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LED-Blinkerbirnen - warum nicht erlaubt?

Themenstarteram 9. März 2011 um 10:44

Hallo.

 

Derzeit fahre ich einen Opel Vectra C 3.2 GTS. In diesem habe ich hinten LED-Blinkerbirnen verbaut. Diese leuchten schön hell, sprechen zu 100% an und sorgen zu 100% für mehr Sicherheit (meine Meinung). Heute musste mein Auto nach Bern zum prüfen. Mein Opel ist durchgekommen, aber leider haben die Prüfer die Birnen beanstandet. Da frage ich mich natürlich, wieso?!

 

Wenn ich mir verschiedene Modelle von BMW, Audi, VW oder Alfa anschaue, kann man auch deutlich LED-Blinker, Bremslichter und sogar Abblendlichter mit LED erkennen.

 

Also wieso ist es laut Prüfer "unsicher und nicht erlaubt"? Ich finde, das es da keine Nachteile gibt, wenn sich jemand so was einbaut. Das Licht ist hell, wird schneller erkannt und es ist auch noch kraftstoff- und energiesparend.

 

Ich verstehe das alles irgendwie nicht. :(

 

MfG

Burger 

Beste Antwort im Thema

Und noch dazu falsch, weil der TE in Bern zur Prüfung war, also nicht mal in Deutschland...aber das kommt davon, dass jeder im Internet schreiben darf, auch wenn er nur von 12 bis Mittag denken kann...

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Zitat:

Original geschrieben von A3170

Gibt ja auch Dinge die bei uns verboten sind, aber im Ausland erlaubt und dann hat das Teil z.B das E8-Zeichen drauf.

nö...

die zahl gibt lediglich aufschluss darüber, in welchem land das jeweilige bauteil geprüft - und damit auch zugelassen wurde....mit irgendwelchen länderspezifichen verboten hat dies nichts zu tun!

im übrigen hat ein in deutschland geprüftes bauteil e1 als nummer und nicht e4....

Zitat:

Original geschrieben von BurgermanFritte

Hm..

Ich weiss natürlich, das VW, Audi oder BMW E-Nummern haben. Aber trotzdem sehen die Rückleuchten in LED-Form genau so aus wie das selbe Modell mit normalen Birnen. Finde das also quatsch, was die Prüfer da beanstanden.Der Vectra C hätte sicher kein anderes Glas drin, nur weil die da LED's verbaut hätten.

Aber darüber lässt sich noch lang diskutieren, finde ich. Meistens ist es unfair und nicht gerechtfertigt. Und alles hängt immer nur an der E-Nummer. Das finde ich schwachsinnig. LED's sind sicherer und werden einfach früher erkannt. Zudem sind die auch noch langlebiger als normale Birnen. Aber da wird einfach drüber hinweg gesehen. Hier mal ein Zitat aus dem Prüfbericht:

MfG

Burger

Das E-Prüfzeichen macht sehr viel Sinn.

Klar kann es sein, das deine Konstruktion besser ist als jede sonstige Leuchte, aber sie muss halt genehmigt werden. Da du kein Ingenieur, Doktor, oder sonstigen beglaubigten Titel hast bist du für das Gesetz jemand, der auf gut deutsch "keine Ahnung hat". Das ist vergleichbar, das es Leute gibt, die ohne Führerschein besser fahren als welche, die Wochenlang in der Fahrschule gerübt, und dann gerade so bestanden haben. Aber vor dem gesetz haben auch diese Leute ohne Fahrerlaubnis keine Ahnung vom Straßenverkehr.

Nun ja, dieses Argument war jetzt zwar negativ, aber es geht ja noch weiter. Denn zwischen den geübten Fahrern ohne Führerschein und denen die noch nie ein Auto gesessen haben kann man keinen Unterschied machen, da es keinen Nachweis gibt, das der geübte Autofahrer überhaupt fahren kann.

Dank des E-Prüfzeichens weiß man, das da jemand mal draufgeguckt hat, der sich damit auskennen müsste, und keine Einwendungen hatte. Bei dir ist es halt so, das keiner weiß, ob du nun Ahnung hast, oder nicht. Der Blinker ist also heller, aber ist er vielleicht so hell, das er andere blendet? Wie sieht es mit dem Streulicht aus, ist der Blinker aus allen Richtungen gut zu sehen, oder strahlt er nur irgendwo in eine Richtung hin? Im Auto sind bei der Fahrt Vibrationen, sind sie Lampen fest genug, oder gehen sie davon kaputt?

Da man deinen Wagen nicht stillegelgt hat denke ich aber, das deine Konstruktion schon zu den besseren gehört. Denn der Prüfer hat ja einen Ingenieurtitel und gehört zu den Leuten, die sich damit auskennen müssten. Aber normalerweise hätte er keinen TÜV geben dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

im übrigen hat ein in deutschland geprüftes bauteil e1 als nummer und nicht e4....

Yepp:

http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Dank des E-Prüfzeichens weiß man, das da jemand mal draufgeguckt hat, der sich damit auskennen müsste, und keine Einwendungen hatte.

Vor allem werden solche Einrichtungen bei der Typgenehmigung gemessen. Denn gerade für lichttechnische Einrichtungen gibt es verbindliche Messwerte, die beispielsweise die Leuchtstärke in bestimmten Abstrahlwinkeln beschreiben. Deshalb hilft es nichts, wenn das Licht "hell genug" aussieht, es muss auch nachweislich (=messtechnisch) hell genug sein.

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq

-Im Falle eines Unfalls oder Polizeikontrolle hast Du mit Ärger zu rechnen

Der im Extremfall dazu führen kann, daß dir die Rennleitung gleich an Ort und Stelle den Wagen stilllegt.

Hallo!

Rein rechtlich ist es sogar so:

Egal wo du nicht zugelassene teile verbaust erlischt die Betriebserlaubniss des gesamten Fahrzeuges, nicht nur die des Lampenträgers.

Wenn das bei einem Unfall zB rauskommt kann Dir auch Deine Versicherung den Dienat versagen!

Bei der Nummernschildbeleuchtung handelt es sich nun nicht unbedingt um ein Verkehrstechnisch wichtig oder relevantes Teil. Verboten sind die trotzdem, man sieht nur bisher kulanterweise bisher darüber hinweg.

Gruss Senti

am 10. März 2011 um 8:19

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Rein rechtlich ist es sogar so:

Egal wo du nicht zugelassene teile verbaust erlischt die Betriebserlaubniss des gesamten Fahrzeuges, nicht nur die des Lampenträgers.

Rein rechtlich müssen die in §19 Abs. 2 StVZO definierten Bedingungen erfüllt sein, um ein Erlöschen der BE zu bewirken. Oben zitierte Ausage ist also Unsinn.

Zitat:

Wenn das bei einem Unfall zB rauskommt kann Dir auch Deine Versicherung den Dienat versagen!

Auch so ein gerne und oft verbreitetes Märchen. Wir aber dadurch nicht wahrer.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

 

Wenn das bei einem Unfall zB rauskommt kann Dir auch Deine Versicherung den Dienat versagen!

Auch so ein gerne und oft verbreitetes Märchen. Wir aber dadurch nicht wahrer.

Da hat er sogar recht, der olle Römer :eek: . Die Vers. zahlt immer, kann sich aber bis zu 5.000 ( ich hoffe, die Summe stimmt ) vom Verursacher wieder holen.

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

Lies dir mal die StVZO durch ;)

Sobald Du am Serienzustand etwas änderst hast Du zu belegen das es zulässig ist, sei es durch TÜV Eintragung, ABE die mitzuführen ist etc.

Wer im Glashaus sitzt - viel Spaß beim Lesen ;)

Das e-Prüfzeichen IST ein Nachweis! Siehe z.B. §19.4 wann welche Nachweise mitzuführen sind und den 21a bezüglich Anerkennung von Prüfzeichen.

Kennzeichenleuchten sind (eigenartigerweise) nicht bauartgenehmigungspflichtige Beleuchtungseinrichtungen, von daher wird da meist drüber hinweggesehen wenn die ihren Zweck erfüllen.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Da hat er sogar recht, der olle Römer :eek: . Die Vers. Haftpflichtversicherung zahlt immer, kann sich aber bis zu 5.000 ( ich hoffe, die Summe stimmt ) vom Verursacher wieder holen.

Wenn du es so schreibst stimmt es, die Kasko kann dagegen je nach Vertragsbedingungen durchaus die Zahlung verweigern.

Ob die BE erlischt ist natürlich ein strittiges Thema, dazu muss eine zumindest theoretische Gefährdung nachgewiesen werden. Z.B. Blendung weil zu hell, schlecht erkennbar weil zu dunkel oder Abstrahlwinkel zu klein oder ähnliches.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

die Kasko kann dagegen je nach Vertragsbedingungen durchaus die Zahlung verweigern.

Das ist ja auch der Unterschied. Haftpflicht ist Pflicht , die Kasko ist freiwillig und die Bedingungen können frei verhandelt werden.

Bei der BE ist das halt mal wieder Auslegungssache. Nichts genaues weiß man nicht. Bei Gericht A kann es wieder anders aussehen als beim Gericht B .

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Rein rechtlich müssen die in §19 Abs. 2 StVZO definierten Bedingungen erfüllt sein, um ein Erlöschen der BE zu bewirken.

...und da steht:

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

Davon kannst Du bei nicht zugelassenen Leuchtmitteln regelmäßig ausgehen (Blendung von vorausfahrenden oder hinterherfahrenden Verkehrsteilnehmern). Bei Blinkerbirnen dürfte es sich noch in Grenzen halten, aber ein illegaler Xenon-Umbau erfüllt "Gefährdung" schon.

 

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq

aber ein illegaler Xenon-Umbau erfüllt "Gefährdung" schon.

Richtig.

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq

Ganz genau. Wenn Dir z.B. an einer Kreuzung einer drauffährt freut er sich, denn er kann behaupten, von deinen Blinkern geblendet worden zu sein, und Du bekommst unnötigerweise eine Teilschuld. Ist es Dir das wirklich wert?

Oder wenn es ganz dumm läuft auch die volle Schuld. Aber was nimmt man nicht alles auf sich, nur um der Welt zu zeigen was man für tolle LED Blinkerbirnen eingebaut hat.

Was für ein quatsch!

Klar zahlt die Versicherung erstmal ABER wenn sie die Kohle später von Dir zurück will, egal wieviel, hat sie doch nicht gezahlt sondern DU! Oder?

Milchmädchenrechnung

für das verbauen nicht zugelassener teile kann man Dir sogar grobe Fahrlässigkeit vorwerfen wenn es zum Persenschaden kommt.

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Was für ein quatsch!

Klar zahlt die Versicherung erstmal ABER wenn sie die Kohle später von Dir zurück will, egal wieviel, hat sie doch nicht gezahlt sondern DU! Oder?

Milchmädchenrechnung

Hat das je einer bestritten ? Näheres liest man in meinem ausgefeilten Fachbeitrag weiter oben :D .

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