Leasingrückgabe bei Tod
Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung?
Leasing in einer GmbH. Derjenige der das Auto fährt ist gestorben. Kann man den Wagen vorzeitig zurückgeben? BMW Leasing will nicht. Aber niemand will den Wagen von einem Verstorbenen fahren....
Beste Antwort im Thema
Eben und eine Kapitalgesellschaft kann nicht sterben. Die kann höchstens aufgelöst werden, oder die Gesellschafter können sich ändern.
Aber solange die Kapitalgesellschaft besteht, muss sie auch ihre Verträge einhalten. Welcher Mitarbeiter oder Gesellschafter das Fahrzeug fährt ist für die Leasinggesellschaft nicht von Interesse und daher auch nicht, wenn der Nutzer des Fahrzeugs verstirbt.
Daher wird sich der Vertrag nur mit entsprechenden Zahlungen aufheben lassen.
XF-Coupe
45 Antworten
So ist es... wenn du ihn auf der Straße stehen lässt, zahlst halt noch steuer und versicherung on top und wenns dumm läuft fährt dir beim ausparken jemand dagegen oder du kassierst nen hagelschaden
Sorry, was hat denn die BMW AG daran zu verschulden? Vertrag ist Vertrag. Und der gilt nun mal zwischen der GmbH und der AG.
So traurig es auch in Hinblick auf den verstorbenen MA ist.
Hallo,
also, was hätte ich bei uns gemacht?
1. Einen Mitarbeiter zur Fahrzeugnutzung verdonnert! oder... und wenn es der Vertrag hergibt:
2. Mit einem unserer Nachbarn gesprochen. Die haben auch Firmenwagen. Man hilft sich ja ansonsten auch so oft.
Vll. will aber die GmbH auf die geschilderte Art sich auch von der Leasingratenlast befreien. "Versuchen kann man es ja mal...", sagte mir neulich mal Jemand (i.a. Zusammenhang)!
Gruß vom Asphalthoppler
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Die Leasinglast ist völlig egal. Es geht mir ums Prinzip.
Wenn man seit Jahren immer BMW abnimmt und der Fahrer / GF bekannt ist bei der Niederlassung und es ist kein Großkonzern sondern eine kleinere GmbH bei der klar ist, wer den Wagen bestellt und gefahren hat , würde ich mir schon wünschen, dass man sich ein wenig bewegt hinsichtlich der Niederlassung. Es läuft noch. Bin gespannt.
Verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht.
So richtig bist ja noch nicht damit im die Ecke gekommen, warum man nun das Auto nicht mehr fahren kann.
Der ehemalige Fahrer ist tot.
Okay, warum sollte man das Auto nicht weiterfahren?
Ich sehe das wie @asphalthoppler
Zitat:
@Drivingman schrieb am 20. Juni 2019 um 21:57:24 Uhr:
Die Leasinglast ist völlig egal. Es geht mir ums Prinzip.Wenn man seit Jahren immer BMW abnimmt und der Fahrer / GF bekannt ist bei der Niederlassung und es ist kein Großkonzern sondern eine kleinere GmbH bei der klar ist, wer den Wagen bestellt und gefahren hat , würde ich mir schon wünschen, dass man sich ein wenig bewegt hinsichtlich der Niederlassung. Es läuft noch. Bin gespannt.
Ich befürchte, dass die Niederlassung von der du sprichst, gegenüber der Leasinggesellschaft nicht weisungsbefugt ist und daher den Leasingvertrag nicht aus Kulanz vorzeitig auflösen kann.
Und gerade WEIL der Kunde eine kleine GmbH und kein Großkonzern ist, wird es der BMW-Leasing egal sein diesen Kunden möglicherweise zu verärgern.
Ich kann ehrlicherweise auch das Problem nicht recht nachvollziehen. Wir nutzen in der Firma auch den Wagen des verstorbenen GF weiter. Warum kann man den nicht fahren? Wird jetzt auch die Firma umgezogen, weil man aus Pietät nicht mehr in den Räumen arbeiten kann, in welchen der Verstorbene einst wirkte? Für Etwaige Entsprechende Mietverträge sind vom Vermieter natürlich sofort alle von der GmbH gewünschten Kündigungsmodalitäten zu akzeptieren?
Wie würde Eure GmbH reagieren: ein Auftrag wurde erteilt, auch schon zT ausgeführt. Nun stirbt der Auftraggeber, die Erben wollen das Bestellte aber nicht mehr haben. Ihr macht also alle bisherigen Ausführungen rückgängig und verzichtet mit einem pietätvollen Diener auf Gewinn?
Die GmbH hat einen Vertrag. Ende. Ein fehlerhaftes Verhalten seitens BMW kann ich in keinster Weise erkennen.
Die GmbH hat den vertrag mit dem Leasinggeber gemacht. Also in diesem falle mit der BMW Bank.
da hat leider die niederlassung nix zu kammelen. Der Händler kann sich gern auf den kopf stellen und mit dem Po Tuba spielen, das wird die BMw bank nur mäßig interessieren.
Wenn das jetzt keine kleine GmbH wäre sondern ein Großkonzern der mal eben 100 oder mehr fahrzeuge hat, ist das was anderes aber so sehe ich da wenig bis garkeine Chance. Kalr kann man es versuchen aber größere Bemühungen würde ich da nicht anstrengen.
das wäre übrigens bei VW, Mercedes oder sogar Dacia nicht anders. Vertrag ist nunmal Vertrag. und wenn der Tod des Fahrers(nix Anderes ist es rechtlich) nicht extra Vertragsbestandteil ist, igilt die gesetzliche Regelung und die siehe oben.
Zitat:
@Drivingman schrieb am 16. Juni 2019 um 19:17:59 Uhr:
Bei einer kleineren Firma, wird niemand das Auto eines Verstorbenen fahren wollen wenn man sich so gut kannte.
Was für ein Kindergarten! Es ist ein Auto!
Also bei meinem früheren Arbeitgeber starb auch der Chef und sein Wagen ging in den Fahrzeugpool über und wurde von uns allen gefahren. Da hatte keiner irgendwelche Probleme damit oder sich unwohl gefühlt. Er ist nicht in dem Wagen gestorben und es ist einfach nur ein Auto. Ich benutzte sogar mal eine Zeit lang seinen Bürostuhl und seinen Schreibtisch, bin ich nun nekrophil?
Wenn der BMW länger wie 6 Monate läuft und länger wie 6 Monate Restlaufzeit hat biete ihn doch mit einem kleinen Goodie zur Leasingübernahme an (WR on Top für Lau oder du zahlst die Umschreibegebühr von 500€ Netto o.ä).Selbst Privatpersonen können dann euren Gewerbevertrag und die (hoffentlich) guten Konditionen 1:1 übernehmen...ich hatte hier unter Leasing sogar einen Thread für Leasingübernahmen eröffnet...Gruß Tobias
Zitat:
@civic0307 schrieb am 24. Juni 2019 um 06:53:12 Uhr:
Zitat:
@Drivingman schrieb am 16. Juni 2019 um 19:17:59 Uhr:
Bei einer kleineren Firma, wird niemand das Auto eines Verstorbenen fahren wollen wenn man sich so gut kannte.Was für ein Kindergarten! Es ist ein Auto!
Da erübrigt sich jeder Kommentar.
Zitat:
@ToWo1984 schrieb am 24. Juni 2019 um 15:21:16 Uhr:
Wenn der BMW länger wie 6 Monate läuft und länger wie 6 Monate Restlaufzeit hat biete ihn doch mit einem kleinen Goodie zur Leasingübernahme an (WR on Top für Lau oder du zahlst die Umschreibegebühr von 500€ Netto o.ä).Selbst Privatpersonen können dann euren Gewerbevertrag und die (hoffentlich) guten Konditionen 1:1 übernehmen...ich hatte hier unter Leasing sogar einen Thread für Leasingübernahmen eröffnet...Gruß Tobias
Danke Dir.. Ein guter Tipp. Mal schauen..
Früher ging es doch auch,dass man den Wagen zum aktuellen Wert ablöst..oder?
Zitat:
@Drivingman schrieb am 26. Juni 2019 um 20:56:15 Uhr:
Zitat:
@civic0307 schrieb am 24. Juni 2019 um 06:53:12 Uhr:
Was für ein Kindergarten! Es ist ein Auto!
Da erübrigt sich jeder Kommentar.
Warum?