Leasingfrage
Hallo zusammen,
ich weiss des gehört nicht umbedingt hierher ins forum, aber ich hab eine frage zu einem 1er leasing von meiner freundin.
da steht folgendes im vertrag und wir beide wissen nicht genau was das heissen soll bzw. wie man das auslegen soll.
"Zur längfristigen Nutzung darf er (Leasingnehmer) das Fahrzeug nur dem seinem Haushalt angehörigen Personen überlassen."
Frage: 1) darf ich dann kurzfrestig es jeder Person geben?
2) was heißt denn genau langfristig
Es geht darum daß ihr Vater das Auto least wegen Versicherung usw.. Sie fährt damit aber jeden tag zur Arbeit. Ich denke aber mal daß sie nächstes Jahr auszieht (mit mir zusammen :-)). Darf sie dann noch mit dem Auto längfristig fahren?
Danke,
Bub
13 Antworten
Sehen wir es doch einfach mal ganz praktisch: Wie will der Leasinggeber bitte den Nachweis führen, dass der Wagen längerfristig von jemand anderem genutzt wurde? Im Zweifelsfall hat ihn dann halt ausnahmsweise jemand anderes gefahren und die Sache ist gegessen.
Der Leasingnehmer muss das Fahrzeug zu 51% oder mehr nutzen, alles andere ist eine unerlaubte Untervermietung. Du musst an sich selbst entscheiden, ob du dich dabei wohl fühlst, auch wenn in der Praxis i.d.R. wenig passieren sollte. Allerdings prüft BMW vereinzelt schon, ob die Vertragsbedingungen eingehalten werden, außerdem gehen Strafzettel usw. beim Halter in München ein, wenn öfters andere Namen auftauchen, wird man das mal genauer prüfen.
Dann erklär mal bitte, WIE das geprüft wird. Selbst 20 Knöllchen auf einen anderen Fahrer sagen noch rein gar nichts darüber aus, wer den Wagen regelmäßig fährt. Außerdem steht bei Parkverstößen und Geschwindigkeitsverstößen im Verwarnungsbereich der Fahrer überhaupt nicht drin. Von daher ist es ein Ding der Unmöglichkeit, da einen Nachweis zu führen. Einen Privatdetektiv wird BMW wohl kaum engagieren.
Vermutlich ist es wie immer, die meisten kommen damit durch und ein paar wirklich Dämliche werden eben durch irgendwelche Zufälle erwischt. Die Aussage oben ist von BMW FS, nachprüfen oder hinterfragen kann ich es nicht. Ich denke am besten ist man beraten, wenn man sich einfach an den Vertrag hält, den man unterschreibt.
Zitat:
Original geschrieben von MSchoeps
[...]l usw. beim Halter in München ein, [...]
.. Was hat München damit zu tun?? Auch wenn das Fzg. geleast ist, ist der Wagen auf "mich" selber zugelassen - ICH steh im Fzg-Schein/Brief niemand anderes ... mit meinen Kontaktdaten ... ergo .. bekomme ICH als Fzg. Besitzer im zweifel die tickets ... und sonst kein anderer.
Wenn alles klar geht, die Raten brav bezahlt werden usw. welchen Grund sollte BMW haben, dem Kunden eins reinzuwürgen??? Die Klausel ist sicher nur eine Absicherung gegen irgendeinen unwahrscheinlichen Fall, für die Praxis hat das höchstwahrscheinlich keine Bedeutung. Ich hätte kein schlechtes Gewissen dabei.
Zitat:
Original geschrieben von Augsburger_ing
.. Was hat München damit zu tun?? Auch wenn das Fzg. geleast ist, ist der Wagen auf "mich" selber zugelassen - ICH steh im Fzg-Schein/Brief niemand anderes ... mit meinen Kontaktdaten ... ergo .. bekomme ICH als Fzg. Besitzer im zweifel die tickets ... und sonst kein anderer.Zitat:
Original geschrieben von MSchoeps
[...]l usw. beim Halter in München ein, [...]
Das stimmt natürlich, die Aussage bezog sich auf Autos von WA, da hat sich meine Quelle leider vertan. Danke für den Hinweis, das hätte mir gestern Abend auch selbst auffallen können. Für mich persönlich wäre ein vorsätzlicher Vertragsbruch trotzdem nichts, aber das muss jeder selbst wissen. 🙂
Mir wurde es von BMW so angeboten, dass ich als Vertragspartner genannt werde(der die Raten bezahlt), die Versicherung trotzdem, auch bei mir, auf meinen Vater laufen könnte. Damit wären diese Probleme vom Tisch.
Kann der Händler machen...
Gruß Walu
Zitat:
Original geschrieben von MSchoeps
außerdem gehen Strafzettel usw. beim Halter in München ein, wenn öfters andere Namen auftauchen, wird man das mal genauer prüfen.
Das kann ich nicht glauben.
Der Halter des Fahrzeugs ist doch der Leasingnehmer, der steht auch im Schein drin, das Fahrzeug hat eine KFZ-Nummer aus dem Zulassungsbezirk des Leasingnehmers - warum in aller Welt sollten Knöllchen nach München geschickt werden?
Da könnte BMW noch ne schön große Abteilung aufmachen, die sich nur um sowas kümmert.
Das wäre alleine aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig.
Gruß,
Jens
Da hier einige Leasing Nutzer aktiv sind stell ich meine Frage mal hier und mache nicht extra einen neuen Thread auf.
Ich habe im Dezember einen 1er bestellt und habe wenige Tage später die Bestätigung meines Leasingantrages bekommen. Ist das schon mein Leasingvertrag oder erhalte ich nach Übergabe des neuen noch einen richtigen Vertrag. Bei der BMW Bank habe ich diesbezüglich widersprüchliche Aussagen erhalten.
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Das kann ich nicht glauben.Zitat:
Original geschrieben von MSchoeps
außerdem gehen Strafzettel usw. beim Halter in München ein, wenn öfters andere Namen auftauchen, wird man das mal genauer prüfen.
Der Halter des Fahrzeugs ist doch der Leasingnehmer, der steht auch im Schein drin, das Fahrzeug hat eine KFZ-Nummer aus dem Zulassungsbezirk des Leasingnehmers - warum in aller Welt sollten Knöllchen nach München geschickt werden?Da könnte BMW noch ne schön große Abteilung aufmachen, die sich nur um sowas kümmert.
Das wäre alleine aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig.
Gruß,
Jens
Das habe ich oben doch schon längst korrigiert. Bezog sich auf WA. 🙂
Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.Zitat:
Original geschrieben von Jensibensi
Hallo zusammen,
ich weiss des gehört nicht umbedingt hierher ins forum, aber ich hab eine frage zu einem 1er leasing von meiner freundin.
da steht folgendes im vertrag und wir beide wissen nicht genau was das heissen soll bzw. wie man das auslegen soll.
"Zur längfristigen Nutzung darf er (Leasingnehmer) das Fahrzeug nur dem seinem Haushalt angehörigen Personen überlassen."
Frage: 1) darf ich dann kurzfrestig es jeder Person geben?
2) was heißt denn genau langfristig
Es geht darum daß ihr Vater das Auto least wegen Versicherung usw.. Sie fährt damit aber jeden tag zur Arbeit. Ich denke aber mal daß sie nächstes Jahr auszieht (mit mir zusammen :-)). Darf sie dann noch mit dem Auto längfristig fahren?
Danke,
Bub
Richtig ist aber, dass "regelmäßig" nur Familien-/Haushaltsmitglieder mit dem geleasten Auto fahren dürfen.
Die Grenzen sind sicherlich fließend.
Klar unzulässig ist es aber, wenn der Leasingnehmer z.B. in Hamburg wohnt und einem Bekannten, der München wohnt, diese Auto zur regelmäßigen Nutzung zur Verfügung stellt.
Und der Nachweis ist schnell zu führen; so gibt der "Bekannte" z.B. dieses Auto in seiner EkSt-Erklärung für tägliche Fahrten zur Arbeit an. Er macht also Kosten für den Unterhalt geltend, die übrigens u.U. garnicht hat (Steuer, Versicherung u.ä.). Da muss man sich sauber absprechen, wer z.B. die Vers-Kosten steuerlich berücksichtigen lässt.
Weitere Indizien sind z.B.:
Garagemiete, Parkerlaubnis für das Betriebsgelände u.v.m.. Da ist die Versicherung, die wissen darf/muss, wo das Auto regelmäßig abgestellt wird (
Rabatte für Garage? draußen?).
Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.Zitat:
Original geschrieben von hansi2004
Und der Nachweis ist schnell zu führen; so gibt der "Bekannte" z.B. dieses Auto in seiner EkSt-Erklärung für tägliche Fahrten zur Arbeit an. Er macht also Kosten für den Unterhalt geltend, die übrigens u.U. garnicht hat (Steuer, Versicherung u.ä.). Da muss man sich sauber absprechen, wer z.B. die Vers-Kosten steuerlich berücksichtigen lässt.
Weitere Indizien sind z.B.: Garagemiete, Parkerlaubnis für das Betriebsgelände u.v.m.. Da ist die Versicherung, die wissen darf/muss, wo das Auto regelmäßig abgestellt wird (Rabatte für Garage? draußen?).
Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.
Dann erklär mir mal bitte schnell, wie die BMW Bank an diese Informationen kommen soll (und auf welche Rechtsgrundlage die sich stützen für die Datenerhebung beim Finanzamt etc.).