LED-Tagfahrlicht - Was ist zugelassen?

Volvo S40 1 (V)

hallo ihr Elche!

Ich surfe gerade so ein bissl im Internet und stöbere ein bisschen bei ebay rum. Da seh ich auf einmal NachrüstKits für Tagfahrlicht in LED Optik.

Bei Audi gibt es ja diese schon, Licht wird sowieso Pflicht. Ich fahre auch immer mit Abblendlicht der Sicherheit wegen. Nur finde ich die Optik einfach nur *sabber* sehr lecker 🙂

Bei meinem V40 Bj:99 Phase I habe ich keine Nebelscheinwerfer, Platz wäre also.

Würde dann die Leds gerne darein legen und befestigen. Wie ich das anstelle wird sich dann zeigen 🙂

Nur, was ist zulässig. habe irgendwas von einem mindestabstand untereinander gelesen.

Darf ich dann mit Standlicht und mit den LEDs fahren? Ist das zulässig? Oder zählen die LEDs dann als Nebellicht und ich dürfte diese nicht zum Abblendlicht/Standlicht dazuschalten???

Es geht mir hierbei nicht darum Energie zu sparen oder die Lampen zu schonen sondern nur um die Zulässigkeit 🙂

Bin für Tipps dankbar...

Fröhliche Weihnachten

Kristian

33 Antworten

hallo zusammen!

ich habe den anbieter folgenden Artikels klick mich angeschrieben:

"Hallo,
die sind ca. 125x25mm. Die Zulassung dieser Leuchten läuft als Positionsleuchte, deshalb ans Standlicht. Vorteil: Darf dann Tag und Nacht betrieben werden, ohne Dimmung/Abschaltung! Freundliche Grüße, R. Frank (RDX-RACEDESIGN.de)"

Für Positionsleuchten gibt es doch bestimmt auch Vorschriften... Darf ich die so einfach vorne meiner Schürze anbringen?
Das wäre ja dann eigentlich das, was ich mir optisch wünsche. LEDs die einfach noch zum Abblendlicht leuchten 🙂 Meint ihr, ich kann dem vertrauen schenken? Reizen würde es mich ja...
Mit TFL hat das dann aber wenig zu tun... Nunja...

hoffe ihr hattet alle ein schönes weihnachtsfest,

grüße

Kristian

http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#51

hier mal ein auszug aus dem gesetz zu begrenzungs- und positionsleuchten

Demnach müssen die Leuchten mindestens 35cm über dem Boden angebracht sein und maximal 40cm ins auto "heineinragen". Hier mal aufs bild schauen 😉

ahja das bild ist nicht maßstabsgetreu, sondern solls nur etwas verdeutlichen

den artikel hatte ich auch noch gesehen... Also ist das quasi auch nicht zu gebrauchen. hätte die LEDs gern in meine Nebelscheinwerferhalterungen eingebaut. Die sind aber nicht 35 cm hoch, glaub ich. Muss ich morgen nochmal messen.

Danke für die Veranschaulichung! 🙂

Grüße

Was haltet ihr denn davon?

http://www.louis.de/.../index.php?...

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Zitat:

Original geschrieben von Dragut


Was haltet ihr denn davon?

http://www.louis.de/.../index.php?...

hi

bei deinem link wird man auf die startseite von louis.de verwiesen.

LED-NUMMERNSCHILD-LEUCHTE E-GEPRUEFT

dazu kann man nich viel sagen...
was hast du denn damit vor? als tagfahrlicht? das ding ist als kennzeichenleuchte für motorräder zugelassen... ich bin der meinung, dass du hiermit schwierigkeiten bekommst wenn das als tfl eingebaut wird. IMHO

also ich weiss nicht recht.
Bei eBay und diversen Shops werden "TFL" verkauft, die als Positionsleuchten durchgehen sollen.

Kann ich denn Possis in der Front anbringen? 35 cm übern Boden und 40 cm links und rechts von der Außenkante zur Automitte.

Dann soll man sie einfach an Standlicht hängen. Als TFL hat es dann wohl keinen Sinn, da ich ja Standlicht einschalten muss damit sie leuchten. Also wäre es reine Show.

Ist das so machbar? Fahre sowieso immer mit Licht, würde optisch gerne bei den Nebelscheinwerfern 2 LED Leisten anbringen, die zusätzlich leuchten.

grüße

So allso Laut Verkäufer ist es kein Problem mit TÜV und so.
Die LED´s können einzel ausgerichtet werden das sie auch bei schräcker Stoßstange geradeaus Leuchten.

ups das war das falsche Bild
hier noch mal

Zitat:

Original geschrieben von aku9850


So allso Laut Verkäufer ist es kein Problem mit TÜV und so.
Die LED´s können einzel ausgerichtet werden das sie auch bei schräcker Stoßstange geradeaus Leuchten.

Würde mich echt mal interessieren, wie das dann gehandhabt wird bezüglich E-Kennzeichnung, die die Scheinwerfer benötigen, damit Sie ein TÜV Mensch überhaupt akzeptiert.

Nicht auszudenken wenn durch die Leuchten ein Unfall passiert. Ich denke froh wird man dann nicht mehr, trotz schöner Leuchten an der Front.

So long
Bandit

ich wollte das thema noch mal aufgreifen.
habe mir heute leuchten geholt die nach stvo nicht als TFL zugelassen sind. von dem verkäufer habe ich erfahren dass die dinger auch als positions leuchten montiert werden können. habe mich auch schon die seite von stvzo angeschaut. aber ich werde irgendwie nicht schlauer.
was ich bisher rausgefunden habe ist:
vom rand des autos bis anfang leuchte mindestens 40cm
vom boden bis anfang leuchte min 35cm.

aber wie dürfen und können diese "posis" nun geschaltet werden?
dürfen die schon leuchten sobald ich den motor an mache? also ohne standlicht oder scheinwerfer anzumachen?

mfg, sergej

ein auzug aus der stvzo

Code:
Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, 
die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt 
der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden 
Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des 
Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen 
in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. 
Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es 
darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen 
auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten.

lese ich es richtig dass die positions leuchten auch ohne licht leuchten dürfen?

da ich bis jetzt keine antwort hier erhalten habe, hatte ich mich an die sache ran gemacht.
die leuchten sind 46cm über der fahrbahn, ragen ca 35cm ins auto rein und zwischen den leuchten sind ca 90cm.
werde nächste woche mal zu meinem tüv fahren und fragen welche genehmigung ich dafür bekommen werde.
fotos folgen später.

mfg, sergej

bin gespannt!

Zitat:

Original geschrieben von King_carlston


bin gespannt!

ich auch...

so, hier mal ein foto, wie das ungefähr aussieht. bessere fotos folgen wenn ich meinen "kleinen" mal gewaschen habe

http://gallery.volvo-welt.de/v/RuPo/MeinV40/P6190023+Kopie.jpg.html

mfg, sergej

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