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Leasingende und offene Fragen

Themenstarteram 30. März 2010 um 20:25

Hallo ,

Nächste Woche werde ich meinen Audi A4, 4/2007, beim Händler abgeben,da eine Weiterfinanzierung oder ein Kauf meinerseits nicht möglich ist.Erklärung:Bin Ende 2008 ausgewandert und habe seit Juni 2009 festen Wohnsitz im Ausland.Nun die grosse Frage,da ich als Mitarbeiter Rabatt bekommen habe (Neupreis des Fahrzeuges 38900,-Finanzierung 28000,-)beträgt die Schlussrate bzw.der Kaufpreis für mich ca.15000,-.Da ich im Vertrag eine max.KM Laufleistung von 75000km stehen habe und jetzt ca.12000km darunter liege müssten mir die Minderkilometer erstattet werden,richtig?Desweiteren habe ich Vergleichsfahrzeuge gefunden die einen Kaufpreis von 18500-19500 ,- aufweisen,dann müsste mir doch theoretisch auch die Differenz zu den 15000,- Restwert zustehen oder?Was kann ich denn tun um nicht über den Tisch gezogen zu werden?Muss sich mein Händler und ehemaliger Arbeitgeber nach dem aktuellen Marktwert richten?Es ist natürlich nicht einfach für Privatpersonen den genauen Marktwert zu errechnen da ich zum Beispiel auch Sonderausstattungen in Höhe von ca.9000,-"kostenlos"dazugenommen habe da ja 2007 der Modellwechsel beim A4 vor der Tür stand.Ich bin für jeden Rat dankbar

Beste Antwort im Thema
am 1. April 2010 um 7:06

"Zurückgeben KANN" ist hier übrigens m.E. das Stichwort. Sollte der Wagen auf dem Markt tatsächlich mehr Wert sein als die Schlussrate, dann sollte man sich vielleicht überlegen, ihn auszulösen und anderweitig zu verkaufen, wenn der eigene Händler keinen angemessenen Preis zahlen will. Schließlich hat der TE das Auto dann gekauft (Ballon) und nicht geliehen (Leasing), kann also selbst entscheiden, ob er von dem "garantierten", in diesem Fall aber nachteiligen Rückkaufangebot gebrauch macht.

EDIT: Ich finde es immer wieder erschreckend, dass viele scheinbar gar nicht wissen, ob sie ein Auto gekauft oder gemietet haben. Klar, die Konditionen und Vertragstypen verschwimmen da teilweise etwas - aber letztlich sollte doch für jeden gelten, dass man nur Verträge unterschreibt, die man auch verstanden hat.

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am 1. April 2010 um 10:48

Wenn du eine Ballonfinanzierung hast, dann HAST du das Auto doch schon vor fast drei Jahren gekauft, dann dürfte es also auch keine Probleme mit Zoll / Umzugsgut geben. (Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Zollrecht die Sicherungsübereignung an die Bank eine Rolle spielt, aber das sollte man herausfinden können). Wenn es ein Leasingvertrag ist, könnte das natürlich anders sein. Aber deine Angaben klingen ja eher nach Finanzierung. Könntest du das mal aufklären, was jetzt bei dir vorliegt?

Themenstarteram 7. April 2010 um 20:58

So Ostern vorbei,Auto abgegeben,viel gelernt.

Auto wurde von Dekragutachter gecheckt und "normale Gebrauchsspuren"und winzige Kleinigkeiten auf die Goldwage gelegt.

Unterbodenabdeckung kleiner Riss(kaum sichtbar und Abdeckung war bombenfest,also normal kein Grund)-187,- €,Wertminderung durch kleine Steinschläge vorn 150,-€ und kleiner Kratzer am Felgendeckel -40,-€.Fazit ,somit hebt sich die Minderkilometerlaufleistung auf ,Ergebnis =Nullnummer.Auto hat gute Dienste geleistet ,60000km ohne Reparaturen und viel Sprit gespart und doch froh wieder "FREI"zu sein .Jetzt erstmal Benz für 1600 Euro zugelegt ,nächstes Mal wirds ein guter Gebrauchter oder gespart und Cash bezahlt.Ciao und mfg

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