ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Leasingauto zurückgeben - können Mängel über die Vollkasko reguliert werden?

Leasingauto zurückgeben - können Mängel über die Vollkasko reguliert werden?

Themenstarteram 3. September 2019 um 12:57

Gleich Vorweg: Der Fall ist bei mir noch nicht eingetreten, ich will nur mal Fragen bevor ich einen Leasingvertrag abschließe.

Es ist ja genau geregelt in welchem Zustand sich der Wagen befinden muss bei Rückgabe, Sixt hatte mal Richtlinien veröffentlich in denen beschrieben ist wie viele Steinschläge usw. erlaubt sind und ab wann etwas repariert werden muss.

So wie ich das verstanden habe, kann man dann als Leasingnehmer selbst entscheiden in welcher Werkstatt man das (fachgerecht) reparieren möchte. Könnte man solche Reparaturarbeiten über die Vollkasko abdecken? Mir ist schon klar, dass es sich bei einem kleinen Schaden nicht lohnt, aber was wenn der Leasinggeber größere Reparaturen fordert oder z.B. die Stoßstange einen Kratzer hat der schon älter ist?

Bin ich denn allgemein bei der Vollkasko verpflichtet, einen selbst verursachten Schaden, sofort zu melden und reparieren zu lassen? Das würde ja auch bei nicht Leasingautos passieren. Fiktives Beispiel, ich fahr beim ausparken an eine Wand und möchte das, aus welchen Gründen auch immer, später über meine Vollkasko regeln.

Beste Antwort im Thema

Schau in die Versicherungsbedingungen. Fast immer gibt es eine Frist, innerhalb der du Unfälle melden musst.

Von Randalierern gemachte Schäden werden zwar auch von der VK reguliert, lohnt sich oftmals wegen der Selbstbeteiligung aber nicht. Ein Kratzer links - SB; ein Kratzer rechts - SB usw.

Normale Steinschläge und Gebrauchsspuren werden auch nicht als Unfall akzeptiert. Ist vielleicht bei "richtigen" Steinschlägen in den Alpen anders, aber dann hättest du ein anderes Problem.

19 weitere Antworten
Ähnliche Themen
19 Antworten

- Leasinggeber ist meist ein Händler, nicht der Hersteller. Somit ist die Leasingrückgabe auch beim Händler und daher fällt diese mal mehr, mal weniger kulant aus je nach Händler

- Least man gleich wieder einen Wagen beim selben Händler, ist dieser wesentlich kulanter bei der Rückgabe des alten Fahrzeugs, sonst nicht ("Leasingfalle", NDR-Reportage)

Ach nein, der Leasingvertrag wird im Regelfall mit dem Hersteller oder dessen werkeigener Leasinggesellschaft abgeschlossen. Der Händler liefert aus, nimmt zurück und "darf" das Auto dann vermarkten.

So ist’s. Leasinggeber ist idR die Herstellerbank.

 

Dass der Händler kulanter ist, wenn man gleichzeitig einen neuen Vertrag abschließt, liegt schlichtweg daran, dass er wieder Provision bekommt. Diese würde er gefährden, wenn er den Kunden vorn Kopp stößt. Also nimmt er in seinem Spielraum Schäden auf seine Kappe, die der sonstige Kunde sonst zahlen würde. Aber alles im Rahmen. Wenn’s wirklich kaputt ist, zahlts jeder.

Hallo, seit es die Kriterienkataloge zum Rückgabezustand gibt, ist das Gefeilsche deutlich kleiner geworden.

Trotzdem gibt es Interpretationsspielraum. Ich hatte beim selben Hersteller und Gutachterorganisation schon Rüchgaben mit Pingeligkeiten (30.-€ für abgelaufenes Tirefit), aber auch Großzügigkeit (Schramme in glanzgedrehter Felge ohne Berechnung). Ein Schaden, der über TK/VK abgewickelt werden könnte, wäre ja was grösseres. Ganz sicher sollte man so was aber vor der Rückgabebegutachtung korrigieren lassen und mit der Versicherung abrechnen. Aus der Schlussrechnung wird sich so was nicht mehr nachträglich rausrechnen lassen.

Bye

Zitat:

@pivili schrieb am 6. September 2019 um 10:16:14 Uhr:

Pingeligkeiten (30.-€ für abgelaufenes Tirefit), aber auch Großzügigkeit (Schramme in glanzgedrehter Felge ohne Berechnung).

Was hat das mit Pingelig oder großzügig zu tun? Genau so steht es in Rückgabekriterien. Abelaufenes Tire-Fit ist zu ersetzen, kleine Macken/Kratzer an Felgen werden als normale Gebrauchsspur toleriert.

Wie gesagt, einfach mal reingucken, dann erübrigt sich vieles ... ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Leasingauto zurückgeben - können Mängel über die Vollkasko reguliert werden?