LED Standlicht

Mercedes CLK 209 Coupé

Hallo,
bin seit letzter Woche stolzer Besitzer eines w209 200k. Jetzt habe ich gesehen, dass eins meiner Standlichter hin und wieder flackert und habe eine defekte Birne oder Kontakt vermutet. Als ich jetzt jedoch vorher danach geschaut habe habe ich gesehen, dass gar keine Birne sondern LEDs verbaut sind. Ist das original oder ist das dem Vorbesitzer zuzuschreiben? und ist das überhaupt legal? oder kann ich da probleme bekommen?

Schöne grüße,
c240avantgarde

Beste Antwort im Thema

Don´t panic, irgendwann wird auch der Stardriver sein Lehrgeld bezahlen. Die anderen sind auch nicht alle auf der Brotsuppe daher geschwommen...

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Zitat:

Original geschrieben von STARDRIVER88



............solange es kein sicherheitsrelevantes teil ist ist das total egal... hab auch meine rückleuchten lasiert, und zwar nur den weißen bereich (vormopf), dieser hat keine funktion, ausser das rückfahrlicht... blinker/bremse usw. sind originalbelassen.... und selbst das rückfahrlicht hat mir die dekra letztens so abgekauft, leuchtstärke ist auch genauso wie vorher...kann ma ned meckern. Jaja ich weis, jetzt kommen gleich wieder die leute die aufschreien weil bla, kein e prüfzeichen bzw das erlischt dann... jedem sein bier. jeder muss mit den konsequenzen leben sollte etwas sein.... und sollte wirklich jemand mal in so ne situation kommen sollte man sich halt einen guten anwalt schnappen....

ging voll am Thema vorbei. 🙁 Das war doch hoffentlich keine Empfehlung wie man sich verhalten soll, oder?

Denke man sollte solche Tipps oder Erfahrungen nicht posten.

Don´t panic, irgendwann wird auch der Stardriver sein Lehrgeld bezahlen. Die anderen sind auch nicht alle auf der Brotsuppe daher geschwommen...

.... und nur mal so nebenbei bemerkt, alles was mit der Beleuchtung (ausser Innenraum/Laderaum) zu tun hat ist "Sicherheitsrelevant".

Alle Lampen und Birnen/Leuchtkörper müssen eine Zulassungsnummer haben und für das verwendete Fahrzeug auch zugelassen sein.
Die Vorgabe legt dabei die Bauart, die Leuchtkraft und die Farbe des Lichts genau fest. Es wird der Abstrahlwinkel genau so wie auch die Montagepunkt am Fahrzeug fest gelegt.

Wer sich mal damit auseinander setzt wird feststellen das es nur um das Thema Fahrzeugbeleuchtung und Zulassung im Strassenverkehr dabei um ein Schriftwerk von über 500 Seiten geht. Dazu kommen dann auch noch die Einzelzulassungen der Autohersteller ......

Klaro ist das bei Standlicht ein wenig übertrieben ..... nur ist es halt so das nicht jeder machen kann was er will oder gefällt.

Im überigen sind LED Birnen durch aus dabei zugelassen wenn sie eine E-Nummer haben und somit den Vorschriften entsprechen.

Was wäre denn wenn man die vom W211 nimmt? Die sind doch zugelassen?

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Wenn man Standlicher verbaut, die nicht im Bereich der STVO zugelassen sind, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, dass ist die Rechtslage.
Da ein evtl. Gutachter auch nur ein Mensch ist, kommt es auf ihn an was er bescheinigt, ABER die Versicherungen wissen ganz genau wonach man suchen muss, um dir eine Teil- oder Schuld am Unfall zu zu geben, da die auch kein Geld zu verschenken haben.
Es ist also als Tanz mit dem Feuer anzusehen, mõchte man Wert drauf legen, dass das Erscheinungsbild des Autos schön aussieht und riskiert damit die ABE des Autos zu verlieren oder geht man auf Nummer sicher (wie ich) und kümmert sich um wichtigeres im Leben.
Ich habe 100% Verständnis Tuning etc. Als Hobby zu betreiben aber bitte im einklang mit den bestehenden Gesetzen usw.

Trotz allem frohes Fest

Genau so ist es.

Die Versicherungen wissen ganz genau wo sie nach schauen müssen um sich vor einer Zahlung zu drücken. Eine erloschene ABE ist da ein gefundenes Fressen für die Versicherungen. 😁 und dabei braucht das Teil was diueses verursacht hat nicht mal direkt mit dem Unfall zu tun haben. Erloschen ist erloschen .... so der Gesetzestext worauf die sich berufen.

Zitat:

Original geschrieben von 9r-tester


Genau so ist es.

Die Versicherungen wissen ganz genau wo sie nach schauen müssen um sich vor einer Zahlung zu drücken. Eine erloschene ABE ist da ein gefundenes Fressen für die Versicherungen. 😁

Arbeitest du für oder bei einer Versicherung ?

Oder warum das Grinsen ?

Gibts denn LED´s mit ABE ?
Dachte mal gehört zu haben das die bei BMW ne ABE haben und deswegen die BMW Fahrer denn alle diese nehmen?

Zitat:

..... Die Scheinwerfer müssen für die Verwendung mit LED-Leuchtmitteln zugelassen sein - das E-Zeichen auf den Lampen hilft da gar nichts.

aus dem dreier Foruuummm

Zitat:

Original geschrieben von Reimo_Z



Arbeitest du für oder bei einer Versicherung ?
Oder warum das Grinsen ?

Nöööö, ich 😁 weil hier zu 99% der Leser und Schreiber das absolut nicht interessiert und Sie eh machen was sie wollen. 😁

Im Überigen gibt es LED Birnen mit Zulassung und E-Nr. ..... nur sind die sau teuer und da hier jeder auf den Sent schauen muß oder 20 mal rumdrehen muß bevor er etwas kauft wird auch das kaum jemanden interessieren da halt zu teuer.

Auch haben die Leuchtmittel absolut nichts mit dem Scheinwerfer und deren Zulassungs-Nr. zu tun. Dort ist nur vermerkt welche Birnen verwendet werden dürfen .... das betrifft die Fassungsform und die Betriebsspannung und Abgabeleistung. (also zB 12V 10W )

Die Birnen selber unterliegen einer eigenen Zulassung und deren Verwendung.

So einfach ist das. 😁

Zitat:

Original geschrieben von 9r-tester



Im Überigen gibt es LED Birnen mit Zulassung und E-Nr. ..... nur sind die sau teuer und da hier jeder auf den Sent schauen muß oder 20 mal rumdrehen muß bevor er etwas kauft wird auch das kaum jemanden interessieren da halt zu teuer.

Behalte nicht alles fuer dich ;-) Hersteller Produkt Nr.: ??????

Ich muß meine Aussage zurück nehmen ... Sorry.

Es bezog sich auf folgendes =

http://www.autolamp.de/.../...n-3400--K--STVO-zugelassen--2er-KIT.html

Das sind keine LED Birnen !!!!!

Hab mich aber mal schlau gelesen und folgendes kann ich hier als Zitat einstellen dazu =

Zitat!

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen,
...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.

Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen
auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder
Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig.
Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.

Nach §19 Abs. 2 StVZO ist in folgenden Fällen vom Erlöschen der
Betriebserlaubnis auszugehen.
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Eine Gefährdung lässt sich bei Beleuchtungseinrichtungen immer herleiten.
(Autor:heißt aber nicht dass kein Versicherungschutzt mehr greift nähres unten)

Es gibt nach unserer Kenntnis bis jetzt noch keine zulässige Nachrüst-
lösung für Kennzeichenleuchten in LED-Technik. Es ist nicht ausreichend,
nur das Leuchtmittel (die Glühlampe) gegen ein entsprechend gesockeltes
LED-Leuchtmittel auszutauschen.

Bei zulässigen LED-Nachrüstlösungen handelt es sich i.d.R. immer um eine
geprüfte Einheit aus Leuchte und Leuchtmittel. Unter anderem aufgrund
eines anderen Abstrahlverhaltens von LED's können die geforderten
lichttechnischen Eigenschaften sonst bisher nicht sichergestellt werden.

Eine Modifikation von genehmigten Teilen (nachträgliches Einfärben usw.)
ist nicht zulässig und führt zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und
damit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Den Versicherungsschutz betreffend, verhält es sich so, dass der er nicht
zwangsläufig mit der Betriebserlaubnis erlischt, jedoch kann, wenn Ihnen
die Versicherung grobe Fahrlässigkeit nachweist - und dieses fällt den
Versicherungen in der Regel gar nicht schwer- oder ein Schaden durch die
Änderung herbeigeführt wird, die Versicherung die entstandenen Kosten bei
Ihnen geltend machen wird.

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i.A. XXXXXX XXXXXXX (Name mit absicht unkenntlich gemacht da wir in Deutschland Datenschutzbestimmungen haben)

Zitatende !!!!

Der TüV hat bis heute keine Zulassung für LED Standlichtbirnen zum Nachrüsten erteilt.
Hersteller wie Audi oder BMW haben eine Betriebserlaubniss für einige "neue" Fahrzeuge, das ist leider nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar da sie im Serienzustand so verbaut und somit dann auch abgenommen und Zugelassen sind.
Auch gibt es komplette Scheinwerfer zum Nachrüsten die eine Zulassung haben, auch das ist richtig da sie dann als geprüfte Einheit zugelassen sind.
Dieses hatte ich ja ebenfalls gefunden und wohl zu schnell gelesen (und somit wichtiges überlesen). Es handelt sich wie gesagt um komplette Scheinwerfereinsätze die dann LED Standlichtbirnen verbaut haben.

AMEN!!

Danke fuer deinen Einsatz. Das sollte nun allen klar sein.

Es ist für mich kein Problem wenn ich, egal aus welchem Grund auch immer, etwas falsches geschrieben habe dieses auch dann richtig zu stellen.

Aber du hast recht, nun sollte es allen klar sein das es noch keine Zulassung für Nachrüst-LED-Birnen im einzelnen gibt sondern nur in Verbindung mit komplett neuen Nachrüstscheinwerfern die dann eine Zulassungsnummer haben müssen.

Das war von mir aus nicht boese gemeint..... Im gegenteil, hast du schoen dagelegt wie es denn nun ist.

Und das Amen hat halt so gepasst😁😁

Gerade den Dekra Brief zu posten war ein netter Zug,,, so kommt kein CLK Nutzer mehr so leicht auf den Gedanken hier zu posten waere alles egal da nur Standlicht 😉

Ich hab ja weiter oben geschrieben das selbst die LED Kennzeichenbeleuchtung bei mir zuhause liegt! und auch liegen bleibt...

Frohes Fest!!

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