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Leasingende und offene Fragen

Themenstarteram 30. März 2010 um 20:25

Hallo ,

Nächste Woche werde ich meinen Audi A4, 4/2007, beim Händler abgeben,da eine Weiterfinanzierung oder ein Kauf meinerseits nicht möglich ist.Erklärung:Bin Ende 2008 ausgewandert und habe seit Juni 2009 festen Wohnsitz im Ausland.Nun die grosse Frage,da ich als Mitarbeiter Rabatt bekommen habe (Neupreis des Fahrzeuges 38900,-Finanzierung 28000,-)beträgt die Schlussrate bzw.der Kaufpreis für mich ca.15000,-.Da ich im Vertrag eine max.KM Laufleistung von 75000km stehen habe und jetzt ca.12000km darunter liege müssten mir die Minderkilometer erstattet werden,richtig?Desweiteren habe ich Vergleichsfahrzeuge gefunden die einen Kaufpreis von 18500-19500 ,- aufweisen,dann müsste mir doch theoretisch auch die Differenz zu den 15000,- Restwert zustehen oder?Was kann ich denn tun um nicht über den Tisch gezogen zu werden?Muss sich mein Händler und ehemaliger Arbeitgeber nach dem aktuellen Marktwert richten?Es ist natürlich nicht einfach für Privatpersonen den genauen Marktwert zu errechnen da ich zum Beispiel auch Sonderausstattungen in Höhe von ca.9000,-"kostenlos"dazugenommen habe da ja 2007 der Modellwechsel beim A4 vor der Tür stand.Ich bin für jeden Rat dankbar

Beste Antwort im Thema
am 1. April 2010 um 7:06

"Zurückgeben KANN" ist hier übrigens m.E. das Stichwort. Sollte der Wagen auf dem Markt tatsächlich mehr Wert sein als die Schlussrate, dann sollte man sich vielleicht überlegen, ihn auszulösen und anderweitig zu verkaufen, wenn der eigene Händler keinen angemessenen Preis zahlen will. Schließlich hat der TE das Auto dann gekauft (Ballon) und nicht geliehen (Leasing), kann also selbst entscheiden, ob er von dem "garantierten", in diesem Fall aber nachteiligen Rückkaufangebot gebrauch macht.

EDIT: Ich finde es immer wieder erschreckend, dass viele scheinbar gar nicht wissen, ob sie ein Auto gekauft oder gemietet haben. Klar, die Konditionen und Vertragstypen verschwimmen da teilweise etwas - aber letztlich sollte doch für jeden gelten, dass man nur Verträge unterschreibt, die man auch verstanden hat.

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wenn es Kilometerleasing ist bekommst Du die Minderkilometer ausbezahlt und sonst nichts. 

Zitat:

Original geschrieben von L-Spatz

wenn es Kilometerleasing ist bekommst Du die Minderkilometer ausbezahlt und sonst nichts. 

exakt. alles weitere kann dir nur ein blick in den vertrag erklären.

wie soll man das hier machen?

Ich mach's mal per Glaskugel:

Audi zähle ich zu den seriösen Anbietern -> also wird das ein Kilometerleasing-Vertrag sein, woraus sich ergibt, dass der Restwert (Volksmund Schlussrate) für beide Seiten, also Dich und den Händler garantiert ist. Somit kannst du das Thema "Überschuss auszahlen" schonmal vergessen. Ich denke, da wärst du aber auch nicht böse drüber, wenn das Auto jetzt nur noch 10.000,- Euro Wert wäre und du trotzdem nicht nachzahlen müsstest...

Ob du eine Minder-Kilometererstattung bekommst und in welcher Höhe diese ggf. ausfällt, musst du im Vertrag gucken - selbst wenn es so ist, brauchst du die Rolex aber noch nicht zu bestellen. Bei dieser geringen Abweichung reicht das max. für ein gutes Essen (mit ner guten Flasche Wein) zu zweit.

Schreib' nach der Rückgabe oder nach Lesen des Vertrages mal, wie nah meine Glaskugel dran wahr. :D

Gruß vom Sause

Na so drastisch würd ichs nicht sagen...je nach Vertrag gibst schon noch was zurück. Bei meinem Leasingvertrag und 12000km minder-Km wären es zb. rund 400€. Doch mehr als nur für ein essen zu 2. Wobei ich ja nicht weiß wo du essen gehst :D

am 31. März 2010 um 10:11

Wnn der TE von Schlußrate und Kaufpreis spricht handelt es sich doch zu 99 % um eine 3 Wege ( Ballonfinanzierung) und nicht um einen Leasingvertrag oder?

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Wnn der TE von Schlußrate und Kaufpreis spricht handelt es sich doch zu 99 % um eine 3 Wege ( Ballonfinanzierung) und nicht um einen Leasingvertrag oder?

Nö, die gibt's bei Privatleasing genauso....

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Wnn der TE von Schlußrate und Kaufpreis spricht handelt es sich doch zu 99 % um eine 3 Wege ( Ballonfinanzierung) und nicht um einen Leasingvertrag oder?

Aber auch da ist es egal! Er stellt das Auto hin und gut ist für die Minderkilometer bekommt er dann allerdings nichts.

am 31. März 2010 um 14:43

Zitat:

Original geschrieben von L-Spatz

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Wnn der TE von Schlußrate und Kaufpreis spricht handelt es sich doch zu 99 % um eine 3 Wege ( Ballonfinanzierung) und nicht um einen Leasingvertrag oder?

Aber auch da ist es egal! Er stellt das Auto hin und gut ist für die Minderkilometer bekommt er dann allerdings nichts.

Genau das war mein bedenken.

am 31. März 2010 um 20:10

Ich tippe auf die Ballon-Finanzierung. Beim Leasing gibt es keinen nachvollziehbaren Rabatt...

Themenstarteram 31. März 2010 um 21:13

An Alle erstmal ein herzliches DANKESCHÖN! Nur nebenbei ,den Rabatt erhielt ich halt nur da ich damals bei Audi angestellt war und der Audi sozusagen als Auslaufmodell galt ,der neue war ja schon bestellbereit für die Kunden.Bereut hab ich meinen Entscheid nicht,denn der Audi hat mich 0 , nichts an Reparaturen gekostet und der Motor 1,9 TDI DPF war immer sehr sparsam und trotzdem durchzugsstark(bei Konstantfahrt Autobahn 120 km/h 5,5 Liter,Längste Strecke mit einer Tankfüllung 1138 km).Schön war die Zeit.."Seufz".Wenigstens der Händler und der Käufer werden sich freuen,denn der Wagen hat nur HANDWÄSCHE bekommen und das jede Woche:):D

Auch bei den Ballon-Finanzierungen wird mit festen KM gerechnet und man bekommt (ich weiß es von VW) eben doch minder-KM ausbezahlt! Da man den Wagen eben auch zurück geben kann, wird dies hier genauso wie beim Leasing behandelt.

am 1. April 2010 um 7:06

"Zurückgeben KANN" ist hier übrigens m.E. das Stichwort. Sollte der Wagen auf dem Markt tatsächlich mehr Wert sein als die Schlussrate, dann sollte man sich vielleicht überlegen, ihn auszulösen und anderweitig zu verkaufen, wenn der eigene Händler keinen angemessenen Preis zahlen will. Schließlich hat der TE das Auto dann gekauft (Ballon) und nicht geliehen (Leasing), kann also selbst entscheiden, ob er von dem "garantierten", in diesem Fall aber nachteiligen Rückkaufangebot gebrauch macht.

EDIT: Ich finde es immer wieder erschreckend, dass viele scheinbar gar nicht wissen, ob sie ein Auto gekauft oder gemietet haben. Klar, die Konditionen und Vertragstypen verschwimmen da teilweise etwas - aber letztlich sollte doch für jeden gelten, dass man nur Verträge unterschreibt, die man auch verstanden hat.

Guter Hinweis, Rheinostfriese!

Bei Privatleasingverträgen ist normalerweise auch eine Kaufoption enthalten, was bedeutet, dass der TE auch dort das Auto "auslösen" und deutlich teurer verkaufen könnte (wenn er denn jemanden findet, der es dafür auch kauft)....

Gruß vom Sause

Themenstarteram 1. April 2010 um 10:41

Nochmal kurz , natürlich KANN ich das Auto selbst kaufen,ich hab den Vertrag schon richtig gelesen BEVOR ich unterschrieb NUR weise ich nochmals draufhin das ich im Ausland lebe.Das Fahrzeug hätte ich bevor ich den Wohnsitz verlegte kaufen müssen damit es ein halbes Jahr in meinem Besitz gewesen wäre und ich es somit als UMZUGSGUT hätte verzollen können.Nur leider war das nicht möglich und somit müsste ich ca.7%vom Fahrzeugwert an Zoll zahlen,dann ca.4% vom Wert an Strassenabgaben und weitere 3-5% für Zulassung MFK und so weiter und dann wirds recht teuer ,gerade wenn man finanziell fast bei 0 anfängt ,wegen Umzug etc..Die Option das Fahrzeug nochmals auf 3 Jahre zu finanzieren gibt es auch nur dazu müsste ich in D wohnen,denn ich habe nur bis Oktober 2010 eine Ausnahmegenehmigung das Fahrzeug mit deutschen Kennzeichen hier zu bewegen,danach ist Sense.

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