Lebensgefährlicher VW Golffahrer drängelt mich auf den Seitenstreifen ab
Hallo,
auf YouTube habe ich ein Video hochgeladen, auf dem das Verhalten eines verantwortungslosen PKW Fahrer zu sehen ist.
https://www.youtube.com/watch?v=gG3sMNuaYrg
Ich bin mir nicht sicher, ob ich den Fahrer noch anzeigen sollte.
Immerhin werden solche Videos als Beweis angeblich nicht zugelassen.
Was meint Ihr?
Beste Antwort im Thema
Da haben sich zwei Vollidioten gesucht und gefunden. Glückwunsch euch beiden.
41 Antworten
Vorm " Kadi " würde Dank des Videos keiner der zwei Beteiligten eine gute Figur machen ...
Und bestimmt beide bestrafen ... + zusätzlich für bedingte Zeit von der Teilnahme im Straßenverkehr ausschließen 😰
Beim Rechtsabbiegen ist er, deiner Version nach nach, noch ca. 500m weit weg. Kaum bist du abgebogen, dann ist er, deinem Videotext zufolge, schon unmittelbar hinter dir.
Das passt irgendwie nicht ganz zusammen.
Durch den Kreisverkehr fahrt ihr beide auch schon etwas sportlich hindurch und dein Überholen danach scheint auch eher die Retourkutsche zu sein, da du dich schon beim Rausfahren etwas weiter links orientierst und schnelltmöglichst zum Überholen ansetzt.
Außerdem ist mir aufgefallen, das du es in Linkskurven mit dem Spurhalten auch nicht so ernst nimmst.
Da fällt es mir schwer, einzig allein den Golffahrer zu verdammen, auch wenn sein Überholmanöver an dieser Stelle der dickste Brocken ist. Aber dem Gefdühl, das auch du selbst, zu sehr auf Dich bedacht durch die Gegend fährtst, kann ich mich nicht so richtig verwehren.
**** gähn ****
Gibst eigentlich bald wieder Schnee?
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Hallo, Birscherl,
Zitat:
@birscherl schrieb am 24. April 2016 um 15:12:53 Uhr:
Da keiner der Fahrer erkennbar ist, würde vorm Kadi überhaupt nichts passieren.
ganz ausschließen kann man es nicht, denn wenn der TE das Video als sein Machwerk der Polizei übergibt und dabei eindeutig zugibt, dass er der zur Tatzeit der Fahrer auf dem Video war, hat man schon mal einen der beiden verantwortlichen Fahrer.
Es wäre nicht das erste Mal, dass sich jemand mit so einem Video ein Ei ins Nest legt.
Viele Grüße,
Uhu110
...die nachteule wird den Bericht ja schon kennen 😁
Aber für alle anderen ein vielleicht interessanter Bericht, wie so ein kleines Video von den Verfolgungsbehörden gerne angenommen wird.
Kradfahrer überholt auf der B14 dreist eine Polizeistreife (bk-media, 31.03.2016)
Verfolgung mit rund 200 Stundenkilometern
...Aussagekräftiges Beweismaterial für sein vorsätzliches, unverantwortliches Handeln lieferte
der junge Mann gleich selbst mit an. Am Motorrad war eine Go-Pro-Kamera verbaut,... Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Amberg ordnete ein Richter beim dortigen Amtsgericht die Beschlagnahmung der Speicherkarte an....
Genau dazu sind Dashcams und andere Kameras auch da: Um das tatsächliche Geschehen herauszufinden.
rzz
Zitat:
@gast356 schrieb am 24. April 2016 um 15:52:41 Uhr:
...die nachteule wird den Bericht ja schon kennen 😁Aber für alle anderen ein vielleicht interessanter Bericht, wie so ein kleines Video von den Verfolgungsbehörden gerne angenommen wird.
Kradfahrer überholt auf der B14 dreist eine Polizeistreife (bk-media, 31.03.2016)
Verfolgung mit rund 200 Stundenkilometern...Aussagekräftiges Beweismaterial für sein vorsätzliches, unverantwortliches Handeln lieferte
der junge Mann gleich selbst mit an. Am Motorrad war eine Go-Pro-Kamera verbaut,... Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Amberg ordnete ein Richter beim dortigen Amtsgericht die Beschlagnahmung der Speicherkarte an....
Zitat:
@Zoker schrieb am 24. April 2016 um 13:54:06 Uhr:
[...] Bei 1 Minute sieht man schon die Lichter des Autos das auf der Bundesstraße fährt, [...]
Sogar schon bei 0:57
Zitat:
@reox schrieb am 24. April 2016 um 14:37:21 Uhr:
Arrangiertes Fake-Video mit einem Kumpel um Clicks zu generieren.....gääähn...
Dazu bedarf es aber eines vorher perfekt errechneten Timings. Deshalb würde ich das ausschließen.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 24. April 2016 um 15:19:14 Uhr:
Beim Rechtsabbiegen ist er, deiner Version nach nach, noch ca. 500m weit weg. Kaum bist du abgebogen, dann ist er, deinem Videotext zufolge, schon unmittelbar hinter dir.
Das passt irgendwie nicht ganz zusammen. [...]
Habe die Stelle gefunden und bei Google Earth mal vermessen. Bei Minute 1:00, als die Scheinwerfer des Golf in der Ferne hell aufblinzeln, befindet sich letzterer etwa 500m von der Einmündung entfernt. Beim Einbiegen des TE auf die Bundesstraße (Minute 1:08) wäre der Golf bei korrekten 70km/h noch 270m von der Einmündung entfernt, bei 90km/h immerhin noch 230m. Wäre dann eigentlich kein Problem, wenn der TE voll auf 70 bzw. 90 beschleunigt. Ich vermute aber, daß der Golf erheblich über 100 drauf hatte (120, 130), wenn er dem TE trotz rascher Beschleunigung schon im Nacken saß. Wahrscheinlich auch noch mal Vollgas gegeben, als er die Scheinwerfer des TE sah. Typisches Kräftemessen, wobei ich den Golf-Fahrer für den größeren Rowdy halte...
Zitat:
@Fred vom Acker schrieb am 24. April 2016 um 15:34:42 Uhr:
**** gähn ****
Gibst eigentlich bald wieder Schnee?
Ja, gab's hier heute.
Solche Typen wie der hier dargestellte Golg Fahrer gibt es doch zu Tausenden. Sehe ich fast täglich auf der AB und der Landstrasse. Die rasen, überholen und gefährden Leib und Leben anderer. Weil man in D aber Hundert Zeugen benötigt die alle exact das selbe Aussagen müssen, um den Täter verurteilen zu können, gibt es eben kaum Urteile die diese Typen aus dem Verkehr ziehen. Gerade jetzt wieder bei SPON: Es gibt in D über 100.000 (einhunderttausend) Haftbefehle, die nicht umgesetzt werden, weil der Täter "flüchtig" sei oder nicht zur Haft "angetreten" sei. Genau so etwas spricht sich herum, niemand muß Respekt oder Angst vor dem Gericht / Gesetz haben weil es sowieso nicht angeqandt wird. Unter diesen 100.000 sind auch viele mit Ersatzhaftstrafen / Geldstrafen aus dem Verkehrsbereich. Das heißt, die sollten alle im Gefängnis sitzen, fahren aber noch frei in der Gegend rum.
Soviel zum "effektiven" Strafrecht in Deutschland......
Grüße rzz
Das nüzt dir aber nix wenn die einfach gar nicht erst kommen!
Zitat:
@klamann15 schrieb am 24. April 2016 um 16:23:37 Uhr:
Als Richter würde ich beide zu einem Monat laufen und zu einer MPU oder Nachschulung schicken. 😁