LED Kennzeichenbeleuchtung mit TüV????

Mercedes CLK 208 Coupé

Hy hat hier im Forum einer Led oder Smd Kennzeichenbeluchtung mit Prüfzeichen.
Cops haben mich die Tage rausgezogen 3 Punkte 90€🙁
Muste das Auto umgebaut vorführen aber will nich mit diesen gelben Lampen
rumfahren.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Dennie-Brilliams


Da kann man ja am besten ohne Licht fahren, sonst muss man ja Angst haben, angehalten zu werden (mir kann nicht viel passieren, Osram Nightbreaker H7 Birnen und ansonsten alles, wie es der Vorbesitzer hatte)

By the Way: Als ich die vier H7 Birnen gegen die Nightbreaker getauscht habe, waren in allen 4 Fassungen verschiedene Birnen drin. Mit dabei waren Osram, Philips, eine Hochleistungs-Birne und eine noName Birne. Vielleicht sollte ich die anderen Birnen mal prüfen, nicht dass noch eine ohne Eintragung ist 🙂

Halogen Birnen sind Gennerell Paarweise zu wechseln, da würde ich mich im eigenen Interesse schon dran halten!

Glaubt Ihr wirklich das unsere Polizei so Überbesetzt ist das sie stundenlange Willkürliche KFZ kontrollen durchführt?

Als ich 1981 mein erstes Auto gekauft hatte, habe ich auch alles drangeschraubt was ich im Zubehörladen für meine Karre Kaufen konnte, dies hatte zur Folge das ich bei jeder Polizeikontrolle dabei war, damals hielt ich es auch für Schikane und Willkühr!

Ob euch das gefällt oder nicht, die Herren in Grün, aber auch immer öfter Blau, sind nicht Blöd oder Gemein, sie sehen einfach nur Fahrzeuge die Auffallen!

Ist Dein CLK in einem Optischen gepflegten Originalzustand und nicht Tiefer und Breiter und nicht all zu laut, wirst Du meistens Glück haben!

Ich bin mit meinem CLK noch nie Angehalten oder Kontroliert worden.

Gerade das 208er Coupe der ersten Baujahre wird immer Billiger, dies hat zur Folge das sich immer mehr Jugendliche solch ein Fahrzeug zulegen, zumal er ja im Unterhalt Billiger als ein Golf GTI ist und es einen Leistungstufen Führerschein wie bei Motorradfahrern nicht gibt, leider!

Ohne den Jungen Fahren etwas zu wollen, jeder macht sich seinen CLK so wie er ihn am schönsten findet, hätte ich ja auch gemacht, nur fallen 18, 19 oder 20 Zöller nun mal ein wenig auf und dann muss die Karre ja auch noch richtung Boden, je Flacher desto besser, nur was der Besitzer dann als Geil oder Krass empfindet fällt nun mal ein wenig auf und die Chance an solch einem Tiefflieger etwas nicht Eingetragenes zu finden ist verdammt Hoch!

Mal davon ab sollte Xenon ganz aus dem Verkehr gezogen werden, selbst an Neuwagen Blenden die Dinger dermaßen das es für den Gegenverkehr schon Gefährlich ist, es werden nur leider keine Statistiken veröffentlicht aus denen hervor geht wie oft Xenon Schuld war weil jemand im Graben, oder noch schlimmer, am Baum gelandet ist!
Klar für den Fahrer der Xenon hat ist das ein Geiles Helles Licht, er fühlt sich Sicherer, nur zu was für einem Preis!
Extrem schlimm sind dann die Xenon Nachrüstblender aus der Bucht, Billiger Müll der den Gegenverkehr bis in den Tod Blendet!
Und das alles nur damit man wie oben geschrieben," nicht so ein Scheiß Gelbes Licht hat".
Die meisten Nachrüst Xenon sind schon alleine deshalb nicht zugelassen weil sie keine Scheinwerferreinigungsanlage an Bord haben, diese ist aber bei Xenon Absolut Pflicht.
Auch wenn mich jetzt der eine oder andere Steinigen möchte, wer an seiner Beleuchtung rumbastelt muss zur Kasse gebeten werden und natürlich auch eine Mängelkarte erhalten!
Wenn alles mit Zugelassenem Material umgebaut wird ist ja alles OK, aber es darf nicht sein das Lichter am KFZ, egal wo Montiert, andere Verkehrsteilnehmer Blenden und Gefährden!
OK, eine Nummernschildbeleuchtung die Funktioniert zu bemängeln ist schon Hart, aber der Umbau war ja aus freiem Willen, oder?
Gruß
Hennaman😎

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Vielleicht Denke ich ja etwas langsamer,
aber ich verstehe nicht wo da der Nutzen ist?

Gruß Hennaman

Mich würde interessieren, wie es bei der von hjm2001 vorgeschlagenen Methode auf der rechtlichen Seite aussieht. Wenn man aufgefordert wird, diese auszubauen, ist das ja nicht möglich, da die Kennzeichenbeleuchtung eingeklebt ist. Auf der anderen Seite wird ja die Komplette Beleuchtungseinheit gegen eine andere getauscht, genauso als wenn man Klarglasscheinwerfer oder LED-Rückleuchten einbaut. Das ist auch erlaubt, da die neuen Teile eben ein E-Prüfzeichen haben. Genauso wie die LED-Leuchten.

Des weiteren würde mich interessieren, ob man bei den selbstleuchtenden Kennzeichen komplett auf die Kennzeichenbeleuchtung verzichten kann?

Gruß Dennis

@ dennis

Ja man verzichtet komplett auf die normale Kennzeichenbelauchtung, wenn man ein selbstleuchtendes Kennzeichen verbaut hat.

Gruss Olli

@Hennaman:

Zitat:

Diese haben ein Prüfzeichen

Damit hättest du eine LED Beleuchtung, die zugelassen ist! Sie sitzt an der selben Stelle wie die Serienmäßige, strahlt in die gleiche Richtung und beleuchtet das Kennzeichen. Die Richtlinien in Bezug auf die zulässigen Maße beim Anbau sind auch erfüllt und damit ist die Sache absolut zulässig.

Zitat:

Wenn man aufgefordert wird, diese auszubauen, ist das ja nicht möglich, da die Kennzeichenbeleuchtung eingeklebt ist. Auf der anderen Seite wird ja die Komplette Beleuchtungseinheit gegen eine andere getauscht, genauso als wenn man Klarglasscheinwerfer oder LED-Rückleuchten einbaut.

Wer bitte sollte mich auffordern, etwas abzubauen?? Du glaubst doch nicht, das ich im Rahmen einer Kontrolle irgendetwas abbauen würde! Soweit kommt es noch.... Das kann die Rennleitung vielleicht mit einigen 18 jährigen Bubis hier aus dem Forum machen, mit mir nicht. Ich weiß, wie man sich ausdrückt und beherrsche dazu noch die Groß- und Kleinschreibung..... 😁😁

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Zitat:

Original geschrieben von hjm2001


Wer bitte sollte mich auffordern, etwas abzubauen?? Du glaubst doch nicht, das ich im Rahmen einer Kontrolle irgendetwas abbauen würde! Soweit kommt es noch....

Natürlich bist du nicht verpflichtet, im Rahmen einer Verkehrskontrolle Demontagen an deinem Fahrzeug vorzunehmen. Allerdings stehen den Beamten bei berechtigten Zweifel dann noch andere Möglichkeiten zur Verfügung, die für den Fahrer/Halter des Fahrzeuges nicht unbedingt angenehmer sind.

groß-und kleinschreibung blablablabla wenns geht soll die schrift noch in grün sein oder?
junge junge

Zitat:

Original geschrieben von hjm2001


@Hennaman:

Zitat:

Original geschrieben von hjm2001



Zitat:

Diese haben ein Prüfzeichen

Damit hättest du eine LED Beleuchtung, die zugelassen ist! Sie sitzt an der selben Stelle wie die Serienmäßige, strahlt in die gleiche Richtung und beleuchtet das Kennzeichen. Die Richtlinien in Bezug auf die zulässigen Maße beim Anbau sind auch erfüllt und damit ist die Sache absolut zulässig.

Zitat:

Original geschrieben von hjm2001



Zitat:

Wenn man aufgefordert wird, diese auszubauen, ist das ja nicht möglich, da die Kennzeichenbeleuchtung eingeklebt ist. Auf der anderen Seite wird ja die Komplette Beleuchtungseinheit gegen eine andere getauscht, genauso als wenn man Klarglasscheinwerfer oder LED-Rückleuchten einbaut.

Wer bitte sollte mich auffordern, etwas abzubauen?? Du glaubst doch nicht, das ich im Rahmen einer Kontrolle irgendetwas abbauen würde! Soweit kommt es noch.... Das kann die Rennleitung vielleicht mit einigen 18 jährigen Bubis hier aus dem Forum machen, mit mir nicht. Ich weiß, wie man sich ausdrückt und beherrsche dazu noch die Groß- und Kleinschreibung..... 😁😁

Okay, "Komplette" hätte klein geschrieben werden müssen. Ich bemühe mich immer um eine angemessene und korrekte Sprache bei meinen Beiträgen. Im Übrigen werde ich auch nichts ausbauen müssen, da mein CLK im ORIGINALZUSTAND ist.

So long, Dennis

Zitat:

Original geschrieben von hjm2001


Damit hättest du eine LED Beleuchtung, die zugelassen ist! Sie sitzt an der selben Stelle wie die Serienmäßige, strahlt in die gleiche Richtung und beleuchtet das Kennzeichen. Die Richtlinien in Bezug auf die zulässigen Maße beim Anbau sind auch erfüllt und damit ist die Sache absolut zulässig.

Moin hjm2001,

auch wenn Du es noch einhundert Mal wiederholst wird es dadurch nicht richtig.

Die Anbauteile sind jeweils nur beim Typgenehmigten Modell zulässig, ansonsten hätten sie eine ABE für mehrere Modelle/Fahrzeuge.

Vielleicht solltest Du mal bei einem TÜV Ingenieur oder beim KBA nachfragen, ansonsten kann man es auch hier nachlesen.

Gruss TAlFUN

Ist es nicht so das eine ABE nur für Fahrzeuge gilt, die in eben dieser aufgelistet sind und Teile mit einer E-Nummer sind im allgemeinen eintragungsfrei ?

Solange die Teile eine in Deutschland gültige E Nummer haben und nachtraglich nichts verändert wurde (zB lasieren bei Scheinwerfern), sind diese doch eintragungsfrei und benötigen kein Gutachten, ABE oder eine Eintragung ?

Zitat:

Original geschrieben von harry320


Ist es nicht so das eine ABE nur für Fahrzeuge gilt, die in eben dieser aufgelistet sind und Teile mit einer E-Nummer sind im allgemeinen eintragungsfrei ?

Solange die Teile eine in Deutschland gültige E Nummer haben und nachtraglich nichts verändert wurde (zB lasieren bei Scheinwerfern), sind diese doch eintragungsfrei und benötigen kein Gutachten, ABE oder eine Eintragung ?

Moin harry320,

das versuche ich die ganze Zeit zu erklären😉

Eintragungsfrei sind die Teile die für das jeweilige Modell über die Typgenehmigung genehmigt wurden.

Ansonsten könnte ich an meinen 211er die Angeleyes von BMW, die LED Rückleuchten vom Audi etc. montieren, haben alle ein E Prüfzeichen.

Gruss TAlFUN

p.s.
Ein E Prüfzeichen ist für die Typgenehmigung Pflicht!

Hast du dazu ne Quelle zum nachlesen ? In dem Link oben konnte ich beim überfliegen dazu nichts finden - Google findet Zb das hier:

Link

Zitat:

Alle Zubehörteile mit einer E Nummer sind eintragungsfrei. Die E Nummer muss gut sichtbar auf dem betreffenden Teil zu sehen sein. Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt.

Weil es steht auf den Teilen ja nur eine Nummer - woher weiß man dann für welche Fahrzeuge es gilt ? Und erst recht der kontrollierende Polizist als Beispiel ?

Und viele Teile sind ja allgemein gehalten zB bestimmte LED Leuchtmittel ect. und passen in dutzende Fahrzeugtypen.

Zitat:

Original geschrieben von harry320


Hast du dazu ne Quelle zum nachlesen ? In dem Link oben konnte ich beim überfliegen dazu nichts finden

Jep harry320,

dazu habe ich ein paar Links😉

StVZO Paragraph 19StVZO Paragraph 22aEG TypgenehmigungECE RegelungenECE Regelungen Einzelnachweise

Gruss TAlFUN

p.s.
Bei allgemeinen eintragungsfreien Teilen muss man die ABE dafür mit sich führen.

sry du musst das etwas mehr eingrenzen in den Links oder den betreffenden Satz bzw Absatz rauskopieren - sehe da jede Menge Text zu allem möglichen aber nix passendes; zumindest beim überfliegen 🙂

Versuche es mal mit dem hier,

steht gleich in der Überschrift:

Zitat:

Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.

Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN



Zitat:

Original geschrieben von harry320


Ist es nicht so das eine ABE nur für Fahrzeuge gilt, die in eben dieser aufgelistet sind und Teile mit einer E-Nummer sind im allgemeinen eintragungsfrei ?

Solange die Teile eine in Deutschland gültige E Nummer haben und nachtraglich nichts verändert wurde (zB lasieren bei Scheinwerfern), sind diese doch eintragungsfrei und benötigen kein Gutachten, ABE oder eine Eintragung ?

Moin harry320,
das versuche ich die ganze Zeit zu erklären😉
Eintragungsfrei sind die Teile die für das jeweilige Modell über die Typgenehmigung genehmigt wurden.
Ansonsten könnte ich an meinen 211er die Angeleyes von BMW, die LED Rückleuchten vom Audi etc. montieren, haben alle ein E Prüfzeichen.

Gruss TAlFUN

p.s.
Ein E Prüfzeichen ist für die Typgenehmigung Pflicht!

Ich Denke da hat TAIFUN recht, sonts könnte ich mir ja eine Rückleuchte vom VW Käfer (Elefantenfuß) Kaufen und bei mir als Rückleuchte nehmen, die passen so schön zu meinen Frontscheinwerfern und haben ja ein e Zeichen!

Ich schätze mal das der Beamte in Grün oder Blau dann nicht ganz zufrieden mit meiner Lampenwahl ist und auch der Tüfmensch glaubt er sei noch in seinem Bettchen und alles ist nur ein Böser Traum.....

Ganz so einfach ist es nicht.

Bei ebay sind im übrigen Rücklichtgläser und dritte Bremsleuchtegläser im Umlauf die schwarz sind, die werden da als originale mit e-Nummer angepriesen, wären angeblich Zugelassen, erst auf Massive Nachfrage gab der Verkäufer mir gegenüber zu das er die Rücklichter selbst schwärzt, (ganz klare Scharzarbeit 😎 ), da nützt die e-Nummer rein garnichts, die Leuchten sind Illegal, das Super Unverschämte war das er die dritte Bremsleuchte Gläser für 99,-€ angeboten hat, das ist wirklich ein Schnäppchen, bei Mercedes kostet das Originalteil rund 18,-€, Lampen und Leuchten am KFZ sind wirklich eine Heikle Sache, wenn man nicht genau aufpasst hat man Ruck Zuck ein Problem mit den Behörden ohne sich einer Schuld Bewusst zuj sein.

Gruß Hennaman

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