LED-Blinkerbirnen - warum nicht erlaubt?

Hallo.

Derzeit fahre ich einen Opel Vectra C 3.2 GTS. In diesem habe ich hinten LED-Blinkerbirnen verbaut. Diese leuchten schön hell, sprechen zu 100% an und sorgen zu 100% für mehr Sicherheit (meine Meinung). Heute musste mein Auto nach Bern zum prüfen. Mein Opel ist durchgekommen, aber leider haben die Prüfer die Birnen beanstandet. Da frage ich mich natürlich, wieso?!

Wenn ich mir verschiedene Modelle von BMW, Audi, VW oder Alfa anschaue, kann man auch deutlich LED-Blinker, Bremslichter und sogar Abblendlichter mit LED erkennen.

Also wieso ist es laut Prüfer "unsicher und nicht erlaubt"? Ich finde, das es da keine Nachteile gibt, wenn sich jemand so was einbaut. Das Licht ist hell, wird schneller erkannt und es ist auch noch kraftstoff- und energiesparend.

Ich verstehe das alles irgendwie nicht. 🙁

MfG
Burger 

Beste Antwort im Thema

Und noch dazu falsch, weil der TE in Bern zur Prüfung war, also nicht mal in Deutschland...aber das kommt davon, dass jeder im Internet schreiben darf, auch wenn er nur von 12 bis Mittag denken kann...

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Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


Bei den LED-Blinkern gebe ich Dir da recht, aber bei Xenon-Umbauten ist die Gefahr groß, dass der Gegenverkehr geblendet wird, wodurch sich eine unmittelbare Gefährdung ergibt.

Ja und, was dann weiter ?

Immer wenn es dann erst interessant wird, hörst Du auf

Ja, man hat eine unzulässige lichttechnische Einrichtung am Fahrzeug und es ist eine Gefährdung vorhanden gem. StVO:
Tatbestand 175 - 50 Euro, 3 Punkte, B-Verstoß

zuzüglich:
Erlöschen der BE des Fahrzeugs nach §19.2 StVZO an einem zulassungspflichtigen Fahrzeug gem. FZV:
25 Euro Verwarnungsgeld

zuzüglich:
Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Scheinwerfer für Fern- oder Abblendlicht gem StVZO
Tatbestand 222.1 - 15 Euro Verwarnungsgeld

Hier alles in Tateinheit gehandelt, somit kommt nur der schwerwiegendste Verstoß zur Ahndung: 50 Euro, 3 Punkte B.

Das war es dann aber auch,
kein öffentliches Auspeitschen, nichts weiter.

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


Du willst es als "Nötigung" ansehen, ...

So wie Du einen unzulässigen Umbau als unfallrelevant ansiehst, sehe ich Dein Verhalten als versuchte Nötigung an - was ist daran unzulässig und wer sollte mir das verbieten?

Zitat:

Wenn ich einen Unfall habe und das Gefühl habe, dass mit dem Unfallgegner (oder seinem Auto) etwas "nicht stimmt", sehe ich zu, dass die Polizei gerufen wird und das alles aufnimmt.

Wenn ich das Gefühl habe, dass ich hier unberechtigt zu meinem Nachteil in den Angaben des Unfallverursachers etwas "nicht stimmt", sehe ich zu, dass ich dies entsprechend bei der Polizei aufnehmen lasse und auch bei meiner Schadensmeldung an Deine Versicherung werde ich mitteilen, dass derartige Angaben bei der Unfallaufnahme gemacht wurden.

Zitat:

Das hat absolut nichts mit "Nötigung" zu tun.

Das wird dann ein Staatsanwalt und im weiteren Verlauf ein Richter entscheiden.

Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass Du einfach mal so einen Versuchsballon starten lassen kannst und dies nicht ohne die passende Reaktion von anderer Seite bleiben muss?

Wer spielen will, sollte immer damit rechnen, dass der andere mit spielt und dann aber andere Regeln benutzt, als die die man sich für sich selbst so schön ausgedacht hat.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Wer spielen will, sollte immer damit rechnen, dass der andere mit spielt und dann aber andere Regeln benutzt, als die die man sich für sich selbst so schön ausgedacht hat.

Moin🙂

Ok, machen wir es doch mal einfach, sie sind in D verboten.

Damit verstossen Anleitungen zum Umbau auch gegen die NUB von MT!

Welche Folgen es haben

kann

ist weder zwingend noch relevant dafür ob es verboten ist oder nicht.

Gruss TAlFUN

p.s.
Ist genauso wie bei Airbagumbauten, nicht bei jedem Umbau muss er explodieren, verboten ist es trotzdem und was spricht dagegen den worst case darzustellen?
Heisst ja nicht dass er auch eintreten muss

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Hier alles in Tateinheit gehandelt, somit kommt nur der schwerwiegendste Verstoß zur Ahndung: 50 Euro, 3 Punkte B.

Naja, wenn Dir so ein Unfug 50 Euro und 3 Punkte wert sind...

Zitat:

Immer wenn es dann erst interessant wird, hörst Du auf

Gut, dann komme ich durch deine Blenderei von der Fahrbahn ab... jetzt wird es interessant.

Zitat:

Wenn ich das Gefühl habe, dass ich hier unberechtigt zu meinem Nachteil in den Angaben des Unfallverursachers etwas "nicht stimmt", sehe ich zu, dass ich dies entsprechend bei der Polizei aufnehmen lasse und auch bei meiner Schadensmeldung an Deine Versicherung werde ich mitteilen, dass derartige Angaben bei der Unfallaufnahme gemacht wurden.

Ich glaube Du hast mich falsch verstanden (oder ich mich falsch ausgedrückt). Ich würde natürlich nicht versuchen, jemandem "etwas anzuhängen" was nicht stimmt. Aber wenn für mich offensichtlich unzulässige Modifikationen gemacht wurden oder das Fahrzeug augenscheinlich nicht verkehrssicher ist, so werde ich die Polizei bei der Unfallaufnahme darauf hinweisen (ob sie es aufnimmt, ist dann eine andere Sache). Da kannst Du mit "Nötigung" kommen, solange Du willst.

Zitat:

Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass Du einfach mal so einen Versuchsballon starten lassen kannst und dies nicht ohne die passende Reaktion von anderer Seite bleiben muss?

Wer sprach von einem "Versuchsballon"? Es ging mir, wie bereits erwähnt, nicht darum, jemandem etwas "anzuhängen", was nicht stimmt.

Zitat:

Wer spielen will, sollte immer damit rechnen, dass der andere mit spielt und dann aber andere Regeln benutzt, als die die man sich für sich selbst so schön ausgedacht hat.

Was hat das mit "spielen" zu tun? Wenn ich in einen Unfall verwickelt bin und das Fahrzeug des Gegners entweder unzulässig modifiziert oder nicht verkehrssicher ist, wäre ich doch dumm, dies unerwähnt zu lassen.

Versetz Dich doch mal selbst in die Lage: Stell Dir vor, ich fahre mit unzuläsigen LED-Leuchtmitteln im Bremslicht vor Dir. Zwei Ampeln später rauschst Du mir hintendrauf. Würdest Du das bei der Aufnahme des Unfalls unerwähnt lassen?

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


Welche Folgen es haben kann ist weder zwingend noch relevant dafür ob es verboten ist oder nicht.

Es ist leider bei einigen nicht bei der Aussage zum Verbot geblieben, sondern der Reflex mit BE und Versicherung ausgelöst worden.

Zitat:

was spricht dagegen den worst case darzustellen?

Der worst case ist immer noch der klassische Massenmord, also die Bushaltestelle mit der Gruppe behinderter Kinder, der Flüssiggas-Tanklaster davor und das Krankenhaus dahinter, gut durchgerührt und alles abgeschmeckt mit einem "billigend in Kauf genommen" 😉.

Wer legt denn die Grenze für dieses "worst case" fest, denn wenn es tatsächlich den immer genannten Unfall auslöst, dann sind doch BE und unzulässige lichttechnische Einrichtung weniger als Portokasse, dann haben wir doch eine astreine fahrlässige Körperverletzung.

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Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN



Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Wer spielen will, sollte immer damit rechnen, dass der andere mit spielt und dann aber andere Regeln benutzt, als die die man sich für sich selbst so schön ausgedacht hat.

Moin🙂
Ok, machen wir es doch mal einfach, sie sind in D verboten.
Damit verstossen Anleitungen zum Umbau auch gegen die NUB von MT!
Welche Folgen es haben kann ist weder zwingend noch relevant dafür ob es verboten ist oder nicht.

Gruss TAlFUN

p.s.
Ist genauso wie bei Airbagumbauten, nicht bei jedem Umbau muss er explodieren, verboten ist es trotzdem und was spricht dagegen den worst case darzustellen?
Heisst ja nicht dass er auch eintreten muss

Genau so. Verboten fertig. Millionen andere Fahrzeuge fahren auch ohne LED-Blinker. Und die fahren auch. Also wird dies nur aus optischen Gründen gemacht. Und LED, am besten blau. Ich kann es langsam nicht mehr hören. Das optische Tuning soll dann schön geredet werden, mehr ist das für mich nicht. Da fahren Leute mit Licht rum, sehen nichts, aber es sieht halt schön aus.

Und ein Ausfall der LED-Birne(?) 😁 bekommt man dann auch schwer mit.

Lichttechnisch gab es schon so einige Schritte nach hinten. Spiegelblinker Mercedes zum Beispiel, sieht man einige bei a bissel Sonne gar nicht.

Dann die Blinker in den Scheinwerfern, gerade Golf, bei Licht sieht man die auch schlecht. Passat, eine Rückfahrleuchte🙁.

Bei meinen zig Jahre alten Caddy sehe ich ordentlich beim rückwärts fahren.

Nebelscheinwerfer bei vielen Modellen, kann man schlichtweg vergessen.

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


Naja, wenn Dir so ein Unfug 50 Euro und 3 Punkte wert sind...

Auch wenn es die Sache so bequem für Dich machen würde:

Ich bin nicht der Gesetzgeber, was mir daran wert ist oder nicht, ist doch völlig egal.

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


Gut, dann komme ich durch deine Blenderei von der Fahrbahn ab...

... rast in die an der Bushaltestelle wartenden, behinderten Kinder, schleuderst gegen den Flüssggaslaster, schlägst den Leck und das ganze Krankenhaus geht mit in die Luft.

Und wie Du auch an diesem Beispiel sehen kannst:
Es ist immer eine Einzelfallgeschichte, die sich an den real passierten Tatsachen orientiert.

---

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


Wer sprach von einem "Versuchsballon"? Es ging mir, wie bereits erwähnt, nicht darum, jemandem etwas "anzuhängen", was nicht stimmt.

Doch, nur darum geht es Dir:

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


Hinzu kommt, dass Du im Falle eines Unfalls, an dem Du u.U. gar nicht schuld bist, deinen Unfallgegner quasi einlädst, Dir eine Teilschuld anzuhängen. Denn ehrlich gesagt ist das das erste, was ich in so einem Fall tun würde:

---

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


Da kannst Du mit "Nötigung" kommen, solange Du willst.

Du verstehst den Hintergrund nicht.

Mir geht es doch nicht darum, ob Du eine Nötigung begangen hast oder bestraft wirst, das ist völlig uninteressant für mich. Nicht immer von sich auf andere schließen und glauben, dass jeder nur seinen Bestrafungseifer befriedigen will.

Du sollst nur auf zwei völlig anderen Schauplätzen (Verdacht einer Straftat bei der Staatsanwaltschaft, wie auch Regressanspruch wegen Straftat bei der Versicherung) heftig beschäftigt werden und Deine gesamte Glaubwürdigkeit zu Deiner Unfalldarstellung ist erst mal schwerst erschüttert.

Eigentlich genau Dein Spiel, was Du doch haben wolltest. Gut, Du wolltest es zu meinem Nachteil spielen, nun ist es genau anders herum, aber immer noch so "legal" wie Deine Variante.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Eigentlich genau Dein Spiel, was Du doch haben wolltest. Gut, Du wolltest es zu meinem Nachteil spielen, nun ist es genau anders herum, aber immer noch so "legal" wie Deine Variante.

Sorry, dann habe ich mich falsch ausgedrückt: Mir geht es nicht darum, den Unfallgegner unter allen Umständen anzuschwärzen. Wenn ich jemandem hinten rein fahre, und ich sehe, er hat z.B. seine Karre tiefergelegt, würde ich natürlich nichts unternehmen, denn diese Modifikation hat mit dem Unfall nix zu tun. Wenn er jedoch Modifikationen vorgenommen hat, die mit dem Unfallhergang

in Verbindung stehen könnten

(wie die bereits erwähnten LED-Bremslichter oder auch LED-Blinker), würde ich das bei der Aufnahme angeben.

Zitat:

Du sollst nur auf zwei völlig anderen Schauplätzen (Verdacht einer Straftat bei der Staatsanwaltschaft, wie auch Regressanspruch wegen Straftat bei der Versicherung) heftig beschäftigt werden und Deine gesamte Glaubwürdigkeit zu Deiner Unfalldarstellung ist erst mal schwerst erschüttert.

Wenn Du meinst, damit Erfolg zu haben... fälschliche Bezichtigung einer Straftat ist ebenso strafbar.

Zitat:

Eigentlich genau Dein Spiel, was Du doch haben wolltest.

Es geht hier um kein "Spiel". Wenn ich in einen Unfall verwickelt werde, nur weil jemand meint, mit besonders "coolen" Leuchtmitteln herumzufahren, werde ich den Unfallgegner deshalb nicht "schonen", sondern werde auf diesen Umstand (völlig unabhängig von der Schuldfrage) hinweisen. Gleiches gilt übrigens auch, wenn mein Unfallgegner alkoholisiert erscheint.

Und selbst wenn mein Gegner (wie Du) meint, mir "aus Rache" irgendwas völlig anderes (wie in deinem Beispiel Nötigung) anhängen zu wollen, sehe ich dem sehr gelassen entgegen. Denn erstens obliegt die Aufnahme des Unfalls ja der Polizei (deren Glaubwürdigkeit kratzt deine "Showeinlage" mit der Nötigungsanzeige nicht), und zweitens wird dein Manöver jedem Richter, der nicht auf den Kopf gefallen ist, sehr schnell offensichtlich.

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


Wenn Du meinst, damit Erfolg zu haben... fälschliche Bezichtigung einer Straftat ist ebenso strafbar.

Nennt sich heute "falsche Verdächtigung / falsche Beschuldigung" und Du bist der Meinung, dass ein Staatsanwalt, der mit seiner Klage gescheitert ist, wegen §164 StGB in den Knast geht?

Eine Gegenklage würde hier sogar zu meinem Vorteil sein 😉

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


Wenn ich in einen Unfall verwickelt werde, nur weil jemand meint, mit besonders "coolen" Leuchtmitteln herumzufahren, werde ich den Unfallgegner deshalb nicht "schonen", sondern werde auf diesen Umstand (völlig unabhängig von der Schuldfrage) hinweisen.

Ja, ist verboten, muss man melden - knallst Du bei dieser Meldung auch immer noch die Hacken zusammen?

Früher nannte sich das Blockdingens, heute Bestrafungseifer, wird auch heute noch beachtet, nur anders als früher, was mir taktisch in die Hände spielt.

Zitat:

Und selbst wenn mein Gegner (wie Du) meint, mir "aus Rache" irgendwas völlig anderes (wie in deinem Beispiel Nötigung) anhängen zu wollen, sehe ich dem sehr gelassen entgegen. Denn erstens obliegt die Aufnahme des Unfalls ja der Polizei (deren Glaubwürdigkeit kratzt deine "Showeinlage" mit der Nötigungsanzeige nicht), und zweitens wird dein Manöver jedem Richter, der nicht auf den Kopf gefallen ist, sehr schnell offensichtlich.

und schon hat es funktioniert, weil Du jetzt schon genau das gemacht hast, was Du machen solltest.

Wen man los werden will, dem gibt man eine Aufgabe, die er auch erfüllen kann. Nichts lenkt mehr ab, als ein intensiv erlebter, selbst in seinem handeln bestätigender Erfolg - bei Dir irgendwas mit "Gerechtigkeit" und dann auch noch als zu Unrecht Beschuldigter, und schon springst Du auf den Esel und reitest Richtung Windmühlen.

Und wenn Dir gelungen ist, was auch einem 3jährigen gelungen wäre, wirst Du siegreich und mit Stolz gefüllter Brust von Deinem Handeln, Schreiben, Aussagen und der Dir gegebenen Überlegenheit gelassen aber dennoch ohne jede Bescheidenheit berichten.

Erst nach Monaten, wenn überhaupt, wirst Du bemerken, dass der Schaden schon lange vollständig von Deiner Versicherung bezahlt wurde und Deine Einrede überhaupt nicht beachtet wurde, weil sie in Zusammenhang mit einer noch andauernden Strafermittlung gegen Dich stand, und die Versicherung längst entscheiden musste - wie sie immer im Rahmen einer Bewertung der Glaubwürdigkeit entscheidet.

Wobei dann auch klar sein sollte, dass mir die Glaubwürdigkeit gegenüber Polizei oder einem Richter völlig unwichtig ist, es ging mir nur um kleine Erschütterung Deiner Glaubwürdigkeit gegenüber Deiner eigenen Versicherung.

Aber Du hattest ja zu tun, Dich gegen meine Rache zu erwehren, Showeinlagen als solche aufzudecken, Verfehlungen anderer nicht zu schonen, Dich für eine staatsanwaltliches Befragung vor zu bereiten, ...,
hüh Esel, die Windmühlen warten schon 😁

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Nennt sich heute "falsche Verdächtigung / falsche Beschuldigung" und Du bist der Meinung, dass ein Staatsanwalt, der mit seiner Klage gescheitert ist, wegen §164 StGB in den Knast geht?

Nöö, nicht der Staatsanwalt... sondern die Person, die die Anzeige fälschlicherweise gestellt hat.

Zitat:

Ja, ist verboten, muss man melden - knallst Du bei dieser Meldung auch immer noch die Hacken zusammen?

Du brauchst jetzt gar nicht versuchen, aufgrund fehlender Argumente die braune Keule zu schwingen. Es geht mir, wie gesagt, um Modifikationen, die

mich

u.U.

unnötig

in einen Unfall verwickeln. Warum in aller Welt soll ich in einem solchen Fall den Unfallgegner "schonen", der die Modifikation ja bewusst und unter Inkaufnahme der Gefährdung anderer vorgenommen hat?

Zitat:

(...)
hüh Esel, die Windmühlen warten schon 😁

Rhetorisch einwandfrei ausgearbeiteter Text, leider entbehrt er jeglicher Fakten. Du bettelst doch nur darum, dass man gegenüber Menschen, die ihr Fahrzeug

wissentlich

illegal modifizieren, nachsichtig ist. Aber genau das sehe ich nicht ein. Wenn mich ein VT aufgrund seiner Modifikationen schädigt oder in Gefahr bringt, so hat er im Fall der Fälle eben dafür gerade zu stehen. Denn Dummheit schützt vor Strafe nicht.

Ansonsten sind wir mit dem Thema meiner Meinung nach auch durch. LED-Blinkerbirnen sind auch nach 7 Seiten Diskussion nicht legal, die möglichen Konsequenzen wurden ausgiebig behandelt, und auch deine Verharmlosungsversuche und Apelle, mit solchen Modifikationen "nicht zu streng" umzugehen, ändern an der Sachlage nix. Auf Basis weiterer Fakten bin ich gerne bereit, weiterzudiskutieren, aber bitte nicht wieder billige Polemik mit dem Versuch, jemanden in die "braune Ecke" zu stellen, nur weil er nicht bereit ist, für die Fehler anderer geradezustehen.

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


Nöö, nicht der Staatsanwalt... sondern die Person, die die Anzeige fälschlicherweise gestellt hat.

In weit über 90% aller Strafverfahren in Deutschland ist das der Staatsanwalt.

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


Es geht mir, wie gesagt, um Modifikationen, die mich u.U. unnötig in einen Unfall verwickeln.

Nein, es geht Dir um eine reine Abzocke, um bei einem von Dir verschuldeten Unfall Deinen Anteil auch völlig unberechtigt zu verringern.

Das bedeutet, dass hier einen ein völlig Unschuldigen durch versuchte Vortäuschung falscher Tatsachen zu seinem finanziellen Nachteil und Deinem finanziellen Vorteil drücken willst.

Das sollte mal einer mit Dir machen, aber wenn Du es machst, dann ist es gut getan.

Hast Du doch selber geschrieben, also kommt runter von Deinem Trip der heldenhaften Aufgabe die Menschheit zu schützen, du bist ein Egomane, wie er im Lehrbuch steht.

Zitat:

Du brauchst jetzt gar nicht versuchen, aufgrund fehlender Argumente die braune Keule zu schwingen.

Und da ist dann auch wieder Dein Nazivergleich.

Nein, ich habe ihn nicht gebracht, Blockwart ist keine Erfindung aus dem dritten Reich, sondern eine bei vielen Deutschen vorhandene Manie, die seit vielen hundert Jahren auch durch die Politik benutzt wurde und wird.

Zitat:

..., der die Modifikation ja bewusst und unter Inkaufnahme der Gefährdung anderer vorgenommen hat?

Das mit dem Vorsatz / mittelbarem Vorsatz solltest Du aber noch mal durchlesen.

Wenn Dir diese Definitionen zu weich erscheinen, dann ist der Gesetzgeber und die Bundesgerichtshöfe Dein Ansprechpartner.

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


... die ihr Fahrzeug wissentlich illegal modifizieren, ...

Hier klappt doch die Differenzierung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ganz gut - also dann doch nur reiner Populismus von Dir, wenn Du bei einer eventuell entstehende Gefährdung plötzlich nicht mehr die Unterschiede machen kannst.

Zitat:

Du bettelst doch nur darum, dass man gegenüber Menschen,... nachsichtig ist.

Unterstellungen führen da auch nicht weiter.

Ich berichte nur, dass in Deutschland nach tatsächlicher Situation und nicht nach Fantasie bestraft wird - was Dir überhaupt nicht in den Kram passt.

Wobei Du mit der Art der Handhabung nicht das Problem hast, sondern immer mit den Leuten, die davon berichten. Denn das stört die Verbreitung Deiner Theorien, einen Erziehungsversuch Dritter durch reines Angstmachen.

Zitat:

Aber genau das sehe ich nicht ein.

Bingo

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


In weit über 90% aller Strafverfahren in Deutschland ist das der Staatsanwalt.

Dein Fall gehört dann aber zu den übrigen 10%.

Zitat:

Nein, es geht Dir um eine reine Abzocke, um bei einem von Dir verschuldeten Unfall Deinen Anteil auch völlig unberechtigt zu verringern.

Das bedeutet, dass hier einen ein völlig Unschuldigen durch versuchte Vortäuschung falscher Tatsachen zu seinem finanziellen Nachteil und Deinem finanziellen Vorteil drücken willst.

Hör doch bitte mal auf, meine Aussagen zu verfälschen! Ich schrieb weiter oben, dass ich nur dann darauf hinweise, wenn die Modifikation

in einem Zusammenhang

mit dem Unfall stehen

könnte

.

Im Klartext: Wenn ich einem hintendrauf fahre, der einen nicht eingetragenen ESD hat, würde ich nichts sagen.

Wenn ich einem hintendrauf fahre, der LED-Bremslichter hat, dann gebe ich das natürlich an. Weil er dann nämlich den Unfall u.U. mitverschuldet hat (in welchem Maß kann dann der Richter entscheiden), und da muss er durch.

Zitat:

Hast Du doch selber geschrieben, also kommt runter von Deinem Trip der heldenhaften Aufgabe die Menschheit zu schützen, du bist ein Egomane, wie er im Lehrbuch steht.

Leider wieder das gleiche Muster mit Dir: Keine sachlichen Argumente mehr, also wirst Du persönlich 🙄

Zitat:

Nein, ich habe ihn nicht gebracht

Ach, und was war "Hacken zusammen und Meldung machen"? Eine Anspielung auf die Bundeswehr? 🙄

Zitat:

Das mit dem Vorsatz / mittelbarem Vorsatz solltest Du aber noch mal durchlesen.

Wo schrieb ich was von Vorsatz? Ich schrieb "wissentlich".

Zitat:

Ich berichte nur, dass in Deutschland nach tatsächlicher Situation und nicht nach Fantasie bestraft wird - was Dir überhaupt nicht in den Kram passt.

Du hast hier von gar nichts "berichtet", deine Ausführungen konnest Du mit keinerlei konkreten Beispieln belegen. Warst Du schonmal vor Gericht in einer Unfallsache?

Zitat:

Bingo

Was "Bingo"? Muss denn jeder deiner Meinung sein? Wenn Du meinst, deinen Unfallgegner "schonen" zu müssen und freiwillig seine (Teil)Schuld auf Dich zu laden, ist das deine Sache. Meine Sache ist es nicht.

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


Warst Du schonmal vor Gericht in einer Unfallsache?

So etwa 2-3 mal pro Woche.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


So etwa 2-3 mal pro Woche.

Warum wundert mich das nicht? 😁

Zitat:

Original geschrieben von BurgermanFritte


Hallo.

Derzeit fahre ich einen Opel Vectra C 3.2 GTS. In diesem habe ich hinten LED-Blinkerbirnen verbaut. Diese leuchten schön hell, sprechen zu 100% an und sorgen zu 100% für mehr Sicherheit (meine Meinung). Heute musste mein Auto nach Bern zum prüfen. Mein Opel ist durchgekommen, aber leider haben die Prüfer die Birnen beanstandet. Da frage ich mich natürlich, wieso?!

Wenn ich mir verschiedene Modelle von BMW, Audi, VW oder Alfa anschaue, kann man auch deutlich LED-Blinker, Bremslichter und sogar Abblendlichter mit LED erkennen.

Also wieso ist es laut Prüfer "unsicher und nicht erlaubt"? Ich finde, das es da keine Nachteile gibt, wenn sich jemand so was einbaut. Das Licht ist hell, wird schneller erkannt und es ist auch noch kraftstoff- und energiesparend.

Ich verstehe das alles irgendwie nicht. 🙁

MfG
Burger 

Hallo,

Ich bin an sollchen LED Blinker-Birnen Interessiert.
Welche hättest du verbaut? wo hast du sie bestellt? Hast du ein Bild oder ein Video davon?

Ich hab mal ein Bild Hochgeladen von einer LED Blinkerbirne. Du kennst dich da einbisschen aus denke ich. Was haltest du von der? Glaubst du ist die Hell genug?

Gruß Daniel

Led-blinker

Der Thread ist ca. ein Jahr alt.

Was Du vor dem Kauf bedenken solltest:

ist das Blinkrelais LED-tauglich??
EInige brauchen Last (die Birnen) andere können mit LED betrieben werden.
Weiterhin kommt es darauf an, wie eine ausgefallene Leuchte erkannt wird. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, nur wenige sind zugelassen.

Wie ist die Spannung in der Birne geregelt??
Im Wagen treten schwankende Spannungen auf. Überspannung zerstört die Birne sehr schnell.

Abstrahlcharakteristik
Hat die Birne auch geeignete Lichtverteilung (Stärke, Leuchtdichte, usw.) sowie Farbe

Wie wird eine Alterung kompensiert oder kontrolliert.
Wann bekommst Du einen Hinweis daß die Lampe zu strark degradiert ist und ausgetauscht werden muß

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