Leasingnehmer verstorben

Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen..
Mein Bruder hat mir vor 3 Jahren ein Auto geleast, da er Prozente bekam. Der Vertrag läuft auf ihn, das Lastschriftmandat läuft auf mich. Die Raten werden von meinem Konto abgebucht. Versicherung läuft auf meinen Namen.
Nun ist mein Bruder vor 4 Wochen plötzlich verstorben. Laut Autohaus kann man den Vertrag nicht einfach so auf mich überschreiben (Bonität wäre vorhanden). Ich könnte den Wagen nur neu finanzieren, müsste monatlich aber 220€ mehr zahlen. Jetzt hat das Autohaus gesagt, ich soll es laufen lassen, weiterhin die Raten bezahlen und den Wagen dann, wie im Vertrag steht, im Oktober zurückgeben.. Dsrf ich das, oder mache ich mich strafbar?? Jetzt ist aber das Problem, mein Neffe (20 J) ist der Erbe, wird es aber ausschlagen, da zu viele Schulden da sind. Was kann mir passieren, wenn ich den Wagen noch weiterfahre?? Stell ich ihn ab, sind noch mehr Schulden da, weil die die Kündigung ja nicht akzeptieren...
Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben.
Vielen Dank, Malou

25 Antworten

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 16. Dez. 2021 um 08:45:16 Uhr:


Es ist doch völlig egal wer ein Leasingfahrzeug nutzt.
Maßgeblich ist wer den Vertrag gemacht hat.
Stirbt der Leasingnehmer geht der Vertrag auf die Erben über.

Richtig... Deshalb würde ich als Nutzer, aber nicht Leasingnehmer und nicht Erbe, das Auto weiterfahren (und die Raten abbuchen lassen) bis ich etwas anderes seitens der Erben höre.

Es sieht wohl so aus, dass aufgrund der vorhandenen Schulden das Erbe von allen Erbberechtigten ausgeschlagen wird und letzten Endes der Staat erbt.

Es wird spannend 🙂
Kriegt der Leasingnehmer nicht mit, dass der Vertragspartner versorben ist bzw. ist auch keiner verpflichtet, ihm darüber zu berichten?

ja das ist eine spannende Frage.

Wenn die Raten normal weitergezahlt werden bekommt der Leasinggeber das nicht mit.

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Ich sehe aber rechtliche Probleme.

Vor allem wenn es dann zum Ende kommt.

Ich denke dann ist der TE stillschweigend in den Vertrag eingetreten und muss alle Rechte und Pflichten beachten.

Ich würde das nicht verschweigen.

Dann lieber die Kiste auf deren Hof stellen und gut.

Der LG bekommt das über die SCHUFA über das Merkmal PV (Person verstorben) mit - vorausgesetzt, der Vertrag war gemeldet

Leasingnehmer tof> Erbe ausgeschlagen > Auto so wie es ist abgegeben > keine Dellenzählerrei, keine Reperaturen. > Problem der Leasing. Nur ist das ganze Erbe weg.

"Nur ist das ganze Erbe weg."

Damit könnte man eventuell leben, denn "...da zu viele Schulden da sind."

Zitat:

@habanos schrieb am 18. Dezember 2021 um 14:44:28 Uhr:


Leasingnehmer tof> Erbe ausgeschlagen > Auto so wie es ist abgegeben > keine Dellenzählerrei, keine Reperaturen. > Problem der Leasing. Nur ist das ganze Erbe weg.

So sollte es auch schon aus rein rechtlicher Sicht gemacht werden.

Oder wenn man den unbedingt weiter fahren will setzt man sich mit dem Leasinggeber zusammen und regelt das.

Wenn das Angebot der Leasinggesellschaft dem TE nicht passt dann macht man wie zuvor von habanos beschrieben.

Servus,

ist zwar nicht aktuell aber dennoch habe ich hierzu eine Frage:

Was passiert wenn ich als Single ein Auto für 3 Jahre lease und während der Vertragslaufzeit versterben sollte und ich auch keine weiteren Erben habe?

Auf was muss ich bei Vertragsabschluss da achten falls ich mich dazu mal entscheiden sollte ein Auto Privat zu leasen?

Welche weiteren Risiken gibt es da noch?

Gruß

fordfuchs

Es gibt eigentlich immer Erben...

Der Kreis wird in der Verwandtschaft doch immer größer gezogen

Ich lease immer bei den Herstellerbanken. Bislang nie Probleme

Fahrzeug vernünftig behandeln

Immer im Kopf behalten wie es bei Ende des Leasing weiter gehen soll.

Wieder leasen oder finanzieren ? Oder,wenn möglich, schon während der Leasinglaufzeit sparen für den nächsten.

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