Leasingrückgabe bei Tod

Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrung?

Leasing in einer GmbH. Derjenige der das Auto fährt ist gestorben. Kann man den Wagen vorzeitig zurückgeben? BMW Leasing will nicht. Aber niemand will den Wagen von einem Verstorbenen fahren....

Beste Antwort im Thema

Eben und eine Kapitalgesellschaft kann nicht sterben. Die kann höchstens aufgelöst werden, oder die Gesellschafter können sich ändern.

Aber solange die Kapitalgesellschaft besteht, muss sie auch ihre Verträge einhalten. Welcher Mitarbeiter oder Gesellschafter das Fahrzeug fährt ist für die Leasinggesellschaft nicht von Interesse und daher auch nicht, wenn der Nutzer des Fahrzeugs verstirbt.

Daher wird sich der Vertrag nur mit entsprechenden Zahlungen aufheben lassen.

XF-Coupe

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Richtig, die Erben übernehmen entweder alles oder nichts und wenn sie alles übernehmen, können sie ggf. vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ist dieses nicht vereinbart, laufen die Verträge einfach weiter, bis sie sowieso enden oder man ordentlich Kündigen kann. Mit dem Tod endet "nur" ein Leben, der Rest läuft erst mal weiter wie bisher.

Und hier ist ja nicht der Leasingnehmer gestorben, sondern "nur" der Nutzer des Fahrzeugs. Dann benutzt den Wagen jetzt eben ein anderer aus der Firma oder man gibt ihn für viel Geld frühzeitig zurück.

Zitat:

@Raver2014 schrieb am 12. Juni 2019 um 09:13:19 Uhr:


Nun denn, wenn das Leasing Fahrzeug zum "Erbe" gehört, könnte man Dieses
ausschlagen. Dann wird der Leasinggeber das Fahrzeug wohl zurücknehmen müssen.
Ansonsten wird man sich einigen müssen. Ich bin da nicht Rechtssicher..........
Doch kann man nach meinem rechtsempfinden Niemanden zwingen, einen Vertrag
zu übernehmen, Den man nicht unterschrieben hat...........
Ein guter Rechtsanwalt sollte da was machen können, hoffe ich für den TE.
[/

Gefährliches Halbwissen..mehr sag ich dazu mal nicht 🙂

Zitat:

@Arrow23 schrieb am 13. Juni 2019 um 17:43:37 Uhr:



Zitat:

@Raver2014 schrieb am 12. Juni 2019 um 09:13:19 Uhr:


Nun denn, wenn das Leasing Fahrzeug zum "Erbe" gehört, könnte man Dieses
ausschlagen. Dann wird der Leasinggeber das Fahrzeug wohl zurücknehmen müssen.
Ansonsten wird man sich einigen müssen. Ich bin da nicht Rechtssicher..........
Doch kann man nach meinem rechtsempfinden Niemanden zwingen, einen Vertrag
zu übernehmen, Den man nicht unterschrieben hat...........
Ein guter Rechtsanwalt sollte da was machen können, hoffe ich für den TE.
[/

Gefährliches Halbwissen..mehr sag ich dazu mal nicht 🙂

Dann liefet doch bitte die andere Hälfte 😉

Könnt ihr alle nicht richtig auf den Zitieren-Knopf drücken? Dann lasst es lieber sein. Danke. 🙂

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Zitat:

@guruhu schrieb am 13. Juni 2019 um 19:20:36 Uhr:



Zitat:

@Arrow23 schrieb am 13. Juni 2019 um 17:43:37 Uhr:


Dann liefet doch bitte die andere Hälfte 😉

Wie schön das wir Dich haben, leider hast Du Deinen Beitrag dazu vergessen........

Zitat:

@Goify schrieb am 14. Juni 2019 um 08:13:56 Uhr:


Könnt ihr alle nicht richtig auf den Zitieren-Knopf drücken? Dann lasst es lieber sein. Danke. 🙂

Du solltest deine Bitte an die Entwickler der mobilen Applikation richten. Dort ist der Fehler nämlich zu suchen. Aber ist ja nichts neues, dass meckern zunächst mal einfacher ist, als über den Tellerrand zu schauen.

P.S. Im Bild siehst du zum einen den Editor, zum anderen dessen Ergebnis. Glaub es, oder lass es sein.

Blablabla
Qwertzuiop

Zitat:

@Raver2014 schrieb am 14. Juni 2019 um 08:56:51 Uhr:



Zitat:

@guruhu schrieb am 13. Juni 2019 um 19:20:36 Uhr:


Wie schön das wir Dich haben, leider hast Du Deinen Beitrag dazu vergessen........

In der Regel ist es so, dass derjenige welcher Behauptungen und Aussagen trifft, diese auch untermauert. Hier sind ja doch noch ein paar Leute, die gerne etwas dazu "lernen". Mit in den Raum geworfenen Aussagen fällt das natürlich flach.
Falls du des Lesens fähig bist, schaue dir vorhergehenden Beiträge. Da findest du auch meinen.

@guruhu
Du zietierts aber so auch falsch.
Da ist ein quote zuviel.

Kann da @Goify nur zustimmen, denn das klappt wunderbar.

Wobei ich zugeben muss, das da sicherlich auch MAL ein Fehler sein kann.
Im Moment scheint die App auch so ihr Eigenleben zu haben.

guruhu, es ist beim Zitieren wie mit den Klammern. Machst du vorne eine auf, musst du hinten wieder eine zu machen, sonst ist alles was folgt noch in der Klammer drin.
Ich meckere deshalb, weil du es nicht können willst und nicht, weil die App Bugs hat.

Zitat:

@Goify schrieb am 14. Juni 2019 um 13:32:56 Uhr:


guruhu, es ist beim Zitieren wie mit den Klammern. Machst du vorne eine auf, musst du hinten wieder eine zu machen, sonst ist alles was folgt noch in der Klammer drin.
Ich meckere deshalb, weil du es nicht können willst und nicht, weil die App Bugs hat.

Richtig und wenn es MT nicht gebacken bekommt beide "[/ quote]" bei einem derartigen Zitat in den Editor zu packen, bzw. mal so, mal so agiert, geht mir das herzlichst am ... vorbei. Ich fange garantiert nicht an kompliziert in der App rumzueditieren. Früher schien es ja geklappt zu haben. Mittlerweile bei einigen anscheinend nicht mehr.

BTT please

Zitat:

@Jimmy_C schrieb am 14. Juni 2019 um 16:37:25 Uhr:


BTT please

Ach, der TE hat sich hier auch nicht weiter gemeldet.

@guruhu , habe auf Grund Deines Vorwurfs an meiner Fähigkeit lesen
zu können, Alles nochmal gelesen.
Mein Urteil zu Deinen schriftlichen Ergüssen ist, keine Hilfe für den TE,
aber in zitieren eine glatte Eins.
(natürlich meine Meinung) Aber des Friedens willen, ziehe ich mich
zurück. Du hast jetzt freie Bahn...................

Sieht logischerweise so aus, als muss halt die GmbH einen finden der das Auto fährt. Ist bei einer riesen Firma sicher möglich. Bei einer kleineren Firma, wird niemand das Auto eines Verstorbenen fahren wollen wenn man sich so gut kannte.

Aber wenigstens das Angebot, dass man bereit ist, den Wagen gegen Zahlung X entgegenzunehmen oder so, erwarte ich. Ist eine Pietätsfrage und sicher mehr wert, als nochmal paar hundert Euro Gewinn. Gerade in solchen Fällen

Das angebot wird es geben, allerdigs wird X = die verbleibenden raten sein inkls zinsen.

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