LED-Blinkerbirnen - warum nicht erlaubt?
Hallo.
Derzeit fahre ich einen Opel Vectra C 3.2 GTS. In diesem habe ich hinten LED-Blinkerbirnen verbaut. Diese leuchten schön hell, sprechen zu 100% an und sorgen zu 100% für mehr Sicherheit (meine Meinung). Heute musste mein Auto nach Bern zum prüfen. Mein Opel ist durchgekommen, aber leider haben die Prüfer die Birnen beanstandet. Da frage ich mich natürlich, wieso?!
Wenn ich mir verschiedene Modelle von BMW, Audi, VW oder Alfa anschaue, kann man auch deutlich LED-Blinker, Bremslichter und sogar Abblendlichter mit LED erkennen.
Also wieso ist es laut Prüfer "unsicher und nicht erlaubt"? Ich finde, das es da keine Nachteile gibt, wenn sich jemand so was einbaut. Das Licht ist hell, wird schneller erkannt und es ist auch noch kraftstoff- und energiesparend.
Ich verstehe das alles irgendwie nicht. 🙁
MfG
Burger
Beste Antwort im Thema
Und noch dazu falsch, weil der TE in Bern zur Prüfung war, also nicht mal in Deutschland...aber das kommt davon, dass jeder im Internet schreiben darf, auch wenn er nur von 12 bis Mittag denken kann...
120 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
Bei Kennzeichenbeleuchtung gibt es zumindest die Möglichkeit, die kompletten Kennzeichenleuchten des BMW 5er einzubauen. Diese haben eine E-Zulassung und LED-Leuchtmittel.
Moin🙂
Nein, da sie eine
Typgenehmigunghaben und keine ABE 🙄
Du darfst sie selbst in einen BMW 3er nicht einbauen.
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Nein, da sie eine Typgenehmigung haben und keine ABE 🙄
Du darfst sie selbst in einen BMW 3er nicht einbauen.
Hmm, und wie ist das dann bei Nachrüst-TFL? Die haben auch keine ABE, nur E-Prüfzeichen.
Zitat:
Original geschrieben von BurgermanFritte
Da fragt man sich, wie viel Geld denn da immer fliesst, damit unsere tollen Autohersteller so was machen dürfen.
Gar keins, es gibt entsprechende Richtlinien wie die Beleuchtungseinrichtungen auszusehen haben. Sprich wie hell minimal, maximal, welche Winkel der Sichtbarkeit usw.. Du kannst dir auch problemlos für deine LED-Blinker ein Gutachten erstellen und die eintragen lassen. Nur kostet so ein lichttechnisches Gutachten ein paar €.
Die Hersteller von diesen LED-Tauschbirnen können das nicht, sie müssten für jegliche Bauform von Blinkern, Bremsen und wo auch immer die verbaut werden könnten die Zulässigkeit nachweisen. Da LEDs ganz anders aufgebaut sind als ein Glühfaden ist die identische Lichtverteilung ja nie gewährleistet.
Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
Hmm, und wie ist das dann bei Nachrüst-TFL? Die haben auch keine ABE, nur E-Prüfzeichen.
Moin🙂
Wäre mir neu, die Nachrüst TFL von Hella z.B., Zitat:
Zitat:
Alle Hella Leuchten verfügen entweder über eine Allgemeine Betriebsgenehmigung (ABG), die jeder Verpackung beiliegt oder über eine TÜV-Zulassung, die Sie in der Montageanleitung sehen Quelle
Gruss TAlFUN
p.s.
Die entsprechenden Paragraphen dazu sind auch unter der Quelle aufgeführt.
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Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Wäre mir neu, die Nachrüst TFL von Hella z.B., Zitat:Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
Hmm, und wie ist das dann bei Nachrüst-TFL? Die haben auch keine ABE, nur E-Prüfzeichen.
Steht doch da:
"Dass Hella Tagfahrleuchten alle erforderlichen Typprüfungen erfolgreich absolviert haben, erkennen Sie an den folgenden Kennzeichnungen:
• Typprüfkennzeichnung „RL“ – steht für Tagfahrlicht
• ECE-Kennzeichnung, z. B. „E1“ – Landeskennung 1 steht beispielsweise für Deutschland
• Typprüfnummer, z. B. „00 1722“ – die beiden ersten Zahlen beschreiben den Stand der Vorschrift
(im Beispiel 2000), die letzten Zahlen beschreiben die individuelle Nummer je Leuchte
Das E-Prüfzeichen ist ja sowas wie der Nachweis einer europaweiten ABE. Problem kann natürlich sein dass man üblicherweise kein Papierstück mehr dazu bekommt wo evtl. Hinweise und Auflagen drinstehen. So kann theoretisch eine Leuchte nur an einem bestimmten Automodell zulässig sein oder überall angebaut werden. TÜV oder Polizei sind aber in der Nachweispflicht, d.h. sobald ein e-Prüfzeichen drauf ist müssen die nachweisen dass es trotzdem nicht zulässig ist.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
d.h. sobald ein e-Prüfzeichen drauf ist müssen die nachweisen dass es trotzdem nicht zulässig ist.
Moin🙂
... auch falsch 🙄
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
... auch falsch 🙄
Ach, dann raus mit dem § wo das stehen soll 😉
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Ach, dann raus mit dem § wo das stehen soll 😉Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
... auch falsch 🙄
😁
Lies dir mal die StVZO durch 😉
Sobald Du am Serienzustand etwas änderst hast Du zu belegen das es zulässig ist, sei es durch TÜV Eintragung, ABE die mitzuführen ist etc.
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Sobald Du am Serienzustand etwas änderst hast Du zu belegen das es zulässig ist, sei es durch TÜV Eintragung, ABE die mitzuführen ist etc.
Ich glaube worauf Meik hinauswill ist: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Denn Du wirst ja im Falle einer Kontrolle sicher niemandem auf die Nase binden, dass Du was verändert hast. D.h. Polizei oder wer auch immer müssten erstmal bemerken, dass was verändert wurde. Fällt sicherlich schwer, wenn ein Teil mit E-Zulassung ordentlich verbaut wurde 😉
Stimmt touranfaq,
legal wird es dadurch aber nicht oder? 😉
Gruss TAlFUN
p.s.
Hat schon seinen Grund warum seriöse Anbieter immer den Zusatz, im Bereich der StVO verboten dazuschreiben.
Zitat:
Original geschrieben von BurgermanFritte
Aber wenn die Cops so was bemängeltn, haben die echt nichts anderes zu tun.
warum sollen die nichts anderes zu tun haben? 😕
derartige verstöße festzustellen, zählt zu deren direktem aufgabengebiet!
E-Zeichen gibt's ja auch verschiedene.. E1, E2 usw. bei uns müsste glaub ein E4-Zeichen drauf sein. Soweit ich weiß steht die 4 für Deutschland. Gibt ja auch Dinge die bei uns verboten sind, aber im Ausland erlaubt und dann hat das Teil z.B das E8-Zeichen drauf.