Leasingrückgabe - Meinung/Hilfe
Hallo zusammen,
ich brauche euren Rat / Hilfe. Wäre klasse, wenn sich jemand im Bereich Leasing / Leasingrückgabe auskennt und mir helfen kann.
Ich habe letzte Woche meinen 435i (F32) nach 3 Jahren Leasing 36 Monate/30tkm zurück an meinen BMW Händler gegeben. Ein neues Auto habe ich dort nicht gekauft.
Gestern habe ich das Protokoll mit der Forderung des Autohauses bekommen. Das Gutachten besagt einen Minderwert von 1540€. Der Händler hat mir 1050€ angeboten.
Die Details habe ich als Bild angehängt.
Die Forderung für die 2 Felgen (90€ + 180€) und die Stoßstange (90€) vorne kann ich akzeptieren.
Den Rest der Posten:
• Kühlflüssigkeit unter Min: 150€
• Bremse VA schlägt, ungleich – 680€
• Bremsbelag HA vorne, Verschleißgrenze: 104€
halte ich nicht für berechtigt.
Die Anzeige im IDrive zeigt für beide Bremsen noch 5000km an.
Ich würde dem Händler 360€ anbieten und den Rest mit dem Verweis auf Verschleißteile, die über die Leasingrate abgedeckt sind, ablehnen. Was meint ihr? Was ist der Beste Weg?
Als Hintergrund: Bei dem Händler ist meine Familie schon lange Kunde und kauft / least regelmäßig Neuwagen. Der Händler hat hoffentlich wenig Interesse mich / uns zu verärgern.
Das Auto ist bis auf die beiden Felgen und die kleine Delle in der Stoßstange in einem Top Zustand (nur Handwäsche etc.).
38 Antworten
... hab ich auch nie verstanden, wenn ich auf 36 Monate lease, wird das Auto ja meist 1 Monat vor Auslieferung gebaut. Wenn ich ihn also im September übernehme steht im Bordcomputer August in 3 Jahren Kühlflüssigkeit wechseln. Muss die dann wirklich auf meine Kosten gewechselt werden? Ich mach ja auch vor der Rückgabe nach 3 Jahren keine TÜV Abnahme oder wäre die auch noch zu machen?
TÜV musste ich bisher genauso wenig machen wie bremsflüssigkeit. Kommt aber wohl auch auf den Händler an bzw ob du den nächsten Neuwagen dort abnimmst.
Zitat:
@Rick_008 schrieb am 7. Juli 2017 um 07:04:56 Uhr:
Dann hattest Du ja drei Jahre den Genuss das die Firma Dir den Wagen gezahlt hat. Ist doch toll, und wie es aussieht die nächsten drei Jahre wohl auch.
Von mieser Behandlung würde ich wohl nicht sprechen, der Händler will nur nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Wenn die Kosten ungerechtfertigt sind, ab zum Anwalt, wenn nicht, dann muss gezahlt werden.
Das mit dem Gutschein wird wohl nicht funktioniert wenn Ihr den Händler wechselt.
So ist es halt immer, bis zur Unterschrift ist alles "Love , Peace and Harmony", in der Vertragslaufzeit auf Services bedacht und am Ende ist es reines business. Oder würdest Du es einfach hinnehmen wenn Du privat was verleihen würdest und es beschädigt zurück bekommst, und als Antwort, dass muss ja wohl drin sein, normale Gebrauchsspuren.
Ich weiß, dass wird Dir nicht helfen aber so ist es nun mal. Darum Kauf ich meine Autos und lease nicht denn leider wohne ich zu weit weg vom Arbeitgeber und Steuer auf die KM macht es unattraktiv. Aber ist schon ne tolle Sache, Die Firma Zahlt das Auto, Benzin, Service, Reifen usw.
Die Konstellation ist anders.
BMW 1er privat geleased von BMW Händler A.
3er geschäftlich bestellt von BMW Händler B.
1er geht nächstes Jahr (nach 2 Jahren) zu A zurück.
Für Schäden übernehme ich jede Verantwortung, ist ja auch meine Schuld. Aber ich sehe jetzt schon, dass ich wieder über Paragraphen und Gerichtsurteile argumentieren muss, wenn alle Register gezogen werden.
Zitat:
@Eesi schrieb am 9. Juli 2017 um 22:23:05 Uhr:
... hab ich auch nie verstanden, wenn ich auf 36 Monate lease, wird das Auto ja meist 1 Monat vor Auslieferung gebaut. Wenn ich ihn also im September übernehme steht im Bordcomputer August in 3 Jahren Kühlflüssigkeit wechseln. Muss die dann wirklich auf meine Kosten gewechselt werden? Ich mach ja auch vor der Rückgabe nach 3 Jahren keine TÜV Abnahme oder wäre die auch noch zu machen?
Bitte nicht verwechseln. Es geht um die Bremsflüssigkeit, nicht um die Kühlflüssigkeit. Letztere bleibt drin und wird nicht getauscht. Nur bei Bedarf wird aufgefüllt.
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Zitat:
@Berba11 schrieb am 9. Juli 2017 um 23:10:26 Uhr:
TÜV musste ich bisher genauso wenig machen wie bremsflüssigkeit. Kommt aber wohl auch auf den Händler an bzw ob du den nächsten Neuwagen dort abnimmst.
Stimmt so nicht ganz. Die Regeln sind klar definiert.
Was im Monat der Rueckgabe faellig ist brauchst Du nicht machen. Was vorher faellig ist schon.
Bei den ueblichen dreijaehrigen Leasingvertraegen ist bei Neuwagen die Bremsfluessigkeit das einzig Kritische. Das Startdatum fuer die drei Jahre wird bei der Produktion gesetzt. Da kannst Du Glueck oder Pech haben. Ich hatte einmal ein Auto das am 3. Dezember gebaut wurde, Uebernahme + Rueckgabe am 27. Dezember -> Nix bezahlt. Mein jetziger wurde Ende November gebaut und geht am 7. Dezember zurueck -> Ich darf zahlen. So ist es halt nunmal. TUEV & Co brauche ich nicht zu bezahlen, da erst im Dezember faellig (hier zaehlt das Datum der Erstzulassung).
Zitat:
Die Konstellation ist anders.
BMW 1er privat geleased von BMW Händler A.
3er geschäftlich bestellt von BMW Händler B.
1er geht nächstes Jahr (nach 2 Jahren) zu A zurück.Für Schäden übernehme ich jede Verantwortung, ist ja auch meine Schuld. Aber ich sehe jetzt schon, dass ich wieder über Paragraphen und Gerichtsurteile argumentieren muss, wenn alle Register gezogen werden.
Hey, Ich verstehe Dich ja denn es ist ja immer ärgerlich wenn man 35Monate brav seinen Rate bezahlt hat und am Ende dann die Diskussionen startet. Darum kauf ich meine Autos, aber gebe halt meinen in Zahlung. Da haste auch immer Diskussionen. Hier ne kleine Dalle, und hier nicht sauber.
Drück Dir Daumen dass Sie Dir entgegenkommen. 🙂
Zitat:
@MurphysR schrieb am 10. Juli 2017 um 12:43:34 Uhr:
Zitat:
@Berba11 schrieb am 9. Juli 2017 um 23:10:26 Uhr:
TÜV musste ich bisher genauso wenig machen wie bremsflüssigkeit. Kommt aber wohl auch auf den Händler an bzw ob du den nächsten Neuwagen dort abnimmst.
Stimmt so nicht ganz. Die Regeln sind klar definiert.Was im Monat der Rueckgabe faellig ist brauchst Du nicht machen. Was vorher faellig ist schon.
Bei den ueblichen dreijaehrigen Leasingvertraegen ist bei Neuwagen die Bremsfluessigkeit das einzig Kritische. Das Startdatum fuer die drei Jahre wird bei der Produktion gesetzt. Da kannst Du Glueck oder Pech haben. Ich hatte einmal ein Auto das am 3. Dezember gebaut wurde, Uebernahme + Rueckgabe am 27. Dezember -> Nix bezahlt. Mein jetziger wurde Ende November gebaut und geht am 7. Dezember zurueck -> Ich darf zahlen. So ist es halt nunmal. TUEV & Co brauche ich nicht zu bezahlen, da erst im Dezember faellig (hier zaehlt das Datum der Erstzulassung).
Laut Vorgaben kommt es immer auf die Fälligkeit an, richtig! Entscheidender als der Faktor Produktionsmonat ist aber der Wille des Händlers. Kaufst/Least du neu, wird das wohl eher nicht verlangt. Wie bei mir, wo die letzten Male immer Januar Prod. war und Februar Zulassung auf mich. Mit solchen peanuts (Bremsflüssigkeitsservice ist nicht teuer) wird man den Kunden, der bleiben wird, nicht verärgern.
Zitat:
@Asperin schrieb am 5. Juli 2017 um 00:23:11 Uhr:
Die Händler merken ganz gut und schnell wie gut der Leasingnehmer den Wagen gepflegt hat. Und dein Wagen macht der Schilderung nach halt echt keinen guten Eindruck.
Mein Eindruck: Hier verwechselt der TE Verschleißteile und Pflege mit der Annahme, dass ihm die Elektronik alles aufzeigt.
Zitat:
@DrivePolo schrieb am 5. Juli 2017 um 01:27:53 Uhr:
Neue bremsen bei 35k?Ich fahre bald meinen ersten 3er BMW, aber ist das üblich?
Hängt von der Fahrweise ab. Zwischen 30tkm und 120tkm ist alles möglich. Und je mehr Leistung, desto mehr variiert es.
Zitat:
@pshaver schrieb am 5. Juli 2017 um 06:36:18 Uhr:
Das mit dem Kühlmittel hätte ich sehen können. Das stimmt. 150€ für das Auffüllen von Kühlmittel ist aber definitiv zu viel. Zusätzlich hat keine Warnleuchte geleuchtet.Die Bremsen lehne ich ab, weil beide Anzeigen noch 5000km Rest gezeigt haben.
Zum Schlagen der Bremse: Ja, die Bremse schlägt etwas. Das darf aber nach 30tkm nicht sein. Aus meiner Sicht ein Materialfehler.
Bei meiner Meinung zum Verschleiß beziehe ich mich auf
http://www.leasing-hilfe.de/.../"Das Auto muss nicht in perfektem Neuzustand sein. Übliche Gebrauchsspuren und Verschleißmängel muss der Leasingnehmer nicht bezahlen. Gehen Schäden darüber hinaus, schuldet er nicht die Reparaturkosten, sondern nur den Minderwert"
Kühlmittel --> dein Fehler; die Rechnung ist happig, aber damit musst du nun leben;
Bremsen --> Anzeige ist lediglich ein Indikator. Es gilt die Sichtprüfung. Sind sie runter, ist die Forderung berechtigt. Sind sie nicht runter und hier versucht der Leasinggeber mit den 5tkm zu argumentieren, dass sie bald runter wären, dann ist die Forderung nicht gerechtfertigt. Bremsen sind aber Verschleißteile, die sofern nicht explizit so geregelt, nicht durch die Leasingrate gedeckt sind!
Bremsen II --> Die Bremse schlägt, aber du hats das nicht beanstandet? Tja, dann ist deine Faulheit nachträglich teuer! Auch damit müsstest du dann leben!
Last, but not least: Eine vollständige Abnutzung von Verschleißteilen führen zu einem Austausch. Ist der Austausch erforderlich geworden in deiner Nutzungszeit und du hast ihn nicht durchgeführt, dann kann er dir angerechnet werden. So ist das eben i.d.R. beim Leasing!