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Leasinggesellschaft macht Fehler und ich soll büßen ?

Themenstarteram 9. Juli 2010 um 12:04

Hallo zusammen,

ich brauche mal einen Rat denn ich weiss nicht so recht was ich machen soll. Wir haben durch unsere Firma eine Maschine geleast um diese selbst zu nutzen und Kunden als Kaufanregung zur Verfügung zu stellen.

Leasingvertrag wurde unsererseits unterschrieben, Maschine geliefert und Sonderzahlung geleistet. So, ein Tag danach haben wir die Maschine zugelassen und der Brief ist NOCH bei uns.

Jetzt kontaktiert uns der Lierferant die Leasinggesellschaft hätte sich verrechnet, entweder sollen wir Betrag X so zahlen oder die Leasingrate geht um einiges nach oben.

Das seh ich aber überhaupt nicht ein, da kann ja jeder machen was er will und wie er Lust hat. Auf den Hinweis das wir das so nicht akzeptieren werden bekundete die Leasinggesellschaft das die Maschine dann wieder abgeholt werde.

Ich weiss nicht weiter, wenn das so kommt ruinieren die nebenbei noch unseren Ruf weil die Maschine für zig Vorführungen bereits avisiert ist.

Hat das schonmal jemand erlebt und wie ist das ausgegangen ? Hilft der Weg da zum Anwalt evtl. weiter ?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema
am 9. Juli 2010 um 14:27

Eine salvatorische Klausel dürfte da nicht weiter bringen. Ein Preis wird ja wohl vereinbart sein, und die betreffende Klausel ist auch nicht undurchführbar (nur halt wirtschaftlich etwas unbequem für den Leasinggeber). ;)

Wenn also über Preisanpassungen und dafür anzuerkennende Gründe nichts drin steht, dürfte der Leasinggeber meiner Meinung nach erstmal Pech gehabt haben. Evtl. könnte er versuchen, die abgegebene Erklärung wegen Irrtums anzufechten - aber ob das bei einem Kalkulationsfehler funktionieren kann? Würde ich eher bezweifeln wollen.

Echte Hilfe kann dir aber wohl nur ein Anwalt geben.

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Zitat:

Original geschrieben von golf3forever

Hallo zusammen,

ich brauche mal einen Rat denn ich weiss nicht so recht was ich machen soll. Wir haben durch unsere Firma eine Maschine geleast um diese selbst zu nutzen und Kunden als Kaufanregung zur Verfügung zu stellen.

Leasingvertrag wurde unsererseits unterschrieben, Maschine geliefert und Sonderzahlung geleistet. So, ein Tag danach haben wir die Maschine zugelassen und der Brief ist NOCH bei uns.

Jetzt kontaktiert uns der Lierferant die Leasinggesellschaft hätte sich verrechnet, entweder sollen wir Betrag X so zahlen oder die Leasingrate geht um einiges nach oben.

Das seh ich aber überhaupt nicht ein, da kann ja jeder machen was er will und wie er Lust hat. Auf den Hinweis das wir das so nicht akzeptieren werden bekundete die Leasinggesellschaft das die Maschine dann wieder abgeholt werde.

Ich weiss nicht weiter, wenn das so kommt ruinieren die nebenbei noch unseren Ruf weil die Maschine für zig Vorführungen bereits avisiert ist.

Hat das schonmal jemand erlebt und wie ist das ausgegangen ? Hilft der Weg da zum Anwalt evtl. weiter ?

Vielen Dank

was heißt denn "maschine"?

Hast Du schon die AGB durchforstet?

am 9. Juli 2010 um 12:18

Grundsätzlich gilt erstmal das Verträge  von den Vertragsparteien eingehalten werden müssen, hierzu gilt es einmal den Vertrag genaustens durchzulesen um auf die Probleme eine rechtlich verwertbare Antwort zu bekommen, falls sich die Probleme nicht beseitigen lassen sollte vielleicht ein Fachanwalt sich dem einmal annehmen.

Der Lieferant gehört typischerweise aber nicht zu den Vertragsparteien....;)

Themenstarteram 9. Juli 2010 um 12:28

Maschine = Traktor

Leider hab ich mit so einem Problem noch keinerlei Erfahrung. Wir haben gemäß dem Angebot auch den Leasingvertrag unterschrieben.

Ich fühl mich da ein wenig überfordert. Wir haben schon soviel Fahrzeuge etc geleast und da hieß es immer das kostet das - ok unterschrieben und dann lief die Sache.

Es gibt hier keine Pauschalantwort im Sinne: Du hast Recht.

Sortiere mal die Unterlagen und dann kannste Dich fragen:

Wie, wann und zwischen wem kommt der Vertrag zustande? Gibt es Preisanpassungsklauseln? Innerhalb welcher Fristen ist zu agieren? Schadenersatzansprüche?

Hierbei denke ich ist es ratsam, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Gruß

Markus

am 9. Juli 2010 um 12:49

Lies dir mal den Vertrag genau durch. Zu dem Thema, dass sich die Leasingrate ändert, sollte es eigentlich einen Absatz geben. In meinem (KFZ-) Leasingvertrag steht beispielsweise, dass sich die Leasingrate durch äußere Einflüsse (Steuererhöhung, etc.) ändern kann. Ob ein Rechenfehler vom Leasinggeber auch solch ein äußerer Einfluss ist, sollte dir ein Fachanwalt beantworten können...

Für solche Fälle ist in den Verträgen in der Regel die salvatorische Klausel enthalten.

Siehe Beispiel bzw. Muster:

"Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären."

am 9. Juli 2010 um 14:27

Eine salvatorische Klausel dürfte da nicht weiter bringen. Ein Preis wird ja wohl vereinbart sein, und die betreffende Klausel ist auch nicht undurchführbar (nur halt wirtschaftlich etwas unbequem für den Leasinggeber). ;)

Wenn also über Preisanpassungen und dafür anzuerkennende Gründe nichts drin steht, dürfte der Leasinggeber meiner Meinung nach erstmal Pech gehabt haben. Evtl. könnte er versuchen, die abgegebene Erklärung wegen Irrtums anzufechten - aber ob das bei einem Kalkulationsfehler funktionieren kann? Würde ich eher bezweifeln wollen.

Echte Hilfe kann dir aber wohl nur ein Anwalt geben.

Themenstarteram 9. Juli 2010 um 14:28

Vielen Dank für eure Antworten.

Werde den Vertrag übers Wochenende mal penibelst studieren.

Habe zwischenzeitlich die Info bekommen das der Leasinggeber mit dem Lieferant verhandelt ob dieser mit dem Preis soweit runter geht das das passt. Das find ich schon hammerhart, der kann ja genau so wenig dafür.

Wartens wirs ab...

am 9. Juli 2010 um 14:58

Man müsste natürlich den Vertrag checken um genauere Auskünfte geben zu können, aber...

 

Zitat:

Der Lieferant gehört typischerweise aber nicht zu den Vertragsparteien....

Der Lieferant hat normalerweise einen Vertrag mit dem Leasinggeber.

 

Der Leasingnehmer hat lediglich einen Vertrag mit dem Leasinggeber.

 

Das der Lieferant sich da irgendwie an den Leasingnehmer wendet ist höchst seltsam. Normalerweise ist einzig und allein der Leasinggeber Vertragspartner des Leasingnehmers.

Zitat:

Original geschrieben von golf3forever

Jetzt kontaktiert uns der Lierferant die Leasinggesellschaft hätte sich verrechnet...

Das ist Teil des unternehmerischen Risikos. Einer Abwälzung auf den Kunden dürfte das Vertragsrecht entgegenstehen, wenn der Vertrag vernünftig ausformuliert wurde.

Schau in den Vertrag, welche Firma den mit Euch abgeschlossenen Leasingvertrag unterschrieben hat.

Diese Firma ist Euer Vertragspartner und somit Ansprechpartner in allen Fragen des Vertrages. Mit dieser Firma werden auch Änderungen im Vertrag vereinbart.

1. Weise den Lieferant daraufhin, dass ers sich bei Änderungswünschen/Problemen erst an seinen Vertragspartner, den Leasinggeber wenden muss.

Dies gilt nur, wenn im Vertrag nicht vereinbart wurde, dass gewisse Regelungen direkt zwischen Liferfirma und Leasingnehmer zu vereinbaren sind.

 

2. Informiere den Leasinggeber informieren, dass der Leasinggeber eine Erhöhung der Leasingrate begehrt.

 

Dann erst mal abwarten, was passiert.

 

O.

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