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Leasingrückgabe :-(

Audi
Themenstarteram 27. Oktober 2012 um 20:48

Hallo zusammen,

ich suche Rat bei den Leasingkundigen hier.

Meine Geschichte:

Ich war Angestellter und hatte mir den A4 Avant 2.0 TDI als Firmenwagen konfiguriert und diesen ~1 Jahr in der Firma gefahren. Der Motor ist kein Autobahn-Motor, aber ansonsten ist der Wagen super gewesen. Dann habe ich gekündigt und mich selbstständig gemacht. Ich bekam das Angebot den Wagen mitzunehmen zu den Großkundenkonditionen meiner Ex-Firma, was ich auch getan habe.

Während meiner Angestelltenzeit hatte ich einen Vollkasko-Schaden. Ein böser Park-Rempler bei dem ich beide rechte Türen und den Schweller demoliert habe. Der Schaden wurde von der Vollkasko meiner damaligen Firma beglichen: ~4500€.

Letzten Monat ist der Leasingvertrag ausgelaufen und ich habe den Wagen abgegeben. Jetzt kommt die Audi-Leasing und verlangt 400€ Wertminderung von mir, da eine Vollkasko diese Wertminderung nicht bezahlt. Unmöglich! Meine Kommentare an Audi dazu:

1. Ich will nicht darüber diskutieren ob eine Vollkasko das zu bezahlen hat oder nicht, aber

2. Der Unfall passierte zwar meiner Person, aber zu dem Zeitpunkt als der Wagen ein Firmenwagen meiner Ex-Firma war, also dem Leasingvorgänger. Warum soll ich dafür aufkommen?

3. Warum 400€? Diesen Wert hat der Gutachter bei meiner Rückgabe aufgeschrieben, aber niemand erklärt mir trotz mehrfacher Nachfrage, wie er sich zusammensetzt: Ein willkürlicher Wert.

4. Der Wagen hat 2 neue Türen und einen neuen Schweller bekommen in einem Audihaus (nicht das Leasinghaus). Nichts wurde gerichtet oder geschweißt. Wo ist eine Wertminderung?

Abgesehen davon, dass mir das Audi bei Abgabe des Wagens zunächst den Gutachter der Rückgabe und den TÜV/AU der im nächsten Monat fällig wurde in Rechnung stellen wollte, jetzt besteht Audi Leasing auf meiner Begleichung der 400€ Wertminderung.

Gutachter und TÜV konnte ich wegquatschen... ist ja auch aus der Luft gegriffen warum ich den Gutachter zahlen soll oder den TÜV. Aber bei den 400€ will Audi Leasing hart bleiben. Ich übernahm den Wagen "... mit allen Rechten und Pflichten..." haben sie mir geschrieben. Das wurde aber nie vereinbart und steht auch so nicht in meinem Vertrag.

--> Ist das die Methode bei Audi-Leasing am Ende nochmal ordentlich zu kassieren?

--> Wie seht ihr meinen Fall? Hatte jemand von euch einen ähnlichen Fall? Wie kann ich in Richtung Audi argumentieren?

Sorry für den langen Text. Bin für jeden Tipp dankbar!

Laser-TT

Beste Antwort im Thema

Da der Leasingvertrag nur auf Dich umgeschrieben wurde, übernimmst Du als Rechtsnachfolger alle Rechte und Pflichten. Sinnvollerweise hätte man den Leasingvertrag zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer (Deinem ehemaligen Arbeitgeber) abgerechnet und anschließend einen Neuvertrag gemacht. Dann hätte die Wertminderung Deinen Arbeitgeber getroffen. Ob du dann bei Neuabschluß des Leasingvertrags noch von den Sonderkonditionen profitiert hättest, kann ich nicht beurteilen. Das wäre zu verhandeln gewesen.

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Zitat:

Original geschrieben von Laser-TT

4. Der Wagen hat 2 neue Türen und einen neuen Schweller bekommen in einem Audihaus (nicht das Leasinghaus). Nichts wurde gerichtet oder geschweißt. Wo ist eine Wertminderung?

Die Wertminderung entsteht einfach dadurch, dass der Wagen dadurch als Unfallwagen gilt, auch wenn alles Fachmännisch bei Audi erneuert wurde.

Das mit den 400€ verstehe ich schon etwas. Die Wertminderung hätte die Versicherung damals eigentlich zahlen sollen. Wenn nicht an dich, dann an deine Ex-Firma wahrscheinlich. Die Leasing hat von dem Geld natürlich nie etwas gesehen und fordert es jetzt von dir ein, da der Leasingvertrag ja scheinbar nicht neu abgeschlossen wurde, sondern nur auf dich überschrieben wurde.

das ist mir neu, dass ein versicherung auch die wertminderung bezahlt. 

wer legt die hoehe fest ? 400 euro erscheinen mir da sogar wenig wenn ich so lese was alles kaputt war.

 

ich wuerd nen Anwalt zu rate ziehen und hartnäckig bleiben.

Moin Laser-TT!

Ich kann Dir sagen das Du da nichts machen kannst. Sobald Teile ausgetauscht werden ist es so das man beim Weiterverkeuf angeben muß das es ein Unfallwagen war, daher kommt auch die Wertminderung zustande. Bei dem damaligen Wagen meiner Frau, A3 Sportback, ist an der Ampel einer hinten leicht drauf gefahren, da mußte die Stoßstange ausgewechselt werden und die Kraftfahrzeughaftpflicht des Schadenverursachers hatte 100€ Wertminderung an die Audi-Leasing überwiesen, zusätzlich zu den Instandsetzungskosten.

Und jetz wären wir beim nächsten Thema: Eine Kraftfahrzeughaftpflicht ist dazu verpflichtet dem Anspruchsteller/Geschädigten sowohl Anwalts, Sachverständiger, Nutzungsausfall, Wetrminderungen am Fahrzeug u.ä. zu zahlen. Allerdings ist das bei einer Vollkasko etwas anders. Die meisten Versicherungen zahlen bei dem eigenen Schaden keine Wertminderung. Vielleicht rufst Du als letzte Möglichkeit bei der Versicherung an und fragst nach ob sie generell nichts zahlen oder ob es einfach nicht seitens der Werkstatt mit beantragt wurde.

Fazit: Entweder die Versicherung zahlt noch was oder Du, und das ist rechtens, da kommst Du nicht drum rum, sorry!

Gruß Chris

Da der Leasingvertrag nur auf Dich umgeschrieben wurde, übernimmst Du als Rechtsnachfolger alle Rechte und Pflichten. Sinnvollerweise hätte man den Leasingvertrag zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer (Deinem ehemaligen Arbeitgeber) abgerechnet und anschließend einen Neuvertrag gemacht. Dann hätte die Wertminderung Deinen Arbeitgeber getroffen. Ob du dann bei Neuabschluß des Leasingvertrags noch von den Sonderkonditionen profitiert hättest, kann ich nicht beurteilen. Das wäre zu verhandeln gewesen.

Und die Versicherung hat an deinen ehemaligen Arbeitgeber keine Wertminderung gezahlt? Die er jetzt dir "schulden" würde?

Ich dachte es sei mittlerweile so geregelt, das eine Wertminderung nur dann eintritt, wenn am Fahrzeug nicht austauschbare Teile betroffen sind. Also sobald der Unfall beispielsweise deine B-Säule leicht beeinflusst hat, dann ist die Wertminderung gerechtfertigt.

Wenn die Schäden aber durch Teiletausch restlos beseitigt werden, ist keine Wertminderung entstanden und dieser Unfall müsste bei einem Wiederverkauf nicht angegeben werden!

Ich glaube nicht, dass es da wirklich einen Wertverlust gibt.

Die defekten Teile wurden ausgetauscht, sodass kein Schaden mehr am Auto ist. Wenn wirklich nur die Tür kaputt war und nichts, was sich noch am/im Auto befindet defekt ist, kann das doch kein Wertverlust und Unfallwagen sein?!

Ansonsten müsste ja jedes Auto an dem die Windschutzscheibe ausgetauscht wurde, weil es einen Steinschlag hatte, ein Unfaller sein.

Ich frage mich gerade wie ein neuer Schweller (Unterholm) ohne zu schweißen verbaut worden sein soll. Wurde die Wertminderung nicht eventuell sogar schon von einem KFZ-Sachverständigen in dem damaligen Gutachten erfasst?

Unfallwagen ist es dann, wenn Teile getauscht werden... sei es nur ein Park-Rempler oder sonstiges ;)

Zitat:

Original geschrieben von bennniii

Unfallwagen ist es dann, wenn Teile getauscht werden... sei es nur ein Park-Rempler oder sonstiges ;)

Interessant. Gibts dazu eine aktuelle Rechtssprechung in Deutschland?

In der Schweiz gilt ein Auto nur als Unfallauto (und damit ergibt sich eine Wertverminderung), wenn "primär- oder sekundärtragende Fahrzeugelemente gerichtet oder ersetzt werden müssen."

Ich zitiere mal von hier

Zitat:

Der Schweizerische Verband der freiberuflichen Fahrzeugsachverständigen (Vffs) hat für die Bemessung des Minderwerts Richtlinien erlassen. Daran halten sich für gewöhnlich auch die Versicherungen.

Wenn nach einem Unfall zum Beispiel bloss ein Blechschaden zu reparieren ist, können Sie eine solche Entschädigung nicht geltend machen. Anders liegt der Fall, wenn so genannte primär- oder sekundärtragende Fahrzeugelemente gerichtet oder ersetzt werden müssen.

Danach errechnet man den Minderwert für ein Auto folgendermassen:

- Null bis drei Prozent des Zeitwertes bei der Beschädigung sekundär tragender Teile wie eingeschweisste Heck- oder Frontbleche. Es ist egal, ob dabei ein oder mehrere tragende Elemente beschädigt worden sind.

- Zwischen null und zehn Prozent des Zeitwerts bei der Beschädigung primär tragender Teile wie Chassis, Türpfosten, Dachholm oder Querträger.

 

Ich habe gerade folgenden Artikel gefunden:

http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-912017.html

Da werden einige Beispiele genannt.

Zitat:

Original geschrieben von Wireization

Ich glaube nicht, dass es da wirklich einen Wertverlust gibt.

Die defekten Teile wurden ausgetauscht, sodass kein Schaden mehr am Auto ist. Wenn wirklich nur die Tür kaputt war und nichts, was sich noch am/im Auto befindet defekt ist, kann das doch kein Wertverlust und Unfallwagen sein?!

Doch! Und warum das so ist, hast du dir ja gerade mit dem verlinkten Beitrag selbst beantwortet.

In dem MOment wo ein potenzieller Käufer dann liest "Unfallwagen", will er weniger für die Kiste bezahlen....ganz gleich, ob alles zu 100% wieder in den Originalzustand versetzt wurde.

Offen gesagt, kann ich an Deiner Schilderung nichts ungewöhnliches entdecken. Wenn ich die Leasinggesellschaft wäre, würde ich auch von einer Wertminderung ausgehen. Nachdem, was Du geschildert hast, sind EUR 400 ohnehin noch recht 'milde'.

Um zu versuchen, eine Deiner Fragen zu beantworten: Die Wertminderung wird regelmäßig geschätzt. Ich hatte jüngst ein Gutachten auf'm Tisch, dort hatte nds Gutachter Angebote von Onlineverkaufsbörsen verglichen und so seinen prozentualen Abschlag zwischen 'unfallfrei' und 'mit Unfall' schlüssig begründet.

Solche Wertminderungen werden zumeist erst bei der Rückgabe des Wagens diskutiert. Richtig wäre indes, den geminderten Wert unmittelbar nach Reparatur zugrunde zu legen. Aber dabei sollte man stets berücksichtigen, dass man sich letztlich in einer Schätzung befindet. Denn es gibt keinen 'Wert' im eigentlichen Sinn bei einem Auto - es gibt eben nur einen Preis. Dieser muss aber nicht mit einem wie auch immer gearteten Wert übereinstimmen...

Wutzl

Wie tauscht man denn bitte einen Schweller ohne zu schweißen? Außerdem ist das ein erhebliches tragendes Teil und zwar eins das viele Abschrecken würde.

Ich würde bei der Versicherung anfragen ob an die ex Firma gezahlt wurde wenn ja ob die die kosten Kulanter weise übernehmen was ich aber nicht denke, ansonsten wirste in den sauren Apfel beißen müssen und selber zahlen.

Wertminderung sind meist etwa 10% des Schadenswertes was ich bisher so festgestellt hab, find ich zwar relativ unrealistisch und eindeutig zu wenig aber naja.

Zitat:

Original geschrieben von Wireization

Ich habe gerade folgenden Artikel gefunden:

http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-912017.html

Da werden einige Beispiele genannt.

Puh, mal wieder typisches Bild-Niveau. Ich halte die Schweizer Regelung für einiges logischer.

Seien wir mal ehrlich: Wenn diese Kriterien gelten würden, dann wäre beinahe ein jeder Wagen ein Unfallauto (langer Schlüsselkratzer an der Seite = Unfallwagen), aber wenn ein Hase meine Windschutzscheibe erwischt, dann soll es kein Unfallauto sein?

Das stimmt übrigens auch nicht mit der allgemeinen Definition von Unfall überein, welches einen Unfall als "plötzliches, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis" definiert.

Das Ziel der Unfallauto-Definition ist doch, dem Käufer anzuzeigen, dass wichtige Teile des Autos beschädigt wurden und nicht mehr auf den Originalzustand zurückzuführen waren. Wenn der vordere Kotflügel oder die Stossstange ausgetauscht wird, ist das Auto wieder im Originalzustand - wenn der Querträger verbogen wurde, nicht mehr.

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