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Leasingvertrag vom Händler im nachhinein verändert

Themenstarteram 4. September 2020 um 14:16

Guten Tag,

Ich und der Händler haben einen Leasingvertrag abgeschlossen und beide unterschrieben.

Nun hat mich der Händler noch einmal kontaktiert und behauptet einen neuen

Vertrag aufsetzen zu müssen da er bei dem alten vergessen hat die Mehrwertsteuer

mit auf den Vertrag zu setzten.

Nun wird das ganze aber logischerweise teurer und da der Vertrag von beiden Parteien

unterschrieben wurde wollte ich fragen ob jemand weiß wie in diesem Fall

die Rechtslage aussieht, muss er den alten Vertrag annehmen auch wenn

er unter Umständen einen Fehler begangen hat ?

Ich hoffe ich bin hier richtig und bedanke mich für eure Anteilnahme

Mit freundlichen Grüßen Konstantin

Beste Antwort im Thema

:eek: :eek:

Also wenn Du in eine Pommesbude gehst und Pommes bestellst, dann hast Du einen Vertrag?

Und wenn der Besitzer sagt, Pommes sind aus, klagst Du auf Erfüllung? Weil an der Tafel Pommes 2 Euro steht?

 

Auf jeder Bestellung eines Autos steht, dass der Kaufvertrag zustande kommt, wenn das Autohaus die Auftragsbestätigung erteilt, auf jedem Leasingantrag vorbehaltlich der Annahme durch den Leasinggeber.

 

Aber der TE kann ja sein Glück versuchen.....:o

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Eine Bestellung wäre schon ein Vertrag.

Also ich würde die ganzen Papiere noch einmal genau ansehen. Bei Unklarheiten über den rechtlichen Status den Anwalt fragen. Und wenn kein einziger gültiger Vertrag, dann von vorne anfangen. Eben ohne dieses Autohaus.

Wenn doch irgendein gültiger Vertrag, dann prüfen was in dem fixiert ist.

:eek: :eek:

Also wenn Du in eine Pommesbude gehst und Pommes bestellst, dann hast Du einen Vertrag?

Und wenn der Besitzer sagt, Pommes sind aus, klagst Du auf Erfüllung? Weil an der Tafel Pommes 2 Euro steht?

 

Auf jeder Bestellung eines Autos steht, dass der Kaufvertrag zustande kommt, wenn das Autohaus die Auftragsbestätigung erteilt, auf jedem Leasingantrag vorbehaltlich der Annahme durch den Leasinggeber.

 

Aber der TE kann ja sein Glück versuchen.....:o

Zitat:

@starcourse schrieb am 6. September 2020 um 15:45:38 Uhr:

:eek: :eek:

Also wenn Du in eine Pommesbude gehst und Pommes bestellst, dann hast Du einen Vertrag?

Und wenn der Besitzer sagt, Pommes sind aus, klagst Du auf Erfüllung? Weil an der Tafel Pommes 2 Euro steht?

Auf jeder Bestellung eines Autos steht, dass der Kaufvertrag zustande kommt, wenn das Autohaus die Auftragsbestätigung erteilt, auf jedem Leasingantrag vorbehaltlich der Annahme durch den Leasinggeber.

Wenn ich im Internet etwas auf Rechnung bestelle, dann kommt üblicherweise etwas mit Rechnung die ICH bezahlen muss.

Es sei denn ich würde vom Kauf zurücktreten oder sagen ich hätte das nicht bestellt.

Ich habe keine eine Ahnung was da normalerweise drauf steht.

Erst recht kann ich nicht sagen was in DIESEM SPEZIELLEN FALL da steht.

Auch sonst kann das hier niemand sagen.

Also betrachte ich das nicht als Argument.

Zitat:

Aber der TE kann ja sein Glück versuchen.....:o

Sein Glück versuchen wäre in meinen Augen wenn er ohne Prüfung welche Verpflichtungen er anhand seiner Unterschrift(en) hat zum nächsten Laden geht und dort etwas kaufen/leasen will.

Auf einmal zahlt er für 2 Autos.

Daher erst mal den rechtlichen Status eindeutig klären.

Dann entscheiden.

UND NICHT VORHER NOCH ETWAS UNTERSCHREIBEN.

Entschuldigung er hat nicht davon gesprochen irgendwo anders unterschreiben zu wollen. Er wollte explizit wissen, ob er den Händler dazu zwingen kann, den unterschriebenen Leasingantrag zu erfüllen. Meine Antwort ist nein!

Mit „Glück versuchen“ meinte ich das gerichtlich durchsetzen zu wollen. Von irgendwo anders unterschreiben war nicht die Rede.

 

Bei Deinem Internetkauf möchte ich den Händler sehen, der Deine Bestellung annimmt, wenn er sich beim Preis um 16% vertan hat!

Falsche Preisangabe ist Lehrstoff im Schuldrecht 1.Semester Zivilrecht! Dafür muss man nicht mal Anwalt sein!

Man sollte hier bei dem Fall bleiben. Die Bestellung ist gültig vorbehaltlich der Zusage des Leasinggebers. Die wurde ja nicht erteilt, seitens des Leasinggebers. Deshalb der neue Antrag. Kann man ja im Leasingvertrag nachlesen.

Beim Kauf beim Autohaus direkt, könnte es anders aussehen. Da verhandele ich ja einen Rabatt, und wie hoch der liegt, obliegt ja den beiden Parteien. Ist dann ein Irrtum in der Erklärung, könnte man das juristisch Prüfen.

Im Leasing sehe ich aber kein Erfolg.

Abhaken und einen neuen Leasinggeber finden.

Zitat:

@Alexander67 schrieb am 6. September 2020 um 14:41:29 Uhr:

Eine Bestellung wäre schon ein Vertrag.

Ich empfehle den Wikipedia Artikel "Invitation ad offerendum".

Zitat:

@molchhero schrieb am 8. September 2020 um 10:36:35 Uhr:

Zitat:

@Alexander67 schrieb am 6. September 2020 um 14:41:29 Uhr:

Eine Bestellung wäre schon ein Vertrag.

Ich empfehle den Wikipedia Artikel "Invitation ad offerendum".

OK, habe ich.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots

Und es bestätigt meine Befürchtung.

Also wenn das hier so zutrifft.

Zitat:

...

Eine bloße Aufforderung oder Einladung zur Abgabe eines Angebots bindet rechtlich noch nicht. Aufgrund der Aufforderung oder Einladung gibt der Kaufinteressent dann ein (für ihn bindendes) Angebot ab, das durch den Auffordernden wiederum angenommen oder abgelehnt werden kann. Im ersten Fall dann ist der Vertrag geschlossen.

...

Stellt sich also die Frage zu was sich der Kunde verpflichtet hat.

Und noch mal, ein Autohaus bei dem so etwas vorkommt, bei dem würde ich nichts kaufen/leasen.

Also nach der rechtlichen Klärung womöglich das ganze von vorne und ohne dieses Autohaus.

Fällt bei einem Leasingvertrag eigentlich Mehrwertsteuer an?

Es ist ja in dem Sinn kein Kauf.

Weil der Kunde kauft das Fahrzeug ja nicht.

OK, evtl. kann man argumentieren, dass der Kunde ein Nutzungsrecht kauft.

Also auf was fällt die Mehrwertsteuer an?

Die Mehrwertsteuer, korrekterweise Umsatzsteuer fällt, wie auch in anderen Fällen, auf die "Miete" an. So einfach ist das. Und beim Kaufpreis (den im Grunde die leasingbank zahlt) fällt natürlich auch Steuer an. Wenn ich ein Auto z.B. bei Sixt miete, zahle ich auch die Ust.

lediglich Miete auf Immobilien ist Umsatzsteuerfrei.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 8. September 2020 um 14:03:20 Uhr:

.

lediglich Miete auf Immobilien ist Umsatzsteuerfrei.

Was so, pauschal auch nicht stimmt, aber das ist ein anderes Thema

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