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Leasingrücknahme mit Winterreifen ?

Volvo V70 3 (B)
Themenstarteram 26. November 2011 um 20:39

Hallo,

Ich habe hier ein ganz komisches Problem zu lösen, eventuell hat jemand Erfahrung damit.

Die Vorgeschichte: Im Dezember 2007 habe ich bei einem ortsansässigen Volvo-Händler einen V70 III auf vier Jahre geleast, ein Kilometerleasing mit 35.000 pro Jahr. In der verbindlichen Bestellung ist vermerkt worden, dass das Fahrzeug mit Winterbereifung ausgeliefert wird. So habe ich es auch erhalten.

Die Sommerbereifung habe ich incl. Felge von einem befreundeten Reifenhändler erworben und die Reifen in vier Sommern bis zur Unbrauchbarkeit runtergefahren.

Aktuell befindet sich an dem Fahrzeug wieder der ursprünglich gelieferte Winterreifen-Satz, der gemäß Reifenhändler noch locker zwei Winter gefahren werden kann.

Nun zum Problem: Der ortsansässige Händler ist mittlerweile insolvent und der Leasingvertrag wird von der Volvo-Niederlassung Hannover gehandelt, die auch die Rückgabe des Fahrzeugs abwickeln wird. Der Vorabcheck des Fahrzeuges ergab einige Mängel, über deren Begleichung mittlerweile auch eine Einigung zustande gekommen ist.

Strittig ist aber die Behauptung der Niederlassung, das Fahrzeug müsse von mir zwingend mit Sommerbereifung zurückgegeben werden, da das a) die vom Werk ausgelieferte Bereifung ist, b) die Volvo Auto Bank das Fahrzeug nur mit Sommerbereifung zurücknimmt und c) der Verkaufsleiter sein Veto eingelegt hat.

Gut, c) ist nun zu ignorieren, da es hier um Vertragsinhalte geht. Nun finde ich aber weder in den allgemeinen Leasing-Geschäftsbedingungen, noch im Volvo-Flyer für die Leasingrückgabe geschweige denn in den anderen Papierstücken des Leasingvertrages Hinweise auf die Forderung des Autohauses, dass das Fahrzeug mit anderer als der gelieferten Bereifung zurück zu geben ist.....

Hat jemand so ein Problem schon gehabt und wenn ja, wie gelöst? Auch ein eventuell vorhandenes Aktenzeichen wäre hilfreich...

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22 Antworten

warum die bank..der händler nimmt das fz zurück was er auch schon bei der bank ausgelöst hat..in der regel. hast du denn einen nachweis darüber das mit denn winterreifen..denke schon..sorry. wäre hilfreich wenn es dort steht..wird mit winterreifen anstatt sommerreifen ausgeliefert. aber die werden nur mit sommereifen ausgeliefert das ist wohl wahr. wenn alles nix hilft pack ein paar gebrauchte mit mindestprofil auf die felgen.

Zitat:

Original geschrieben von Hoschberto

Hallo,

 

Ich habe hier ein ganz komisches Problem zu lösen, eventuell hat jemand Erfahrung damit.

...

In der verbindlichen Bestellung ist vermerkt worden, dass das Fahrzeug mit Winterbereifung ausgeliefert wird. So habe ich es auch erhalten.

Wo ist bitte dann Dein Problem :confused:. Du mußt doch keine Einigung mit dem Händler eingehen.

 

LG

Vidaman

 

PS: Keine Einigung, SV, Beläge in Kopie und die VAB wird abnicken ;)

Themenstarteram 26. November 2011 um 23:33

@cronkie:

In der verbindlichen Bestellung steht unter dem Punkt "Zahlungsweise und sonstige Vereinbarungen": Sommerreifen werden getauscht mit Winterreifen auf der original Felge.

@vidaman:

Das Problem liegt darin, das der Händler, der diese verbindliche Bestellung entgegen genommen hat, mittlerweile insolvent ist und die Niederlassung in Hannover wie folgt argumentiert: "Die Absprachen welche mit der Firma XX gemacht wurden (für die dann auch die Firma XX einstehen müsste) haben für die Bank keine Bindung"

Zudem bin ich nicht bereit, auf meine Kosten einen Sachverständigen zu angagieren, der feststellt, das auf den Felgen wohl Winterreifen sind... Auch werde ich nicht irgendwelche Sommerschlappen zusammenraffen und mit abgeben!

Du hast natürlich Recht, hier ist mein Vertragspartner eigentlich die VAB.... Mein Rechtsempfinden ist so, daß ich die Sachlage schwarz auf weiß habe, und nur weil der Händler insolvent ist, kann es nicht sein, daß sämtliche Verträge nichtig sind :mad::mad::mad:

Moin Hoschberto,

hab zwar keine besonderen Erfahrungen mit der Rückgabe bei Leasingfahrzeugen, daher habe ich mir mal die allgemeinen Leasingbedingungen von Volvo Auto Leasing (VAL) angeschaut.

 

Nr. 1.1 sagt ganz klar Rechtverbindung zwischen Dir und VAL

Also ob der Händler pleite ist spielt für den Leasingvertrag keine Rolle, der Händler tritt in Deinem Fall als Vermittler auf.

 

Nr. 13.1 VAL bestimmt an welchen Händler Du das Fahrzeug zurückgibst. Dieser kümmert sich dann um die weitere Abwicklung, dass muss er dann mit der VAL machen. Dass dieser das Auto günstig verwerten will ist nachvollziehbar. Wenn Du über Restwerte eine andere Auffassung hast bestimmt der Vertrag dass Du auf Deine Kosten einen Gutachter bestimmen kannst.

Sorry aber das ist auch ein Nachteil der Vertragsfreiheit.

 

Also in Nr. 6.3 heisst es, dass alle Änderungen (gegenüber dem Serienzustand) VAL angezeigt werden müssen, wenn das unterblieben ist, kann VAL davon ausgehen dass das Auto mit der Serienausstattung also mit SR auf Volvo Felgen zurückgegeben wird, weil es so Gegenstand eures Vertrages war.

Die Vereinbarung mit dem Händler (WR statt SR) ist eine Individuallösung zwischen euch beiden gewesen.

 

Also ich befürchte daher, wenn VAL keine Anzeige gem. 6.3 vorliegt, selbst wenn gehe ich davon aus dass die damals geschrieben hätten Rückgabe mit SR, dass die auf die SR bestehen können. Das weitere Problem ist halt dass die eh am längeren Hebel sitzen und Du ein Prozeßrisiko abwägen musst.

 

Ich würde Dir daher raten mit der für Dich zuständigen KFZ-Innung mal zu sprechen wie das dort gesehen wird. Vielleicht kann die Schlichtungsstelle auch mit dem Händler vermitteln.

 

Deine Verärgerung kann ich verstehen, Volvo hat sicherlich auch Interesse Dir weiterhin Autos zu verkaufen und sollte kompromissbereit sein, aber hier kommt es auf den Händler an.

 

Hoffe konnte behilflich sein,

schönen Sonntag allerseits:p

Themenstarteram 27. November 2011 um 9:28

@Elch V60: Danke für die detaillierte Antwort, ist im Wesentlichen das, was ich auch aus dem Leasingvertrag rausgelesen habe.

Bei den Restwerten herrscht schon Einigung, das ist gottseidank kein Problem mehr.

Meine Ansicht ist halt, das der Leasingvertrag in Verbindung mit dem Schriftstück "Verbindliche Bestellung" des Fahrzeuges die Grundlage zwischen mir und der VAL darstellt, da nur in der Bestellung das Fahrzeug auch im einzelnen definiert ist. Zudem existiert in der verbindlichen Bestellung ein Feld namens "Zahlungsweise und sonstige Vereinbarungen" und darunter in Klammern "mit Vorrang gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen" !!!

Woher soll ich denn als Kunde wissen, das ich die händlerseitige, vertraglich zugesicherte Auslieferung auf Winterreifen als Änderung gemäß 6.3 der VAL anzeigen muß? Sollte ich nicht davon ausgehen, das der Händler das tut, sofern notwendig?

Nichtsdestotrotz bleibt natürlich das Prozessrisiko, keine Frage. Wahrscheinlich wird es dann darauf hinauslaufen, das ich den Wagen tatsächlich mit SR aus dem Schrottlager meines Kumpels bestücken muß, aber über Sinnhaftigkeit sollte man da besser nicht nachdenken.

Auch von Seiten der Niederlassung kann man hier durchaus von ABZOCKE sprechen, da es für selbige ein Leichtes sein sollte, ebenfalls ein paar alte SRs zur Verfügung zu stellen.... Zumal ich bei genau jener Niederlassung einen fett ausgestatteten XC60 als Nachfolger bestellt habe... :mad::mad::mad:

Ja versteh Dich wenn Du einen Nachfolgewagen dort bestellt hast sollte die Niederlassung nicht so kleinlich sein, zumal alles andere ja geregelt ist.

Der Ausgang Deines Falles interessiert mich, würde mich freuen wenn Du hier oder per PN mal Bescheid gibst wie es ausgegangen ist.

Grüsse aus Nordhessen

Hi,

ich kann den rücknehmenden Händler verstehen. Er muss den Wagen vermarkten und das kann er nur mit Sommerreifen.

Wenn du dort aber einen neuen Wagen bestellt hast: Dann verstehe ich das ganz und gar nicht. Ich würde mich ernsthaft fragen, ob ich diese Bestellung nicht stornieren würde - sofern noch möglich.

Und genau das würde ich als ersten Schritt den Händler fragen. Ob du bei der folgenden Geschäftsbeziehung genau von einem solchen Verhalten weiterhin ausgehen kannst. Denn dann würdest du die Bestellung stornieren.

Es muss doch möglich sein, hier bei Neuwagenkauf mit Leasingrückgabe eine ordentliche Einigung zu erzielen - es geht hier doch "nur" um rund 270 € netto...

Wieviel will denn der Händler für die Winterreifen dann vergüten? Wieviel mm haben die? Denn die verkauft ein Händler auch nur dann weiter, wenn sie über 4 mm haben.

Schönen Gruß

Jürgen

Wenn das noch möglich ist, würde ich mit der Stornierung des neuen Vertrages drohen. In der Regel bewegt sich der Händler dann.

Es geht ja hier schliesslich nicht um ein wirklich richtig großes Problem, und der Händler (Hannover) hat ja durchaus die Möglichkeit Dir entgegen zu kommen.

Ich verstehe Deine Situation: Du freust Dich auf den neuen Wagen und willst natürlich nicht stornieren...

Mit einer Rechtsschutzversicherung würde ich mich auf ein Verfahren einlassen...

Ich würde auch die Geschäftsbeziehung zu dem Händler beenden, falls man die Bestellung nicht mehr stornieren kann, ihm auf jedenfall klar machen, dass zukünftige Wartungen bei der Konkurrenz stattfinden werden. Außerdem würde ich verlauten lassen, dass ich fortan jedem, gefragt oder ungefragt, von dem Verhalten des Händlers berichten und vom Kauf bei diesem Händler abraten würde. Mal schauen, ob er das für ein paar Hunderter riskieren will. ;)

VGR, der schon weiß, warum er nicht least...

in der verbindlichen "Bestellung" steht Winterreifen...

Was steht im Lieferschein oder 'Abnahme"-Schein, der ist hier Vertragsgegenstand der VAG...

Themenstarteram 27. November 2011 um 16:12

Zitat:

Original geschrieben von rolling rambo

in der verbindlichen "Bestellung" steht Winterreifen...

Was steht im Lieferschein oder 'Abnahme"-Schein, der ist hier Vertragsgegenstand der VAG...

Wenn ich das mal wüßte... Als Endkunde sind die Dinge, die ich bisher zu Gesicht bekommen habe die Bestellung und der Leasingvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Leasing von Fahrzeugen sowie einige Anträge.

Das war jetzt schon der zweite V70 im Leasing, davor war noch ein Laguna geleast, aber Liefer- oder Abnahmeschein habe ich nie gesehen.

Klingt für mich ein wenig nach Händlersache. Und wenn's den Händler nicht mehr gibt kann es nicht sein, das der Kunde, der sein Vertragswerk mit dem Händler gestaltet hat, plötzlich mit dem Vertragswerk zwischen Händler und VAL/VAG konfrontiert wird => Dann hätte ich auch gerne die Einkaufskonditionen des Händlers... :cool::cool::cool:

Leider ist ein Rücktritt vom XC60-Vertrag nicht mehr möglich, da wieder Leasing und Liefertermin innerhalb der nächsten 14 Tage. Es sei denn, die Lieferzeit wird massiv überschritten oder gravierende Mängel und zwei fehlgeschlagene Reparaturversuche stehen zu Buche....

Ich werde morgen mal VAL kontaktieren und die "Stille Post - Nummer" mit dem Autohaus außen vor lassen.

Ich war in ähnlicher Situation. Habe meinen XC60 mit 8-fach Bereifung inkl. 2ten Satz Felgen geleast.

Nun werde ich ihn mit 8 abgelatschten Reifen zurückgeben. Sommerreifen sind runter, Winterreifen noch für einen (diesen) Winter gut.

Mein :) nimmt mir den Wagen 5 Monate vor Leasingende (Mai 12) zurück. Im Mai wären dann auch die Wintergummis runter.

Ist jetzt natürlich schwierig was macht man wenn man das Fz ohne (Sommer)Bereifung zurückgibt. Volvo selbst liefert keine Fz mit Winterbereifung aus. Das ist dann Händlersache wenn da Winterreifen draufgemacht werden.

Wie handhabt Ihr das im allgemeinen? Frei nach dem Motto "Ist das mein Problem?"?

p.s.

der zweite Satz Räder gehört ja dir und war nicht Bestandteil des Leasingvertrags. Was geschieht eigentlich damit. Ist ja auch Mehrwert.

Mal ne ganz blöde Frage: Besteht der Händler auch auf den zur Auslieferung montierten Bremsbelägen und Bremsscheiben? Oder dem originalen Motoröl? Reifen sind einfach Verschleissteile. Wirf ihm halt einen blanken Satz Sommerreifen hin, wenn es ihm damit besser geht!

Hockeyfreund

Zitat:

Original geschrieben von Bitmac

der zweite Satz Räder gehört ja dir und war nicht Bestandteil des Leasingvertrags. Was geschieht eigentlich damit. Ist ja auch Mehrwert.

Für den Leasinggeber gibt es keine "Mehrwerte" sondern nur Abzüge. Ist also reine Verschwendung, einen nachträglich angeschafften zweiten Satz Räder bzw. Reifen zurückzugeben.

Hockeyfreund

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