LED Kennzeichenbeleuchtung

Opel Astra J

Hallo Freunde,

Ich habe jetzt drei Sorten LED Leuchten getestet.

Normale ... natürlich Fehler Kennzeichenbeleuchtung
Mit Wiederstand ... Fehler Kennzeichenbeleuchtung
vom BMW Original Komplettleuchten nur austauschen passt auch wunderbar......aber Fehler in der Kennzeichenbeleuchtung.

Hat jemand von euch schon LED die das Checksystem akzeptiert😕
den das zurückschicken der Teile nervt ein wenig🙂😉

Gruß aus KH

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Leavar


Meines erachtens einfach nur DUMM, hoffe wirklich das ihr damit erwischt werdet und ne dicke Strafe zahlt.

Mal im ernst, die Standartbeleuchtung funktioniert einwandfrei, die Ausleuchtung ist gut und mehr braucht sie auch nicht zu können, ganz einfach!

Naja also ich setze schon voraus, dass diese Beleuchtung dann auch nicht gegen die STVO verstoßen sollte, es gibt wohl TÜV-Prüfer die am Fahrzeug dann evtl. geringe Mängel bescheinigen aber eine Plakette gibts dennoch. Wo steht denn das die Betriebserlaubnis am Fahrzeug erlischt? Wenn dem so ist dann habe ich schon einige (neue) Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis rumfahren sehen, die hatten nämlich eine LED-Kennzeichengbeleuchtung.

Übrigens Standard kann jeder, mit den Standardfelgen kommt man klar, das Standardfahrwerk ist auch OK, aber eben nur Standard.
Wenn man sich von der langweiligen Masse abheben möchte, dann lässt man seiner Individualität eben freien Lauf.

Menschen jetzt als dumm zu bezeichnen nur weil diese nicht mit dem Standard zufrieden sind, oder sagen wir, das Fahrzeug nach eigenem Gefallen aufwerten (möchten) finde ich ein wenig übertrieben.

Wenn ich im Bilderthread sehe wie viele Astra-Besitzer hier die Fotos ihres stinknormalen Standard-Astras posten stellt sich mir die Frage wie sinnfrei das eigentlich ist, Fotos vom (langweiligen) Standard kann ich mir auch im Prospekt angucken.

Wenn Du (Ihr) also nix produktives zu der Anfrage posten könnt, dann behaltet das doch einfach für Euch, es sagt ja auch keiner dass Du dumm bist, nur weil Du Dich mit Standard zufrieden gibst. 🙄

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Original geschrieben von Peaceman00

wurdest schonmal von der polizei angehalten?

Zitat:

Original geschrieben von Nucci



AW von R-LED auf diese Frage hin:
.... Zur Zulassung ist zusagen, wir haben seit 5 Jahren jetzt die KZB für viele Autos weltweit im Einsatz, locker über 4000 Stück wo auch einige aus Österreich dabei sind und wir haben noch nie von Problemen wegen 2 dezenten weißen statt gelben Lichtern im original Gehäuse gehört. ...

🙂

Zitat:

Original geschrieben von tree-snake


Original geschrieben von Peaceman00
wurdest schonmal von der polizei angehalten?
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Zitat:

Original geschrieben von Nucci



AW von R-LED auf diese Frage hin:
.... Zur Zulassung ist zusagen, wir haben seit 5 Jahren jetzt die KZB für viele Autos weltweit im Einsatz, locker über 4000 Stück wo auch einige aus Österreich dabei sind und wir haben noch nie von Problemen wegen 2 dezenten weißen statt gelben Lichtern im original Gehäuse gehört. ...

[/quote

🙂

naja das beantwortet meine frage ja nicht so ganz^^ ich schließe daraus du wurdest noch net angehalten oder?

ich hab sie nun auch seit gestern!

Michi hat die Sockel passend für meinen Astra NEU aufgebaut (ahand der Original-Teile) - und sie passen perfekt!
Und noch wichtiger - KEINE Fehlermeldung 🙂

Pics mache ich in den nächsten TAGEN ...

Zitat:

Original geschrieben von Peaceman00



Zitat:

Original geschrieben von tree-snake


Original geschrieben von Peaceman00
wurdest schonmal von der polizei angehalten?
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naja das beantwortet meine frage ja nicht so ganz^^ ich schließe daraus du wurdest noch net angehalten oder?

Ich hab sie seit gestern verbaut - und wenn ich angehalten werde - dann werde ich das hier posten ....

Ich wüsst allerdings keinen Grund, warum die LED-Kennzeichenbeleuchtung strafbar ist - zumal ich ja auch das Tagfahrlicht in LED hab ...

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Fakt ist, dass LED Kennzeichenbeleuchtung lt. STVO nicht zulässig ist.
LED Tagfahrlicht bei Ausrüsung ab Werk sehr wohl

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Fakt ist, dass LED Kennzeichenbeleuchtung lt. STVO nicht zulässig ist.
LED Tagfahrlicht bei Ausrüsung ab Werk sehr wohl

Es gibt auch TFL- Nachrüstsätze in LED- Technik die eine Zulassung im Bereich der StVZo haben. Aber eins muß man auch bedenken Nucci fährt in Österreich rum, da weiß ich nicht wie dort die Bestimmungen sind. Hier in Deutschland jedenfalls hast Du recht, da könnte es im Zweifel arge Probleme geben. Im Übrigen auch für ausländische Fahrer die nur zu Besuch nach Deutschland kommen! Musste letztens nämlich der Cousin (Niederländer) eines Arbeitskollegen feststellen. Der durfte sein Auto nämlich auf einem Autotransporter bis zur Grenze bringen. 😉 Der Karren war zu tief, zu laut, hatte ringsherum undurschsichtige Fenster und die Beleuchtung war in keinsterweise bestimmungsgemäß.

Aber schick sehen die LED- Kennzeichenleuchten ja wirklich aus, das muß auch mal gesagt sein.

Zitat:

Original geschrieben von Nucci


...
Ich wüsst allerdings keinen Grund, warum die LED-Kennzeichenbeleuchtung strafbar ist - zumal ich ja auch das Tagfahrlicht in LED hab ...

Warum ist es den strafbar? Wegen der helleren/weißeren Farbe oder weil es heller ist?

Zitat:

Original geschrieben von Waldi013



Zitat:

Original geschrieben von Nucci


...
Ich wüsst allerdings keinen Grund, warum die LED-Kennzeichenbeleuchtung strafbar ist - zumal ich ja auch das Tagfahrlicht in LED hab ...
Warum ist es den strafbar? Wegen der helleren/weißeren Farbe oder weil es heller ist?

Strafbar ist nicht ganz richtig. Das Problem ist, die Teile haben keine Freigabe für den Bereich der StVZo. Es kann sehr gut sein, das die Teile den Vorschriften für Beleuchtungsmittel grundsätzlich entsprechen. Da der Hersteller aber keine technische Abnahme hat machen lassen, das kostet nämlich richtig Kohle, gibt es als keine ABE oder E- Nummer. Damit baust Du vorsätzlich Teile an Dein Fahrzeug verbaut, die dazu führen das die ursprünglich erteilte Fahrzeugtyp- ABE erlischt. Was auch zum erlischen des Versicherungsschutzes führt.

In den meisten Fällen wird weder die Polizei noch der TÜV den Umbau wirklich monieren. Falls die den überhaupt wahrnehmen. Aber wenn Versicherungen Geld sparen können würde ich mich nicht darauf verlassen das die nicht versuchen Dir aus diesen LED- Leuchten einen Strick zu drehen.

Zitat:

Original geschrieben von Ghostmarine1871



Zitat:

Original geschrieben von Waldi013


Warum ist es den strafbar? Wegen der helleren/weißeren Farbe oder weil es heller ist?

Strafbar ist nicht ganz richtig. Das Problem ist, die Teile haben keine Freigabe für den Bereich der StVZo. Es kann sehr gut sein, das die Teile den Vorschriften für Beleuchtungsmittel grundsätzlich entsprechen. Da der Hersteller aber keine technische Abnahme hat machen lassen, das kostet nämlich richtig Kohle, gibt es als keine ABE oder E- Nummer. Damit baust Du vorsätzlich Teile an Dein Fahrzeug verbaut, die dazu führen das die ursprünglich erteilte Fahrzeugtyp- ABE erlischt. Was auch zum erlischen des Versicherungsschutzes führt.

In den meisten Fällen wird weder die Polizei noch der TÜV den Umbau wirklich monieren. Falls die den überhaupt wahrnehmen. Aber wenn Versicherungen Geld sparen können würde ich mich nicht darauf verlassen das die nicht versuchen Dir aus diesen LED- Leuchten einen Strick zu drehen.

So n Lichttest kostet wohl bis zu 10.000 € und geht glaub ich nur in Köln an der Uni oder so......

und naja ich glaube das die Polizei wenn sie dich anhalten nur nach dem E zeichen guckt und das sollte dann ja drauf sein wenn es ein Opel Original ist^^ egal was drin ist 😉

Wie das dann mit der Versicherung ist wenn die einen Gutachter schicken weiß ich nicht.....

Zitat:

Original geschrieben von Peaceman00



Zitat:

Original geschrieben von Ghostmarine1871


Strafbar ist nicht ganz richtig. Das Problem ist, die Teile haben keine Freigabe für den Bereich der StVZo. Es kann sehr gut sein, das die Teile den Vorschriften für Beleuchtungsmittel grundsätzlich entsprechen. Da der Hersteller aber keine technische Abnahme hat machen lassen, das kostet nämlich richtig Kohle, gibt es als keine ABE oder E- Nummer. Damit baust Du vorsätzlich Teile an Dein Fahrzeug verbaut, die dazu führen das die ursprünglich erteilte Fahrzeugtyp- ABE erlischt. Was auch zum erlischen des Versicherungsschutzes führt.

In den meisten Fällen wird weder die Polizei noch der TÜV den Umbau wirklich monieren. Falls die den überhaupt wahrnehmen. Aber wenn Versicherungen Geld sparen können würde ich mich nicht darauf verlassen das die nicht versuchen Dir aus diesen LED- Leuchten einen Strick zu drehen.

So n Lichttest kostet wohl bis zu 10.000 € und geht glaub ich nur in Köln an der Uni oder so......

und naja ich glaube das die Polizei wenn sie dich anhalten nur nach dem E zeichen guckt und das sollte dann ja drauf sein wenn es ein Opel Original ist^^ egal was drin ist 😉

Wie das dann mit der Versicherung ist wenn die einen Gutachter schicken weiß ich nicht.....

genau das is ja der Punkt:

R-LED verbaut die original Kennzeichenbeleuchtungen - nur das halt LED anstatt an Birndl intus is ...

So n Lichttest kostet wohl bis zu 10.000 € und geht glaub ich nur in Köln an der Uni oder so......

und naja ich glaube das die Polizei wenn sie dich anhalten nur nach dem E zeichen guckt und das sollte dann ja drauf sein wenn es ein Opel Original ist^^ egal was drin ist 😉

Wie das dann mit der Versicherung ist wenn die einen Gutachter schicken weiß ich nicht.....genau das is ja der Punkt:
R-LED verbaut die original Kennzeichenbeleuchtungen - nur das halt LED anstatt an Birndl intus is ...Ich hab mir mal die Mühe gemacht und bei der Polizei angerufen.
Der Herr am Telefon hat mich mit einem sehr freundlichen Polizisten verbunden und er hat sich meiner Frage zwecks LED-Beleuchtung angenommen.
Kurzum: Wenn der Hersteller das Fahrzeug komplet mit LED-Kennzeichen-Beleuchtung "einreicht" beim KBA, dann ist es erlaubt ( BMW ). Sonst muss eine einzelne Abnahme erfolgen.
Die ist aber sehr teuer für die Hersteller.
Wer mit LED-Beleuchtung ( die nicht erlaubt sind ) erwischt wird, dem kann folgendes "blühen":
1. Fahrzeug wird stillgelegt (an Ort und Stelle)
2. Vorführung bei TÜV oder Derka ( Gutachten muss dann selber bezahlt werden - sehr teuer )
3. Geldbuße 50 Euro und 2 Punkte

in dem Sinn.....

1 und 2 kannst schon umgehen indem du einfach die Originalen mit Glühlampe ins Handschuhfach tust und dann halt vor Ort schnell wieder auf original wechselst wenn ein Grüner drauf besteht.
Da kann dir keiner das Auto stilllegen.

Zitat:

Original geschrieben von tree-snake


1 und 2 kannst schon umgehen indem du einfach die Originalen mit Glühlampe ins Handschuhfach tust und dann halt vor Ort schnell wieder auf original wechselst wenn ein Grüner drauf besteht.
Da kann dir keiner das Auto stilllegen.

OK.

Aber das schnelle "Wechsel"????

Ich weiss ja nicht wie lange das Wechseln dauert?

Aber ich hab keinen Bock bei einer Kontrolle, bei einem "Sauwetter" im Anzug die Polizei zu bitten kurz zu warten, weil ich die Birnen tauschen will.

Das bringt nix. Und ich gehe mal davon aus, dass auch schon die Veränderung von normalen Birnen auf LED einen Verstoß insich verbirgt.

Da kenne ich mich nicht aus. Hat da jemand eine Ahnung?

Grüße

Du kannst dir kurz die Einbauanleitung angucken oder paar Seiten vorher wurde über den Einbau gesprochen.
Auf paar Minuten gewechselt, sind im Grunde ja nur 2 Klippse zum Eindrücken dank der original Teile und Stecker.
http://r-led.de/pdfs/Anleitung_KZB-J.pdf

Ob die Polizei selber Lust hat bei Sauwetter am Auto rumzusuchen und erstmal die Kennungen am Gehäuse genau abgleicht ist dazu noch die andere Frage ^^

Außerdem mußt Du hier die kompletten Einheiten tauschen! Und die ewig mitzuschlüren wird wohl auch keiner machen.

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