Leasingrückgabe - BMW fordert 2500 €
Hallo,
mein leasingvertrag läuft am 26.12. aus. heute wollte ich das Fahrzeug zurück geben und bin fast umgefallen. Bis auf zum Teil stark zerkratzte Felgen dachte ich das mein Auto im besten Zustand ist, doch es kam anders.
* Felgen BMW Styling 397 - 3 x mit Bordsteinschäden 1 x Kratzer auf Fläche
- BMW NL sagt, diese Felgen kann man nicht reparieren, diese müssen neu gekauft werden 430 € Stück!
* Kratzer in Stoßstange vorn links: dieser ist mir noch nie aufgefallen, scheinbar hat mich da jemand am
Parkplatz gestreift - 300,- €
* Kratzer hinten Stoßstangenmitte, kaum erkennbar angeblich tief und schwer zu reparieren - 300,- €
* Tüv und Wechsel Bremsflüssigkeit fällig
ich lease im Anschluss keinen neuen!!
Alles in allem 2500 € ??
Es steht doch überall von Grundsatzurteilen das nur der Minderwert zu bezahlen ist??
Was kann ich hier tun? Ich habe das Fahrzeug wieder mitgenommen und habe 14 Tage Zeit bekommen.
Beste Antwort im Thema
Ich habe das zum Thema gefunden:
Zu diesem Thema gibt es einige Bezugsfälle ("Grundsatzurteile" gibt es nur i.S. der höchstrichterlichen Rechtsprechung, bspw. BHG, BVG, BFH o.ä). Einschränkend muss allerdings gesagt werden, dass "Bezugsfälle" keine Präzedenzfälle i.S. des angloamerikanischen Rechtssystems sind - es sind nur Hinweise, wie bestimmte Gerichte über bestimmte Rechtsfälle geurteilt haben.
Als Erstes ist ganz grundsätzlich festzuhalten, dass der Leasinggeber zunächst einmal grds. nicht die Rückgabe eines neuwertigen Fahrzeuges verlangen kann.
Der springende Punkt ist die Abgrenzung von im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs entstehender Abnutzung und einem durch "übervertraglichen" Gebrauch entstandenen Schaden, der dann einen Anspruch auf Schadenersatz begründet.
Zum Schadenersatz hat das LG Frankfurt a. M. (nachzulesen in DAR 98, S. 278) festgestellt, dass der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer nur den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der festgestellten Mängel entstehenden Reparaturkosten verlangen kann. Dabei trägt der Leasinggeber (d.h. der Händler oder die Leasingbank) die Beweislast für die übermäßige Abnutzung. Er hat detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind.
Als Schadenersatz begründende Mängel hat das LG München (nachzulesen in DAR 98, S. 19) Kratzer am Dach, an der Motor- und Kofferraumhaube nicht gesehen, da sie durch die Benutzung von Waschanlagen entstehen können. Leichte Einbeulungen an drei Türen und am Seitenteil hinten rechts hat es ebenfalls als typische Gebrauchsspuren bei Benutzung von Fahrzeugen im dichten Verkehr und knappen Parkmöglichkeiten eingestuft und als nicht ersatzpflichtig angesehen.
Das LG Gießen (nachzulesen in NJW RR 95, S. 687) hat eine verbogene Stoßstange vorne, einen im Innenraum verkratzten Kofferraum sowie leichte Einbeulungen an den Türen links und rechts noch als typische Abnutzung durchgehen lassen und hat sinngemäß festgestellt, dass mit der Benutzung eines Pkw stets bestimmte Lackschäden einhergehen. Deshalb sind leichte Schrammen, Kratzer und Beulen im Rahmen eines Leasingvertrages als vertragsgemäße Abnutzung aufzufassen und stellen daher keinen Schaden dar.
Auch nach Auffassung des AG Osnabrück (nachzulesen in DAR 99, S. 556) stellen typische Gebrauchsspuren, wie bspw. oberflächliche Lack-und Blechschäden, die schon auf Grund geringer Berührung eintreten können, keine übervertragliche Abnutzung und damit keinen Schadenersatz begründenden Mangel dar.
Die häufig in den AGB festgehaltenen "neutralen" Gutachten (die in aller Regel von TÜV oder DEKRA gemacht werden, mit denen der Händler bestens bekannt ist ...) sind in keinster Weise bindend, sie werden vor Gericht bestenfalls als Parteibehauptung gewertet, wenn sie nicht gänzlich verworfen werden.
Im Falle eines Falles können die genannten Urteile einen Einstieg in eine qualifizierte Diskussion mit der LEasingbank bilden. Oftmals reicht es schon, wenn die mitbekommen, dass man sich nichts gefallen lässt. Und: bevor Ihr Euch auf einen Vergleich einlaßt, fragt vorher einen Rechtsanwalt!
Ich unterstelle, dass Dein Fahrzeug in einem Zustand ist, wie es die AGB vorsehen und keine Schäden aufweist. In diesem Falle kannst Du das Risiko, von Deinem Händler "ausgezogen" zu werden, verringern, wenn Du ein paar Tips beherzigst:
1. AGB lesen, insb. Ziff XVI: Da ist der Zustand und das Procedere bei der Rückgabe festgelegt.
2. Nimm einen Zeugen mit - hierfür ist ein Freund besser geeignet als die Ehefrau (Würdigung des Zeugenbeweises vor Gericht!)
3. Auf ein Abnahmeprotokoll unmittelbar bei Rückgabe bestehen (Termin vereinbaren für Rückgabe) und das Protokoll mit km-Stand, Datum und Uhrzeit der Rückgabe versehen.
4. Wenn Du mit den Inhalten - angebliche Schäden - nicht einverstanden bist, das Abnahmeprotokoll auf keinen Fall unterschreiben!!. Deine Unterschrift stellt ein Anerkenntnis der festgestellten Schäden dar und wird zur Berechnung des angeblichen Minderwerts gegen Dich verwendet. Das gilt auch, wenn die "Schäden" normale und damit vertragsgemäße Abnutzungsspuren sind. Lass Dich in diesem Falle auch nicht mit einem Gutachten, das die AGB für den Fall der Nicht-Einigung vorsehen, unter Druck setzen. Auf den Kosten für die Gutachten bleibt im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung oder eines Vergleichs in aller Regel der Händler sitzen, egal was in den AGB steht.
5. Angebliche "bald fällige" Ölwechsel, Rost an Bremsscheiben, abgefahrene Reifen (Ausnahme: weniger als 1,6 mm Profil) u.ä. sind keine Mängel, sondern vertragsgemäßer Verschleiss und begründen keinen Schadenersatz!
6. Lass Dir eine Kopie des Rückgabeprotokolls geben - wenn Du nicht unterschreibst, bitte um eine Kopie, um "eine Nacht darüber zu schlafen". Die Kopie ist wichtig, weil alle "Schäden", die nach diesem Protokoll noch festgestellt werden, zu Lasten des Händlers gehen.
7. Einige Tage nach der Protokollerstellung wird Dir der Händler dann eine Abrechnung schicken, in der der angebliche Minderwert berechnet wird. Hierzu dürfen keine Reparaturkosten (Thema: Neuzustand ist bei Rückgabe nicht geschuldet) herangezogen werden, sondern lediglich der merkantile Minderwert (d.h. die Minderung des aktuellen Fahrzeugwerts). Der Unterschied kann einige hundert Euro ausmachen!
Fazit: Mit dem was diese Werkstatt vom TE abziehen will, käme sie vor Gericht niemals durch!
182 Antworten
Hallo, vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Das Auto war vorher beim Aufbereiter, dieser hat die Schäden auch nicht erkannt. der Schaden hinten an der Stoßstange ist so gering so das man diesen auf den Fotos nicht richtig erkennen kann.
Ich werde die Felgen gebraucht kaufen und die 2 Schäden für 500€ lackieren lassen. Wobei mein Lackierfachbetrieb sagt das er noch nie gesehen hat das für solche Kleinigkeiten Nachberechnet wird.
Ein Problem ist sicher auch das mein Autohaus geschlossen hat (für immer) und ich das Fahrzeug in einem anderen Händler zurückgeben muss.
war bei uns etwa die gleiche Situation, TÜV und Bremsflüssigkeitswechsel waren fällig und wurde nicht berechnet. Zwei Felgen angekratzt, Smartrepair ca. 300€ und kleinere Kratzer, wurden auch nicht berechnet. Einzig eine Delle im hinteren Stoßfänger wurde mit 350€ berechnet. Geprüft wurde von der Dekra, die Händler haben da etwas Spielraum, wenn sie wollen.
Das hilft dir vielleicht.
http://www.euler-group.de/.../Leasingr%C3%BCcknahme.pdf
Ab Seite 10 sind akzeptable und nicht akzeptable Schäden erklärt.
Bremsflüssigkeit und HU/AU ist natürlich zu machen/bezahlen wenn fällig. Bei VW wars glaub ist sogar 3 Monate vor Fälligkeit schon zu machen/bezahlen.
An sich ergeben sich aber keine neuen Erkenntnisse.
Dellen sind als normale Gebrauchsspuren definiert.
Wenn man nun einen Kratzer hat, aber keine Dellen vorhanden sind, wird die Differenz von Dellen zu Lackschäden gerechnet.
Ich hatte bei meiner Leasingrückgabe nur den fälligen Bremsflüssigkeitswechsel mit 100 € zu bezahlen. Sonst wurde nichts bemängelt. 2 relevante Kratzer konnte BMW rauspolieren.
Ein Anschlußleasing wurde aber getätigt.
Ähnliche Themen
Hier ist der vorhin erwähnte Leitfaden für die Fahrzeugrücknahme bei Alphabet Leasing verlinkt. Da ab Seite 7 steht alles sehr genau abgegrenzt.
Zitat:
@gurnemanz schrieb am 23. Dezember 2015 um 13:53:29 Uhr:
Genau das bestätigt alle meine Vorurteile gegenüber Leasing.
Der springende Punkt scheint zu sein, dass Du keinen neuen least.
Ich würde die Kratzer günstig beseitigen lassen und gut. Was willst Du sparen, wenn Du neue Felgen auf ebay kaufst, lohnt mM den ganzen Aufwand nicht.
Unter Lehrgeld abbuchen und demnächst nur leasen, wenn Du sicher bist, dass der nächste wieder von der gleichen Marke geleast wird...
Hallo
Das sehe ich genauso. Mein Verkäufer, wollte mir von einiger Zeit auch das Leasing schmackhaft machen, aber ich habe dankend abgelehnt. Zum Einen, für Privatleute wirtschaftlich uninteressant und Zweitens, diese Gezettere bei der Rückgabe.
Hätte der TE wieder einen Leasingvertrag unterschrieben, wäre das Ganze sicherlich günstiger ausgefallen.
Zitat:
@gurnemanz
Der springende Punkt scheint zu sein, dass Du keinen neuen least.
auf den Punkt gebracht. 😎
Bei mir stand bei der 5er Rückgabe (nur noch zusätzlich Austausch der Windschutzscheibe) fast die gleiche Summe/Punkte auf dem Protokoll. Kosten waren aber = NULL. 😉
Mein VK hat 2x recht klar zum DEKRA-MA vor der Abnahme "Anschluss" gesagt.
Gruß Micha
Zum Thema Anschluss hat der Händler sich klar ausgedrückt. Der betrag hätte dann nur kosmetische Ausmaße angenommen.
Die können dir nicht die volle Summe für die zerkratzte Felge abkassieren, nur den Minderwert. Im Ergebnis werden sie die nämlich gar nicht tauschen, sondern dem nächsten Käufer mit aufs Auge drücken. Zeigt man sich uneinsichtig, lässt du dir die Felge geben. Mosern sie dann noch rum, pumpst du das Auto hoch und baust das Rad selbst ab😉
Zitat:
@gogobln schrieb am 23. Dezember 2015 um 14:03:15 Uhr:
Naja, du sprichst ja selbst von "Vorurteilen". Ist schön, wenn man diese immer wieder bestätigt bekommt, oder? ;-)Zitat:
@gurnemanz schrieb am 23. Dezember 2015 um 13:53:29 Uhr:
Genau das bestätigt alle meine Vorurteile gegenüber Leasing.
Der springende Punkt scheint zu sein, dass Du keinen neuen least.
Ich würde die Kratzer günstig beseitigen lassen und gut. Was willst Du sparen, wenn Du neue Felgen auf ebay kaufst, lohnt mM den ganzen Aufwand nicht.
Unter Lehrgeld abbuchen und demnächst nur leasen, wenn Du sicher bist, dass der nächste wieder von der gleichen Marke geleast wird...
Die Regeln der Leasingrückgabe sind klar definiert. Man muss sich nur damit auseinandersetzen und diese berücksichtigen, um vor bösen Überraschungen bewahrt zu bleiben.Und zur Frage: Was willst du sparen?
Konkret: BMW will lt. TE 430 Euro für die Felge, leebmann24.de lediglich 319 Euro plus VK... kannst du allein rechnen oder soll ich das auch für dich übernehmen? ;-) Über 400 Euro wäre die Antwort. Einsatz dafür ein paar Mausklicks.
Werde Dich für den nächsten Mathematik -Nobelpreis vorschlagen :-))
Du hast die Felgen dann vor der Haustür liegen, aber noch nicht montiert. Was ist mit den Reifen? RFT kann man nicht einfach so wechseln und selbst wenn, auswuchten und montieren gibt's wohl nicht geschenkt, vor allem nicht, wenn Du die neuen Felgen online bestellt hast.
Bliebe noch zu klären, wann der TE den Wagen denn nun definitiv zurück geben muss, über die Feiertage werden die Felgen sicher nicht eintrudeln...
Zitat:
@kenobi
...hat der Händler sich klar ausgedrückt...
vllt sollte man trotzdem nochmals das Gespräch mit ihm suchen, um evtl. heraus zu finden, ob man sich auf eine für beide Parteien "geeignete" Summe einigen kann.
Wenn nicht, könnte/müsste/sollte man diese Angelegenheit doch einem im Vertragsrecht erfahrenden RA übergeben. Aus meinem Kollegenkreis ist mir bekannt, dass das Wunder wirken kann.
Gruß Micha
Der Händler meinte direkt ein Gutachter kostet uns beide Geld, wenn es weiter geht kostet Ihnen der Anwalt Geld und Gericht und und und .... Es wurde schon reichlich Druck aufgebaut. Im Endeffekt würde ich beim Anwalt und Gericht etc. nichts sparen sondern nur das Ego befriedigen, ich denke die meisten knicken dann ein. Und so hat der freundliche ein paar Euro mehr verdient. Das wird in jedem Fall mein letztes Leasingauto sein!
Ich werde mich auch noch mal direkt an BMW Lesing wenden.
der Gutachter muss nur mehr rausholen als er kostet.
wenn der Händler vor Gericht verliert, zahlt er eh alles
Ich habe meinen alten geleasten letzte Woche abgegeben. Die kaputte Felge habe ich beim Lackierer der für meinen BMW Händler alles erledigt für 64 € reparieren lassen.
Ich hatte nur einen Mangel bei der Prüfung. Vorne mit der Stoßstange bin ich wohl mal aufgesetzt. Reparatur für die Stauchung ca. 1400 € - Wertminderung 350 €. Da ich einen neuen Wagen gekauft habe, musste ich nur 100 € bezahlen.
Es muss nur der Minderwert bezahlt werden! Der Wagen wird im Anschluss sowieso irgendwo günstig repariert / geflickt. Wäre ja eine Frechheit, wenn man immer den vollen Betrag zahlen müsste.