Leasingsfahrzeug abgeben - Fragen

BMW Z4 E85

Hi,

Ich habe mir am 15 November 2007 ein z4 geleast und wollte dieses Fahrzeug ein paar Tage früher abgeben.
Meine Info war das ich mein Fahrzeug bis zu 90 Tage früher abgeben kann. Gerade war ich bei meinem Verkäufer und der meinte das sowas nicht möglich ist.
Nun würde ich gerne wissen ob meine Information falsch war oder der Verkäufer etwas flunkert weil ich mich gegen ein weiteren BMW entschieden habe?

Auch wenn mein Auto keine Schäden hat, habe ich interessehalber gefragt ob man bei vorhandenen Schäden die Reparatur oder nur die Wertmiderung zahlen muss.
Und auch hier hat er mich überrascht das ich die Reparatur und nicht die Wertminderung zahlen muss.
Stimmen die Aussagen?

mfg

14 Antworten

Das mit der Reparatur könnte schon stimmen. Ich kenne einen Fall, da hatte jemand paar Kratzer im Leder auf der Rückbank seines geleasten Audi A6. Audi hat ne komplett neue Rückbank eingebaut und der Kunde musste es zahlen, ein teuerer Spaß 😁

Wegen früherer Rückgabe usw., das steht alles im kleingedruckten in deinem Leasingvertrag, am besten einfach mal nachlesen was da so steht.

Danke für die erste Antwort

Im kleingedruckten steht nichts über die vorzeitige Abgabe.
Jedoch soll das anscheinend eine neue Regelung mit der früheren Abgabe von maximal 90 Tagen sein

Ist das ein privates oder gewerbliches Leasing?

Ist ein privates Leasing

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Wir können unsere BMW Leasingfahrzeuge ab 14 Tage vor Leasingende zurückgeben. Der Vertrag wird dann taggenau abgerechnet. Unabhängig davon, ob das Nachfolgefahrzeug von BMW ist. Von 90 Tagen habe ich noch nie gehört.

Bei Schäden ist normale Abnutzung durch die Leasingraten abgedeckt. Also z.B. Steinschläge, leichte Dellen von anderen Autotüren, ...
Was über die normale Abnutzung hinaus geht, wird anteilsmäßig berechnet. Die "normale Abnutzung" hängt von der vereinbarten und tatsächlichen km-Leistung ab und wird von einem Dekra/TÜV-Gutachter festgestellt.
Wenn natürlich ein abnutzungsunabhängiger Schaden vor liegt (wie ein Riß/Schnitt im Sitzleder), müssen die Wiederherstellungskosten vollständig vom Leasingnehmer getragen werden. Ich hatte mal das Problem, dass ein Mitarbeiter sein Mountainbike ziemlich sorglos mit seinem Firmenwagen transportiert hat. Bei der Rückgabe musste der Dachhimmel ersetzt werden (diverse Dreckstreifen von den Rädern) und das Dach ausgebeult und neu lackiert werden (Fahrrad mehrfach vom Dachträger abgerutscht). Logischerweise mussten wir die Kosten dafür voll übernehmen, weil das keine normale Abnutzung ist.

Bei der Rückgabe unbedingt genügend Zeit einplanen, dass auf das Rücknahmeprotokoll gewartet werden kann. Bei der Erstellung des Gutachtens kann man nicht dabei sein, aber der Gutachter erklärt im Anschluss die Schäden und die vom Leasingnehmer zu übernehmende Anteile. Sind größere Schäden zu reparieren, ist es sinnvoll den Reparaturumfang mit dem Gutachter zu kären. Diese Umfänge auch in das Protokoll schreiben lassen. Sonst kann es passieren, dass die Werkstatt etwas großzügiger bei der Reparatur ist und statt eines neuen Sitzbezugs gleich eine neue Rückbank einbaut. Bitte nicht mit dem Gutachter Diskussionen anfangen, die machen das schon sehr objektiv, auch wenn sie von BMW selbst sind. Ich habe es bereits mehrfach geschafft, Fahrzeuge mit 60.000 km ohne Zuzahlung zurück zu geben. Dabei waren immer Schäden von ca. 500 € im Protokoll verzeichnet, die BMW allein tragen musste, weil nutzungsbedingt.

Hallo,

least du deine Autos immer bei BMW direkt oder beim Buchner und Linse? Frage nur deshalb weil ein Bekannter von mir sich demnächst auch bei uns hier in München nen neuen Z4 least.

Lease immer bei der NL München direkt. Für Privatleasing (wobei ich persönlich privat niemals leasen würde, da sich das nicht rechnet und zu unflexibel ist) würde ich mir allerdings die Angebote von Sixt Leasing ansehen. Da kann man auch gleich eventuelle Schäden über einen kleinen Zuschlag zur Leasingrate mit abdecken.

Danke für die Antwort. Nein, er least natürlich geschäftlich und lässt sich ne Kaufoption nach 3 Jahren vertraglich zusichern. Mal sehen, vielleicht nehm ich ihn nach 3 Jahren, nur noch 57 % Restwert 😁

In meinen gewerblichen BMW Leasing AGB ist die Übernahme durch den Leasingnehmer ausgeschlossen.

Das ist richtig, lt. Leasingvertrag ist es ausgeschlossen. Aber ich kenne einen Händler der einen gesonderten Zusatz-Vertrag macht. Das ist Sache des Händlers

Das mag sein, dass das der Händler so macht, aber dabei kann man gaaanz böse reinfallen. Nämlich dann, wenn das Finanzamt das entdeckt (ist ja easy wegen der KFZ-Steuer) und das Leasingfahrzeug nicht anerkennt und nachträglich so gebucht werden muss, als wäre das Fahrzeug von Anfang an betriebliches Vermögen gewesen. Die steuerlichen Anforderungen sind nämlich der Grund für diesen Passus in den AGB. Den Händler braucht das nicht zu interessieren, aber die Leasing und den Leasingnehmer.

Außerdem rechnet sich das nicht. Bei unseren letzten Leasingrückläufern hat die BMW NL noch einen kräftigen Abschlag auf den Fahrzeugpreis gemacht (im Verhältnis zum angesetzten Rücknahmewert). Lieber warten bis das Fahrzeug im Gebrauchtwagenportal von BMW auftaucht, dann verhandeln und dann zuschlagen.

Zitat:

Original geschrieben von MunichCruiser


Das mag sein, dass das der Händler so macht, aber dabei kann man gaaanz böse reinfallen. Nämlich dann, wenn das Finanzamt das entdeckt (ist ja easy wegen der KFZ-Steuer) und das Leasingfahrzeug nicht anerkennt und nachträglich so gebucht werden muss, als wäre das Fahrzeug von Anfang an betriebliches Vermögen gewesen. Die steuerlichen Anforderungen sind nämlich der Grund für diesen Passus in den AGB. Den Händler braucht das nicht zu interessieren, aber die Leasing und den Leasingnehmer.

Außerdem rechnet sich das nicht. Bei unseren letzten Leasingrückläufern hat die BMW NL noch einen kräftigen Abschlag auf den Fahrzeugpreis gemacht (im Verhältnis zum angesetzten Rücknahmewert). Lieber warten bis das Fahrzeug im Gebrauchtwagenportal von BMW auftaucht, dann verhandeln und dann zuschlagen.

Hallo ich würde mich gerne einklinken, denn Sie scheinen einige Erfahrung mit Leasing zu haben. Sie schrieben BMW hat Ihnen das Fahrzeug mit einem kräftigen Abschlag angeboten. Ist das so richtig? Warum ich frage: Ich fahre einen Z4 Coupe mit Kilometerleasing , und finde den Wagen einfach super und würde ihn auch gerne übernehmen, doch der im Leasingvertrag angebotene Wert wäre mir beim Zeitpunkt des Leasingendes doch zu hoch. Meinen Sie man kann da auf ein zweites, besseres Angebot zum Vertragsende hoffen?

mfg

BMW hat mir den Wagen nicht angeboten und ich habe auch nicht nach einem Preis gefragt. Ich habe interessehalber im Gebrauchtwagenportal von BMW nachgesehen, zu welchem Preis das Fahrzeug angeboten wird und dieser Preis war deutlich geringer, als der im Leasingvertrag genannte Restwert.

Jetzt habe ich verstanden.... Danke für die Info.

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