LED-Blinkerbirnen - warum nicht erlaubt?
Hallo.
Derzeit fahre ich einen Opel Vectra C 3.2 GTS. In diesem habe ich hinten LED-Blinkerbirnen verbaut. Diese leuchten schön hell, sprechen zu 100% an und sorgen zu 100% für mehr Sicherheit (meine Meinung). Heute musste mein Auto nach Bern zum prüfen. Mein Opel ist durchgekommen, aber leider haben die Prüfer die Birnen beanstandet. Da frage ich mich natürlich, wieso?!
Wenn ich mir verschiedene Modelle von BMW, Audi, VW oder Alfa anschaue, kann man auch deutlich LED-Blinker, Bremslichter und sogar Abblendlichter mit LED erkennen.
Also wieso ist es laut Prüfer "unsicher und nicht erlaubt"? Ich finde, das es da keine Nachteile gibt, wenn sich jemand so was einbaut. Das Licht ist hell, wird schneller erkannt und es ist auch noch kraftstoff- und energiesparend.
Ich verstehe das alles irgendwie nicht. 🙁
MfG
Burger
Beste Antwort im Thema
Und noch dazu falsch, weil der TE in Bern zur Prüfung war, also nicht mal in Deutschland...aber das kommt davon, dass jeder im Internet schreiben darf, auch wenn er nur von 12 bis Mittag denken kann...
120 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
diese Argumentation außerhalb des Spielparadies kaum noch für ein fades Lächeln ausreicht.
Spielparadies Versicherung? Genau darauf beruht die Argumentation warum häufig Kaskoversicherungen nicht zahlen. Das Fahrzeug wurde wissentlich in Betrieb genommen obwohl es keine BE hat und nicht am Straßenverkehr hätte teilnehmen dürfen.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Das Fahrzeug wurde wissentlich in Betrieb genommen obwohl es ... nicht am Straßenverkehr hätte teilnehmen dürfen.
Und wenn Du das nächste mal falsch parkst, dann fahre ich Dir deinen Wagen zu klump und Du musst mir meinen Schaden ersetzen, denn wenn Du nicht, dann wäre nicht mein Auto kaputt.
Missachtest Du R-v-L oder ein Stoppschild, dann haftet Dein ehemaliger Fahrlehrer gemeinsam mit dem Fahrprüfer, weil Du ja nachweislich irgendwie dieses Thema nicht so ganz beherrscht hast und dies erkennbar nicht korrekt abgeprüft wurde?
Das klappt nur in dem Bereich, wo es um Schippchen und Förmchen geht und der Richter noch nicht seinen Namen sprechen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Warte bis Dein tatsächliches Alter in den zwei stelligen Bereich kommt, ...
😁
Der war gut 😁
Ich bewege mich langsam auf den dreistelligen Bereich zu und glaub mir, ich habe schon Pferde kotzen sehen, genau vor der Apotheke 😉
Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei paar Stiefel.
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei paar Stiefel.
Aber nicht mit dieser Argumentation.
Dann wäre ja Tür und Tor für alles offen, dann würden Eltern für ihre Kinder haften, unabhängig von deren Alter, denn hätten die nicht dem Storch gehuldigt, ..., aber die auch nicht, die haben ja selber Eltern, die dann aber auch nicht.
Diese Kette endet dann bei Adam und Eva, die sind eher nicht mehr ladungsfähig und somit braucht niemand irgendwas bezahlen,egal ob Haftung oder Strafen.
Kann ja nichts dafür, wäre ich nicht geboren worden, ...
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Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Nicht jeder, der ein Messer zu Hause hat, ist ein Mörder, auch wenn es im Einzelfall schon so war und zukünftig sicherlich auch wieder so sein wird.
Moin🙂
Ich greife jetzt nochmal dein Beispiel auf.
So lange Du das Messer Zuhause hast, no Prob. Solltest Du aber z.B. ein Brotmesser mit Dir rumtragen, am Mann sozusagen, kommst Du bei der erstbesten Kontrolle in Erklärungsnöte.
Entspricht ungefähr dem Beispiel mit der Umrüstung zu Showzwecken auf privatem Gelände, im Gegensatz zum Fahren im Bereich der StVO 😉
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Das Erlöschen der BE ist ein so schwerwiegender Tatbestand, dass es der Gesetzgeber mit 25 Euro Verwarnungsgeld bewertet - und wegen der Schwere natürlich gleich die Versicherung im Gefahr.
Wir reden hier vom
Kaskoschutz. Haftpflicht haftet weiterhin, kann Dich aber in einem solchen Fall mit bis zu 5.000 Euro "beteiligen".
Hier ist die ganze Sache übrigens ganz schön zusammengefasst:
http://www.motor-talk.de/.../ksko-betriebserlaubnis-t560864.html?...
Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
Hier ist die ganze Sache übrigens ganz schön zusammengefasst:http://www.motor-talk.de/.../ksko-betriebserlaubnis-t560864.html?...
Richtig,
wenn man denn einfach genug strukturiert ist und die Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer gem. §19 StVZO (dass die einen Unfall verursachen könnten, zB. weil sie geblendet wurden) mit der Gefahrenerhöhung im Kaskobereich für den Versicherer gleich setzt (Eigenschaden bei von mir selbst verursachten Unfall).
Also ich habe einen unzulässigen Xenonumbau, blende Andere wie Sau, rutsche wegen "Blitzeis" gegen eine Laterne und meine Kasko zahlt nicht?
Nun würde ich gerne erklärt haben, wie die Blendung die Gefahr für einen solchen Unfall, also das Haftungsrisiko für den Versicherer erhöht hat, dass sie dadurch leistungsfrei gestellt ist?
Weil mit unzulässigem Xenon sich die Gefahr für persönliches Blitzeis erhöht?
Nein, es gibt weder ein "automatisch" noch eine "Zwangskopplung", es sind immer und in jedem Fall Einzelentscheidungen, die an der tatsächlichen Situation eine Gefährdung und (Unfall)-ursächlichem Zusammenhang haben müssen.
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Ich greife jetzt nochmal dein Beispiel auf.
So lange Du das Messer Zuhause hast, no Prob. Solltest Du aber z.B. ein Brotmesser mit Dir rumtragen, am Mann sozusagen, kommst Du bei der erstbesten Kontrolle in Erklärungsnöte.
Ja und?
Lassen wir mal die legalen Möglichkeiten eines harmlosen Transports (Koch zu seinem Arbeitsplatz) weg und hat das Ding tatsächlich im Rahmen eines "vorbeugenden Selbstschutz" dabei:
Ja, ist illegal, aber ist doch noch keine Gefährdung für Dritte.
Ob ich das Messer illegal unter Missachtung des Waffenrechts herumtrage oder ein Koch zu seinem Arbeitsplatz oder eine Hausfrau vom WMF-Laden nach Hause trägt, ist vom Mitführen und für andere Passanten völlig identisch und ohne jede Gefahr.
Habe ich das Messer hoch erhoben in der Hand und renne damit schreiend an einem Adventssamstag in ein Kaufhaus, dann gefährde ich andere - aber ich habe noch niemanden verletzt.
Und wenn ich dann dabei doch jemanden verletzt habe, dann habe ich ihn immer noch nicht getötet.
Nur weil ich ein Messer illegal dabei habe, bin ich nicht "automatisch" ein Mörder, da müssen noch viele weitere Bedingungen erfüllt sein.
Wie bei einer unzulässigen lichttechnischen Einrichtung.
Ja, sie ist unzulässig und damit strafbar, aber zu einer Gefährdung und Erlöschen der BE des Fahrzeugs oder als nochmals nächste Stufe nach der BE dann Regress der Haftpflicht bzw. Leistungsfreiheit der Kasko, müssen noch viele weitere Dinge passieren.
Auch äußere Umstände müssen passen, zB. Dunkelheit, damit eine unzulässige lichttechnische Einrichtung auch die "gefährliche Wirkung" überhaupt entfalten kann. Der illegale Xenonumbau, der nicht eingeschaltet ist, gefährdet niemanden.
Und die Bedingungen kann man sogar mit legalen lichttechnischen Einrichtungen "erledigen". Wie auch ein völlig legaler Messertransport "eskalieren" kann.
Oder glaubt hier jemand, dass eine Attacke statt mit einem Messer mit einem Kugelschreiber ausgeführt, nun straffrei bleibt, weil es ein legaler Gegenstand war?
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Oder glaubt hier jemand, dass eine Attacke statt mit einem Messer mit einem Kugelschreiber ausgeführt, nun straffrei bleibt, weil es ein legaler Gegenstand war?
Mit Sicherheit nicht,
aber bei einem Kugelschreiber ist es einfacher auf Notwehr zu plädieren oder? 😉
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
aber bei einem Kugelschreiber ist es einfacher auf Notwehr zu plädieren oder? 😉
Nein,
berechtigte! und angemessene! Notwehr (§32-35 StGB) befreit ja von den in dem Zusammenhang begangenen Straftaten.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Nein,Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
aber bei einem Kugelschreiber ist es einfacher auf Notwehr zu plädieren oder? 😉berechtigte! und angemessene! Notwehr (§32-35 StGB) befreit ja von den in dem Zusammenhang begangenen Straftaten.
Moin Roadwin🙂
Ich diskutiere wirklich gerne mit Dir, auch über den Notwehrparagraphen, aber dazu sollte man besser ein neues Thema aufmachen, hier wird es "etwas" OT.
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Nein, es gibt weder ein "automatisch" noch eine "Zwangskopplung", es sind immer und in jedem Fall Einzelentscheidungen, die an der tatsächlichen Situation eine Gefährdung und (Unfall)-ursächlichem Zusammenhang haben müssen.
Das hat ja auch niemand behauptet, aber Du fährst bei illegalen Modifikationen eben ständig mit der Gefahr, dass dadurch eben doch ein Unfall verursacht wird und Du hinterher ziemlich blöd dastehst. Hinzu kommt, dass Du im Falle eines Unfalls, an dem Du u.U. gar nicht schuld bist, deinen Unfallgegner quasi einlädst, Dir eine Teilschuld anzuhängen. Denn ehrlich gesagt ist das das erste, was ich in so einem Fall tun würde: Genau nachzusehen, ob das Auto des Unfallgegners Anlass zu Beanstandungen gibt. Dazu zählt übrigens auch der Zustand der Reifen, aber das ist ein anderes Thema 😉
Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
... Du fährst bei illegalen Modifikationen eben ständig mit der Gefahr, dass dadurch eben doch ein Unfall verursacht wird und Du hinterher ziemlich blöd dastehst.
Irgendwo scheint es da im Verständnis zu klemmen 😕
Das stimmt doch nicht, das kannst Du noch hundert mal wiederholen. Es müssen kausale Zusammenhänge existieren und das ist bei zB. lichttechnischen Modifikationen eher eine sehr geringe "Gefahr".
Erkennbar doch auch hier im Threadverlauf, dass eher nicht alltägliche Situationen konstruiert werden müssen, um ein "aber jetzt schon" zu erreichen, was dann jedoch bei genauer Analyse doch nicht sein wird.
Zitat:
Hinzu kommt, dass Du im Falle eines Unfalls, an dem Du u.U. gar nicht schuld bist, deinen Unfallgegner quasi einlädst, Dir eine Teilschuld anzuhängen.
Das ist auch nur Wunschdenken von denjenigen, die schuldhaft einen Unfall verursacht haben und sich nun am "Opferfahrzeug" auf die Suche nach Mängeln zu machen, um was "nachzuweisen", was nicht existiert.
Es mag etwas vorhanden sein, aber so lange dies nichts mit dem Unfall zu tun hat, ist es lächerlich. Die Argumentation mit "hätte nicht - dann wäre nicht" ist doch mehr als albern: Hätte A keine illegale Kennzeichenbeleuchtung, dann hätte B auch am Stoppschild gehalten?
Zitat:
Denn ehrlich gesagt ist das das erste, was ich in so einem Fall tun würde: Genau nachzusehen, ob das Auto des Unfallgegners Anlass zu Beanstandungen gibt. Dazu zählt übrigens auch der Zustand der Reifen, aber das ist ein anderes Thema 😉
Schon mal in den §240 StGB gesehen, insbesondere Absatz 2 und 3, da hast Du mit Deiner lustigen Idee zur Rettung Deines Schadensfreiheitsrabatts oder Reduzierung des "Eigenanteils" aber ganz andere Probleme als einen von Dir verursachten Unfallschaden.
Zitat:
Original geschrieben von BurgermanFritte
Aber darüber lässt sich noch lang diskutieren, finde ich. Meistens ist es unfair und nicht gerechtfertigt. Und alles hängt immer nur an der E-Nummer. Das finde ich schwachsinnig. LED's sind sicherer und werden einfach früher erkannt. Zudem sind die auch noch langlebiger als normale Birnen.
1.) Nicht unbedingt sind LED-Leuchteinheiten langlebiger. Ich kenne genug LED-Beleuchtungen oder Lichterketten, die haben einen Winter lang gehalten. Je nach Verarbeitung und Herkunft der Bauteile (in China kriegt man die ganze Bandbreite an Qualität ... zum Beispiel Messbausteine für Ströme und Spannungen, da gibts entweder Euro-Teile mit 50 % Toleranz auf den Messwert oder 30 Euro pro Stück mit 0,5 % Toleranz ... genauso wird es bei LEDs sein) ist das also kein Argument. Leider.
2.) Die E-Nummer ist ja nicht nur Gängelung des Autofahrers. Darunter fällt (bitte korrigiert mich) doch auch das Unfallverhalten, also wie splittert das Bauteil, fängt es Feuer usw., und die Nummer sagt ja damit auch, dass dieses Bauteil hinsichtlich Unfallverhalten katalogisiert ist.
Ein Vectra hatte original eben nicht die LED-Blinker und dann muss man damit irgendwo leben, dass man ohne E-Zeichen unterwegs ist und evtl. Probleme kriegen könnte. Ich hab damit nicht gesagt, dass LED-Blinker Schwachsinn sind.
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Irgendwo scheint es da im Verständnis zu klemmen 😕Das stimmt doch nicht, das kannst Du noch hundert mal wiederholen. Es müssen kausale Zusammenhänge existieren und das ist bei zB. lichttechnischen Modifikationen eher eine sehr geringe "Gefahr".
Bei den LED-Blinkern gebe ich Dir da recht, aber bei Xenon-Umbauten ist die Gefahr groß, dass der Gegenverkehr geblendet wird, wodurch sich eine unmittelbare Gefährdung ergibt.
Zitat:
Schon mal in den §240 StGB gesehen, insbesondere Absatz 2 und 3, da hast Du mit Deiner lustigen Idee zur Rettung Deines Schadensfreiheitsrabatts oder Reduzierung des "Eigenanteils" aber ganz andere Probleme als einen von Dir verursachten Unfallschaden.
*LOL* Du bist lustig! Mir wirfst Du vor, ich wolle "Angst machen", und auf der anderen Seite willst es als "Nötigung" ansehen, wenn ich mir den Unfallgegner und sein Fahrzeug genauer ansehe? Wenn ich einen Unfall habe und das Gefühl habe, dass mit dem Unfallgegner (oder seinem Auto) etwas "nicht stimmt", sehe ich zu, dass die Polizei gerufen wird und das alles aufnimmt (auch wenn ich möglicherweise schuld bin). Das hat absolut nichts mit "Nötigung" zu tun.
Um es mal ganz klar auszudrücken: Mir persönlich ist es vollkommen Wurscht, wer hier mit welchen Leuchtmitteln rumfährt. Man kann davon ausgehen, dass hier erwachsene Menschen unterwegs sind, die sich der (möglichen) Konsequenzen ihres Handelns bewusst sind.