LED Kennzeichenbeleuchtung dimmen möglich?
Hi habe mir Originale LED Kennzeichenbeleuchtung von Audi eingebaut und codiert. Nun ist meine frage ob ich diese mit VCDS auch ein bisschen dimmen kann? Hab dazu leider weder im Forum noch im Web was gefunden.
13 Antworten
ich kenne keine Möglichkeit die Kennzeichenbeleuchtung mit VCDS zu dimmen aber darf ich fragen wozu das gut sein soll?
Das man nichts darüber findet wird daran liegen das Manipulation an der Außenbeleuchtung verboten ist 🙂
Möglichkeiten diese zu dimmen gibts es im VCDS nur wahrscheinlich nicht beim TT oder ich finde es nicht.
Und wenn das eine Manipulationen wäre müssten alle neueren Modelle mit LED aus dem Verkehr gezogen werden. Es handelt sich wie oben beschrieben um ein Original teil von Audi für den TT 😉
das original Teil ist so wie es ist geprüft und zugelassen und wenn man die Leuchtkraft verändert hat man es manipuliert und verliert diese Zulassung.
Sorry aber diese Aussage stimmt so nicht. Kennzeichen muss gut lesbar ausgeleuchtet werden, nicht zu hell aber auch nicht zu dunkel. Und jeder Hersteller betreibt diese mit anderen Werten. Aber das ganze hat mit meiner frage nichts zum tun.
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@marc4177 :
genau das habe ich versucht rüber zu bringen aber der TE ist wohl anderer Ansicht. Letztendlich muss aber Jeder selbst verantworten was er macht.
Zitat:
@marc4177 schrieb am 26. Juli 2020 um 12:29:56 Uhr:
Lichtquellen außerhalb am Auto dürfen nicht verändert werden.
Siehe auch Bußgeldkatalog.
"Die Nummernschildbeleuchtung (Pflichten)
Ein amtliches Kennzeichen alleine ist nicht ausreichend; im hinteren Bereich müssen die Kennzeichen auch über eine entsprechende Kennzeichenbeleuchtung oder Kennzeichenleuchte verfügen. Die Kennzeichenleuchte dient einzig und allein dem Zweck der Ablesbarkeit bei Dunkelheit und ist durch § 10 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgeschrieben. Demnach dürfen nur Leuchten verwendet werden, welche über eine ECE-Genehmigung verfügen.
Diese verfügen über das internationale Genehmigungszeichen, in diesem Fall ein “E” im Kreis. Kennzeichenleuchten ohne dieses Genehmigungszeichen dürfen nicht verwendet werden und können im schlimmsten Fall und der ganz strikten Auslegung durch die Ordnungsbehörden sogar zur Erlöschen der Betriebserlaubnis und der vorübergehenden Stilllegung des Fahrzeuges führen. Wer also mit mit unbeleuchteten hinteren Kennzeichen am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Strafe und einem Bußgeld rechnen.
Wie hoch diese Strafe ausfällt, liegt oftmals im Ermessensspielraum der Ordnungsbehören. Im günstigsten Fall wird man aufgefordert, diesen Mangel zu beheben und muss in einem bestimmten Zeitfenster das Fahrzeug bei der Polizei vorführen."
Jungs versteht mich nicht falsch aber die Beleuchtung ist Original vom Fahrzeug Hersteller und vom TÜV abgesegnet. Was mich stört ist nur wenn ich es mit meine Octavia vergleiche das der vom TT ein tick zu hell erscheint. Vllt kommt es nur mir so vor und andere Personen würden kein Unterschied erkennen. Vllt liegt es auch an der Weißen Lackierung vom TT das es Heller als im Octavia aussieht. Wie gesagt ist es mit der aktuellen Helligkeit mit TÜV abgesprochen und abgesegnet, mir ging es nur um paar % Dimmen von denn Leuchten damit es für mich persönlich stimmiger aussieht.
eine komplette Einheit aus Leuchtmittel und Leuchte (Fassung) ist erlaubt wenn ein E-Prüfzeichen vorhanden ist
erlaubt ist auch das Tauschen einer Beleuchtungseinheit gegen die Beleuchtungseinheit eines Autos, das die LED Beleuchtung ab Werk verbaut hat (OEM-Tuning)
In meinem fall vom Facelift Modell.
Dann hast du wohl nicht richtig geschaut.
Denn du willst etwas an der Beleuchtung verändern und gerne hierzu auch die Paragraphen.
Paragraphen 49a bis 54, 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die Europäischen Regelungen beachten.
Die beachtest du also nicht und ist damit nicht zulässig.
Zitat:
@marc4177 schrieb am 26. Juli 2020 um 16:03:31 Uhr:
Dann hast du wohl nicht richtig geschaut.
Denn du willst etwas an der Beleuchtung verändern und gerne hierzu auch die Paragraphen.Paragraphen 49a bis 54, 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die Europäischen Regelungen beachten.
Die beachtest du also nicht und ist damit nicht zulässig.
z.B.
Paragraph 49a (6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.
Audi TT Produktionszeitraum:2006–2014 in dieser Zeit mit und ohne Produziert. Da ich von der Bauart nicht im geringsten davon abweiche ist es auch erlaubt. Es ist nicht erlaubt die Halogenlampen durch LED Lampen auszutauschen. Erlaubt ist aber hingegen die komplette Beleuchtungseinheit wie in meinem Fall vom FL Modell zu ersetzen da die Kennzeichenbeleuchtung mit E-Prüfzeichen die Genehmigung mit der Einheit bzw. Fassung erhalten hat.
Zitat:
@marc4177 schrieb am 26. Juli 2020 um 16:25:15 Uhr:
Guck die alles dazu an.
Nicht nur die Hälfte lesen dazu.
Es wurde also alles gesagt und bin raus.
Habe mich damit auseinander gesetzt und vom TÜV bestätigen lassen aber trotzdem danke für dein Hinweis.
Hallo zusammen,
es ist so wie es bereits gesagt wurde. Die Zulassung der Leuchtmittel erfolgt anhand ihrer technischen Spezifikationen - u.a. der dem Produkt innenwohnenden Leuchtkraft. Wenn man die verändert, verliert man auch die Zulassung für das Bauteil.
Folglich wird das Thema an dieser Stelle geschlossen und ich bitte auch darum im Hinblick auf die NUB von Motor-Talk von weiteren Anfragen in dieser Richtung abzusehen.
Grüße
ballex
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