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Leasingende und Inspektionskosten

Themenstarteram 25. April 2013 um 18:43

Hallo liebe Gemeinde,

ich benötige Eure Hilfe bzw. Beratung.

Am 08.05. diesen Jahres läuft mein KM-Leasing aus.

Die letzte Inspektion wurde im Betrieb des Händlers am 07.05. letzten Jahres erledigt.

Heute nun wollte ich das Fzg. zurückgeben und der Händler wollte von mir die jetzt anstehende Inspektion ( Intervall jährlich, da nur ca. 8TKM Fahrleiszung pro Jahr) bezahlt haben.

Ich hab erst mal abgelehnt und den PKW wieder mitgenommen.

Verhandlungsspielraum nach dem Motto -Ich hol ja ein neues Auto bei Dir- hab ich nicht.

Ist es richtig oder rechtens, dass ich die Inspektion noch bezahlen muss???

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!!!!

Beste Antwort im Thema
am 26. April 2013 um 15:18

Zitat:

Original geschrieben von gordi123

Moin,

wann ist denn die Erstzulassung. Denn meistens beginnt mit diesem Datum die Laufzeit.

Beachte bitte, dass ggfs. die Laufzeit am 08.05.20.. begann und somit dann am 07.05.2013 ausläuft.

Somit wäre dann die Inspektion, wie auch eine Tüv Untersuchung, nur fällig, nicht aber überfällig.

Und somit nicht zu übernehmen.

Die Inspektionen und Reparaturen auf eine Herstellerwerkstatt einzuschränken ist nicht mehr erlaubt. Es kann jede Werkstatt (Meisterwerkstatt) aufgesucht werden, die nach Herstellervorgaben die Arbeiten erledigt und gewährleistet.

???

Wie ist das denn zu verstehen?

Wenn das Jahr für die Gewährleistung am 07.05.2013 rum ist, dann ist die neue Inspektion auch von dem leasingnehmer zu machen. Und zwar bis zum 07.05.

Du schreibst doch selbst, dass sie dann fällig ist. Über der Fälligkeit zu sein, heißt die Frist verpennt zu haben. (Oder andere Sachen :D)

Außerdem: komische Erwartungshaltung, ein leasingfahrzeug haben zu wollen, das man mit taufrischer Inspektion bekommt und nachher ohne Inspektion wieder abgeben kann.

Gruß!

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Zitat:

@Sveni1964 schrieb am 11. April 2021 um 15:39:21 Uhr:

Warum soll die Bank auf 50% verzichten wenn der Vertrag noch 2 Monate läuft.

Vielleicht weil sie rechnen können?

Zitat:

@Sveni1964 schrieb am 12. April 2021 um 09:04:05 Uhr:

Kannst du das auch belegen.

Das ist ein Forum wo man Erfahrungen tauschen kann, belegen muss man in Gericht.

Nochmal.

Wenn du so etwas hier schreibst, wirst du es ja auch belegen können.

Aber da werde ich wohl wie zu erwarten, keine Antwort oder Fakten von dir bekommen.

Nochmal: bist du der TE?

 

Nein, du bist ein Besserwisser.

 

Völlig anders wäre wenn der TE fragt.

Ohne Worte!!!

Wir lassen das lieber.

Zitat:

@frncsc schrieb am 13. April 2021 um 10:08:02 Uhr:

Nochmal: bist du der TE?

Nein, du bist ein Besserwisser.

Völlig anders wäre wenn der TE fragt.

Ich empfinde dich als "sehr anstrengend", um es höflich auszudrücken.

Man kann hier bestimmte freundliche Menschen einfach blockieren, eine sehr sinnvolle Option, die viel zu wenig genutzt wird.

 

Dass diese Blockierfunktion leider nur halbherzig umgesetzt ist......schade.

 

Man sollte auch die Kommentatoren blockieren dann.

 

Wie schon anders ausgedrückt: ein Forum ist keine Kneipe.

Zitat:

@Sveni1964 schrieb am 13. April 2021 um 00:34:17 Uhr:

Nochmal.

Wenn du so etwas hier schreibst, wirst du es ja auch belegen können.

Aber da werde ich wohl wie zu erwarten, keine Antwort oder Fakten von dir bekommen.

Darf ich fragen wie oder wo hast du das Gegenteil belegt?

 

Fängst du an und ich folge.

Naja, wenn ich behaupte, dass mein Auto blass blau und rosa kariert ist, musst Du doch nicht beweisen, dass es nicht so ist. Sprich: wer etwas vom Üblichen abweichendes behauptet, sollte es auf Nachfrage schon belegen können, sonst glaubt man ihm halt nicht.

Grundsätzlich hat der Leasinggeber Anspruch darauf, dass der Vertrag bis zum Schluss erfüllt wird, d.h. der Leasingnehmer seine Raten zahlt, und zwar in voller Höhe. Natürlich kann man diese 50% Sache vereinbaren, aber das kenne ich nur dann, wenn es einen Folgevertrag gibt, der das laufende Leasing ablöst.

Dass Leasingbanken grundsätzlich auf die Hälfte der Raten verzichten, wenn man das Auto früher zurückgibt, habe ich noch nie gehört (was zugegebenermaßen nicht viel heißen will).

Wenn wir in eine Kneipe oder in einer Sportverein wären würde ich dich recht geben.

Zitat:

@hoinzi schrieb am 14. April 2021 um 07:07:02 Uhr:

Natürlich kann man diese 50% Sache vereinbaren, aber das kenne ich nur dann, wenn es einen Folgevertrag gibt, der das laufende Leasing ablöst.

Wo genau kennst du das? Ich meine Marken oder Händler?

Bei BMW gibt es das z.B. Kann man auch hier in den einschlägigen Leasingangeboten immer mal wieder nachlesen. Hast Du ja auch selbst geschrieben. Nur kenne ich das halt nur in Zusammenhang mit Folgeverträgen.

Wurde hier von den allseits bekannten Bumbes und ToWo diskutiert.. bzgl. der Möglichkeit bei BMW im Falles des Anschlussvertrags:

https://www.motor-talk.de/.../...-leasingkonditionen-t6629430.html?...

Richtig, der Smartphone hat mich mit den Reihenfolge getauscht, deshalb schreibe ich jetzt vom PC.

So sollte sein:

Zitat:

@Sveni1964 schrieb am 11. April 2021 um 15:39:21 Uhr:

Sagt wer. ?

Bei einer Neubestellung geht es meistens, aber auch nicht immer.

Warum soll die Bank auf 50% verzichten wenn der Vertrag noch 2 Monate läuft.

Zitat:

@frncsc schrieb am 12. April 2021 um 01:01:46 Uhr:

Es geht immer

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