Leasingfahrzeug wird nicht geliefert
Hallo,
ich habe heute leider die schlechte Nachricht bekommen, dass mein A4, der bereits Anfang Septemper bestellt wurde, wahrscheinlich nicht mehr geliefert wird, weil Ihn der Händler nicht zahlen kann.
Es handelt sich hierbei um ein Leasingfahrzeug. Bisher erhielten wir immer die Aussage, dass eine Lieferzeit von 6 Monaten normal wäre. Jetzt haben wir gestern etwas mehr Druck gemacht und erfahren, dass es dem Händler finanziell sehr schlecht geht.
Das Problem ist nun, dass ich ab nächster Woche kein Fahrzeug mehr zur Verfügung habe, da ich meinen jetzigen A3 verkauft habe.
Was kann man in dieser Situation unternehmen und wer trägt die Mehrkosten?
Mein Chef sieht das leider viel zu locker, er möchte einfach bei einem anderen Händler bestellen (Lieferzeit ca. 8 Wochen). Ich überlege, ob ich mir einfach einen Gebrauchtwagen lease, doch leider gibt es nur sehr wenige in Misanorot.
12 Antworten
Als erstes müsst Ihr den Händler / leasinggeber schnellstens und mit Fristsetzung anschreiben und eine verbindliche Auskunft über sein Ansinnen - ob und wie er den bestehenden Vertrag erfüllen will, einfordern. Über Vermutungen das ein Händler finanziell klamm ist, darüber kommt keine Vertragsauflösung zu stande. Es besteht ja ein Vertrag....nehme ich mal stark an !? Steht denn da ein unverbindlicher oder fixer Liefertermin drin ? Das Du Dein Auto schon verkauft hast, das wird den wenig beeindrucken..
Die Aussage, dass er zur Zeit immer nur ein einziges Auto zahlen kann, kam ja gestern von ihm selbst. Wann oder ob er dann überhaupt mal in der Lage ist, mein Auto zu zahlen, konnte er nicht beantworten.
Einen verbindlichen Liefertermin gab es nicht. Die Aussage mit dem halben Jahr kam mir aber gleich komisch vor, nachdem Weihnachten immer noch kein Liefertermin genannt werden konnte.
Ich sehe überhaupt nicht ein, warum ich jetzt auf ein paar Tausend Euro Kosten sitzenbleiben soll.
Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ich denke schon, dass sich der Händler hier strafbar macht, wenn er genau weiß, dass er nicht mehr zahlungsfähig ist, dann müßte er doch Insolvenz anmelden, oder?
Zitat:
Original geschrieben von CT77
Rechtsanwalt,
Das wäre die richtige Adresse, denn wenn ich Deinen Text so lese, dann bist Du - völlig verständlich - ziemlich aufgebracht. Du sollst und musst auf gar nichts verzichten aber ohne Anwallt wirst Du nicht aus dem bestehenden Vertrag kommen.....schon gar nicht, wenn es keinen festen und fixierten Liefertermin gibt. Was willst Du denn und für welchen Termin ohne fixierten Liefertermin fordern ? Wenn die vereinbarte Lieferfrist ( anscheinend nur mündlich ) von 6 Monaten rum ist, könnt Ihr den Händler in Verzug setzen und erst mal eine angemessene Nachfrist setzen.
Hast Du denn schon mal gefragt ( ohne Anwalt ) ob er Dich aus dem Vertrag entlässt ? und ob er bereit ist, einen gewissen Schadensersatz zu leisten.
Insolvenz anmelden !?...immerhin kann er ja immer noch was bezahlen, auch wenn es eins nach dem anderen ist. Und solange er die Sozialkosten für seine Firma und die Waren bezahlen kann, ist das sicher kein Thema. Insgesamt ist das Ganze trotzdem ziemlich suspekt.
Ja, den Vertrag würde er ohne Weiteres auflösen. Mein Chef möchte leider von dem Thema Schadensersatzforderung nichts wissen, da in den letzten Jahren sehr viele Fahrzeuge dort gekauft wurden. Er möchte einfach bei einem anderen Händler bestellen. Ich bin jedoch der Meinung, dass es dort genauso wieder ablaufen könnte und werde mich jetzt wahrscheinlich einen Gebrauchtwagen aussuchen, der dann geleast wird.
Ich denke auch, dass man andere Kunden von diesem Händler warnen müsste und würde die Sache gerne öffentlich machen. Was denkt Ihr, müßte ich dann selbst rechtlich mit Konsequenzen rechnen aber eigentlich müßte es doch erlaubt sein, seine eigenen Erfahrungen öffentlich zu machen.
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Hallo,
Deine Erfahrungen kannst Du hier und überall veröffentlichen; mit Veröffentlichung von Namen wäre ich vorsichtig.
Woher willst Du wissen ob der Händler insolvent ist, ob er demnächst insolvent sein wird oder ob er nur gerade in Zahlungsschwierigkeiten ist.
So eine Veröffentlichung von Namen kann schnell nach hinten losgehen und dann kommen evtl. erhebliche Kosten auf Dich zu.
Wie bereits vorher geschrieben, setz dem Händler eine schriftliche Nachfrist mit dem Hinweis ansonsten vom Vertrag zurückzutreten.
Ein Rechtsanwalt wird im ersten Schritt auch nicht viel mehr machen können, nur das zusätzliche Kosten entstehen welche Du erst mal erbringen musst.
Viel Glück
Hallo CT77,
in bezug auf Veröffentlichungen stimme ich q..a..44 zu. Da kannst du Dir wegen übler Nachrede schnell eine Anzeige einfangen, und das kann teuer werden. Wie z.B. beim Thema Deutsche Bank <> Kirch (auch wenn das in jeder Hinsicht eine etwas andere Liga ist 😉 ).
Wenn ich das richtig verstehe, ist das Leasing ein Firmenleasing, oder? Falls nicht, bitte korrigieren.
Was spricht in diesem Fall dagegen, für den Zeitraum bis zur Auslieferung eines Neuwagens durch einen anderen Händler einen Mietwagen zu nehmen, von zusätzlichen Kosten und der Aussenfarbe des Interimsfahrzeuges abgesehen? --> Damit Du überhaupt einen Wagen hast, wo der A3 nächste Woche weg ist.
Und wieso sollte der neue Händler auch finanzielle Schwierigkeiten innerhalb der 8 Wochen bekommen? Ist da schon etwas bekannt?
Die Frage, gegen den Althändler Schadensersatz o.ä. einzufordern, ist imho hiervon unabhängig. Das kann Dein Boss regeln, wie er will, dafür ist er schliesslich der Boss 😎 .
Ich wünsch Dir schon mal viel Glück, welche Variante auch dabei rauskommen mag.
Gruss kirschv
Zitat:
Original geschrieben von kirschv
Wenn ich das richtig verstehe, ist das Leasing ein Firmenleasing, oder? Falls nicht, bitte korrigieren.
Was spricht in diesem Fall dagegen, für den Zeitraum bis zur Auslieferung eines Neuwagens durch einen anderen Händler einen Mietwagen zu nehmen, von zusätzlichen Kosten und der Aussenfarbe des Interimsfahrzeuges abgesehen? --> Damit Du überhaupt einen Wagen hast, wo der A3 nächste Woche weg ist.Und wieso sollte der neue Händler auch finanzielle Schwierigkeiten innerhalb der 8 Wochen bekommen? Ist da schon etwas bekannt?
Die Frage, gegen den Althändler Schadensersatz o.ä. einzufordern, ist imho hiervon unabhängig. Das kann Dein Boss regeln, wie er will, dafür ist er schliesslich der Boss 😎 .
Sorry CT,
aber was kann der "klamme Händler" dafür, dass du anscheinend voreilig dein bisheriges, eigenes Auto verkauft hast? Ja, ich verstehe schon deinen Ärger, aber nicht Du bist der Käufer, sondern dein Arbeitgeber. Und eben der AG ist der Vertragspartner des Autohauses, also könnte bestenfalls dein Chef einen Rechtsanwalt bemühen.
Für die Wartezeit bis ein neu zu bestellendes Auto dann kommt, empfehle ich dir resp. deinem Chef einfach mal den Angebotskatalog von VW Financial Services (VW/ Audi-Leasing) zu studieren, da dürfte sich schon etwas passendes finden lassen (Langzeitmiete zur Überbrückung o.ä.)
munter bleiben
T_L
Also zunächt würde ich erstmal bei Audi direkt anfragen wann mein Auto gebaut bzw. ausgeliefert wird. Nur um mal zu hören was die so sagen.
Zum Anderen, und da korrigiert mich bitte wenn ich da einen Denkfehler habe, ist es doch so.
Wenn ich ein Fahrzeug per Leasing kaufe, schließe ich einen Kaufvetrag mit dem Händler, und einen Leasingvertrag mit dem Leasingunternehmen (sagen wir mal VW/Audi-Bank). Der Händler bestellt das Auto, das Leasingunternehmen zahlt ihm die vereinbarte Summe wovon der Händler das Auto bei Audi bezahlt. Zahlungen die ich als Käufer leiste gehen ausschließlich an das Leasingunternehmen, oder werden vom Händler im Auftrag des Leasinggebers vereinnamt.
Somit ist der Geldfluss für mein Auto doch reibungslos gewährleistet, und der Händler sollte kein Problem haben den Wagen zu bezahlen.
Stimmt das so in etwa?
Nicht so ganz. Tatsächlich schließe ich keinen Kaufvertrag, sondern nur einen Leasingvertrag mit der Leasing, vermittelt durch den Händler.
Der wiederum bestellt das Fahrzeug, muss es aber vor der Auslieferung (in der Regel bezahlen) und bekommt das Geld von der Leasing erst nach Auslieferung bezahlt, muss also für eine bestimmte Zeit in Vorlage gehen.
Ich würde einfach mal bei der Leasing anrufen und den Vorgang schildern und insbesondere die Frage ansprechen, sollte das Auto schon gebaut sein, ob man die Sache nicht über einen anderen Händler abwickeln kann, Audi und die Leasing haben ja auch kein Interesse, irgendwo so ein Auto herumstehen zu haben.
Also ich kann Dir nur dringend empfehlen schnellstens einen Anwalt aufzusuchen, insofern sich nicht einer der Poster hier als solcher outet. Die erste Beratung ist in der Regel kostenlos.
Das Thema mit der Nichterfüllung der Leistung ist nicht so ganz einfach. Und wenn Ihr ein verbindliches Datum schriftlich fixiert habt (?) dann hast Du verschiedenste Möglichkeiten aus dem Handelsrecht heraus. Da es sich aber um so ein wichtiges Thema handelt lass bitte die Profis übernehmen.
Du musst auch beachten, wie oben beschrieben, dass Du evtl. Nachfristen setzen musst um die rechtlichen Möglichkeiten später ausschöpfen zu können.
Zitat:
Original geschrieben von MDGeist
Also ich kann Dir nur dringend empfehlen schnellstens einen Anwalt aufzusuchen, insofern sich nicht einer der Poster hier als solcher outet. Die erste Beratung ist in der Regel kostenlos.Das Thema mit der Nichterfüllung der Leistung ist nicht so ganz einfach. Und wenn Ihr ein verbindliches Datum schriftlich fixiert habt (?) dann hast Du verschiedenste Möglichkeiten aus dem Handelsrecht heraus. Da es sich aber um so ein wichtiges Thema handelt lass bitte die Profis übernehmen.
Du musst auch beachten, wie oben beschrieben, dass Du evtl. Nachfristen setzen musst um die rechtlichen Möglichkeiten später ausschöpfen zu können.
Moin,
nochmals und ganz nebenbei angemerkt - der TE ist nicht der Besteller (Leasingnehmer, Käufer) sondern sein Arbeitgeber. Eben dieser könnte vielleicht einen Anwalt bemühen. Dem TE wird das zu liefernde Auto als Dienstwagen zur Verfügung gestellt und daraus ergeben sich bestenfalls Pflichten jedoch keine Rechte!
munter bleiben
T_L