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Leasingvertrag vom Händler im nachhinein verändert

Themenstarteram 4. September 2020 um 14:16

Guten Tag,

Ich und der Händler haben einen Leasingvertrag abgeschlossen und beide unterschrieben.

Nun hat mich der Händler noch einmal kontaktiert und behauptet einen neuen

Vertrag aufsetzen zu müssen da er bei dem alten vergessen hat die Mehrwertsteuer

mit auf den Vertrag zu setzten.

Nun wird das ganze aber logischerweise teurer und da der Vertrag von beiden Parteien

unterschrieben wurde wollte ich fragen ob jemand weiß wie in diesem Fall

die Rechtslage aussieht, muss er den alten Vertrag annehmen auch wenn

er unter Umständen einen Fehler begangen hat ?

Ich hoffe ich bin hier richtig und bedanke mich für eure Anteilnahme

Mit freundlichen Grüßen Konstantin

Beste Antwort im Thema

:eek: :eek:

Also wenn Du in eine Pommesbude gehst und Pommes bestellst, dann hast Du einen Vertrag?

Und wenn der Besitzer sagt, Pommes sind aus, klagst Du auf Erfüllung? Weil an der Tafel Pommes 2 Euro steht?

 

Auf jeder Bestellung eines Autos steht, dass der Kaufvertrag zustande kommt, wenn das Autohaus die Auftragsbestätigung erteilt, auf jedem Leasingantrag vorbehaltlich der Annahme durch den Leasinggeber.

 

Aber der TE kann ja sein Glück versuchen.....:o

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Willkommen auf Motor-Talk :)

Da es um Fragen zum Leasing und nicht um eine Kaufberatung geht, empfehle ich das passende Forum:

https://www.motor-talk.de/forum/kfz-leasing-b1057.html

Zitat:

@sur8er schrieb am 4. September 2020 um 16:16:40 Uhr:

..... ob jemand weiß wie in diesem Fall

die Rechtslage aussieht, muss er den alten Vertrag annehmen auch wenn

er unter Umständen einen Fehler begangen hat ?

....

Würde ich schon annehmen.

Wenn er "hartnäckig" wird einen Anwalt einschalten.

Ich tippe auf Irrtum und dass der Händler Recht bekommt

https://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

Gruß der.dazi

Was für einen Preis hatte er dir denn genannt. Bist du privat oder gewerblich?

Im Prinziep ist der Vertrag so gültig. Ihr habt ihn beide unterschrieben und somit ist er gültig. Wenn er iregndwelche Kosten "vergessen" hat, ist das eigentlich sein Problem. ich würde den Vertrag nicht freiwillig ändern.

Sollte der Händler weiterhin darauf beharren, sprich mit einem Anwalt.

Wenn er wirklich die MwSt vergessen hat, fällt das unter Irrtum, es sei denn im Vertrag steht bereits inklusive MwSt.

Zitat:

@der.bazi schrieb am 4. September 2020 um 18:08:27 Uhr:

Ich tippe auf Irrtum und dass der Händler Recht bekommt

https://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

Gruß der.dazi

Aber als Händler und daher Profi?

Doch wohl eher nicht.

Und dann wird der Vertrag ungültig und muss nicht durch den Kunden erneut mit anderen Zahlen unterschrieben werden.

Der Hinweis mit dem Vermerk "inkl. MwSt" ist interessant.

Hier könnte womöglich der Händler argumentieren dass natürlich die MwSt drauf muss und der Vertrag so gültig ist und der Käufer selbstverständlich die MwSt zahlen muss.

Da muss man wohl doch den Vertrag genauer prüfen (lassen).

Man kann gar nichts zu den Vertrag sagen, ob er gültig ist oder nicht. Wichtig sind auch die AGBs, die zu dem Vertrag gehören. Ohne die zu kennen kann niemand eine verbindliche Aussage treffen.

Fachanwalt zu Rate ziehen und nicht auf die Aussagen einiger User hier verlassen.

@sur8er

Schnuggel, das ist jetzt schon der zweite Thread zum gleichen Thema. Ich versichere Dir, die Antworten werden nicht günstiger für Dich!

Erstens, Du schließt den Vertrag mit dem Leasinggeber (z.B mit der Autobank)! Die muss diesen Vertrag annehmen. Erst wenn die ihn angenommen hat, ist der Vertrag rechtsgültig! Bis dahin ist das ein Antrag an die Bank, den Du unterschrieben und der Händler für Dich (falsch) ausgefüllt hat.

Bei einem um 16% reduzierten Preis ist die Chance, dass die Bank den Antrag annimmt gleich Null.

Selbst wenn, kann der Händler gegenüber der Bank seine Erklärung wegen Irrtums anfechten, die Bank gegenüber Dir ebenfalls. Geht bei einem 16%-Irrtum auch glatt durch.

Vergiss es also, ein Anwalt - jedenfalls wenn er etwas taugt - wird Dir auch nichts anderes sagen!

Wenn ein Verkaufsberater sich um 16% vertut, ist das zwar unprofessionell und ein Grund zu Wechseln aber Blödheit kann man nicht einklagen.

Ich meine Du kannst natürlich einen auf Blöd machen und Dein Originalexemplar, das ja vom Händler unterschrieben ist, selber bei der Leasinggesellschaft einreichen. Du kriegst die Ablehnung und vermutlich auch einen Vermerk, dass die Geschäftsverbindung zukünftig abgelehnt wird.

 

Gestatte mir die Anmerkung: Es ist sicher kein Ruhmesblatt als Verkäufer sich mit der Umsatzsteuer (vulgo Mehrwertsteuer) zu vertun aber das jetzt zu nutzen, um die 16% abzuzocken, ist ziemlich unverfroren.

Zitat:

@starcourse schrieb am 6. September 2020 um 13:25:32 Uhr:

.....

Gestatte mir die Anmerkung: Es ist sicher kein Ruhmesblatt als Verkäufer sich mit der Umsatzsteuer (vulgo Mehrwertsteuer) zu vertun aber das jetzt zu nutzen, um die 16% abzuzocken, ist ziemlich unverfroren.

Das hat schon etwas von einer Unterstellung.

So lange man keine Ahnung hat was genau vorgefallen ist.

So mal als Gegenthese.

Kunde kommt zum Autohaus.

Wird beraten und bekommt die Auskunft.

Anzahlung x

Und dann für y Monate z€ Leasing-Kosten.

Restwert r.

Das sind die Werte anhand derer der Kunde entscheidet.

Wenn sich jetzt diese Werte ändern, weshalb (aus welchem nicht juristischen Grund) soll sich der Kunde darauf einlassen?

Weil es sich juristisch um die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots handelt, das jedes Autohaus erst bestätigen muss, nennt sich auch Auftragsbestätigung! Macht man seit gefühlt 35 Jahren so, kenne ich auch nicht anders und wird gemacht um genau diesen Fall wie oben zu verhindern.:rolleyes::rolleyes:

Zitat:

@Alexander67 schrieb am 6. September 2020 um 13:40:36 Uhr:

[....

Anzahlung x

Und dann für y Monate z€ Leasing-Kosten.

Restwert r.

Das sind die Werte anhand derer der Kunde entscheidet.

Wenn sich jetzt diese Werte ändern, weshalb (aus welchem nicht juristischen Grund) soll sich der Kunde darauf einlassen?

Zitat:

@starcourse schrieb am 6. September 2020 um 14:11:47 Uhr:

Weil es sich juristisch um die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots handelt, das jedes Autohaus erst bestätigen muss, nennt sich auch Auftragsbestätigung! Macht man seit gefühlt 35 Jahren so, kenne ich auch nicht anders und wird gemacht um genau diesen Fall wie oben zu verhindern.:rolleyes::rolleyes:

Ist das ein nicht juristischer Grund?

 

Wenn es kein gültiger Vertrag sondern nur die "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" ist, dann fängt das ganze Spiel mit allen Spielern (Also auch andere Autohäuser) von vorne an. Wobei, das Autohaus welches solchen Ärger gemacht hat, das könnte man ausschließen.

Wenn es ein gültiger Vertrag ist, weshalb den wegwerfen und einen schlechteren abschließen?

Es ist kein Vertrag! Es ist eine Bestellung respektive ein Leasingantrag! Erst mit der Auftragsbestätigung oder der Annahme des Leasingantrags wird es ein Vertrag! Danach kannst Du darauf vertrauen. Bis dahin ist es schwebend und das steht auch überall drauf.

Und zwar genau, um zu verhindern, dass zwei Haubentaucher Fehler oder Irrtümer ausnutzen.

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