Leasinggesellschaft macht Fehler und ich soll büßen ?

Hallo zusammen,

ich brauche mal einen Rat denn ich weiss nicht so recht was ich machen soll. Wir haben durch unsere Firma eine Maschine geleast um diese selbst zu nutzen und Kunden als Kaufanregung zur Verfügung zu stellen.

Leasingvertrag wurde unsererseits unterschrieben, Maschine geliefert und Sonderzahlung geleistet. So, ein Tag danach haben wir die Maschine zugelassen und der Brief ist NOCH bei uns.

Jetzt kontaktiert uns der Lierferant die Leasinggesellschaft hätte sich verrechnet, entweder sollen wir Betrag X so zahlen oder die Leasingrate geht um einiges nach oben.
Das seh ich aber überhaupt nicht ein, da kann ja jeder machen was er will und wie er Lust hat. Auf den Hinweis das wir das so nicht akzeptieren werden bekundete die Leasinggesellschaft das die Maschine dann wieder abgeholt werde.

Ich weiss nicht weiter, wenn das so kommt ruinieren die nebenbei noch unseren Ruf weil die Maschine für zig Vorführungen bereits avisiert ist.

Hat das schonmal jemand erlebt und wie ist das ausgegangen ? Hilft der Weg da zum Anwalt evtl. weiter ?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Eine salvatorische Klausel dürfte da nicht weiter bringen. Ein Preis wird ja wohl vereinbart sein, und die betreffende Klausel ist auch nicht undurchführbar (nur halt wirtschaftlich etwas unbequem für den Leasinggeber). 😉

Wenn also über Preisanpassungen und dafür anzuerkennende Gründe nichts drin steht, dürfte der Leasinggeber meiner Meinung nach erstmal Pech gehabt haben. Evtl. könnte er versuchen, die abgegebene Erklärung wegen Irrtums anzufechten - aber ob das bei einem Kalkulationsfehler funktionieren kann? Würde ich eher bezweifeln wollen.

Echte Hilfe kann dir aber wohl nur ein Anwalt geben.

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Zitat:

Original geschrieben von golf3forever


Jetzt kontaktiert uns der Lierferant die Leasinggesellschaft hätte sich verrechnet, entweder sollen wir Betrag X so zahlen oder die Leasingrate geht um einiges nach oben.
Ich weiss nicht weiter, wenn das so kommt ruinieren die nebenbei noch unseren Ruf weil die Maschine für zig Vorführungen bereits avisiert ist.

Um die Folgegeschäfte nicht auch noch zu gefährden, würde ich dem Vertragspartner vorschlagen, einen bestimmten Betrag auf ein

Anderkonto

einzuzahlen, bis die Sachlage geklärt ist.

Das kostet zwar auch Geld. Hier ist zu überlegen, ob sich dieser Aufwand lohnt.

Gruß
Ulicruiser

Zitat:

Original geschrieben von UliCruiser



Zitat:

Original geschrieben von golf3forever


Jetzt kontaktiert uns der Lierferant die Leasinggesellschaft hätte sich verrechnet, entweder sollen wir Betrag X so zahlen oder die Leasingrate geht um einiges nach oben.
Ich weiss nicht weiter, wenn das so kommt ruinieren die nebenbei noch unseren Ruf weil die Maschine für zig Vorführungen bereits avisiert ist.
Um die Folgegeschäfte nicht auch noch zu gefährden, würde ich dem Vertragspartner vorschlagen, einen bestimmten Betrag auf ein Anderkonto einzuzahlen, bis die Sachlage geklärt ist.
Das kostet zwar auch Geld. Hier ist zu überlegen, ob sich dieser Aufwand lohnt.

Gruß
Ulicruiser

Halte ich für keinen guten Vorschlag, da die Forderung seitens des Herstellers jeglicher Grundlage entbehrt.

Man gefährdet damit nicht die Geschäftsbeziehung, sondern erhält den Ruf, ein leicht steuerbarer Geschäftspartner zu sein. Also ein zeichen von schwäche.

Noch eins:
Verrechnung ist kein Grund, mehr Geld zu verlangen. Verrechnung gehört zum wirtschaftlichen Risiko.
Würde dies möglich sein, wäre jeder Wettbewerb übern Preis hinfällig.

Verrechnung kann u.U. anerkannt werden, wenn es ein offensichtlicher Fehler ist; z.B. Falsche Berechnug des Bruttopreises aus dem Nettopreis.

O.

Melde mich mal wieder zu Wort.

Wir wissen jetzt zumindest ganz genau was passiert ist. Der Lieferant hat der Leasinggesellschaft das Angebot zugesendet woraus das Leasing errechnet wurde. Dabei hat die Leasing sich wie folgt verrechnet:

Angbebot:
Maschine = Nettopreis X
Optionen = Preis X
Rabatt = X % auf (ACHTUNG) Optionen

Leicht verständlich, jedoch hat einer der Herren vom Leaser dann den Rabatt auf die komplette Summe abgezogen. Klare Sache der hat gepennt wie ein Bär im Winterschlaf.

Mittlerweile hat auch der Lieferant die falsch errechnete Summe überwiesen bekommen. Also im Grunde wäre sogar der Lieferant der jenige der dem Leaser die Ohren lang ziehen müsste.

Der Lieferant sagte uns aber auch wir sollen die Ohren steif halten, die Maschine können die uns gar nicht hier wegholen.

Die Leasinggesellschaft hat das denke ich jetzt auch begriffen und ruft hier 3x täglich an um eine Entscheidung zu erzwingen. Wenn sich da bis Mittwoch kein Einlenken derer einstellt weil sie einfach Pech gehabt haben geht die Sache auf den Rechtsweg.

Folgegeschäfte mit dem Lieferant stehen in keiner Gefahr mehr.

Zitat:

Original geschrieben von golf3forever


Melde mich mal wieder zu Wort.

Wir wissen jetzt zumindest ganz genau was passiert ist. Der Lieferant hat der Leasinggesellschaft das Angebot zugesendet woraus das Leasing errechnet wurde. Dabei hat die Leasing sich wie folgt verrechnet:

Angbebot:
Maschine = Nettopreis X
Optionen = Preis X
Rabatt = X % auf (ACHTUNG) Optionen

Leicht verständlich, jedoch hat einer der Herren vom Leaser dann den Rabatt auf die komplette Summe abgezogen. Klare Sache der hat gepennt wie ein Bär im Winterschlaf.

Mittlerweile hat auch der Lieferant die falsch errechnete Summe überwiesen bekommen. Also im Grunde wäre sogar der Lieferant der jenige der dem Leaser die Ohren lang ziehen müsste.

Der Lieferant sagte uns aber auch wir sollen die Ohren steif halten, die Maschine können die uns gar nicht hier wegholen.

Die Leasinggesellschaft hat das denke ich jetzt auch begriffen und ruft hier 3x täglich an um eine Entscheidung zu erzwingen. Wenn sich da bis Mittwoch kein Einlenken derer einstellt weil sie einfach Pech gehabt haben geht die Sache auf den Rechtsweg.

Folgegeschäfte mit dem Lieferant stehen in keiner Gefahr mehr.

Du musst nichts  machen außer weiterhin die Rate termingerecht zu überweisen.

Der Leasinggeber muss das Geld einklagen, wenn er das geforderte Geld nicht erhält.

BTW: Die häufige telefonische Einforderung des zusätzlichen Betrages lässt darau schliessen, dass der Bearbeiter, der den Fehler gemacht hat, die Kuh vom Eis haben will, ohne dass die Leitung den Fehler erfährt. Ggfs. muss er nämlich dafür persönlich haften. Er will also seinen Fehler auf dem "kleinen Weg" regeln.

O.

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Die Leasingrate wird abgebucht aber das ist bisher noch nicht geschehen. Anscheinend hat der Herr das erst geschnallt als wir den Leasingvertrag unterschrieben zurückgesendet haben.
Ich persönlich hab auch schonmal ein Bock gebaut und dafür mein Geldbeutel hinhalten müssen, also sollen sie mal strampeln. Seit gestern sehe ich die Sache sehr locker denn der Lieferant ist auf unserer Seite. Mit dem will ich keinen Ärger.

Würde ich auch völlig locker sehen...

Du hast einen Vertrag mit dem Lieferanten gemacht, der aber mit dem Leasingeintritt des Leasinggebers erfüllt ist -> somit hast du deine Pflichten gegenüber dem Lieferanten erfüllt.

Dann hast du noch einen Vertrag mit dem Leasinggeber, dieser hat dir ein Angebot gemacht (1. WE) und du hast dieses Angebot angenommen (2. WE).

Also zurücklehnen und warten, ob der Leasinggeber irgendwann mal schriftliche Forderungen stellt (ich wüsste allerdings nicht so ganz, auf welcher Grundlage), ansonsten ignorieren... 😛

Gruß vom Sause

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Ggfs. muss er nämlich dafür persönlich haften.

Das wäre eine tolle Arbeitsstelle.

Ein negativer Jahresverdienst wäre dort keineswegs auszuschliessen.

Ob hier eine Anfechtung wegen Irrtums Erfolg haben könnte, kann ich nicht einschätzen. Wenn der Unterschied zum richtige Betrag relativ groß ist, wird der Leasinggesellschaft es bestimmt versuchen.

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