EDIT: Das OK bezieht sich aber nur auf die SML, bei den roten seh ich allerdings schwarz*

*rein technisch, nicht politisch ;)

Dann muss nur noch der Chef überzeugt werden. Ist ja schließlich sein Auto und er entscheidet wo was leuchtet.

Vergiss nicht das Lametta in Fahrzeug Lackierung.

Zitat:

Original geschrieben von wuennesurfen

Da gehen die Vorstellungen halt sehr auseinander.Und Geschmäcker sind ja bekanntlich verschieden:-)

Recht hast du. :)

am 27. Oktober 2009 um 20:43

An beleuchtungen von Fahrzeugen ist ja so ziemlich alles geregelt, bis auf die Seitenmarkierungsleuchten. Ich meine, das es nciht max. 3m von vorne sind, sondern mindestens, ab einer gewissen fahrzeuglänge. Nur bei den Seitenmarkierungsleuchten darf man ja So viele leuchten (mit zulassung) verbauen wie man will, und ich denke, das man die sogar Bund, und ohne sinn, an der gesammten Fahrzeugseite verteien darf. Bei den Beleuchtungen vorne und hinten ist allerdings aller eingeschränkt. Deswegen denke ich auch, das diese roten Leuchten, am Windabweiser der szm nicht legal möglich sind.

Die andere Frage ist natürlich, wie es ist, wenn man die nicht zulässige beleuchtung über einen extra schalter schaltet, und diese nur für showzwecke gedacht ist. Ist das so ohne weiteres erlaubt, und was passiert, wenn doch mal die streckenkontrolle was daran auszusetzen hat, weil man wohl vergessen hat diese auszuschalten? Was muss man dann zahlen, und mit was für konsequenzen muss man noch rechnen?

Themenstarteram 27. Oktober 2009 um 20:47

Ich Danke euch erstmal für die angeregte Diskusion.

Und etwas Hoffnung macht es mir auch.Hab mir eben mal alles aus der Stvzo ausgedruckt zum Thema Beleuchtung.Also mit den Seitenmarkierungsleuchten würde es wohl rein rechtlich keine Bedenken geben da keine Anzahl festgelegt ist.Das ist schonmal n Anfang solange ich die Bestimmungen der Maße einhalte und das krie g ich ja hin:-)Tja bei den roten hinten in der Spoilern ists schon schwieriger.Das steht drin das das obere Ende des Fahrzeugs mit 2 weißen vorn und 2 roten Positionslampen hinten gekennzeichnet werden soll.Da steht ja ne festgelegte Anzahl da:-(Nur wie läuft das dann bei den Kühlern die ab Werk schon 6 rote Led über den Türen drin haben???Da kriegt man ja theoretisch ab Werk was verbotenes geliefert.Aber wie schon bemerkt wurde...wo kein Kläger da auch kein Richter.Wie gesagt selbst bei den penibelsten Kontrollen hat das nie einer bemängelt bei mir.Ich werd das moin meinem Chef mal vorlegen...der ist ja eigentlich selber so n Lampenfetischist...Ich hoffe ich kanns ihm glaubwürdig erklären;-))Und zur Not lassen wir die roten Led eben weg und ich mach nur den Balken oden unter den Dachspoiler...Das reicht mir dann auch...und da ich nen Tieflader dran hab sieht mans dann auch etwas.Vielen Dank für die Hilfe von Euch und allzeit gute Fahrt wünscht Stephan

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