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LED-Umrüstung w210 Bj. 10/97

Mercedes E-Klasse W210

So liebe Leute,

Ich möchte mit euch gern die Umrüstung meines s210 Baujahr 10/97 teilen =)

LED-Standlichtbirnen sind bestellt, der erste Schritt um die Front auf fordermann zu bringen

Wenn die LED's für das Standlicht da sind werde ich die Scheinwerfer abschleifen

und Bilder dazu machen, weil es viele Meinungen gibt welches Schleifpapier etc.

 

Scheinwerfer: Xenon 6000K

Standlicht: LED (mit Check 5000K von Hypercolor)

NSW: werden in naher Zukunft LED

Kennzeichenbeleuchtung: ist LED geplant (aber ziemlich teuer)

Innenraumbeleuchtung bleibt gelblich Original da dieses Licht schön warm wirkt =)

MfG falls es interressiert werde ich weiter berichten =)

Beste Antwort im Thema

Hallo Arne.

Zitat:

Original geschrieben von bistar

...........

Blabla laut StVZO dürfen an Kraftfahrzeugen und nur die

vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten

lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Das ist so im Grund auch richtig, aber.......

Zitat:

Original geschrieben von bistar

So steht es im Gesetz und da kann auch kein Wenn und Aber

etwas ausrichten. Kann ja sein, dass die Versicherung bei

anderweitigen Unfällen (fährst rückwärts jemanden rein)

zahlt, aber bei einem normalen Crash kann dir jemand (Zeuge, Gegner,

Polizei) leicht einen Strick draus drehen.

......das ist dann doch etws weit hergeholt. Ich zitiere hier mal aus der amtlichen Begründung zu einem Urteil des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.1.1996, Az.: 5 Ss (OWi) 457/95 - (OWi) 2/96 I; konkret betrifft das §19 Abs. 2 Satz 1 StVZO), bei dem es um das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach Anbringung eines Lenkradknaufs geht:

Zitat:

"Es scheint bedenklich – auch unter den rechtlichen Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit der Mittel -, eine so einschneidende Rechtsfolge wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug schon dann eintreten zu lassen, wenn durch eine Änderung lediglich Beschaffenheitsvorschriften der StVZO berührt werden, ohne daß gleichzeitig auch eine Gefährdung anderer (also eine Gefährdung der Verkehrssicherheit) zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit der Gefährdung ist zu weitgehend, die Gefährdung muß schon etwas konkreter zu erwarten sein …

Es muss also schon etwas gravierenderes sein, als die (LED-)Standlichtbirnchen unserer 210er. Wenn nämlich eine solche (konkrete) Gefährdung daraus abgeleitet werden sollte, müssten auch sämtliche anderen optischen Veränderungen, bzw. Aufwertungen (z.B. Werbeaufkleber, auffällige Decals, lackierte Flames, fette Felgen.........., die Aufmerksamkeit erregen und zu Ablenkung und damit zu einer abstrakten Gefährdung führen) verboten sein und zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Selbst das absichtliche Montieren einer nicht zugelassenen Reifengröße (OLG Köln, Aktenzeichen: Ss 77/95 (Z) - 61 Z -) führt nicht zwingend zum Erlöschen der BE.

Deutlich anders liegt der Fall allerdings, wenn z.B. durch Manipulation an den Abblendscheinwerfern der Gegenverkehr geblendet wird (oder die falschen Räder aus den Kotflügeln herausragen), das wäre dann schon eine konkrete Gefahr.

Einschränkend muss allerdings noch angemerkt werden, daß andere Gerichte je nach Sachlage anders urteilen könnten, denn ab wann eine Gefährdung nicht mehr abstakt erscheint, sondern konkret wird, liegt letztendlich im Ermessen des Richters.

Gruß

Frank

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hallo Robbn,

ja mach das. Berichte uns weiterhin über deine Umbauaktion.

Themenstarteram 22. Januar 2012 um 15:05

So nun ist es endlich vollbracht.

Ich hatte leider zu wenig Zeit um Bilder von den besagten LED's zu machen aber

hier sind sie nun =)

Ich finde das Ergebnis super!

Die Mitarbeiter von Hypercolor sind top

und der Service ebenso.

Außerdem funktionieren die Check Widerstände ebenso gut =)

Foto

Hallo,

haben die LED Zulassung ?

Gruß buemu

Die LED haben keine und die 6000er Xenon Brenner wohl auch nicht, oder?

Zitat:

Original geschrieben von buemu

Hallo,

haben die LED Zulassung ?

 

Gruß buemu

Guckst Du hier:

 

http://www.hypercolor.de/.../2er-Set-LED-Standlicht-Ba9s-axial.html

doch doch. die 6000er xenon Brenner, da gibts welche mit Zulassung. habe ich selber drin. Marke: Philips

Jo...wenn's blöd kommt..ein Rumms, Versicherung zahlt nicht und

das Leben ist bis auf lange Sicht ruiniert...

Jetzt hab ich mal eine Frage. Was ist an den LED's dran, daß man unbedingt seinen Versicherungsschutz aufs Spiel setzt?

Wenn ich StVo-zugelassene LED-Rückleuchten z.B. verbaue um einen Serienfehler zu beheben, ok. Doch einfach nur der Optik wegen den ganzen Schmarrn anzubauen geht mir nicht in den Kopf. Vielleicht liegt es auch daran, daß ich relativ originalverliebt bin. Ich bau ja auch nicht an einen /8 oder W123 irgendwelche LED-Kirmesbudenleuchten dran.

 

Aber - jeder wie er will. Solange keiner geblendet wird.

Stimmt...

Zitat:

ber - jeder wie er will. Solange keiner geblendet wird.

Das ja noch nicht mal...diese 5 Euro Discolichter sind ja zehn mal

schlechter als die normalen 21W Standlichter. Trotzdem kann

die Vers. eine Regulierung verweigern, da durch diese Pfennigartikel

die ges. Betriebserlaubnis erlöscht.

Zitat:

Original geschrieben von bistar

Zitat:

ber - jeder wie er will. Solange keiner geblendet wird.

Das ja noch nicht mal...diese 5 Euro Discolichter sind ja zehn mal

schlechter als die normalen 21W Standlichter. Trotzdem kann

die Vers. eine Regulierung verweigern, da durch diese Pfennigartikel

die ges. Betriebserlaubnis erlöscht.

Wobei die Versicherung erstmal die Regulierung übernimmt und dann auf dem Regreßweg sich das Geld vom Versicherungnehmer, der gegen seine Pflichten verstoßen hat, wieder holt oder zumindest einen Teil davon. So hab ich das vor vielen Jahren mal gelernt. Denke auch nicht, daß sich da etwas geändert hat. Desweiteren wird der Halter des Fahrzeuges auch wegen des Verstoßes gegen die StVo in die "Mangel" genommen werden.

 

Wie gesagt, über die Folgen die daraus resultieren können muß sich jeder selbst bewußt werden und entscheiden was er auf seine Schultern laden will.

 

Naja, also so schlimm kann das nicht gehandhabt werden, da ich Leute kenne die ebenfalls mit LED-Standlichter durch den TÜV gekommen sind.....

Ich glaube die Betonung liegt eher auf "nicht blendend für den Gegenverkehr". Ist klar, wenns kracht dann kann man es nicht so einfach beweisen.

Ich finde es gehören lieber die Leute aufgehalten, die die originalen Scheinwerfer an ihrem Fahrzeug nicht richtig eingestellt haben. Mir kommen immerwieder Autos entgegen die total ins Gesicht blenden weil sie zu blöd waren dass sie ihre Glühlampen richtig in die Fassung einsetzen....

Zitat:

Original geschrieben von bistar

Stimmt...

Zitat:

Original geschrieben von bistar

Zitat:

ber - jeder wie er will. Solange keiner geblendet wird.

Das ja noch nicht mal...diese 5 Euro Discolichter sind ja zehn mal

schlechter als die normalen 21W Standlichter. Trotzdem kann

die Vers. eine Regulierung verweigern, da durch diese Pfennigartikel

die ges. Betriebserlaubnis erlöscht.

Wenn du aber 21w Birnen als Standlicht einsetzt, Erlischt die Betriebserlaubnis auch.

Die sind zu Hell:D:D:D:D

Tschuldigung...H6W natürlich :p

Das dumme ist nur, dass die H6W gerade auf der rechten Beifahrerseite echt ziemlich ätzend zu Wechseln sind (entweder Luftkasten samt LMM raus und hoffen, dass letzterer dabei keinen Schuss bekommt oder den ganzen Scheinwerfer ausbauen) und außerdem recht schnell dahin sind (bei mir waren beide Birnen in den letzten drei Monaten einmal hin). Außerdem sieht das funzelige Standlicht echt extrem mies im Vergleich zu den sauhellen Xenon-Brennern aus, wobei ich damit jetzt noch leben könnte.

Wenn es eine zugelassene LED-Variante zu den normalen H6W-Birnen gibt, dann würde ich die sofort da einbauen.

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